Vollzug des Emissionshandelssystems - BMU
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AGE – Arbeitsgruppe Emissionshandel<br />
zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffekts<br />
Jahresbericht 2012<br />
Unterarbeitsgruppe 2 (UAG 2)<br />
„<strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong>“<br />
Beratungsphase: Januar – Dezember 2012<br />
AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />
Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012
Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />
Mitglieder der UAG 2 (inkl. Stellvertreter)<br />
Vorsitzender:<br />
Sekretariat:<br />
Dr. Hans-Jürgen Nantke (DEHSt/UBA)<br />
Christiane Ochsenreiter (DEHSt/UBA)<br />
Teilnehmer:<br />
Dr. Jürgen Altenburg (RWE Power), Thomas Althammer (SWM), Patrick Bahlert (bvek<br />
e.V.), Dr. Frank Beyer (Shell), Dr. Andreas Brors (E.ON Kraftwerke), Dr. Werner Fuchs<br />
(BV Kalk), Nele Glienke (EWE), Carsten Hoffmann (Vattenfall), Volker Hoffmann<br />
(LANUV, NRW), Isabella Kalisch (co 2 ncept plus), Christoph Kühleis (DEHSt/UBA), Dr.<br />
Jürgen Landgrebe (DEHSt/UBA), Katharina Liepach (BV Ziegel), Dr. Uwe Mayer<br />
(EnBW), Johannes Meßing (Steag GmbH), Lena Recknagel (VIK), Dr. Jan Scharlau<br />
(Ecologic Institut/<strong>BMU</strong>), Anna Schlepps (SZFG), Thomas Schneider (BASF SE), Dr.<br />
Carsten Schuster (INEOS), Heiko Siemann (UniCredit), Katrin Trage (E.ON), Dr. Marco<br />
Wisniewski (KPMG), Dr. Katrin Zimmermann (MWKEL, Rheinland-Pfalz).<br />
Vertreter: Benedikt Günter (Ecologic Institut/<strong>BMU</strong>), Annette Gruß (UniCredit), Andrea<br />
Latoska (EnBW), Prof. Dr. Peter Oligmüller (VIK), Burkhard Römmelt (MKULNV,<br />
NRW), Regine Saur (E.ON Kraftwerke), Jens Siebert (RWE Power), Angelika Ulrich<br />
(co 2 ncept plus), Joachim Ganse (KPMG).<br />
Berlin, März 2013<br />
AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />
Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012
Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. EINLEITUNG ....................................................................................................................... 4<br />
2. EMISSIONSBERICHTERSTATTUNG (MONITORING) ..................................................... 5<br />
2.1. EU-VERORDNUNG FÜR DIE EMISSIONSBERICHTERSTATTUNG<br />
(MONITORING-VERORDNUNG) UND ÜBERWACHUNGSPLÄNE .............................................. 5<br />
2.2. COMPLIANCE FORUM EVENT ........................................................................................... 7<br />
3. EU-AKKREDITIERUNGS- UND VERIFIZIERUNGSVERORDNUNG ................................ 8<br />
4. KOSTENLOSE ZUTEILUNG IN DER DRITTEN HANDELSPERIODE ........................... 10<br />
4.1. ZUTEILUNGSVERFAHREN FÜR BESTANDSANLAGEN ......................................................... 10<br />
4.2. VORBEREITUNG ZUTEILUNGSVERFAHREN FÜR NEUE MARKTTEILNEHMER ......................... 11<br />
4.3. „STILLLEGUNGSREGELN“ UND VORBEREITUNG DER MITTEILUNG ZUM BETRIEB<br />
DER ANLAGE ................................................................................................................ 12<br />
5. BEFREIUNG VON KLEINEMITTENTEN .......................................................................... 14<br />
6. VERSTEIGERUNG IN DER DRITTEN HANDELSPERIODE ........................................... 15<br />
7. REGISTER ........................................................................................................................ 17<br />
8. LUFTVERKEHR IM EMISSIONSHANDEL ....................................................................... 19<br />
9. AKTUELLES AUS DER DEHST ....................................................................................... 21<br />
10. THEMENAUSBLICK 2013 ................................................................................................ 22<br />
AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />
Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012
Jahresbericht 2011 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />
1. EINLEITUNG<br />
Ziel der UAG 2 ist es, Fragen aus dem <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> Emissionshandels zu erörtern und<br />
damit den <strong>Vollzug</strong>saspekten einen angemessenen Stellenwert in der AGE zu geben.<br />
Aufgaben der UAG 2 sind demnach die vollzugsorientierte Behandlung von aktuellen<br />
Themen sowie - im Rahmen der Weiterentwicklung <strong>des</strong> Emissionshandels - die<br />
Diskussion konzeptioneller Fragen zur administrativen Umsetzung.<br />
Hierzu zählten im Jahr 2012 insbesondere:<br />
• die Vorbereitungen zur Erstellung und Genehmigung der Überwachungspläne<br />
(bisher „Monitoringkonzepte“) für die dritten Handelsperiode,<br />
• die Aktivitäten zur nationalen Umsetzung der Vorgaben in der Europäischen<br />
Verordnung zur Akkreditierung und Verifizierung,<br />
• das EU-einheitliche Zuteilungsverfahren für Bestandsanlagen sowie die<br />
Vorbereitungen zum <strong>Vollzug</strong> der weiteren Regelungen im Zusammenhang mit<br />
der kostenlosen Zuteilung für die dritte Handelsperiode,<br />
• die Versteigerung von Emissionsberechtigungen der dritten Handelsperiode,<br />
• der Entwicklungsstand <strong>des</strong> Europäischen Unionsregisters sowie<br />
• die aktuellen Entwicklungen im Emissionshandel für den Luftverkehr.<br />
Die Präsentationen zu den behandelten Themen sind auf der Homepage der<br />
Arbeitsgruppe Emissionshandel (AGE) veröffentlicht.<br />
AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />
Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012
Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />
2. EMISSIONSBERICHTERSTATTUNG (MONITORING)<br />
Aktuelle Themen zum Monitoring werden seit Beginn der UAG 2 intensiv und<br />
regelmäßig diskutiert. Hier standen in 2012 neben einzelnen Fachfragen vor allem die<br />
Überwachungspläne für die dritte Handelsperiode im Vordergrund.<br />
2.1. EU-VERORDNUNG FÜR DIE EMISSIONSBERICHTERSTATTUNG<br />
(MONITORING-VERORDNUNG) UND ÜBERWACHUNGSPLÄNE<br />
Die für die dritte Handelsperiode EU-weit gültige Monitoring-Verordnung sowie die<br />
Vorbereitungen für die Erstellung und Genehmigung der Überwachungspläne bildeten<br />
die thematischen Schwerpunkte der UAG-2-Sitzungen im März und Juni. Grundlage für<br />
die intensive Diskussion <strong>des</strong> Themas waren bei beiden Sitzungen ausführliche<br />
Präsentationen von Lisa Buchner und Matthias Wolf (beide DEHSt).<br />
Nach der Verabschiedung der Monitoring-Verordnung am 14. Dezember 2011 im<br />
Climate Change Committee wurden auf der UAG-2-Sitzung im März zunächst die<br />
wesentlichen Änderungen beim Wechsel von der zweiten zur dritten Handelsperiode<br />
vorgestellt. Hierzu zählten neben inhaltlichen Neuerungen der Monitoring-Verordnung<br />
im Vergleich zu den Monitoring Leitlinien 2008-2012 auch die Veränderungen in den<br />
nationalen Zuständigkeiten sowie bei den für das Monitoring und die Berichterstattung<br />
relevanten Fristen.<br />
Ab der dritten Handelsperiode ist die DEHSt - nicht mehr die Länderbehörden - für die<br />
Prüfung und Genehmigung der Überwachungspläne zuständig. Die Feststellung der<br />
Emissionshandelspflicht sowie die Erteilung von Emissionsgenehmigungen verbleibt<br />
hingegen wie bisher in der Zuständigkeit der Länderbehörden. Im Zuge dieser<br />
Veränderung wurde im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) auch die Frist<br />
für die Abgabe der Emissionsberichte um einen Monat verschoben, d.h. erstmalig für<br />
die Emissionsberichte über das Jahr 2013 gilt als Abgabefrist der 31. März und nicht<br />
mehr der 1. März <strong>des</strong> Folgejahres. Zudem werden die Emissionsberichte künftig<br />
unmittelbar der DEHSt zugeleitet.<br />
Die Diskussion zur inhaltlichen Ausgestaltung <strong>des</strong> Monitorings in der dritten<br />
Handelsperiode begann bereits im Jahr 2011 und wird sich auch über das Jahr 2012<br />
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Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />
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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />
hinaus in der UAG 2 fort setzen. Im Vordergrund standen 2012 Aspekte, die für die<br />
Erstellung der Überwachungspläne eine wesentliche Rolle spielen wie beispielsweise<br />
die neuen Vorgaben zur Ermittlung und Bewertung von Fehlerrisiken beim Monitoring,<br />
der Umgang mit Lieferantendaten sowie die neuen Regelungen zur<br />
Unsicherheitsbetrachtung.<br />
Im Hinblick auf Überwachungspläne enthält die Monitoring-Verordnung detailliertere<br />
Vorgaben bezüglich der Inhalte und den Voraussetzungen für eine Genehmigung im<br />
Vergleich zu den bisher gültigen Monitoring Leitlinien 2008-2012. Dies bedeutet, dass<br />
alle Überwachungspläne für die dritte Handelsperiode aktualisiert bzw. erweitert<br />
werden müssen. Mit diesen Änderungen einher ging auch die Umstellung von<br />
Überwachungsplänen in „Papierform“ auf die Erstellung im Formular-Management-<br />
System (FMS). Während auf der März-Sitzung noch die konzeptionelle Gestaltung der<br />
FMS-Formulare diskutiert wurde, lag – nach der Produktivsetzung von FMS am 31. Mai<br />
- der Fokus der Juni-Sitzung auf der konkreten Erstellung der Überwachungspläne im<br />
FMS.<br />
Die seitens der Europäischen Kommission verschuldete Verspätung, die dazu geführt<br />
hat, dass die Monitoring-Verordnung erst am 12. Juli 2012 veröffentlicht und erst am 1.<br />
August 2012, d.h. erst unmittelbar nach der im TEHG festgeschriebenen Abgabefrist<br />
für die Überwachungspläne am 31. Juli 2012 in Kraft getreten ist, sorgte im ersten<br />
Halbjahr 2012 wiederholt für Diskussionen. Hierbei bestand bei den Mitgliedern der<br />
UAG 2 u.a. die Befürchtung, dass es infolge der Verzögerungen - auch bei der<br />
Ausarbeitung EU-einheitlicher Guidance Documents – Terminprobleme und ggf. auch<br />
Doppelarbeiten geben werde. Dies wurde auch vor dem Hintergrund, dass der neue<br />
Rechtsrahmen sowie die verbindliche Umstellung auf FMS zunächst einen höheren<br />
Aufwand verursacht, als kritisch betrachtet. Auch wenn der Zeitdruck für<br />
Anlagenbetreiber und zuständige Behörde erneut sehr hoch war, sind diese<br />
Befürchtungen insgesamt nicht Realität geworden. Hierzu hat auch der Verzicht der<br />
DEHSt auf die Einleitung eines Bußgeldverfahrens beigetragen, sofern<br />
Überwachungspläne maximal einen Monat nach Ablauf der Frist eingereicht wurden.<br />
Insgesamt wurden 2012 rund 1.900 Überwachungspläne bei der DEHSt eingereicht.<br />
Zwar begann Ende 2012 der Versand der ersten Genehmigungsbescheide, das<br />
Genehmigungsverfahren wird aber erst 2013 vollständig abgeschlossen sein.<br />
AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />
Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />
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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />
Monitoring wird auch in 2013 ein Schwerpunkt der UAG 2 darstellen: die<br />
Vorbereitungen für die erste Berichterstattung in der dritten Handelsperiode werden mit<br />
Sicherheit in der gleichen Intensität erörtert werden wie die Aktivitäten im<br />
Zusammenhang mit der Erstellung der Überwachungspläne.<br />
Ausführliche Informationen zum Monitoring, z.B. zu den wesentlichen Änderungen ab<br />
der 3. Handelsperiode, sind auf der Homepage der DEHSt in der Rubrik „Monitoring<br />
2013-2020“ veröffentlicht<br />
(http://www.dehst.de/DE/Teilnehmer/Anlagenbetreiber/Monitoring-2013-<br />
2020/monitoring-2013-<br />
2020_node.html;jsessionid=C844D00D3F7CD00C4B68840247366C4E.2_cid292).<br />
2.2. COMPLIANCE FORUM EVENT<br />
Im Jahr 2008 wurde mit der ersten Compliance Conference eine Intensivierung <strong>des</strong><br />
Austauschs und der Zusammenarbeit der europäischen Behörden, die für den <strong>Vollzug</strong><br />
<strong>des</strong> Monitorings zuständig sind, in Gang gesetzt. Seitdem wird in der UAG 2 über die<br />
Aktivitäten <strong>des</strong> sogenannten Compliance Forums berichtet. Ziel <strong>des</strong> Compliance<br />
Forums ist es, durch themenspezifische Arbeitskreise zu allen vollzugsrelevanten<br />
Bereichen im Kontext Monitoring ein europaweites Netzwerk der zuständigen<br />
Behörden zu schaffen. Das Compliance Forum basiert auf einer freiwilligen<br />
Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und wird grundsätzlich von allen<br />
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Europäischen Kommission<br />
unterstützt.<br />
Die Ergebnisse der vierten Konferenz („Compliance Forum Event“) hat Herr Matthias<br />
Wolf (DEHSt) bei der Februarsitzung vorgestellt. Das Programm der Konferenz, die<br />
Anfang Februar in Brüssel stattfand, war diesmal geprägt vom Arbeitsprogramm der<br />
Europäischen Kommission für das Jahr 2012. Dies beinhaltete zahlreiche Guidance<br />
Documents und Templates für den EU-einheitlichen <strong>Vollzug</strong> der beiden neuen<br />
Verordnungen zum Monitoring sowie zur Akkreditierung und Verifizierung, die dann<br />
auch bis Ende <strong>des</strong> Jahres erarbeitet und abgestimmt wurden. Weitere Informationen<br />
zur Konferenz sowie die Präsentationen sind auf der Homepage der<br />
Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/clima/events/articles/0050_en.htm<br />
veröffentlicht.<br />
AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />
Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />
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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />
3. EU-AKKREDITIERUNGS- UND VERIFIZIERUNGSVERORDNUNG<br />
Auf der UAG-2-Sitzung im Oktober hat Alexander Handke (DEHSt) die wesentlichen<br />
Regelungen der europäischen Verordnung für die Akkreditierung und Verifizierung<br />
sowie den Stand der nationalen Umsetzung vorgestellt.<br />
Wie in vielen anderen Bereichen ist mit der Novellierung der Emissionshandels-<br />
Richtlinie (EHRL) auch für den Bereich der sachverständigen Stellen im<br />
Emissionshandel eine Harmonisierung für die dritte Handelsperiode vorgegeben. Den<br />
einheitlichen Rahmen hierfür setzt die EU-weit unmittelbar geltende Akkreditierungsund<br />
Verifizierungsverordnung, die wie die Monitoring-Verordnung am 14. Dezember<br />
2011 im Climate Change Committee verabschiedet und am 12. Juli 2012 veröffentlicht<br />
wurde. Die Verordnung regelt u.a., wer unter welchen Voraussetzungen künftig<br />
Verifizierungen durchführen darf und welche Rolle die zuständigen Behörden hierbei<br />
spielen werden. Wie beim Monitoring wurden 2012 auf EU-Ebene ergänzend zur<br />
Verordnung zahlreiche Guidance Documents und Templates erarbeitet, die einen<br />
einheitlichen <strong>Vollzug</strong> unterstützen sollen.<br />
Aus den zahlreichen Neuerungen resultiert, dass sich das bisherige deutsche System<br />
der sachverständigen Stellen im Emissionshandel in der dritten Handelsperiode<br />
deutlich verändern wird. Dies bezieht sich vor allem auch auf die Tätigkeit von<br />
Einzelpersonen als Verifizierer: zwar eröffnet die Akkreditierungs- und<br />
Verifizierungsverordnung die Möglichkeit, auch natürliche Personen als Prüfstellen<br />
(bisher „sachverständige Stellen“) zuzulassen. Dieser sogenannte „zweite Weg“<br />
erfordert aber – nach der entsprechenden Entscheidung <strong>des</strong> Mitgliedstaates – die<br />
Schaffung einer nationalen Rechtsgrundlage, mit der für die Zertifizierung der gleiche<br />
Standard wie beim „ersten Weg“ verbindlich vorgeschrieben wird. Auch für den „ersten<br />
Weg“, d.h. die Akkreditierung der Prüfstellen bei der Deutschen Akkreditierungsstelle<br />
GmbH (DAkkS), muss das neue Akkreditierungsverfahren vorbereitet werden. In der<br />
UAG 2 wurden hierzu insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Startphase für<br />
dieses neue System intensiv erörtert. Hierzu zählte beispielsweise die Frage, ob Vor-<br />
Ort-Prüfungen im Jahr 2013 durchgeführt werden können, obwohl dann ggf. die<br />
erforderliche Akkreditierung noch nicht vorliegt, und welche Risiken für<br />
Anlagenbetreiber bzw. Prüfstellen damit verbunden sein könnten.<br />
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Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />
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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />
Da sowohl die ersten Akkreditierungen als auch die Schaffung der nationalen<br />
Rechtsgrundlage für die Zertifizierung für 2013 geplant sind, wird die Umstellung <strong>des</strong><br />
Systems der Prüfstellen im Emissionshandel auch im nächsten Jahr ein wichtiges<br />
Thema der UAG 2 sein.<br />
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Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />
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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />
4. KOSTENLOSE ZUTEILUNG IN DER DRITTEN HANDELSPERIODE<br />
Bereits seit 2009 werden die Arbeiten an den EU-einheitlichen Zuteilungsregeln für die<br />
dritte Handelsperiode in der UAG 2 intensiv diskutiert. Nachdem die Zuteilungsregeln<br />
im Dezember 2010 im Climate Change Committee verabschiedet wurden, standen<br />
2011 die von der Europäischen Kommission erstellten Guidance Documents sowie die<br />
nationale Umsetzung im Vordergrund. 2012 war dann vom Zuteilungsverfahren für<br />
Bestandsanlagen, insbesondere der Prüfung der Zuteilungsanträge durch die DEHSt<br />
und durch die Europäische Kommission geprägt. Zudem sind die weiteren Regelungen<br />
im Zusammenhang mit der kostenlosen Zuteilung in den Vordergrund gerückt. Hierzu<br />
zählt nicht nur die Zuteilung für neue Marktteilnehmer, sondern insbesondere auch die<br />
„Stilllegungsregeln“, die künftig im Zusammenhang mit der kostenlosen Zuteilung zu<br />
beachten sind. Auch daraus, dass Stephanie Artymiak, Kerstin Kallmann und<br />
Christiane Ochsenreiter (alle DEHSt) auf insgesamt fünf Sitzungen über diesen<br />
Themenkomplex berichtet haben, wird ersichtlich, dass die Zuteilung auch 2012 das<br />
zentrale <strong>Vollzug</strong>sthema der UAG 2 war.<br />
Informationen zum Thema Zuteilung sind auf der Homepage der DEHSt in der Rubrik<br />
„Anlagenbetreiber – Zuteilung 2013-2020“ veröffentlicht<br />
(http://www.dehst.de/DE/Teilnehmer/Anlagenbetreiber/Zuteilung-2013-2020/zuteilung-<br />
2013-2020_node.html ).<br />
4.1. ZUTEILUNGSVERFAHREN FÜR BESTANDSANLAGEN<br />
Mit dem Ende der Antragsfrist für deutsche Anlagenbetreiber am 23. Januar 2012<br />
begann die Prüfphase der DEHSt. Der erste Überblick über das Zuteilungsverfahren<br />
für Bestandsanlagen, den Christiane Ochsenreiter (DEHSt) auf der Februarsitzung<br />
gab, zeigte, dass es noch einigen Klärungsbedarf zu den rund 1.800<br />
Zuteilungsanträgen gab (z.B. Unklarheiten bezüglich Emissionshandelspflicht und<br />
Zuteilungsansprüchen, Nichteinhaltung der Hierarchieanforderungen bei der Bildung<br />
von Zuteilungselementen). Allerdings zeichnete sich zu diesem Zeitpunkt schon ab,<br />
dass die Qualität der Zuteilungsanträge - und damit auch der Nachforderungsbedarf<br />
der DEHSt – als deutlich besser im Vergleich zu einigen anderen Mitgliedstaaten<br />
einzuschätzen war.<br />
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Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />
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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />
Die Liste mit den vorläufigen Zuteilungsmengen für die Bestandsanlagen (NIMs-Liste,<br />
NIMs = National Implementation Measures) wurde am 07. Mai 2012 bei der<br />
Europäischen Kommission notifiziert, so dass im Anschluss die Prüfung durch die<br />
Europäische Kommission beginnen konnte. Eine NIMs-Liste muss von jedem EU-<br />
Mitgliedstaat bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Diese prüft und<br />
genehmigt alle NIMs-Listen und berechnet den sektorübergreifenden Korrekturfaktor<br />
für Nicht-Stromerzeuger, mit dem die Zuteilungsmengen europaweit an das zur<br />
Verfügung stehende Budget an Emissionsberechtigungen angeglichen wird. Erst<br />
danach kann die DEHSt die endgültige Zuteilungsmenge berechnen und die<br />
Zuteilungsbescheide erstellen.<br />
Wie auch bei anderen Verfahren im Emissionshandel, bei denen die Europäische<br />
Kommission der maßgebliche Akteur ist, gab es auch bei der Prüfung der vorläufigen<br />
Zuteilungsmengen deutliche Verzögerungen im Vergleich zu den ursprünglichen<br />
Planungen der Europäischen Kommission. Bis auf wenige Einzelfragen war die<br />
Prüfung der deutschen NIMs-Liste zum Jahresende zwar abgeschlossen, die formale<br />
Entscheidung zur deutschen NIMs-Liste stand zum Zeitpunkt der Erstellung dieses<br />
Berichts aber noch aus. Daher wird das Zuteilungsverfahren für Bestandsanlagen mit<br />
Sicherheit auch noch ein Thema für die UAG 2 im Jahr 2013 darstellen.<br />
4.2. VORBEREITUNG ZUTEILUNGSVERFAHREN FÜR NEUE MARKTTEILNEHMER<br />
Nachdem Ende September die FMS-Anwendung sowie der Leitfaden zur Zuteilung für<br />
neue Marktteilnehmer veröffentlicht wurde, hat Stephanie Artymiak im Oktober die<br />
Zuteilungsregeln für neue Marktteilnehmer sowie das Vorgehen im Antragsverfahren<br />
(z.B. Antragsfristen) vorgestellt.<br />
Unter neuen Marktteilnehmern werden in den EU-einheitlichen Zuteilungsregeln<br />
Neuanlagen, die erstmalig nach dem 30. Juni 2011 eine Emissionsgenehmigung<br />
erhalten haben, sowie Kapazitätserweiterungen von Anlagen verstanden, die nach<br />
dem gleichen Stichtag ihren Betrieb aufgenommen haben. Die grundlegenden Regeln<br />
für die kostenlose Zuteilung, d.h. das Benchmarking, die Bildung von<br />
Zuteilungselementen, die Wesentlichkeitskriterien für Kapazitätsänderungen usw.<br />
gelten gleichermaßen für Bestandsanlagen wie auch für neue Marktteilnehmer.<br />
Demgegenüber sind bei neuen Marktteilnehmern aber auch einige spezielle<br />
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Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />
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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />
Regelungen zu beachten wie z.B. andere Zeiträume für die Bestimmung von<br />
Kapazitäten sowie bei Neuanlagen die Zuteilung für Emissionen im Probebetrieb. Wie<br />
schon im Zusammenhang mit der Zuteilung für Bestandsanlagen festgestellt, erfordern<br />
die neuen Definitionen, z.B. für Kapazitätsangaben und Inbetriebnahmedaten, ein<br />
Umdenken bei den teilweise seit der ersten Handelsperiode etablierten Definitionen<br />
und eine sehr intensive Beschäftigung mit den neuen Regeln.<br />
4.3. „STILLLEGUNGSREGELN“ UND VORBEREITUNG DER MITTEILUNG ZUM<br />
BETRIEB DER ANLAGE<br />
Die Stilllegungsregeln, die für die dritte Handelsperiode im Zusammenhang mit der<br />
kostenlosen Zuteilung gelten, wurden auf insgesamt drei Sitzungen diskutiert.<br />
Nachdem Christiane Ochsenreiter (DEHSt) im März zunächst die Regelungen in der<br />
Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020) vorgestellt hatte, war auf zwei weiteren<br />
Sitzungen die konkrete Vorbereitung <strong>des</strong> <strong>Vollzug</strong>s der Regeln Thema der UAG 2: im<br />
Juni erläuterte Christiane Ochsenreiter die Einbindung der Regelungen in den<br />
Überwachungsplan und im Dezember präsentierte Kerstin Kallmann (DEHSt) das<br />
Konzept der FMS-Anwendung für die sogenannte Mitteilung zum Betrieb.<br />
Auch bezüglich der Stilllegungsregeln wird es in der dritten Handelsperiode zu<br />
Änderungen gegenüber der bisherigen Praxis kommen. Hierzu zählt insbesondere die<br />
Einführung einer Regel, nach der im Falle einer teilweisen Betriebseinstellung die<br />
ursprüngliche Zuteilungsmenge unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt wird. Eine<br />
maßgebliche Neuerung für den <strong>Vollzug</strong> stellt auch die künftige Verpflichtung der<br />
Anlagenbetreiber dar, jährlich über geplante und tatsächliche Änderungen der<br />
Kapazitäten, Aktivitätsraten und <strong>des</strong> Betriebs der Anlage zu berichten (Mitteilung zum<br />
Betrieb der Anlage). Durch entsprechende Regelungen in der Monitoring-Verordnung<br />
und in der Verordnung für die Akkreditierung und Verifizierung kann für die Erstellung<br />
<strong>des</strong> Überwachungsplans vorgegeben werden, dass auch Ermittlungsmethoden und<br />
Vorgehensweisen zur Bestimmung der für die Stilllegungsregeln relevanten Angaben<br />
darin beschrieben werden müssen. Dies wurde in FMS-Anwendung für die<br />
Überwachungspläne durch ein spezielles Formular („Betriebsänderungen nach § 22<br />
ZuV 2020“) umgesetzt.<br />
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Mit Blick auf die Mitteilung zum Betrieb wurde in der UAG 2 die Gestaltung der FMS-<br />
Formulare und insbesondere die Frage, welche Angaben für den <strong>Vollzug</strong> der<br />
Stilllegungsregeln tatsächlich erforderlich sind, intensiv und teilweise kontrovers<br />
diskutiert. Die Befürchtung der UAG 2-Mitglieder, dass der Aufwand für diese Mitteilung<br />
genau so hoch sein wird wie für die Erstellung der Zuteilungsanträge für<br />
Bestandsanlagen, wurde zwar entkräftet, da die geplante Anwendung deutlich<br />
schlanker als ein Zuteilungsantrag gestaltet sein wird. Allerdings bestand nicht in allen<br />
Detailaspekten Übereinstimmung bezüglich der Notwendigkeit bestimmter Angaben in<br />
der Mitteilung zum Betrieb.<br />
Auch wenn nach den Vorgaben der ZuV 2020 die erste Mitteilung zum Betrieb der<br />
Anlage bis zum 31. Januar 2013 bei der DEHSt hätte eingereicht werden sollen,<br />
zeichnete sich im zweiten Halbjahr 2012 ab, dass dieser Termin nicht einzuhalten war.<br />
Statt<strong>des</strong>sen wird die FMS-Anwendung voraussichtlich im zweiten Quartal 2013<br />
veröffentlicht, so dass die Mitteilung zum Betrieb auch im Jahr 2013 ein Thema für die<br />
UAG 2 darstellen wird.<br />
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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />
5. BEFREIUNG VON KLEINEMITTENTEN<br />
Für Kleinemittenten, d.h. Anlagen deren Emissionen in den Jahren 2008-2010 jährlich<br />
weniger als 25.000 t CO2 betrugen, bestand nach den Vorgaben der EHRL und <strong>des</strong><br />
TEHG die Möglichkeit, im Rahmen <strong>des</strong> Zuteilungsantrags für die dritten<br />
Handelsperiode eine sogenannte Befreiung vom Emissionshandel (Kleinemittenten-<br />
Opt-Out) zu beantragen.<br />
Matthias Wolf (DEHSt) berichtete auf der Februarsitzung über den Stand <strong>des</strong><br />
Kleinemittenten-Opt-Out. Da der rechtliche Rahmen für die Befreiung für<br />
Anlagenbetreiber eher unattraktiv war, wurden nur insgesamt 16 Befreiungsanträge<br />
gestellt, obwohl in etwa 50 % der am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen die<br />
entsprechenden Schwellenwerte unterschreiten. Zudem war bereits im Februar<br />
absehbar, dass die Europäische Kommission die deutsche Regelung zu<br />
Kleinemittenten-Opt-Out zumin<strong>des</strong>t in Teilen ablehnen wird. Dies wurde durch die<br />
formale Entscheidung der Europäischen Kommission im November 2012 bestätigt, so<br />
dass sich die Anzahl der Anlagen, die in der dritten Handelsperiode tatsächlich befreit<br />
werden, noch mal deutlich reduzieren wird.<br />
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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />
6. VERSTEIGERUNG IN DER DRITTEN HANDELSPERIODE<br />
Im Mai berichtete Jan Weiß (DEHSt) über den Themenbereich Versteigerung von<br />
Emissionsberechtigungen. Dabei war der Blick auf die Vorbereitungen der ersten<br />
Versteigerungen in der dritten Handelsperiode gerichtet.<br />
Basis für die europaweite Versteigerung von Emissionsberechtigungen in der dritten<br />
Handelsperiode ist die europäische Versteigerungsverordnung. Sie gilt<br />
gemeinschaftsweit für sämtliche Zuteilungen über Versteigerungsverfahren, die ab<br />
2013 rund 50 % der EU-weiten Budgets ausmachen werden. Neben der Nutzung einer<br />
gemeinsamen EU-weiten Handelsplattform eröffnet die europäische<br />
Versteigerungsverordnung den Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen<br />
auch die Möglichkeit, eine eigene Plattform zu beauftragen. Die Entscheidung für ein<br />
sogenanntes Opt-Out hatten 2011 Deutschland, Polen und Großbritannien getroffen.<br />
Um einen frühzeitigen Beginn der Versteigerungen sicher zu stellen, wurde in<br />
Deutschland zunächst eine vorläufige Plattform beauftragt. Das Vergabeverfahren, das<br />
von der DEHSt im Auftrag der Bun<strong>des</strong>regierung durchgeführt wurde, wurde Ende<br />
Februar 2012 mit einer Vergabeentscheidung zugunsten der Leipziger Energiebörse<br />
EEX (European Energy Exchange) abgeschlossen. Im Anschluss daran erfolgte die<br />
notwendige Anpassung der Versteigerungsverordnung, d.h. die Listung der EEX in<br />
Anhang III der Versteigerungsverordnung. Im Oktober fanden dann die ersten<br />
Versteigerungen am Spot-Markt der EEX statt: Im Rahmen sogenannter „Early<br />
Auctions“ wurden zwischen Oktober und Dezember 2012 rund 23,5 Millionen.<br />
Emissionsberechtigungen versteigert. Für diese Early Auctions hatten sich<br />
Europäische Kommission und Mitgliedsstaaten im Juli 2011 entschieden, um einen<br />
fließenden Übergang zwischen den Handelsperioden zu ermöglichen. Sie umfassen<br />
EU-weit 120 Millionen Emissionsberechtigungen für den stationären Emissionshandel.<br />
Außerdem fand im Oktober auch die erste Auktion für den Luftverkehr statt. Aufgrund<br />
<strong>des</strong> Vorschlags der Europäischen Kommission, die Pflichten im europäischen<br />
Emissionshandel für bestimmte Flüge vorübergehend auszusetzen (vgl. auch Kapitel<br />
8), wurden 2012 keine weiteren Versteigerungen für den Luftverkehr mehr<br />
durchgeführt. Hier werden die Versteigerungen zu einem späteren Zeitpunkt<br />
nachgeholt. Dies war erforderlich, um neue bzw. angepasste Auktionsmengen, die sich<br />
AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />
Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />
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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />
aus dem Vorschlag der Kommission ergeben, adäquat berechnen zu können und eine<br />
Entscheidung über den Vorschlag abzuwarten.<br />
Ausführliche Informationen zum Thema Versteigerung werden regelmäßig sowohl auf<br />
der Homepage der EEX (z.B. zeitnahe Bekanntgabe <strong>des</strong> Zugschlagpreises, vgl.<br />
http://www.eex.com/de/) als auch auf der Homepage der DEHSt in der Rubrik<br />
„Versteigerung“ (z.B. Monats- und Quartalsberichte, vgl.<br />
http://www.dehst.de/DE/Emissionshandel/Versteigerung/Versteigerungen_2008-<br />
2012/Versteigerung_2008-2012_node.html ) veröffentlicht.<br />
AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />
Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />
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7. REGISTER<br />
Wie auch im letzten Jahr hatte das Thema Register im Jahr 2012 einen besonderen<br />
Stellenwert in der UAG 2: Dr. Thomas Schütz und Oliver Schwalb (beide DEHSt)<br />
berichteten auf drei Sitzungen der UAG 2 über aktuelle Entwicklungen im<br />
Zusammenhang mit dem Unionsregisters.<br />
Für die dritte Handelsperiode erfolgt – wie in anderen Bereichen <strong>des</strong> Emissionshandels<br />
– auch beim Register eine Zentralisierung. Nach deutlichen Verzögerungen erfolgte<br />
Ende Januar 2012 – wenn auch mit nur minimaler Funktionalität – die<br />
Produktivsetzung <strong>des</strong> Unionsregisters für den Luftverkehr. Erst im Juni 2012 stand<br />
dann auch für den stationären Bereich <strong>des</strong> Emissionshandels das Unionsregister zur<br />
Verfügung.<br />
Wie schon im Vorjahr war die Perspektive der Nutzer <strong>des</strong> Unionsregisters der zentrale<br />
Diskussionspunkt in der UAG 2. Dabei musste festgestellt werden, dass im Vorjahr<br />
geäußerte Befürchtungen im Hinblick auf Mängel bei Sicherheitsaspekten,<br />
Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit in weiten Teilen Realität wurden. Wie bei der<br />
Umstellung auf ein neues System zu erwarten, gab es zudem eine Vielzahl von Fragen<br />
zum konkreten Umgang mit dem Unionsregister zu klären. Auch wenn erste Schritte<br />
zur Verbesserung <strong>des</strong> Unionsregisters im Laufe <strong>des</strong> Jahres 2012 zumin<strong>des</strong>t<br />
angestoßen wurden, wird es noch ein längerer Weg sein, bis das Unionsregister den<br />
Standard bieten wird, den deutsche Kontoinhaber vom nationalen deutschen Register<br />
gewohnt waren. Daher wird die Erörterung noch bestehender Defizite sowie<br />
entsprechender Verbesserungsvorschläge auch im Jahr 2013 ein wichtiges Thema in<br />
der UAG 2 bleiben.<br />
Neben dem Unionsregister wurde auf der UAG 2-Sitzung im Oktober auch darüber<br />
informiert, was bezüglich der Abgabe zum Ende der zweiten Handelsperiode im<br />
stationären Bereich (bzw. der ersten Handelsperiode für den Luftverkehr) zu beachten<br />
ist. Hierzu zählt u.a., dass für die letzte Abgabe in der Handelsperiode nur<br />
Berechtigungen dieser Handelsperiode genutzt werden können. Während negative<br />
Abgabensaldi in die nächste Handelsperiode übertragen werden, werden positive<br />
Abgabensaldi am Ende der Handelsperiode gelöscht. Bezüglich der Praxis, mehr<br />
Emissionsberechtigungen abzugeben als Kohlendioxidemissionen in den Berichten<br />
AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />
Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />
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ausgewiesen sind und dadurch das Risiko eines Sanktionsverfahrens zu vermeiden,<br />
müssen Anlagenbetreiber daher entscheiden, ob sie diese Praxis auch für die letzte<br />
Abgabe beibehalten.<br />
Aktuelle Informationen zum Register sind auf der Homepage der DEHSt veröffentlicht<br />
(http://www.dehst.de/DE/Service/Unionsregister/Unionsregister_node.html).<br />
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8. LUFTVERKEHR IM EMISSIONSHANDEL<br />
Über den aktuellen Sachstand zum Luftverkehr im Emissionshandel hat Dr. Olaf<br />
Hölzer-Schopohl (DEHSt) im Dezember in der UAG 2 berichtet. Bereits im Februar hat<br />
Georg Naumann (DEHSt) die Ergebnisse <strong>des</strong> ersten Verfahrens zur kostenlosen<br />
Zuteilung von Emissionsberechtigungen für den Luftverkehr vorgestellt.<br />
Vom Gesamtbudget für den Luftverkehr im Emissionshandel in Höhe von 214,8<br />
Millionen Emissionsberechtigungen im Jahr 2012 (2013-2020: 210,4 Millionen<br />
Emissionsberechtigungen pro Jahr) werden 85 % (2013-2020: 82 %) kostenlos<br />
zugeteilt. Die Höhe der kostenlosen Zuteilung für einen Luftfahrzeugbetreiber ergibt<br />
sich dabei aus seiner Transportleistung (Tonnenkilometer) im Jahr 2010 multipliziert<br />
mit einem EU-einheitlichen Richtwert (Benchmark). Die Richtwerte wurden von der<br />
Europäischen Kommission auf Grundlage <strong>des</strong> Budgets und der insgesamt in der<br />
Europäischen Union für das Jahr 2010 berichteten Transportleistung ermittelt. So wird<br />
sichergestellt, dass das Budget für die kostenlose Zuteilung eingehalten wird und alle<br />
Luftfahrzeugbetreiber pro Tonnenkilometer die gleiche Menge an<br />
Emissionsberechtigungen erhalten. Insgesamt hat die DEHSt für das Jahr 2012 42,8<br />
Millionen und für die Jahre 2013-2020 jeweils 40,5 Millionen Emissionsberechtigungen<br />
pro Jahr für den Luftverkehr zugeteilt.<br />
Wie auch zu den bisherigen Zuteilungsverfahren im stationären Bereich <strong>des</strong><br />
Emissionshandels hat die DEHSt die Daten <strong>des</strong> Zuteilungsverfahrens ausgewertet und<br />
in einem Bericht veröffentlicht (vgl.<br />
http://www.dehst.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/LV_Zuteilungsbericht.p<br />
df__blob=publicationFile). Eine kostenlose Zuteilung erfolgte für 129<br />
Luftfahrzeugbetreiber aus 21 Ländern. Der überwiegende Anteil der<br />
Luftfahrzeugbetreiber stammt dabei aus Deutschland, der Türkei, den Vereinigten<br />
Staaten sowie aus der Russischen Föderation.<br />
Zur Gruppe der nicht-gewerblich tätigen Luftfahrzeugbetreiber (z.B. Werksverkehr,<br />
Privatjets) gehören zwar rund 57 % aller Luftfahrzeugbetreiber, sie erhalten aber<br />
weniger als 1 % der Zuteilung. Mehr als 99 % der kostenlosen Zuteilung haben die<br />
gewerblichen Luftfahrzeugbetreiber erhalten, davon ging fast die Hälfte an nur drei<br />
Betreiber.<br />
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Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />
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Erwartungsgemäß war in der UAG 2 die Frage, inwieweit die kostenlose Zuteilung zu<br />
einer Über- oder Unterausstattung mit Emissionsberechtigungen führt, von<br />
besonderem Interesse. Vor allem die Luftfahrzeugbetreiber, die im Frachtbereich tätig<br />
sind, haben vom Zuteilungsverfahren deutlich, d.h. mit einer kostenlosen Zuteilung von<br />
bis zu 180 % der Emissionen im Jahr 2010, profitiert. Dieser vermutlich ungewollte<br />
Effekt wäre aus Sicht der UAG 2 ein Argument, die Zuteilungsregeln im Luftverkehr zu<br />
überdenken. Die große Anzahl der nicht-gewerblichen Luftfahrzeugbetreiber und ihre in<br />
der Regel gravierende Unterausstattung – die Zuteilung beträgt meistens weniger als<br />
40 % der Emissionen <strong>des</strong> Jahres 2010 – warf in der UAG 2 die Frage auf, ob es für<br />
diese spezielle Betreibergruppe nicht sinnvollere Instrumente zur Emissionsminderung<br />
als den Emissionshandel gibt.<br />
Im Dezember war dann der Vorschlag der Europäischen Kommission, die Pflichten im<br />
europäischen Emissionshandel für bestimmte Flüge vorübergehend auszusetzen<br />
(„Stopping the clock“) Anlass, den Luftverkehr im Emissionshandel erneut auf die<br />
Agenda zu nehmen. Der Vorschlag bezieht sich auf ankommende und abgehende<br />
Flüge aus Drittstaaten für das Jahr 2012 und soll die aktuellen Bemühungen der<br />
International Civil Aviation Organization (ICAO) zur Minderung von Emissionen aus der<br />
Luftfahrt befördern. Sollte bis Herbst 2013 (Zeitpunkt der nächsten ICAO-<br />
Vollversammlung) keine Einigung auf eine globale marktbasierte<br />
Minderungsmaßnahme für den Luftverkehr erzielt werden, ist eine (automatische)<br />
vollständige Wiedereinsetzung für das Berichtsjahr 2013 vorgesehen.<br />
Auch wenn dieser Vorschlag unter Berücksichtigung der internationalen Ebene <strong>des</strong><br />
Luftverkehrs im Emissionshandel möglicherweise befürwortenswert ist, so führt er mit<br />
Blick auf den <strong>Vollzug</strong> zu einem deutlichen Mehraufwand, ohne dass dahinter<br />
notwendigerweise eine erfolgreiche internationale Maßnahme zur Vermeidung von<br />
Treibhausgasemissionen steht. Die konkrete und zumin<strong>des</strong>t teilweise komplexe<br />
Umsetzung dieses Vorschlages sowie die Ergebnisse der Diskussionen in der ICAO<br />
werden bestimmt auch im Jahr 2013 ein Thema in der UAG 2 sein.<br />
Umfassende Informationen zum Luftverkehr im Emissionshandel sind auf der<br />
Homepage der DEHSt unter der Rubrik „Luftverkehr“ veröffentlicht:<br />
http://www.dehst.de/DE/Teilnehmer/Luftfahrzeugbetreiber/luftfahrzeugbetreiber_node.h<br />
tml.<br />
AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />
Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />
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9. AKTUELLES AUS DER DEHST<br />
In der Rubrik „Aktuelles aus der DEHSt“ wurde regelmäßig über aktuelle<br />
Entwicklungen im <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> Emissionshandels auf deutscher und europäischer<br />
Ebene sowie über Zwischenstände bei Prozessen, die sich über längere Zeiträume<br />
erstrecken, berichtet. Neben den Themen, die in den vorherigen Kapiteln ausführlicher<br />
erläutert sind, wurden beispielsweise Aktualisierungen der Softwareanwendungen der<br />
DEHSt sowie aktuelle Gerichtsentscheidungen für den Emissionshandel vorgestellt. Im<br />
Jahr 2012 standen aktuelle Themen der DEHSt zudem häufig auch im Zusammenhang<br />
mit dem Abschluss der zweiten Handelsperiode, die am 31. Dezember 2012 endete.<br />
Des Weiteren wurde über relevanten Veranstaltungen, Termine und Mailings sowie<br />
über aktuelle Veröffentlichungen (z.B. Kohlendioxidemissionen der<br />
emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr in Deutschland im<br />
Jahr 2011 unter http://www.dehst.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/VET-<br />
Bericht_2011.pdf__blob=publicationFile ) der DEHSt informiert.<br />
AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />
Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />
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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />
10. THEMENAUSBLICK 2013<br />
Auch im Jahr 2013 werden die in den vorherigen Kapiteln dargestellten Themen die<br />
inhaltlichen Schwerpunkte der UAG 2 darstellen. Sowohl die notwendige<br />
Weiterentwicklung <strong>des</strong> Unionsregisters als auch die Vorbereitung der ersten<br />
Emissionsberichterstattung für die dritte Handelsperiode werden absehbar Anlass für<br />
zahlreiche interessante Diskussionen in der UAG 2 geben. Aber auch bei den anderen<br />
Themen sind vielfältige vollzugsrelevante Fragestellungen zu erwarten. Hierfür<br />
wünschen sich die Teilnehmer der UAG 2 eine frühestmögliche Einbindung in die<br />
Vorbereitung der relevanten Themen.<br />
Zudem wird sich die UAG 2 im Jahr 2013 auch mit einem neuen <strong>Vollzug</strong>sthema<br />
beschäftigen: Die Vorbereitung <strong>des</strong> <strong>Vollzug</strong>s der Strompreiskompensation wird<br />
voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2013 im Fokus der UAG 2 stehen.<br />
AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />
Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />
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