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Vollzug des Emissionshandelssystems - BMU

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AGE – Arbeitsgruppe Emissionshandel<br />

zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffekts<br />

Jahresbericht 2012<br />

Unterarbeitsgruppe 2 (UAG 2)<br />

„<strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong>“<br />

Beratungsphase: Januar – Dezember 2012<br />

AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />

Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012


Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />

Mitglieder der UAG 2 (inkl. Stellvertreter)<br />

Vorsitzender:<br />

Sekretariat:<br />

Dr. Hans-Jürgen Nantke (DEHSt/UBA)<br />

Christiane Ochsenreiter (DEHSt/UBA)<br />

Teilnehmer:<br />

Dr. Jürgen Altenburg (RWE Power), Thomas Althammer (SWM), Patrick Bahlert (bvek<br />

e.V.), Dr. Frank Beyer (Shell), Dr. Andreas Brors (E.ON Kraftwerke), Dr. Werner Fuchs<br />

(BV Kalk), Nele Glienke (EWE), Carsten Hoffmann (Vattenfall), Volker Hoffmann<br />

(LANUV, NRW), Isabella Kalisch (co 2 ncept plus), Christoph Kühleis (DEHSt/UBA), Dr.<br />

Jürgen Landgrebe (DEHSt/UBA), Katharina Liepach (BV Ziegel), Dr. Uwe Mayer<br />

(EnBW), Johannes Meßing (Steag GmbH), Lena Recknagel (VIK), Dr. Jan Scharlau<br />

(Ecologic Institut/<strong>BMU</strong>), Anna Schlepps (SZFG), Thomas Schneider (BASF SE), Dr.<br />

Carsten Schuster (INEOS), Heiko Siemann (UniCredit), Katrin Trage (E.ON), Dr. Marco<br />

Wisniewski (KPMG), Dr. Katrin Zimmermann (MWKEL, Rheinland-Pfalz).<br />

Vertreter: Benedikt Günter (Ecologic Institut/<strong>BMU</strong>), Annette Gruß (UniCredit), Andrea<br />

Latoska (EnBW), Prof. Dr. Peter Oligmüller (VIK), Burkhard Römmelt (MKULNV,<br />

NRW), Regine Saur (E.ON Kraftwerke), Jens Siebert (RWE Power), Angelika Ulrich<br />

(co 2 ncept plus), Joachim Ganse (KPMG).<br />

Berlin, März 2013<br />

AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />

Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012


Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. EINLEITUNG ....................................................................................................................... 4<br />

2. EMISSIONSBERICHTERSTATTUNG (MONITORING) ..................................................... 5<br />

2.1. EU-VERORDNUNG FÜR DIE EMISSIONSBERICHTERSTATTUNG<br />

(MONITORING-VERORDNUNG) UND ÜBERWACHUNGSPLÄNE .............................................. 5<br />

2.2. COMPLIANCE FORUM EVENT ........................................................................................... 7<br />

3. EU-AKKREDITIERUNGS- UND VERIFIZIERUNGSVERORDNUNG ................................ 8<br />

4. KOSTENLOSE ZUTEILUNG IN DER DRITTEN HANDELSPERIODE ........................... 10<br />

4.1. ZUTEILUNGSVERFAHREN FÜR BESTANDSANLAGEN ......................................................... 10<br />

4.2. VORBEREITUNG ZUTEILUNGSVERFAHREN FÜR NEUE MARKTTEILNEHMER ......................... 11<br />

4.3. „STILLLEGUNGSREGELN“ UND VORBEREITUNG DER MITTEILUNG ZUM BETRIEB<br />

DER ANLAGE ................................................................................................................ 12<br />

5. BEFREIUNG VON KLEINEMITTENTEN .......................................................................... 14<br />

6. VERSTEIGERUNG IN DER DRITTEN HANDELSPERIODE ........................................... 15<br />

7. REGISTER ........................................................................................................................ 17<br />

8. LUFTVERKEHR IM EMISSIONSHANDEL ....................................................................... 19<br />

9. AKTUELLES AUS DER DEHST ....................................................................................... 21<br />

10. THEMENAUSBLICK 2013 ................................................................................................ 22<br />

AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />

Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012


Jahresbericht 2011 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />

1. EINLEITUNG<br />

Ziel der UAG 2 ist es, Fragen aus dem <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> Emissionshandels zu erörtern und<br />

damit den <strong>Vollzug</strong>saspekten einen angemessenen Stellenwert in der AGE zu geben.<br />

Aufgaben der UAG 2 sind demnach die vollzugsorientierte Behandlung von aktuellen<br />

Themen sowie - im Rahmen der Weiterentwicklung <strong>des</strong> Emissionshandels - die<br />

Diskussion konzeptioneller Fragen zur administrativen Umsetzung.<br />

Hierzu zählten im Jahr 2012 insbesondere:<br />

• die Vorbereitungen zur Erstellung und Genehmigung der Überwachungspläne<br />

(bisher „Monitoringkonzepte“) für die dritten Handelsperiode,<br />

• die Aktivitäten zur nationalen Umsetzung der Vorgaben in der Europäischen<br />

Verordnung zur Akkreditierung und Verifizierung,<br />

• das EU-einheitliche Zuteilungsverfahren für Bestandsanlagen sowie die<br />

Vorbereitungen zum <strong>Vollzug</strong> der weiteren Regelungen im Zusammenhang mit<br />

der kostenlosen Zuteilung für die dritte Handelsperiode,<br />

• die Versteigerung von Emissionsberechtigungen der dritten Handelsperiode,<br />

• der Entwicklungsstand <strong>des</strong> Europäischen Unionsregisters sowie<br />

• die aktuellen Entwicklungen im Emissionshandel für den Luftverkehr.<br />

Die Präsentationen zu den behandelten Themen sind auf der Homepage der<br />

Arbeitsgruppe Emissionshandel (AGE) veröffentlicht.<br />

AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />

Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012


Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />

2. EMISSIONSBERICHTERSTATTUNG (MONITORING)<br />

Aktuelle Themen zum Monitoring werden seit Beginn der UAG 2 intensiv und<br />

regelmäßig diskutiert. Hier standen in 2012 neben einzelnen Fachfragen vor allem die<br />

Überwachungspläne für die dritte Handelsperiode im Vordergrund.<br />

2.1. EU-VERORDNUNG FÜR DIE EMISSIONSBERICHTERSTATTUNG<br />

(MONITORING-VERORDNUNG) UND ÜBERWACHUNGSPLÄNE<br />

Die für die dritte Handelsperiode EU-weit gültige Monitoring-Verordnung sowie die<br />

Vorbereitungen für die Erstellung und Genehmigung der Überwachungspläne bildeten<br />

die thematischen Schwerpunkte der UAG-2-Sitzungen im März und Juni. Grundlage für<br />

die intensive Diskussion <strong>des</strong> Themas waren bei beiden Sitzungen ausführliche<br />

Präsentationen von Lisa Buchner und Matthias Wolf (beide DEHSt).<br />

Nach der Verabschiedung der Monitoring-Verordnung am 14. Dezember 2011 im<br />

Climate Change Committee wurden auf der UAG-2-Sitzung im März zunächst die<br />

wesentlichen Änderungen beim Wechsel von der zweiten zur dritten Handelsperiode<br />

vorgestellt. Hierzu zählten neben inhaltlichen Neuerungen der Monitoring-Verordnung<br />

im Vergleich zu den Monitoring Leitlinien 2008-2012 auch die Veränderungen in den<br />

nationalen Zuständigkeiten sowie bei den für das Monitoring und die Berichterstattung<br />

relevanten Fristen.<br />

Ab der dritten Handelsperiode ist die DEHSt - nicht mehr die Länderbehörden - für die<br />

Prüfung und Genehmigung der Überwachungspläne zuständig. Die Feststellung der<br />

Emissionshandelspflicht sowie die Erteilung von Emissionsgenehmigungen verbleibt<br />

hingegen wie bisher in der Zuständigkeit der Länderbehörden. Im Zuge dieser<br />

Veränderung wurde im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) auch die Frist<br />

für die Abgabe der Emissionsberichte um einen Monat verschoben, d.h. erstmalig für<br />

die Emissionsberichte über das Jahr 2013 gilt als Abgabefrist der 31. März und nicht<br />

mehr der 1. März <strong>des</strong> Folgejahres. Zudem werden die Emissionsberichte künftig<br />

unmittelbar der DEHSt zugeleitet.<br />

Die Diskussion zur inhaltlichen Ausgestaltung <strong>des</strong> Monitorings in der dritten<br />

Handelsperiode begann bereits im Jahr 2011 und wird sich auch über das Jahr 2012<br />

AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />

Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />

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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />

hinaus in der UAG 2 fort setzen. Im Vordergrund standen 2012 Aspekte, die für die<br />

Erstellung der Überwachungspläne eine wesentliche Rolle spielen wie beispielsweise<br />

die neuen Vorgaben zur Ermittlung und Bewertung von Fehlerrisiken beim Monitoring,<br />

der Umgang mit Lieferantendaten sowie die neuen Regelungen zur<br />

Unsicherheitsbetrachtung.<br />

Im Hinblick auf Überwachungspläne enthält die Monitoring-Verordnung detailliertere<br />

Vorgaben bezüglich der Inhalte und den Voraussetzungen für eine Genehmigung im<br />

Vergleich zu den bisher gültigen Monitoring Leitlinien 2008-2012. Dies bedeutet, dass<br />

alle Überwachungspläne für die dritte Handelsperiode aktualisiert bzw. erweitert<br />

werden müssen. Mit diesen Änderungen einher ging auch die Umstellung von<br />

Überwachungsplänen in „Papierform“ auf die Erstellung im Formular-Management-<br />

System (FMS). Während auf der März-Sitzung noch die konzeptionelle Gestaltung der<br />

FMS-Formulare diskutiert wurde, lag – nach der Produktivsetzung von FMS am 31. Mai<br />

- der Fokus der Juni-Sitzung auf der konkreten Erstellung der Überwachungspläne im<br />

FMS.<br />

Die seitens der Europäischen Kommission verschuldete Verspätung, die dazu geführt<br />

hat, dass die Monitoring-Verordnung erst am 12. Juli 2012 veröffentlicht und erst am 1.<br />

August 2012, d.h. erst unmittelbar nach der im TEHG festgeschriebenen Abgabefrist<br />

für die Überwachungspläne am 31. Juli 2012 in Kraft getreten ist, sorgte im ersten<br />

Halbjahr 2012 wiederholt für Diskussionen. Hierbei bestand bei den Mitgliedern der<br />

UAG 2 u.a. die Befürchtung, dass es infolge der Verzögerungen - auch bei der<br />

Ausarbeitung EU-einheitlicher Guidance Documents – Terminprobleme und ggf. auch<br />

Doppelarbeiten geben werde. Dies wurde auch vor dem Hintergrund, dass der neue<br />

Rechtsrahmen sowie die verbindliche Umstellung auf FMS zunächst einen höheren<br />

Aufwand verursacht, als kritisch betrachtet. Auch wenn der Zeitdruck für<br />

Anlagenbetreiber und zuständige Behörde erneut sehr hoch war, sind diese<br />

Befürchtungen insgesamt nicht Realität geworden. Hierzu hat auch der Verzicht der<br />

DEHSt auf die Einleitung eines Bußgeldverfahrens beigetragen, sofern<br />

Überwachungspläne maximal einen Monat nach Ablauf der Frist eingereicht wurden.<br />

Insgesamt wurden 2012 rund 1.900 Überwachungspläne bei der DEHSt eingereicht.<br />

Zwar begann Ende 2012 der Versand der ersten Genehmigungsbescheide, das<br />

Genehmigungsverfahren wird aber erst 2013 vollständig abgeschlossen sein.<br />

AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />

Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />

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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />

Monitoring wird auch in 2013 ein Schwerpunkt der UAG 2 darstellen: die<br />

Vorbereitungen für die erste Berichterstattung in der dritten Handelsperiode werden mit<br />

Sicherheit in der gleichen Intensität erörtert werden wie die Aktivitäten im<br />

Zusammenhang mit der Erstellung der Überwachungspläne.<br />

Ausführliche Informationen zum Monitoring, z.B. zu den wesentlichen Änderungen ab<br />

der 3. Handelsperiode, sind auf der Homepage der DEHSt in der Rubrik „Monitoring<br />

2013-2020“ veröffentlicht<br />

(http://www.dehst.de/DE/Teilnehmer/Anlagenbetreiber/Monitoring-2013-<br />

2020/monitoring-2013-<br />

2020_node.html;jsessionid=C844D00D3F7CD00C4B68840247366C4E.2_cid292).<br />

2.2. COMPLIANCE FORUM EVENT<br />

Im Jahr 2008 wurde mit der ersten Compliance Conference eine Intensivierung <strong>des</strong><br />

Austauschs und der Zusammenarbeit der europäischen Behörden, die für den <strong>Vollzug</strong><br />

<strong>des</strong> Monitorings zuständig sind, in Gang gesetzt. Seitdem wird in der UAG 2 über die<br />

Aktivitäten <strong>des</strong> sogenannten Compliance Forums berichtet. Ziel <strong>des</strong> Compliance<br />

Forums ist es, durch themenspezifische Arbeitskreise zu allen vollzugsrelevanten<br />

Bereichen im Kontext Monitoring ein europaweites Netzwerk der zuständigen<br />

Behörden zu schaffen. Das Compliance Forum basiert auf einer freiwilligen<br />

Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und wird grundsätzlich von allen<br />

Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Europäischen Kommission<br />

unterstützt.<br />

Die Ergebnisse der vierten Konferenz („Compliance Forum Event“) hat Herr Matthias<br />

Wolf (DEHSt) bei der Februarsitzung vorgestellt. Das Programm der Konferenz, die<br />

Anfang Februar in Brüssel stattfand, war diesmal geprägt vom Arbeitsprogramm der<br />

Europäischen Kommission für das Jahr 2012. Dies beinhaltete zahlreiche Guidance<br />

Documents und Templates für den EU-einheitlichen <strong>Vollzug</strong> der beiden neuen<br />

Verordnungen zum Monitoring sowie zur Akkreditierung und Verifizierung, die dann<br />

auch bis Ende <strong>des</strong> Jahres erarbeitet und abgestimmt wurden. Weitere Informationen<br />

zur Konferenz sowie die Präsentationen sind auf der Homepage der<br />

Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/clima/events/articles/0050_en.htm<br />

veröffentlicht.<br />

AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />

Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />

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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />

3. EU-AKKREDITIERUNGS- UND VERIFIZIERUNGSVERORDNUNG<br />

Auf der UAG-2-Sitzung im Oktober hat Alexander Handke (DEHSt) die wesentlichen<br />

Regelungen der europäischen Verordnung für die Akkreditierung und Verifizierung<br />

sowie den Stand der nationalen Umsetzung vorgestellt.<br />

Wie in vielen anderen Bereichen ist mit der Novellierung der Emissionshandels-<br />

Richtlinie (EHRL) auch für den Bereich der sachverständigen Stellen im<br />

Emissionshandel eine Harmonisierung für die dritte Handelsperiode vorgegeben. Den<br />

einheitlichen Rahmen hierfür setzt die EU-weit unmittelbar geltende Akkreditierungsund<br />

Verifizierungsverordnung, die wie die Monitoring-Verordnung am 14. Dezember<br />

2011 im Climate Change Committee verabschiedet und am 12. Juli 2012 veröffentlicht<br />

wurde. Die Verordnung regelt u.a., wer unter welchen Voraussetzungen künftig<br />

Verifizierungen durchführen darf und welche Rolle die zuständigen Behörden hierbei<br />

spielen werden. Wie beim Monitoring wurden 2012 auf EU-Ebene ergänzend zur<br />

Verordnung zahlreiche Guidance Documents und Templates erarbeitet, die einen<br />

einheitlichen <strong>Vollzug</strong> unterstützen sollen.<br />

Aus den zahlreichen Neuerungen resultiert, dass sich das bisherige deutsche System<br />

der sachverständigen Stellen im Emissionshandel in der dritten Handelsperiode<br />

deutlich verändern wird. Dies bezieht sich vor allem auch auf die Tätigkeit von<br />

Einzelpersonen als Verifizierer: zwar eröffnet die Akkreditierungs- und<br />

Verifizierungsverordnung die Möglichkeit, auch natürliche Personen als Prüfstellen<br />

(bisher „sachverständige Stellen“) zuzulassen. Dieser sogenannte „zweite Weg“<br />

erfordert aber – nach der entsprechenden Entscheidung <strong>des</strong> Mitgliedstaates – die<br />

Schaffung einer nationalen Rechtsgrundlage, mit der für die Zertifizierung der gleiche<br />

Standard wie beim „ersten Weg“ verbindlich vorgeschrieben wird. Auch für den „ersten<br />

Weg“, d.h. die Akkreditierung der Prüfstellen bei der Deutschen Akkreditierungsstelle<br />

GmbH (DAkkS), muss das neue Akkreditierungsverfahren vorbereitet werden. In der<br />

UAG 2 wurden hierzu insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Startphase für<br />

dieses neue System intensiv erörtert. Hierzu zählte beispielsweise die Frage, ob Vor-<br />

Ort-Prüfungen im Jahr 2013 durchgeführt werden können, obwohl dann ggf. die<br />

erforderliche Akkreditierung noch nicht vorliegt, und welche Risiken für<br />

Anlagenbetreiber bzw. Prüfstellen damit verbunden sein könnten.<br />

AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />

Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />

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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />

Da sowohl die ersten Akkreditierungen als auch die Schaffung der nationalen<br />

Rechtsgrundlage für die Zertifizierung für 2013 geplant sind, wird die Umstellung <strong>des</strong><br />

Systems der Prüfstellen im Emissionshandel auch im nächsten Jahr ein wichtiges<br />

Thema der UAG 2 sein.<br />

AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />

Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />

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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />

4. KOSTENLOSE ZUTEILUNG IN DER DRITTEN HANDELSPERIODE<br />

Bereits seit 2009 werden die Arbeiten an den EU-einheitlichen Zuteilungsregeln für die<br />

dritte Handelsperiode in der UAG 2 intensiv diskutiert. Nachdem die Zuteilungsregeln<br />

im Dezember 2010 im Climate Change Committee verabschiedet wurden, standen<br />

2011 die von der Europäischen Kommission erstellten Guidance Documents sowie die<br />

nationale Umsetzung im Vordergrund. 2012 war dann vom Zuteilungsverfahren für<br />

Bestandsanlagen, insbesondere der Prüfung der Zuteilungsanträge durch die DEHSt<br />

und durch die Europäische Kommission geprägt. Zudem sind die weiteren Regelungen<br />

im Zusammenhang mit der kostenlosen Zuteilung in den Vordergrund gerückt. Hierzu<br />

zählt nicht nur die Zuteilung für neue Marktteilnehmer, sondern insbesondere auch die<br />

„Stilllegungsregeln“, die künftig im Zusammenhang mit der kostenlosen Zuteilung zu<br />

beachten sind. Auch daraus, dass Stephanie Artymiak, Kerstin Kallmann und<br />

Christiane Ochsenreiter (alle DEHSt) auf insgesamt fünf Sitzungen über diesen<br />

Themenkomplex berichtet haben, wird ersichtlich, dass die Zuteilung auch 2012 das<br />

zentrale <strong>Vollzug</strong>sthema der UAG 2 war.<br />

Informationen zum Thema Zuteilung sind auf der Homepage der DEHSt in der Rubrik<br />

„Anlagenbetreiber – Zuteilung 2013-2020“ veröffentlicht<br />

(http://www.dehst.de/DE/Teilnehmer/Anlagenbetreiber/Zuteilung-2013-2020/zuteilung-<br />

2013-2020_node.html ).<br />

4.1. ZUTEILUNGSVERFAHREN FÜR BESTANDSANLAGEN<br />

Mit dem Ende der Antragsfrist für deutsche Anlagenbetreiber am 23. Januar 2012<br />

begann die Prüfphase der DEHSt. Der erste Überblick über das Zuteilungsverfahren<br />

für Bestandsanlagen, den Christiane Ochsenreiter (DEHSt) auf der Februarsitzung<br />

gab, zeigte, dass es noch einigen Klärungsbedarf zu den rund 1.800<br />

Zuteilungsanträgen gab (z.B. Unklarheiten bezüglich Emissionshandelspflicht und<br />

Zuteilungsansprüchen, Nichteinhaltung der Hierarchieanforderungen bei der Bildung<br />

von Zuteilungselementen). Allerdings zeichnete sich zu diesem Zeitpunkt schon ab,<br />

dass die Qualität der Zuteilungsanträge - und damit auch der Nachforderungsbedarf<br />

der DEHSt – als deutlich besser im Vergleich zu einigen anderen Mitgliedstaaten<br />

einzuschätzen war.<br />

AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />

Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />

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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />

Die Liste mit den vorläufigen Zuteilungsmengen für die Bestandsanlagen (NIMs-Liste,<br />

NIMs = National Implementation Measures) wurde am 07. Mai 2012 bei der<br />

Europäischen Kommission notifiziert, so dass im Anschluss die Prüfung durch die<br />

Europäische Kommission beginnen konnte. Eine NIMs-Liste muss von jedem EU-<br />

Mitgliedstaat bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Diese prüft und<br />

genehmigt alle NIMs-Listen und berechnet den sektorübergreifenden Korrekturfaktor<br />

für Nicht-Stromerzeuger, mit dem die Zuteilungsmengen europaweit an das zur<br />

Verfügung stehende Budget an Emissionsberechtigungen angeglichen wird. Erst<br />

danach kann die DEHSt die endgültige Zuteilungsmenge berechnen und die<br />

Zuteilungsbescheide erstellen.<br />

Wie auch bei anderen Verfahren im Emissionshandel, bei denen die Europäische<br />

Kommission der maßgebliche Akteur ist, gab es auch bei der Prüfung der vorläufigen<br />

Zuteilungsmengen deutliche Verzögerungen im Vergleich zu den ursprünglichen<br />

Planungen der Europäischen Kommission. Bis auf wenige Einzelfragen war die<br />

Prüfung der deutschen NIMs-Liste zum Jahresende zwar abgeschlossen, die formale<br />

Entscheidung zur deutschen NIMs-Liste stand zum Zeitpunkt der Erstellung dieses<br />

Berichts aber noch aus. Daher wird das Zuteilungsverfahren für Bestandsanlagen mit<br />

Sicherheit auch noch ein Thema für die UAG 2 im Jahr 2013 darstellen.<br />

4.2. VORBEREITUNG ZUTEILUNGSVERFAHREN FÜR NEUE MARKTTEILNEHMER<br />

Nachdem Ende September die FMS-Anwendung sowie der Leitfaden zur Zuteilung für<br />

neue Marktteilnehmer veröffentlicht wurde, hat Stephanie Artymiak im Oktober die<br />

Zuteilungsregeln für neue Marktteilnehmer sowie das Vorgehen im Antragsverfahren<br />

(z.B. Antragsfristen) vorgestellt.<br />

Unter neuen Marktteilnehmern werden in den EU-einheitlichen Zuteilungsregeln<br />

Neuanlagen, die erstmalig nach dem 30. Juni 2011 eine Emissionsgenehmigung<br />

erhalten haben, sowie Kapazitätserweiterungen von Anlagen verstanden, die nach<br />

dem gleichen Stichtag ihren Betrieb aufgenommen haben. Die grundlegenden Regeln<br />

für die kostenlose Zuteilung, d.h. das Benchmarking, die Bildung von<br />

Zuteilungselementen, die Wesentlichkeitskriterien für Kapazitätsänderungen usw.<br />

gelten gleichermaßen für Bestandsanlagen wie auch für neue Marktteilnehmer.<br />

Demgegenüber sind bei neuen Marktteilnehmern aber auch einige spezielle<br />

AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />

Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />

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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />

Regelungen zu beachten wie z.B. andere Zeiträume für die Bestimmung von<br />

Kapazitäten sowie bei Neuanlagen die Zuteilung für Emissionen im Probebetrieb. Wie<br />

schon im Zusammenhang mit der Zuteilung für Bestandsanlagen festgestellt, erfordern<br />

die neuen Definitionen, z.B. für Kapazitätsangaben und Inbetriebnahmedaten, ein<br />

Umdenken bei den teilweise seit der ersten Handelsperiode etablierten Definitionen<br />

und eine sehr intensive Beschäftigung mit den neuen Regeln.<br />

4.3. „STILLLEGUNGSREGELN“ UND VORBEREITUNG DER MITTEILUNG ZUM<br />

BETRIEB DER ANLAGE<br />

Die Stilllegungsregeln, die für die dritte Handelsperiode im Zusammenhang mit der<br />

kostenlosen Zuteilung gelten, wurden auf insgesamt drei Sitzungen diskutiert.<br />

Nachdem Christiane Ochsenreiter (DEHSt) im März zunächst die Regelungen in der<br />

Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020) vorgestellt hatte, war auf zwei weiteren<br />

Sitzungen die konkrete Vorbereitung <strong>des</strong> <strong>Vollzug</strong>s der Regeln Thema der UAG 2: im<br />

Juni erläuterte Christiane Ochsenreiter die Einbindung der Regelungen in den<br />

Überwachungsplan und im Dezember präsentierte Kerstin Kallmann (DEHSt) das<br />

Konzept der FMS-Anwendung für die sogenannte Mitteilung zum Betrieb.<br />

Auch bezüglich der Stilllegungsregeln wird es in der dritten Handelsperiode zu<br />

Änderungen gegenüber der bisherigen Praxis kommen. Hierzu zählt insbesondere die<br />

Einführung einer Regel, nach der im Falle einer teilweisen Betriebseinstellung die<br />

ursprüngliche Zuteilungsmenge unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt wird. Eine<br />

maßgebliche Neuerung für den <strong>Vollzug</strong> stellt auch die künftige Verpflichtung der<br />

Anlagenbetreiber dar, jährlich über geplante und tatsächliche Änderungen der<br />

Kapazitäten, Aktivitätsraten und <strong>des</strong> Betriebs der Anlage zu berichten (Mitteilung zum<br />

Betrieb der Anlage). Durch entsprechende Regelungen in der Monitoring-Verordnung<br />

und in der Verordnung für die Akkreditierung und Verifizierung kann für die Erstellung<br />

<strong>des</strong> Überwachungsplans vorgegeben werden, dass auch Ermittlungsmethoden und<br />

Vorgehensweisen zur Bestimmung der für die Stilllegungsregeln relevanten Angaben<br />

darin beschrieben werden müssen. Dies wurde in FMS-Anwendung für die<br />

Überwachungspläne durch ein spezielles Formular („Betriebsänderungen nach § 22<br />

ZuV 2020“) umgesetzt.<br />

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Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />

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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />

Mit Blick auf die Mitteilung zum Betrieb wurde in der UAG 2 die Gestaltung der FMS-<br />

Formulare und insbesondere die Frage, welche Angaben für den <strong>Vollzug</strong> der<br />

Stilllegungsregeln tatsächlich erforderlich sind, intensiv und teilweise kontrovers<br />

diskutiert. Die Befürchtung der UAG 2-Mitglieder, dass der Aufwand für diese Mitteilung<br />

genau so hoch sein wird wie für die Erstellung der Zuteilungsanträge für<br />

Bestandsanlagen, wurde zwar entkräftet, da die geplante Anwendung deutlich<br />

schlanker als ein Zuteilungsantrag gestaltet sein wird. Allerdings bestand nicht in allen<br />

Detailaspekten Übereinstimmung bezüglich der Notwendigkeit bestimmter Angaben in<br />

der Mitteilung zum Betrieb.<br />

Auch wenn nach den Vorgaben der ZuV 2020 die erste Mitteilung zum Betrieb der<br />

Anlage bis zum 31. Januar 2013 bei der DEHSt hätte eingereicht werden sollen,<br />

zeichnete sich im zweiten Halbjahr 2012 ab, dass dieser Termin nicht einzuhalten war.<br />

Statt<strong>des</strong>sen wird die FMS-Anwendung voraussichtlich im zweiten Quartal 2013<br />

veröffentlicht, so dass die Mitteilung zum Betrieb auch im Jahr 2013 ein Thema für die<br />

UAG 2 darstellen wird.<br />

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Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />

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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />

5. BEFREIUNG VON KLEINEMITTENTEN<br />

Für Kleinemittenten, d.h. Anlagen deren Emissionen in den Jahren 2008-2010 jährlich<br />

weniger als 25.000 t CO2 betrugen, bestand nach den Vorgaben der EHRL und <strong>des</strong><br />

TEHG die Möglichkeit, im Rahmen <strong>des</strong> Zuteilungsantrags für die dritten<br />

Handelsperiode eine sogenannte Befreiung vom Emissionshandel (Kleinemittenten-<br />

Opt-Out) zu beantragen.<br />

Matthias Wolf (DEHSt) berichtete auf der Februarsitzung über den Stand <strong>des</strong><br />

Kleinemittenten-Opt-Out. Da der rechtliche Rahmen für die Befreiung für<br />

Anlagenbetreiber eher unattraktiv war, wurden nur insgesamt 16 Befreiungsanträge<br />

gestellt, obwohl in etwa 50 % der am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen die<br />

entsprechenden Schwellenwerte unterschreiten. Zudem war bereits im Februar<br />

absehbar, dass die Europäische Kommission die deutsche Regelung zu<br />

Kleinemittenten-Opt-Out zumin<strong>des</strong>t in Teilen ablehnen wird. Dies wurde durch die<br />

formale Entscheidung der Europäischen Kommission im November 2012 bestätigt, so<br />

dass sich die Anzahl der Anlagen, die in der dritten Handelsperiode tatsächlich befreit<br />

werden, noch mal deutlich reduzieren wird.<br />

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Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />

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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />

6. VERSTEIGERUNG IN DER DRITTEN HANDELSPERIODE<br />

Im Mai berichtete Jan Weiß (DEHSt) über den Themenbereich Versteigerung von<br />

Emissionsberechtigungen. Dabei war der Blick auf die Vorbereitungen der ersten<br />

Versteigerungen in der dritten Handelsperiode gerichtet.<br />

Basis für die europaweite Versteigerung von Emissionsberechtigungen in der dritten<br />

Handelsperiode ist die europäische Versteigerungsverordnung. Sie gilt<br />

gemeinschaftsweit für sämtliche Zuteilungen über Versteigerungsverfahren, die ab<br />

2013 rund 50 % der EU-weiten Budgets ausmachen werden. Neben der Nutzung einer<br />

gemeinsamen EU-weiten Handelsplattform eröffnet die europäische<br />

Versteigerungsverordnung den Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen<br />

auch die Möglichkeit, eine eigene Plattform zu beauftragen. Die Entscheidung für ein<br />

sogenanntes Opt-Out hatten 2011 Deutschland, Polen und Großbritannien getroffen.<br />

Um einen frühzeitigen Beginn der Versteigerungen sicher zu stellen, wurde in<br />

Deutschland zunächst eine vorläufige Plattform beauftragt. Das Vergabeverfahren, das<br />

von der DEHSt im Auftrag der Bun<strong>des</strong>regierung durchgeführt wurde, wurde Ende<br />

Februar 2012 mit einer Vergabeentscheidung zugunsten der Leipziger Energiebörse<br />

EEX (European Energy Exchange) abgeschlossen. Im Anschluss daran erfolgte die<br />

notwendige Anpassung der Versteigerungsverordnung, d.h. die Listung der EEX in<br />

Anhang III der Versteigerungsverordnung. Im Oktober fanden dann die ersten<br />

Versteigerungen am Spot-Markt der EEX statt: Im Rahmen sogenannter „Early<br />

Auctions“ wurden zwischen Oktober und Dezember 2012 rund 23,5 Millionen.<br />

Emissionsberechtigungen versteigert. Für diese Early Auctions hatten sich<br />

Europäische Kommission und Mitgliedsstaaten im Juli 2011 entschieden, um einen<br />

fließenden Übergang zwischen den Handelsperioden zu ermöglichen. Sie umfassen<br />

EU-weit 120 Millionen Emissionsberechtigungen für den stationären Emissionshandel.<br />

Außerdem fand im Oktober auch die erste Auktion für den Luftverkehr statt. Aufgrund<br />

<strong>des</strong> Vorschlags der Europäischen Kommission, die Pflichten im europäischen<br />

Emissionshandel für bestimmte Flüge vorübergehend auszusetzen (vgl. auch Kapitel<br />

8), wurden 2012 keine weiteren Versteigerungen für den Luftverkehr mehr<br />

durchgeführt. Hier werden die Versteigerungen zu einem späteren Zeitpunkt<br />

nachgeholt. Dies war erforderlich, um neue bzw. angepasste Auktionsmengen, die sich<br />

AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />

Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />

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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />

aus dem Vorschlag der Kommission ergeben, adäquat berechnen zu können und eine<br />

Entscheidung über den Vorschlag abzuwarten.<br />

Ausführliche Informationen zum Thema Versteigerung werden regelmäßig sowohl auf<br />

der Homepage der EEX (z.B. zeitnahe Bekanntgabe <strong>des</strong> Zugschlagpreises, vgl.<br />

http://www.eex.com/de/) als auch auf der Homepage der DEHSt in der Rubrik<br />

„Versteigerung“ (z.B. Monats- und Quartalsberichte, vgl.<br />

http://www.dehst.de/DE/Emissionshandel/Versteigerung/Versteigerungen_2008-<br />

2012/Versteigerung_2008-2012_node.html ) veröffentlicht.<br />

AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />

Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />

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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />

7. REGISTER<br />

Wie auch im letzten Jahr hatte das Thema Register im Jahr 2012 einen besonderen<br />

Stellenwert in der UAG 2: Dr. Thomas Schütz und Oliver Schwalb (beide DEHSt)<br />

berichteten auf drei Sitzungen der UAG 2 über aktuelle Entwicklungen im<br />

Zusammenhang mit dem Unionsregisters.<br />

Für die dritte Handelsperiode erfolgt – wie in anderen Bereichen <strong>des</strong> Emissionshandels<br />

– auch beim Register eine Zentralisierung. Nach deutlichen Verzögerungen erfolgte<br />

Ende Januar 2012 – wenn auch mit nur minimaler Funktionalität – die<br />

Produktivsetzung <strong>des</strong> Unionsregisters für den Luftverkehr. Erst im Juni 2012 stand<br />

dann auch für den stationären Bereich <strong>des</strong> Emissionshandels das Unionsregister zur<br />

Verfügung.<br />

Wie schon im Vorjahr war die Perspektive der Nutzer <strong>des</strong> Unionsregisters der zentrale<br />

Diskussionspunkt in der UAG 2. Dabei musste festgestellt werden, dass im Vorjahr<br />

geäußerte Befürchtungen im Hinblick auf Mängel bei Sicherheitsaspekten,<br />

Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit in weiten Teilen Realität wurden. Wie bei der<br />

Umstellung auf ein neues System zu erwarten, gab es zudem eine Vielzahl von Fragen<br />

zum konkreten Umgang mit dem Unionsregister zu klären. Auch wenn erste Schritte<br />

zur Verbesserung <strong>des</strong> Unionsregisters im Laufe <strong>des</strong> Jahres 2012 zumin<strong>des</strong>t<br />

angestoßen wurden, wird es noch ein längerer Weg sein, bis das Unionsregister den<br />

Standard bieten wird, den deutsche Kontoinhaber vom nationalen deutschen Register<br />

gewohnt waren. Daher wird die Erörterung noch bestehender Defizite sowie<br />

entsprechender Verbesserungsvorschläge auch im Jahr 2013 ein wichtiges Thema in<br />

der UAG 2 bleiben.<br />

Neben dem Unionsregister wurde auf der UAG 2-Sitzung im Oktober auch darüber<br />

informiert, was bezüglich der Abgabe zum Ende der zweiten Handelsperiode im<br />

stationären Bereich (bzw. der ersten Handelsperiode für den Luftverkehr) zu beachten<br />

ist. Hierzu zählt u.a., dass für die letzte Abgabe in der Handelsperiode nur<br />

Berechtigungen dieser Handelsperiode genutzt werden können. Während negative<br />

Abgabensaldi in die nächste Handelsperiode übertragen werden, werden positive<br />

Abgabensaldi am Ende der Handelsperiode gelöscht. Bezüglich der Praxis, mehr<br />

Emissionsberechtigungen abzugeben als Kohlendioxidemissionen in den Berichten<br />

AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />

Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />

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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />

ausgewiesen sind und dadurch das Risiko eines Sanktionsverfahrens zu vermeiden,<br />

müssen Anlagenbetreiber daher entscheiden, ob sie diese Praxis auch für die letzte<br />

Abgabe beibehalten.<br />

Aktuelle Informationen zum Register sind auf der Homepage der DEHSt veröffentlicht<br />

(http://www.dehst.de/DE/Service/Unionsregister/Unionsregister_node.html).<br />

AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />

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8. LUFTVERKEHR IM EMISSIONSHANDEL<br />

Über den aktuellen Sachstand zum Luftverkehr im Emissionshandel hat Dr. Olaf<br />

Hölzer-Schopohl (DEHSt) im Dezember in der UAG 2 berichtet. Bereits im Februar hat<br />

Georg Naumann (DEHSt) die Ergebnisse <strong>des</strong> ersten Verfahrens zur kostenlosen<br />

Zuteilung von Emissionsberechtigungen für den Luftverkehr vorgestellt.<br />

Vom Gesamtbudget für den Luftverkehr im Emissionshandel in Höhe von 214,8<br />

Millionen Emissionsberechtigungen im Jahr 2012 (2013-2020: 210,4 Millionen<br />

Emissionsberechtigungen pro Jahr) werden 85 % (2013-2020: 82 %) kostenlos<br />

zugeteilt. Die Höhe der kostenlosen Zuteilung für einen Luftfahrzeugbetreiber ergibt<br />

sich dabei aus seiner Transportleistung (Tonnenkilometer) im Jahr 2010 multipliziert<br />

mit einem EU-einheitlichen Richtwert (Benchmark). Die Richtwerte wurden von der<br />

Europäischen Kommission auf Grundlage <strong>des</strong> Budgets und der insgesamt in der<br />

Europäischen Union für das Jahr 2010 berichteten Transportleistung ermittelt. So wird<br />

sichergestellt, dass das Budget für die kostenlose Zuteilung eingehalten wird und alle<br />

Luftfahrzeugbetreiber pro Tonnenkilometer die gleiche Menge an<br />

Emissionsberechtigungen erhalten. Insgesamt hat die DEHSt für das Jahr 2012 42,8<br />

Millionen und für die Jahre 2013-2020 jeweils 40,5 Millionen Emissionsberechtigungen<br />

pro Jahr für den Luftverkehr zugeteilt.<br />

Wie auch zu den bisherigen Zuteilungsverfahren im stationären Bereich <strong>des</strong><br />

Emissionshandels hat die DEHSt die Daten <strong>des</strong> Zuteilungsverfahrens ausgewertet und<br />

in einem Bericht veröffentlicht (vgl.<br />

http://www.dehst.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/LV_Zuteilungsbericht.p<br />

df__blob=publicationFile). Eine kostenlose Zuteilung erfolgte für 129<br />

Luftfahrzeugbetreiber aus 21 Ländern. Der überwiegende Anteil der<br />

Luftfahrzeugbetreiber stammt dabei aus Deutschland, der Türkei, den Vereinigten<br />

Staaten sowie aus der Russischen Föderation.<br />

Zur Gruppe der nicht-gewerblich tätigen Luftfahrzeugbetreiber (z.B. Werksverkehr,<br />

Privatjets) gehören zwar rund 57 % aller Luftfahrzeugbetreiber, sie erhalten aber<br />

weniger als 1 % der Zuteilung. Mehr als 99 % der kostenlosen Zuteilung haben die<br />

gewerblichen Luftfahrzeugbetreiber erhalten, davon ging fast die Hälfte an nur drei<br />

Betreiber.<br />

AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />

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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />

Erwartungsgemäß war in der UAG 2 die Frage, inwieweit die kostenlose Zuteilung zu<br />

einer Über- oder Unterausstattung mit Emissionsberechtigungen führt, von<br />

besonderem Interesse. Vor allem die Luftfahrzeugbetreiber, die im Frachtbereich tätig<br />

sind, haben vom Zuteilungsverfahren deutlich, d.h. mit einer kostenlosen Zuteilung von<br />

bis zu 180 % der Emissionen im Jahr 2010, profitiert. Dieser vermutlich ungewollte<br />

Effekt wäre aus Sicht der UAG 2 ein Argument, die Zuteilungsregeln im Luftverkehr zu<br />

überdenken. Die große Anzahl der nicht-gewerblichen Luftfahrzeugbetreiber und ihre in<br />

der Regel gravierende Unterausstattung – die Zuteilung beträgt meistens weniger als<br />

40 % der Emissionen <strong>des</strong> Jahres 2010 – warf in der UAG 2 die Frage auf, ob es für<br />

diese spezielle Betreibergruppe nicht sinnvollere Instrumente zur Emissionsminderung<br />

als den Emissionshandel gibt.<br />

Im Dezember war dann der Vorschlag der Europäischen Kommission, die Pflichten im<br />

europäischen Emissionshandel für bestimmte Flüge vorübergehend auszusetzen<br />

(„Stopping the clock“) Anlass, den Luftverkehr im Emissionshandel erneut auf die<br />

Agenda zu nehmen. Der Vorschlag bezieht sich auf ankommende und abgehende<br />

Flüge aus Drittstaaten für das Jahr 2012 und soll die aktuellen Bemühungen der<br />

International Civil Aviation Organization (ICAO) zur Minderung von Emissionen aus der<br />

Luftfahrt befördern. Sollte bis Herbst 2013 (Zeitpunkt der nächsten ICAO-<br />

Vollversammlung) keine Einigung auf eine globale marktbasierte<br />

Minderungsmaßnahme für den Luftverkehr erzielt werden, ist eine (automatische)<br />

vollständige Wiedereinsetzung für das Berichtsjahr 2013 vorgesehen.<br />

Auch wenn dieser Vorschlag unter Berücksichtigung der internationalen Ebene <strong>des</strong><br />

Luftverkehrs im Emissionshandel möglicherweise befürwortenswert ist, so führt er mit<br />

Blick auf den <strong>Vollzug</strong> zu einem deutlichen Mehraufwand, ohne dass dahinter<br />

notwendigerweise eine erfolgreiche internationale Maßnahme zur Vermeidung von<br />

Treibhausgasemissionen steht. Die konkrete und zumin<strong>des</strong>t teilweise komplexe<br />

Umsetzung dieses Vorschlages sowie die Ergebnisse der Diskussionen in der ICAO<br />

werden bestimmt auch im Jahr 2013 ein Thema in der UAG 2 sein.<br />

Umfassende Informationen zum Luftverkehr im Emissionshandel sind auf der<br />

Homepage der DEHSt unter der Rubrik „Luftverkehr“ veröffentlicht:<br />

http://www.dehst.de/DE/Teilnehmer/Luftfahrzeugbetreiber/luftfahrzeugbetreiber_node.h<br />

tml.<br />

AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />

Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />

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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />

9. AKTUELLES AUS DER DEHST<br />

In der Rubrik „Aktuelles aus der DEHSt“ wurde regelmäßig über aktuelle<br />

Entwicklungen im <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> Emissionshandels auf deutscher und europäischer<br />

Ebene sowie über Zwischenstände bei Prozessen, die sich über längere Zeiträume<br />

erstrecken, berichtet. Neben den Themen, die in den vorherigen Kapiteln ausführlicher<br />

erläutert sind, wurden beispielsweise Aktualisierungen der Softwareanwendungen der<br />

DEHSt sowie aktuelle Gerichtsentscheidungen für den Emissionshandel vorgestellt. Im<br />

Jahr 2012 standen aktuelle Themen der DEHSt zudem häufig auch im Zusammenhang<br />

mit dem Abschluss der zweiten Handelsperiode, die am 31. Dezember 2012 endete.<br />

Des Weiteren wurde über relevanten Veranstaltungen, Termine und Mailings sowie<br />

über aktuelle Veröffentlichungen (z.B. Kohlendioxidemissionen der<br />

emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr in Deutschland im<br />

Jahr 2011 unter http://www.dehst.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/VET-<br />

Bericht_2011.pdf__blob=publicationFile ) der DEHSt informiert.<br />

AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />

Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />

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10. THEMENAUSBLICK 2013<br />

Auch im Jahr 2013 werden die in den vorherigen Kapiteln dargestellten Themen die<br />

inhaltlichen Schwerpunkte der UAG 2 darstellen. Sowohl die notwendige<br />

Weiterentwicklung <strong>des</strong> Unionsregisters als auch die Vorbereitung der ersten<br />

Emissionsberichterstattung für die dritte Handelsperiode werden absehbar Anlass für<br />

zahlreiche interessante Diskussionen in der UAG 2 geben. Aber auch bei den anderen<br />

Themen sind vielfältige vollzugsrelevante Fragestellungen zu erwarten. Hierfür<br />

wünschen sich die Teilnehmer der UAG 2 eine frühestmögliche Einbindung in die<br />

Vorbereitung der relevanten Themen.<br />

Zudem wird sich die UAG 2 im Jahr 2013 auch mit einem neuen <strong>Vollzug</strong>sthema<br />

beschäftigen: Die Vorbereitung <strong>des</strong> <strong>Vollzug</strong>s der Strompreiskompensation wird<br />

voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2013 im Fokus der UAG 2 stehen.<br />

AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />

Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />

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