EGV-SZ 2006 [PDF, 2.00 MB] - Kanton Schwyz
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C 2.2<br />
Sachverständigen zu (<strong>EGV</strong>-<strong>SZ</strong> 1999, Nr. 53, E. 5.2). Schliesslich ist<br />
auch nicht ersichtlich, inwiefern die kantonale Fachinstanz zusammen<br />
mit dem örtlichen Wildhüter keine objektive Würdigung der Verhältnisse<br />
vorgenommen und die Interessen der Fauna im Gebiet Bärgiswil nicht<br />
wahrgenommen haben soll. Ihren örtlichen Kenntnissen über das Verhalten<br />
des Wildes ist Priorität einzuräumen. Aus diesem Grund sind auch<br />
keine weiteren Gutachten oder Stellungnahmen einzuholen, wie der Beschwerdeführer<br />
II beantragt.<br />
8.3.3 Auf Grund des Fachberichtes des Amtes für Wald, Jagd und<br />
Fischerei ist deshalb von folgender massgeblichen aktuellen Situation<br />
auszugehen:<br />
Die Rehwechsel verlaufen primär dort, wo das Drahtgeflecht bereits<br />
entfernt ist. Auch die eingerichteten Durchgänge für Dachse, Füchse und<br />
andere Kleinsäuger werden benutzt. Eine massive Beeinträchtigung der<br />
Fauna in Bezug auf ihre Wechseltätigkeit ist deshalb nicht auszumachen.<br />
Auch von einer „gefährlichen Wildfalle“ kann nicht gesprochen<br />
werden. Rehe kennen ihre Fluchtwege und benutzen sie bei einer Störung<br />
auch. Es müssten verschiedene Faktoren unglücklich zusammenkommen,<br />
dass sich ein äsendes Reh in die besagte Ecke beim Tor des<br />
Zaunes unmittelbar bei der Nachbarliegenschaft KTN 2634 treiben liesse.<br />
Auch ein Verfangen im Drahtgeflecht ist unwahrscheinlich, für vertraute<br />
Rehe sogar unmöglich. Das Drahtgeflecht ist vorliegend im Gegensatz<br />
zu einem losen Flexinetz, wie sie häufig für die Schafhaltung verwendet<br />
werden, straff gespannt (auch handelt es sich hier nicht um einen<br />
weitmaschigen und deshalb weniger festen Knotenzaun, wie er in<br />
der Fotodokumentation Beilage 4 zur Duplik I des Beschwerdeführers II<br />
vom 2. November 2004 gezeigt wird und in dem sich ein Tier verfangen<br />
hat; vgl. auch Augenscheinprotokoll …). Elektrobänder, wie sie der Beschwerdeführer<br />
II verlangt, sind zwar für Wildtiere nicht lebensbedrohlich,<br />
jedoch durchaus wirkungsvoll und werden deshalb auch als Wildschadenpräventionsmassnahmen<br />
verwendet. Strombänder würden demnach<br />
den Wildwechsel weit mehr stören als der zur Diskussion stehende<br />
Holzzaun mit teilweisem Maschendrahtgeflecht, weil der elektrische<br />
Strom durch die ganze Umzäunung der Pferdeweide fliessen und folglich<br />
die Tiere davon abhalten würde, das Grundstück zu durchqueren.<br />
Zusammenfassend ist deshalb festzuhalten, dass jede neue Struktur,<br />
jeder Zaun und jede Strasse grosse oder kleine Einflüsse auf den Lebensraum<br />
der Wildtiere und ihre Gewohnheiten hat. Unsere Landschaft ist<br />
sehr verinselt und an gewissen Orten von Zäunen geradezu durchzogen.<br />
Je nach Situation und Art der Zäune haben diese mehr oder weniger<br />
Einfluss auf die Verletzungsgefahren und auf die Vernetzung der Wildtierbestände.<br />
Es ist deshalb immer sinnvoll, auf unnötige Zäune zu ver-<br />
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