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EGV-SZ 2006 [PDF, 2.00 MB] - Kanton Schwyz

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B 12.1<br />

vorliegend zulässig seien. Es existierten etliche Elektroingenieurbüros in<br />

der Schweiz, welche die verlangten Erfahrungen und Referenzen vorweisen<br />

könnten. Ob ein Verfahren nach § 35 Abs. 1 lit. c. VIVöB wiederholt<br />

werde, liege im Ermessen der Behörde (Kann-Norm). Ein wirksamer<br />

Wettbewerb sei zu jeder Zeit gewährleistet gewesen und für eine Wiederholung<br />

hätten keinerlei Gründe vorgelegen. Das Angebot der Beschwerdegegnerin<br />

liege zudem im marktüblichen Rahmen, die Vergabebehörde<br />

hätte den Preis eher noch höher eingeschätzt. Zu diesen Ausführungen<br />

nimmt die Beschwerdeführerin nicht substantiiert Stellung. Insbesondere<br />

werden die glaubhaften und nachvollziehbaren Darlegungen zum Anforderungsprofil<br />

und zu den Marktverhältnissen weder ausdrücklich bestritten<br />

noch widerlegt.<br />

4.3 Der von der Beschwerdeführerin angerufene § 35 Abs. 1 lit. c<br />

VIVöB hat seine Berechtigung in erster Linie bei (vermuteten) Preisabsprachen<br />

unter den Anbietern. Wenn wegen hohen Anforderungen und<br />

voller Auftragsbücher einerseits und ungenügenden Angeboten anderseits<br />

letztlich nur ein oder zwei Angebote zur Auswahl stehen, liegt es im<br />

weiten Ermessen der Behörde, ob sie das Verfahren wiederholen will oder<br />

nicht. Bei gleich bleibender Beschäftigungslage würde eine Wiederholung<br />

indes kaum mehr bringen als eine zeitliche Verzögerung.<br />

Dieses Beurteilungsergebnis deckt sich mit § 35 Abs. 1 lit. a VIVöB,<br />

wonach das Verfahren abgebrochen oder wiederholt werden kann, wenn<br />

kein Angebot eingereicht wurde, das die in der Ausschreibung und in<br />

den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Kriterien und technischen<br />

Anforderungen erfüllt. Daraus ist e contrario zu schliessen, dass der Gesetzgeber<br />

nicht zwingend eine Wiederholung des Verfahrens verlangt,<br />

wenn nach dem Auswahlverfahren für nur ein Angebot der Zuschlag noch<br />

in Frage kommt.<br />

(VGE 1056/06 vom 24. Oktober <strong>2006</strong>).<br />

12. Strassenverkehrsrecht<br />

12.1 Führerausweisentzug<br />

- Ungenügende Befreiung der Frontscheibe von einer Eisschicht.<br />

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