01.01.2015 Aufrufe

EGV-SZ 2006 [PDF, 2.00 MB] - Kanton Schwyz

EGV-SZ 2006 [PDF, 2.00 MB] - Kanton Schwyz

EGV-SZ 2006 [PDF, 2.00 MB] - Kanton Schwyz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

B 11.1<br />

und Einspracheverfahren unterzogen wurde, unzulässig (vgl. VGE<br />

1047/99 vom 23. Dezember 1999 Erw. 1).Die jeweiligen Grundeigentümer<br />

trifft die erwähnte Abtretungspflicht (vorstehend Erw. 2.3.2).<br />

(VGE 1012/06 vom 28. Juni <strong>2006</strong>).<br />

11. Arbeitsvergebung (Submission)<br />

11.1 Ungewöhnlich niedriges Angebot<br />

- Ungewöhnlich niedriges Angebot (§ 30VIVöB, SR<strong>SZ</strong> 430.130). Kein<br />

Ausschluss.<br />

Aus dem Sachverhalt:<br />

Im Vergabeverfahren um denStrassentransport von Abfällen für die<br />

Dauer von einem Jahr gingen bei drei Einladungen zwei Offerten ein. Die<br />

Vergabebehörde erteilte denZuschlag jener Firma, welche preislich massiv<br />

günstiger offerierte als die Mitkonkurrentin.<br />

Aus den Erwägungen:<br />

2.3 Ist ein Angebot ungewöhnlich niedriger als andere, kann die Vergabebehörde<br />

bei der Anbieterin Erkundigungen einholen, um sich zu<br />

vergewissern, dass die Teilnahmebedingungen eingehalten werden und<br />

die Auftragsbedingungen erfüllt werden können (§ 31 Abs. 1VIVöB). Es<br />

kann die Leistung angemessener Sicherheiten verlangt werden; bei Leistungssäumnis<br />

kann das Angebot ausgeschlossen werden (§ 31 Abs. 2<br />

VIVöB).<br />

Im Gegensatz zum alten Submissionsrecht (§ 18 aSubmV) werden<br />

mithin Unterangebote indenGrenzen des lauteren Wettbewerbs toleriert:<br />

massgebend ist einzig, dass die Teilnahme- und Auftragsbedingungen<br />

eingehalten werden. Preisunterbietungen als solche sind beschaffungsrechtlich<br />

inder Regel irrelevant. Die Gründe für ein Unterangebot können<br />

vielfältig und durchaus lauter sein (z.B. Überbrückung von Überkapazitäten,<br />

Deckung von Fixkosten, Erhaltung von Arbeitsplätzen). Gemäss<br />

dem Luzerner Verwaltungsgericht können Preisunterbietungen widerrechtlich<br />

sein, wenn sie auf einemMissbrauch der Marktmacht oder<br />

unlauteren Mitteln beruhen. Unlauter handelt dabei jene Anbieterin, die<br />

177

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!