EGV-SZ 2006 [PDF, 2.00 MB] - Kanton Schwyz
EGV-SZ 2006 [PDF, 2.00 MB] - Kanton Schwyz
EGV-SZ 2006 [PDF, 2.00 MB] - Kanton Schwyz
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
ten vermissen lassen und sich dort sowie auf der Rückkehr vom Rütli<br />
beim Durchmarsch durch Brunnen provokativ verhalten und teilweise<br />
auch Übergriffe gegenüber Dritten begangen haben. …<br />
4.2.5 Zur Standortfrage erklärte der Beschwerdeführer, er anerkenne,<br />
dass die Quaianlage nicht geeignet und der Auslandschweizerplatz belegt<br />
sei. In Frage kämen hingegen die Schifflände, der Kronenplatz, der Gemeindeparkplatz<br />
sowie der Ochsenplatz und der Parkplatz vor der Sparkasse.<br />
Der Standort müsse zentral sein. Der Bahnhofplatz komme unter<br />
diesem Gesichtspunkt nicht in Frage. Alle vom Beschwerdeführer genannten<br />
Plätze für die Durchführung der stationären Demonstration liegen<br />
direkt oder in allernächster Nähe (Ruf- und Sichtdistanz) zur Route<br />
Schifflände – Bahnhofstrasse – Bahnhof, der meistfrequentierten Achse<br />
durch Brunnen. Nach Meinungsäusserung des Beschwerdeführers würden<br />
die Teilnehmer der Demonstration "Buntes Brunnen" bei einem allfälligen<br />
Durchmarsch der Rechtsextremen auf der Bahnhofstrasse "sicher<br />
verbal aktiv werden. Einen Polizeikordon würden sie aber nicht durchbrechen".<br />
4.2.6 …<br />
B 7.2<br />
4.2.7 Aus der gesamten Übungsanlage ergibt sich somit unschwer,<br />
dass ein Zusammentreffen der beiden Pole gewollt ist und gesucht wird.<br />
… Dass von den Ausschreitungen auch unbeteiligte Dritte betroffen wären<br />
und Sachbeschädigungen im Umfeld des Demonstrationsplatzes zu<br />
befürchten wären, ist naheliegend. Diese Dritten haben indes nicht nur<br />
einen prioritären Anspruch auf eine friedliche und würdige 1. Augustfeier<br />
inkl. unbehelligte Benützung der öffentlichen Plätze und Anlagen, sondern<br />
sie haben in ebenso hohem Masse einen Anspruch darauf, die Feier<br />
ungestört und ungefährdet miterleben zu können.<br />
Insgesamt zeigt sich die Gefahr von Ausschreitungen gegenüber unbeteiligten<br />
Dritten und Sicherheitskräften nicht nur abstrakt, sondern ganz<br />
konkret.<br />
…<br />
4.4 Die vom Beschwerdeführer verschiedentlich ins Felde geführte<br />
Appellwirkung (vgl. vorstehend Erw. 4.2.3) einer Demonstration des<br />
"Bündnisses für ein buntes Brunnen" kann das einer Bewilligung entgegenstehende<br />
vorstehend dargelegte überwiegende öffentliche Interesse<br />
und grundrechtlich geschützte Interesse Dritter nicht aufwiegen. U.a.<br />
vom Beschwerdeführer (mit-)organisierte antifaschistische Demonstrationen<br />
werden nicht nur an verschiedenen Orten und zu verschiedenen<br />
Zeiten durchgeführt, sondern teils auch ohne gleichzeitige - bewilligte<br />
157