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34a GewO - Celsusakademie

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In Sicherheit gut ausgebildet!<br />

Im Bewachungsgewerberecht sind seit 2003<br />

wesentliche Änderungen in Kraft getreten. Für<br />

bestimmte Tätigkeiten ist unbedingt der Nachweis<br />

einer von der Industrie- und Handelskammer<br />

(IHK) erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung<br />

(sog. <strong>34a</strong>-Schein) erforderlich.<br />

Die Sachkundeprüfung muss grundsätzlich<br />

jeder Unternehmer wie Arbeitnehmer ablegen,<br />

der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener<br />

Person ausübt oder ausüben will:<br />

- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum<br />

oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich<br />

öffentlichem Verkehr (sogenannte Citystreifen)<br />

- Schutz vor Ladendieben (Einzelhandels- und<br />

Kaufhausdetektive)<br />

- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen<br />

Diskotheken<br />

Zielgruppen<br />

Das methodische Vorbereitungsseminar wendet<br />

sich an Teilnehmer, die die Sachkundeprüfung<br />

für das Bewachungsgewerbe nach § <strong>34a</strong><br />

Gewerbeordnung absolvieren wollen.<br />

Inhalte<br />

Das Unterrichtungsverfahren (40 Unterrichtsstunden)<br />

bereitet auf die schriftliche und<br />

mündliche Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe<br />

vor und beinhaltet die Themen:<br />

Recht der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung,<br />

Gewerberecht, Datenschutzrecht, Bürgerliches<br />

Gesetzbuch, Straf-/Strafverfahrensrecht,<br />

Waffenrecht, Umgang mit Menschen,<br />

Unfallverhütungsvorschriften, Grundzüge der<br />

Sicherheitstechnik.

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