34a GewO - Celsusakademie
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In Sicherheit gut ausgebildet!<br />
Im Bewachungsgewerberecht sind seit 2003<br />
wesentliche Änderungen in Kraft getreten. Für<br />
bestimmte Tätigkeiten ist unbedingt der Nachweis<br />
einer von der Industrie- und Handelskammer<br />
(IHK) erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung<br />
(sog. <strong>34a</strong>-Schein) erforderlich.<br />
Die Sachkundeprüfung muss grundsätzlich<br />
jeder Unternehmer wie Arbeitnehmer ablegen,<br />
der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener<br />
Person ausübt oder ausüben will:<br />
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum<br />
oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich<br />
öffentlichem Verkehr (sogenannte Citystreifen)<br />
- Schutz vor Ladendieben (Einzelhandels- und<br />
Kaufhausdetektive)<br />
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen<br />
Diskotheken<br />
Zielgruppen<br />
Das methodische Vorbereitungsseminar wendet<br />
sich an Teilnehmer, die die Sachkundeprüfung<br />
für das Bewachungsgewerbe nach § <strong>34a</strong><br />
Gewerbeordnung absolvieren wollen.<br />
Inhalte<br />
Das Unterrichtungsverfahren (40 Unterrichtsstunden)<br />
bereitet auf die schriftliche und<br />
mündliche Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe<br />
vor und beinhaltet die Themen:<br />
Recht der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung,<br />
Gewerberecht, Datenschutzrecht, Bürgerliches<br />
Gesetzbuch, Straf-/Strafverfahrensrecht,<br />
Waffenrecht, Umgang mit Menschen,<br />
Unfallverhütungsvorschriften, Grundzüge der<br />
Sicherheitstechnik.