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Teil C Maßnahmen 1 Verbraucherpolitik im ... - BMELV-Statistik

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diese Konzentration der Informationstechnologie zügig<br />

vorangebracht.<br />

– Mit der Bündelung weiterer Aufgaben be<strong>im</strong> Gesamtverband<br />

der landwirtschaftlichen Alterskassen werden<br />

Einsparpotenziale genutzt: So werden für best<strong>im</strong>mte<br />

Bereiche Fachwissen und Personal nicht mehr bei jedem<br />

einzelnen Träger vorgehalten werden müssen.<br />

– Die zentrale Rentenauszahlung durch den Gesamtverband<br />

und der Beitragseinzug durch die einzelnen landwirtschaftlichen<br />

Alterkassen nach Verbindlichen Vorgaben<br />

des Gesamtverbandes haben zu einer Bündelung der<br />

Zahlungsströme und damit zu einem kurzfristigeren<br />

Abruf von Bundesmitteln mit entsprechenden Einsparungen<br />

für den Bund geführt. In diesen Verbindlichen<br />

Vorgaben wurde insbesondere das Verfahren der Beitragserhebung<br />

und der Beitragsüberwachung geregelt.<br />

Festgelegt sind ferner die Einzelheiten der Weiterleitung<br />

der Beiträge an den Gesamtverband, damit dieser<br />

schnellstmöglich über die benötigten Finanzmittel (aus<br />

Beiträgen und Bundesmitteln) verfügen kann.<br />

– Auch durch die jetzt mögliche Überprüfung des Anspruchs<br />

auf einen Beitragszuschuss <strong>im</strong> Wege eines automatisierten<br />

Datenabgleichs zum Datum des letzten<br />

ergangenen Einkommensteuerbescheids mit den Finanzbehörden<br />

wird ein nachhaltiger Abbau von Verwaltungskosten<br />

und damit ebenfalls eine Einsparung<br />

von Bundesmitteln erreicht. Die hierfür erforderliche<br />

Rechtsverordnung, zu der das LSVOrgG die Ermächtigung<br />

geschaffen hatte, wurde am 2. Dezember 2002<br />

(BGBl. I S. 4490) erlassen.<br />

– Über ihre Funktion als Spitzenverbände der Sozialversicherung<br />

hinaus wurden den drei Spitzenverbänden<br />

der LSV-Träger weitere Aufgaben übertragen, damit<br />

die Verwaltungsarbeit der einzelnen LSV-Träger<br />

wirtschaftlicher durchgeführt werden kann. Zukünftig<br />

werden durch eine Einrichtung der Verbände bundesweit<br />

trägerübergreifende Querschnittsprüfungen durchgeführt.<br />

Damit wird die Arbeit der Aufsichtsbehörden<br />

wirkungsvoll flankiert, denn den einzelnen Aufsichtsbehörden<br />

sind solche bundesweiten Querschnittsprüfungen<br />

und Vergleiche (Benchmarking) nicht möglich.<br />

Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse sollen<br />

sowohl von den Trägern als auch von den Aufsichtsbehörden<br />

zur wirtschaftlicheren Aufgabenerfüllung<br />

genutzt werden. Diesem Ziel dient auch das Aufstellen<br />

gemeinsamer Grundsätze für eine wirtschaftliche<br />

Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation, für<br />

einen kostengünstigen Personaleinsatz und für die<br />

Aufstellung von Kriterien für Qualitätsvergleiche<br />

zwischen den einzelnen LSV-Trägern. Diese gemeinsamen<br />

Grundsätze werden gegenwärtig von den Spitzenverbänden<br />

erarbeitet.<br />

Die Zwischenbilanz der Organisationsreform in der landwirtschaftlichen<br />

Sozialversicherung ist positiv. Bund und<br />

Länder haben gemeinsam erreicht, das eigenständige<br />

agrarsoziale Sicherungssystem durch eine Neuordnung<br />

und Verbesserung der Organisationsstrukturen zukunftsfest<br />

auszugestalten und mehr Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />

<strong>im</strong> Interesse der Steuerzahler und der Versicherten<br />

zu gewährleisten (Übersicht 27).<br />

Übersicht 27<br />

Ausgaben für die landwirtschaftliche Sozialpolitik<br />

Mill. € Bundesmittel<br />

Maßnahme<br />

Landwirtschaftliche Sozialpolitik<br />

dav.: Alterssicherung<br />

Unfallversicherung<br />

Landabgaberente<br />

Krankenversicherung<br />

Zusatzaltersversorgung<br />

Produktionsaufgaberente<br />

2002<br />

Soll<br />

4.1.2 Alterssicherung der Landwirte<br />

Entwurf<br />

2003<br />

Soll<br />

4 102,5 4 099,1<br />

2 339,3 2 371,0<br />

255,6 255,6<br />

86,9 83,0<br />

1 237,3 1 250,5<br />

12,0 13,0<br />

171,3 126,0<br />

(232) Die Alterssicherungssysteme in Deutschland stehen<br />

angesichts der demographischen, ökonomischen und<br />

gesellschaftlichen Entwicklung vor großen Herausforderungen.<br />

Mit der in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen<br />

Rentenreform wird diesen Herausforderungen<br />

begegnet und die Alterssicherung auf die zukünftige<br />

Entwicklung vorbereitet.<br />

Ein Kernstück der Rentenreform ist die Einführung einer<br />

steuerlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge ab<br />

dem Jahr 2002. Sie ergänzt die bewährte, umlagefinanzierte<br />

gesetzliche Alterssicherung um eine kapitalgedeckte<br />

Altersvorsorge. Beide Systeme zusammen bilden<br />

nun das Fundament für eine stabile Alterssicherung. Die<br />

staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge soll nicht<br />

nur die langfristig vorgesehene, moderate Absenkung des<br />

Rentenniveaus kompensieren, sondern zukünftig dazu<br />

beitragen, dass der Lebensstandard <strong>im</strong> Alter stärker dem<br />

<strong>im</strong> Erwerbsleben angenähert werden kann.<br />

Für den Bereich der Landwirtschaft ist es nichts Neues,<br />

dass die Absicherung <strong>im</strong> Alter nicht allein aus einer<br />

Quelle erfolgt. Die Alterssicherung der Landwirte ist seit<br />

ihrer Einführung <strong>im</strong> Jahre 1957 als <strong>Teil</strong>sicherung konzipiert,<br />

die – je nach den individuellen Verhältnissen – der<br />

Ergänzung durch weitere Bausteine wie Altenteilsleistungen<br />

des Hofübernehmers, Pachteinnahmen und Einkünfte<br />

aus privater Vorsorge bedarf.<br />

Zum Kreis der Begünstigten bei der verstärkten Förderung<br />

der privaten Altersvorsorge zählen auch die in der<br />

Alterssicherung der Landwirte versicherungspflichtigen<br />

Landwirte, Ehegatten von Landwirten und mitarbeitenden<br />

Familienangehörigen, da sie ebenso wie rentenversicherungspflichtige<br />

Arbeitnehmer von der Absenkung des<br />

Niveaus der gesetzlichen Renten betroffen sind.<br />

Während bei Landwirten naturgemäß die private Altersvorsorge<br />

<strong>im</strong> Mittelpunkt der zusätzlichen Absicherung<br />

stehen wird, spielt bei Arbeitnehmern auch der Aufbau einer<br />

freiwilligen betrieblichen Altersversorgung eine<br />

wichtige Rolle.

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