Teil C MaÃnahmen 1 Verbraucherpolitik im ... - BMELV-Statistik
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diese Konzentration der Informationstechnologie zügig<br />
vorangebracht.<br />
– Mit der Bündelung weiterer Aufgaben be<strong>im</strong> Gesamtverband<br />
der landwirtschaftlichen Alterskassen werden<br />
Einsparpotenziale genutzt: So werden für best<strong>im</strong>mte<br />
Bereiche Fachwissen und Personal nicht mehr bei jedem<br />
einzelnen Träger vorgehalten werden müssen.<br />
– Die zentrale Rentenauszahlung durch den Gesamtverband<br />
und der Beitragseinzug durch die einzelnen landwirtschaftlichen<br />
Alterkassen nach Verbindlichen Vorgaben<br />
des Gesamtverbandes haben zu einer Bündelung der<br />
Zahlungsströme und damit zu einem kurzfristigeren<br />
Abruf von Bundesmitteln mit entsprechenden Einsparungen<br />
für den Bund geführt. In diesen Verbindlichen<br />
Vorgaben wurde insbesondere das Verfahren der Beitragserhebung<br />
und der Beitragsüberwachung geregelt.<br />
Festgelegt sind ferner die Einzelheiten der Weiterleitung<br />
der Beiträge an den Gesamtverband, damit dieser<br />
schnellstmöglich über die benötigten Finanzmittel (aus<br />
Beiträgen und Bundesmitteln) verfügen kann.<br />
– Auch durch die jetzt mögliche Überprüfung des Anspruchs<br />
auf einen Beitragszuschuss <strong>im</strong> Wege eines automatisierten<br />
Datenabgleichs zum Datum des letzten<br />
ergangenen Einkommensteuerbescheids mit den Finanzbehörden<br />
wird ein nachhaltiger Abbau von Verwaltungskosten<br />
und damit ebenfalls eine Einsparung<br />
von Bundesmitteln erreicht. Die hierfür erforderliche<br />
Rechtsverordnung, zu der das LSVOrgG die Ermächtigung<br />
geschaffen hatte, wurde am 2. Dezember 2002<br />
(BGBl. I S. 4490) erlassen.<br />
– Über ihre Funktion als Spitzenverbände der Sozialversicherung<br />
hinaus wurden den drei Spitzenverbänden<br />
der LSV-Träger weitere Aufgaben übertragen, damit<br />
die Verwaltungsarbeit der einzelnen LSV-Träger<br />
wirtschaftlicher durchgeführt werden kann. Zukünftig<br />
werden durch eine Einrichtung der Verbände bundesweit<br />
trägerübergreifende Querschnittsprüfungen durchgeführt.<br />
Damit wird die Arbeit der Aufsichtsbehörden<br />
wirkungsvoll flankiert, denn den einzelnen Aufsichtsbehörden<br />
sind solche bundesweiten Querschnittsprüfungen<br />
und Vergleiche (Benchmarking) nicht möglich.<br />
Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse sollen<br />
sowohl von den Trägern als auch von den Aufsichtsbehörden<br />
zur wirtschaftlicheren Aufgabenerfüllung<br />
genutzt werden. Diesem Ziel dient auch das Aufstellen<br />
gemeinsamer Grundsätze für eine wirtschaftliche<br />
Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation, für<br />
einen kostengünstigen Personaleinsatz und für die<br />
Aufstellung von Kriterien für Qualitätsvergleiche<br />
zwischen den einzelnen LSV-Trägern. Diese gemeinsamen<br />
Grundsätze werden gegenwärtig von den Spitzenverbänden<br />
erarbeitet.<br />
Die Zwischenbilanz der Organisationsreform in der landwirtschaftlichen<br />
Sozialversicherung ist positiv. Bund und<br />
Länder haben gemeinsam erreicht, das eigenständige<br />
agrarsoziale Sicherungssystem durch eine Neuordnung<br />
und Verbesserung der Organisationsstrukturen zukunftsfest<br />
auszugestalten und mehr Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />
<strong>im</strong> Interesse der Steuerzahler und der Versicherten<br />
zu gewährleisten (Übersicht 27).<br />
Übersicht 27<br />
Ausgaben für die landwirtschaftliche Sozialpolitik<br />
Mill. € Bundesmittel<br />
Maßnahme<br />
Landwirtschaftliche Sozialpolitik<br />
dav.: Alterssicherung<br />
Unfallversicherung<br />
Landabgaberente<br />
Krankenversicherung<br />
Zusatzaltersversorgung<br />
Produktionsaufgaberente<br />
2002<br />
Soll<br />
4.1.2 Alterssicherung der Landwirte<br />
Entwurf<br />
2003<br />
Soll<br />
4 102,5 4 099,1<br />
2 339,3 2 371,0<br />
255,6 255,6<br />
86,9 83,0<br />
1 237,3 1 250,5<br />
12,0 13,0<br />
171,3 126,0<br />
(232) Die Alterssicherungssysteme in Deutschland stehen<br />
angesichts der demographischen, ökonomischen und<br />
gesellschaftlichen Entwicklung vor großen Herausforderungen.<br />
Mit der in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen<br />
Rentenreform wird diesen Herausforderungen<br />
begegnet und die Alterssicherung auf die zukünftige<br />
Entwicklung vorbereitet.<br />
Ein Kernstück der Rentenreform ist die Einführung einer<br />
steuerlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge ab<br />
dem Jahr 2002. Sie ergänzt die bewährte, umlagefinanzierte<br />
gesetzliche Alterssicherung um eine kapitalgedeckte<br />
Altersvorsorge. Beide Systeme zusammen bilden<br />
nun das Fundament für eine stabile Alterssicherung. Die<br />
staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge soll nicht<br />
nur die langfristig vorgesehene, moderate Absenkung des<br />
Rentenniveaus kompensieren, sondern zukünftig dazu<br />
beitragen, dass der Lebensstandard <strong>im</strong> Alter stärker dem<br />
<strong>im</strong> Erwerbsleben angenähert werden kann.<br />
Für den Bereich der Landwirtschaft ist es nichts Neues,<br />
dass die Absicherung <strong>im</strong> Alter nicht allein aus einer<br />
Quelle erfolgt. Die Alterssicherung der Landwirte ist seit<br />
ihrer Einführung <strong>im</strong> Jahre 1957 als <strong>Teil</strong>sicherung konzipiert,<br />
die – je nach den individuellen Verhältnissen – der<br />
Ergänzung durch weitere Bausteine wie Altenteilsleistungen<br />
des Hofübernehmers, Pachteinnahmen und Einkünfte<br />
aus privater Vorsorge bedarf.<br />
Zum Kreis der Begünstigten bei der verstärkten Förderung<br />
der privaten Altersvorsorge zählen auch die in der<br />
Alterssicherung der Landwirte versicherungspflichtigen<br />
Landwirte, Ehegatten von Landwirten und mitarbeitenden<br />
Familienangehörigen, da sie ebenso wie rentenversicherungspflichtige<br />
Arbeitnehmer von der Absenkung des<br />
Niveaus der gesetzlichen Renten betroffen sind.<br />
Während bei Landwirten naturgemäß die private Altersvorsorge<br />
<strong>im</strong> Mittelpunkt der zusätzlichen Absicherung<br />
stehen wird, spielt bei Arbeitnehmern auch der Aufbau einer<br />
freiwilligen betrieblichen Altersversorgung eine<br />
wichtige Rolle.