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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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<strong>Regierungsrat</strong> <strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong><br />

Rathaus, Staatskanzlei Marktplatz 9<br />

CH-4001 Marktplatz <strong>Basel</strong> 9<br />

CH-4001 <strong>Basel</strong><br />

Telefon +41 (0)61 267 85 43<br />

Telefax Telefon +41 (0)61 267 85 60 62 10<br />

E-Mail Telefax brigitte.meyer@bs.ch<br />

+41 (0)61 267 85 72<br />

Internet E-Mail staatskanzlei@bs.ch<br />

www.wsd.bs.ch<br />

Internet www.bs.ch<br />

<strong>Regierungsrat</strong>sbeschluss<br />

vom 21. September 2010<br />

<strong>Basel</strong>, 22. September 2010<br />

Verordnung über die Kompensation der CO2-Emissionen von fossil-thermischen<br />

Kraftwerken (CO2-Kompensationsverordnung)<br />

Stellungnahme <strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong><br />

Sehr geehrter Herr Bun<strong>des</strong>rat<br />

Sehr geehrte Frau Junker<br />

sehr geehrte Damen und Herren<br />

Sie haben uns eingeladen, zur neu geplanten Verordnung über die Kompensation der CO2-<br />

Emissionen von fossil-thermischen Kraftwerken Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für<br />

diese Gelegenheit und geben Ihnen unsere Haltung wie folgt bekannt.<br />

Art. 2 Gesamtwirkungsgrad<br />

Im Verordnungsentwurf werden zwei Varianten vorgeschlagen: Variante 1 sieht einen generellen<br />

Wirkungsgrad von 62 Prozent vor. Variante 2 (auch "Lex Chavalon" genannt) sieht<br />

hingegen einen geringeren Wirkungsgrad von 58.5 % vor, wenn an einem Standort bereits<br />

früher ein Kraftwerk betrieben wurde.<br />

Wir erachten es als besonders wichtig, dass fossil betriebene Kraftwerke nach dem neuesten<br />

Stand der Technik gebaut werden und die Abwärme so weit wie möglich genutzt wird.<br />

Die Sonderbehandlung eines Standorts kann aus ökologischer wie auch aus ordnungspolitischer<br />

Sicht nicht unterstützt werden. Der Wirkungsgrad darf sich einzig nach dem Stand der<br />

Technik richten. Dazu muss der nicht erneuerbare Brennstoff Gas für die Produktion von<br />

Elektrizität und Wärme optimal genutzt werden. Die Standorte solcher Kraftwerke sind so zu<br />

wählen, dass die Abnahme der produzierten Wärme garantiert ist. Ausnahmen sollen keine<br />

möglich sein.<br />

���� Variante 1 soll übernommen werden.<br />

Bun<strong>des</strong>amt für Umwelt<br />

Abteilung Klima<br />

Isabel Junker<br />

3003 Bern


<strong>Regierungsrat</strong> <strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> Seite 2<br />

neuer Artikel: Emissionsbegrenzungen<br />

Die Emissionen aus einer Erdgas-Kombianlage sind trotz Einhaltung der Emissions-Grenzwerte<br />

der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) beträchtlich. Die Jahresfracht an NOx kann je<br />

nach Leistung bis zu 500 Tonnen pro Jahr liegen. In diesem Ausmass machen Erdgas-<br />

Kombianlagen die bisher realisierten Emissionsminderungen durch den Vollzug der LRV sowie<br />

der kantonalen Massnahmenpläne praktisch zunichte. Wir schlagen <strong>des</strong>halb Grenzwerte<br />

vor, welche sich an den neuesten technischen Möglichkeiten ausrichten und mit denen die<br />

Emissionen um min<strong>des</strong>tens die Hälfte reduziert werden können. Damit würde die gesamtökologische<br />

Bilanz eines solchen Projekts wesentlich verbessert.<br />

���� Die Verordnung ist durch einen neuen Artikel wie folgt zu ergänzen:<br />

"Folgende Emissionsgrenzwerte sind beim Betrieb derartiger Kraftwerke einzuhalten:<br />

Stickoxide: 30 mg/m 3<br />

Kohlenmonoxid: 15 mg/m 3<br />

Ammoniak: 5 mg/m 3<br />

Feinstaub: 1 mg/m 3 "<br />

Wenn aufgrund der Einheit der Materie dieser Antrag nicht in dieser Verordnung aufgenommen<br />

werden kann, sind die vorgeschlagenen Grenzwerte in der Luftreinhalte-Verordnung<br />

festzuschreiben.<br />

Zu den anderen Artikeln haben wir keine Bemerkungen.<br />

Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und die Berücksichtigung unserer Anliegen.<br />

Freundliche Grüsse<br />

Im Namen <strong>des</strong> <strong>Regierungsrat</strong>es <strong>des</strong> <strong>Kantons</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong><br />

Dr. Guy Morin Barbara Schüpbach-Guggenbühl<br />

Präsident Staatsschreiberin

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