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Votrag in PDF-Format - Schneider Rechtsanwälte

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4. Phase - Wege ans Bundesgericht<br />

• BGG Art. 83 lit. f: nicht zulässig:<br />

1. wenn der geschätzte Wert des zu vergebenden Auftrags den<br />

massgebenden Schwellenwert des [BöB oder bilat. Abk. CH-EU]<br />

nicht erreicht<br />

2. wenn sich ke<strong>in</strong>e Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt<br />

• Ke<strong>in</strong> «stand-still» im Rechtsmittelverfahren vor Bundesgericht – aber:<br />

vorsorgliche Massnahmen beantragen, superprovisorisch Vertragsabschluss<br />

verbieten lassen<br />

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