Votrag in PDF-Format - Schneider Rechtsanwälte
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1. Phase - der Erlass der Vergabeverfügung<br />
• Verfügende Behörde: muss nach Geme<strong>in</strong>deordnungen und Organisationsreglementen<br />
zuständig se<strong>in</strong>; Zeichnungsberechtigungen<br />
beachten<br />
• Privater, der im Auftrag der Geme<strong>in</strong>de Ausschreibung durchgeführt<br />
hat, darf nie den Zuschlagsentscheid fällen (Nichtigkeit der<br />
Verfügung)<br />
• VB.2010.00002 vom 24.2.2010: "unter vorbehältlicher Zustimmung<br />
des Verwaltungsrates"<br />
• BGer 2C_865/2010 vom 13.4.2011: Delegation an Arbeitsgruppe<br />
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