12.04.2013 - Gemeinde Wolpertswende

12.04.2013 - Gemeinde Wolpertswende 12.04.2013 - Gemeinde Wolpertswende

wolpertswende.de
von wolpertswende.de Mehr von diesem Publisher
01.01.2015 Aufrufe

Freitag, 12. April 2013 Seite 2 TOP 11 – Vorstellung der Lärmberechnung des Straßenbauamtes Ravensburg an der Ortsdurchfahrt Mochenwangen Das Straßenbauamt des Landratsamtes Ravensburg hatte der Gemeinde Wolpertswende angeboten, eine sehr einfach angelegte Verkehrslärmberechnung an zwei Stellen an der Ortsdurchfahrt Mochenwangen vorzunehmen. Diese Lärmberechnung soll ein Gefühl dafür geben, wie es sich mit dem Straßenverkehrslärm an der Ortsdurchfahrt Mochenwangen verhält. Das Ergebnis wird in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. TOP 12 – Vorstellung der Standortanalyse für den Neubau des Kindergartens in Mochenwangen Der Gemeinderat hatte in seiner letzten Sitzung beschlossen, Standortalternativen anhand des benötigten Raumbedarfs für den Neubau eines Kindergartens in Mochenwangen zu prüfen. Die Prüfungsergebnisse werden in der Gemeinderatssitzung vorgestellt und beraten. TOP 13 – Kanalsanierung 2013 im Rahmen der Eigenkontrollverordnung: Ausschreibungsbeschluss für eine Kanaluntersuchung Als Daueraufgabe für eine Gemeinde sind die alljährlichen Prüfungen und Sanierungsmaßnahmen am Abwassernetz gemäß der Eigenkontrollverordnung anzusehen. Dabei soll nun eine weitere Kanaluntersuchung im Rahmen dieser Daueraufgabe beraten und zur Ausschreibung im Gemeinderat beschlossen werden. Ihr Daniel Steiner Bürgermeister Neuregelung der Zusammenarbeit der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Wolpertswende in schulischen Angelegenheiten Die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Wolpertswende sowie die jeweiligen örtlichen Schulen in ihrer Trägerschaft vereinbarten am 9. April 2008 zur Stärkung der jeweiligen Schulstandorte die Gründung des „Bildungsverbands Nördliches Schussental“. Zudem wurden mit der Gemeinde Baindt am 14. Dezember 2009 und mit der Gemeinde Wolpertswende am 14./19. April 2010 jeweils weitere, gesonderte Vereinbarungen über die Zusammenarbeit im Schulwesen abgeschlossen. Seither sind tiefgreifende Veränderungen in der jeweiligen örtlichen Schulstruktur eingetreten: So wird die Achtalschule ab dem nächsten Schuljahr Gemeinschaftsschule sein, während es in Baindt und Wolpertswende dann nur noch Grundschulen geben wird. Die Bildungspartner, d.h. die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Wolpertswende sowie die jeweiligen örtlichen Schulen, bekräftigen, auch unter den neuen Bedingungen die Zusammenarbeit im schulischen Bereich fortsetzen zu wollen. Daher erfolgte aufgrund entsprechender Gemeinderatsbeschlüsse eine Fortschreibung der bisher getrofenen Vereinbarungen. Im Einzelnen wurde die gemeinsame Vereinbarung vom 9. April 2008 durch eine neue Vereinbarung ersetzt, während die Einzelvereinbarungen mit den Gemeinden Baindt und Wolpertswende gegenstandslos geworden waren und deshalb aufgehoben wurden. Nachfolgend sind die von den Bürgermeistern der drei Gemeinden am 19. März 2013 unterzeichneten Vereinbarungen abgedruckt. Öfentliche Bekanntmachung Gemeinde Baienfurt, Gemeinde Baindt, Gemeinde Wolpertswende Landkreis Ravensburg Vereinbarung über die weitere Zusammenarbeit der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Wolpertswende in schulischen Angelegenheiten Vorbemerkung Die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Wolpertswende sowie die jeweiligen örtlichen Schulen in ihrer Trägerschaft vereinbarten am 9. April 2008 zur Stärkung der jeweiligen Schulstandorte die Gründung des „Bildungsverbands Nördliches Schussental“. Seither sind tiefgreifende Veränderungen in der jeweiligen örtlichen Schulstruktur eingetreten. Die Bildungspartner bekräftigen, auch unter den neuen Bedingungen die Zusammenarbeit im schulischen Bereich fortzusetzen, und schließen deshalb folgende neu gefasste Vereinbarung § 1 Grundsatz und Zusammenarbeit (1) Die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Wolpertswende sowie die jeweiligen örtlichen Schulen in ihrer Trägerschaft führen auch unter der veränderten Schullandschaft in ihren Gemeinden die Zusammenarbeit im schulischen Bereich – in ofener Weise – fort. (2) Sie tauschen sich regelmäßig über gemeinsam gelagerte Schulangelegenheiten aus und versuchen, sie aufeinander abzustimmen. (3) Bieten sich weitere Möglichkeiten zur schul- und gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit, so sollen diese von den Schulen bzw. den Schulträgern ergrifen werden. § 2 Informationsaustausch (1) Zum Zwecke des Informationsaustausches trefen sich die Vertreter der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Wolpertswende, die Schulleiter der jeweiligen örtlichen Schulen in kommunaler Trägerschaft und die Vertreter der Elternschaft in der Regel ein bis zwei Mal jährlich. (2) Darüber hinaus können zudem bedarfsorientierte Absprachen der einzelnen Schulleitungen stattinden. § 3 Inkrafttreten, Dauerhaftigkeit der Zusammenarbeit (1) Diese Vereinbarung tritt zum Schuljahr 2013/2014 in Kraft. Sie ersetzt die Vereinbarung zwischen den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Wolpertswende vom 9. April 2008. (2) Diese Vereinbarung wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen. Sie kann nur aus wichtigem Grund und mit einer Frist von einem Jahr zum Schuljahresende schriftlich gekündigt werden. Baienfurt, den 19.03.2013 Robert Wiedemann, Bürgermeister Konstantin Hummel, Schulleiter Baindt, den 19.03.2013 Elmar Buemann, Bürgermeister Maria Hummel, Schulleiterin Wolpertswende, den 19.03.2013 Daniel Steiner, Bürgermeister Lothar Landsbeck, Schulleiter

Seite 3 Freitag, 15. April 2013 Öfentliche Bekanntmachung Gemeinde Wolpertswende und Gemeinde Baienfurt Landkreis Ravensburg Gemäß den Beschlüssen des Gemeinderats der Gemeinde Wolpertswende vom 25. Februar 2013 und des Gemeinderats der Gemeinde Baienfurt vom 12. März 2013 wird die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Wolpertswende und der Gemeinde Baienfurt über die Zusammenarbeit im Schulwesen vom 14./19. April 2010 zum Ende des Schuljahres 2012/2013 aufgehoben. Gegenseitig bestehen aus der genannten Vereinbarung keine weitergehenden Ansprüche. Wolpertswende, den 19.03.2013 Baienfurt, den 19.03.2013 Daniel Steiner, Bürgermeister Robert Wiedemann, Bürgermeister Wahl der Schöfen und Jugendschöfen: Interessenten bitte melden Wer als ehrenamtliche Richterin oder Richter in Gerichtsverhandlungen mitwirken möchte, kann sich jetzt bei der Gemeinde melden. Für den Amtsgerichtsbezirk Ravensburg werden interessierte deutsche Staatsangehörige im Alter zwischen 25 und 69 Jahren gesucht, die sich zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2018 als Schöinnen und Schöfen beziehungsweise als Jugendschöinnen und -schöfen engagieren möchten. Schöinnen und Schöfen wirken als Ehrenamtliche in Strafsachen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche bei den Amtsund Landgerichten mit. Bei den Amtsgerichten sind das die Schöfen- und Jugendschöfengerichte, beim Landgericht die Strafkammern und die Jugendkammern. Die Schöinnen und Schöfen nehmen an den Hauptverhandlungen mit den gleichen Rechten und Plichten wie die Berufsrichterinnen und -richter teil, tragen also auch die gleiche Verantwortung. Des-halb sollten sich Interessent/innen vor der Bewerbung mit den Anforderungen vertraut machen, die das Schöfenamt an sie stellt. Zu den Fähigkeiten und Eigenschaften, auf die es bei diesem Ehrenamt besonders ankommt, zählen soziales Verständnis, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen, beruliche Erfahrung, logisches Denkvermögen und Gespür, Gerechtigkeitssinn, Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen, Kommunikations- und Dialogfähigkeit sowie Durchsetzungsvermögen. Bei Jugendschöinnen und -schöfen kommen erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung hinzu. Darüber hinaus müssen Schöinnen/Schöfen gesundheitlich in der Lage sein, auch mehrstündigen Verhandlungen aufmerksam zu folgen. Für die Amtstätigkeit hat sie der Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freizustellen. Berulich sollte jedoch sichergestellt sein, dass sie keine Nachteile erleiden, wenn sie an bis zu zwölf Sitzungstagen im Jahr ihrem Arbeitsplatz fernbleiben. Dabei ist zu beachten, dass sich beim Landgericht bei den großen Strafkammern die Sitzungen mit Un-terbrechungen über mehrere Tage oder Wochen erstrecken können. Dann sind die Schöinnen und Schöfen in Einzelfällen deutlich mehr als zwölf Tage im Jahr gefordert. Das Schöfenamt ist ein Ehrenamt. Es wird eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Justizentschädigungsgesetz bezahlt. Unter anderem können Ersatz für Fahrkosten, Verdienstausfall bis zu 20 Euro pro Stunde, Zeitversäumnis in Höhe von 5 Euro pro Stunde oder Nachteile in der Haushaltsführung geltend gemacht werden. Nicht geeignet für das Ehrenamt sind • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Ausübung öfentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, • Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat läuft, die den Verlust der Fähigkeit zur Ausübung öfentlicher Ämter zur Folge haben kann, • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind; • Personen, die bereits einen Justizberuf ausüben, zum Beispiel Beamte der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte, Notare, gerichtliche Vollstreckungs- und Polizeivollzugs-beamte, • Personen, die Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren sowie • Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben. • Personen, die zwei aufeinanderfolgende Amtsperioden lang Schöin/Schöfe waren, dürfen nicht für eine weitere Amtsperiode berufen werden. Das Ernennungsverfahren läuft folgendermaßen ab: Die Verwaltung stellt eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöinnen/ Schöfen auf und leitet sie anschließend an den Gemeinderat zur Beschlussfassung weiter. Bis spätestens 30.09.2013 wird beim Amtsgericht Ravensburg die erforderliche Anzahl der Schöinnen/Schöfen und Jugendschöinnen / Jugendschöfen aus den Listen gewählt. Die Gewählten werden dann von den Gerichten in das Ehrenamt berufen. Auf der Homepage „www.schoefenbw.de“ inden Sie weitere ausführliche Informationen. Wenn Sie Interesse am Amt eines Schöfen oder Jugendschöfen haben, melden Sie sich bitte bis 26.04.2013 bei der Gemeindeverwaltung (Tel: 940316). Sitzungen Technische Ausschusssitzung Am Montag, den 15. April 2013 indet um 17.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Wolpertswende eine öfentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt: 1. Bekanntgaben 2. Bausachen a) Wohnhauserweiterung des bestehenden Wohn- und Ökonomiegebäudes und Erstellung einer Dachgaupe in Wolpertswende, Hatzenturm 38, Flst. 432 und 410 b) Aufbau einer Dachgaupe auf bestehendem Wohnhaus in Wolpertswende, Blumenstraße 10, Flst. 392/21 c) Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Garage mit Carport in Wolpertswende, Schlehenweg, Flst. 2212, 2213 (Kenntnisgabeverfahren mit Antrag auf Befreiung) d) Zimmervergrößerung in Mochenwangen, Haydnstr. 24, Flst. 1469/3 e) Abbruch eines Lagerraumes und der Toiletten in Wolpertswende, Mochenwangener Str. 18, Flst. 1240 (Kenntnisgabeverfahren) f) Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport in Wolpertswende, Schlehenweg, Flst. 2231 (Kenntnisgabeverfahren) 3. Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.

Freitag, 12. April 2013 Seite 2<br />

TOP 11 – Vorstellung der Lärmberechnung des Straßenbauamtes<br />

Ravensburg an der Ortsdurchfahrt Mochenwangen<br />

Das Straßenbauamt des Landratsamtes Ravensburg hatte der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Wolpertswende</strong> angeboten, eine sehr einfach angelegte<br />

Verkehrslärmberechnung an zwei Stellen an der Ortsdurchfahrt<br />

Mochenwangen vorzunehmen. Diese Lärmberechnung soll ein<br />

Gefühl dafür geben, wie es sich mit dem Straßenverkehrslärm an<br />

der Ortsdurchfahrt Mochenwangen verhält. Das Ergebnis wird in<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vorgestellt.<br />

TOP 12 – Vorstellung der Standortanalyse für den Neubau<br />

des Kindergartens in Mochenwangen<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hatte in seiner letzten Sitzung beschlossen,<br />

Standortalternativen anhand des benötigten Raumbedarfs für<br />

den Neubau eines Kindergartens in Mochenwangen zu prüfen.<br />

Die Prüfungsergebnisse werden in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vorgestellt<br />

und beraten.<br />

TOP 13 – Kanalsanierung 2013 im Rahmen der Eigenkontrollverordnung:<br />

Ausschreibungsbeschluss für eine Kanaluntersuchung<br />

Als Daueraufgabe für eine <strong>Gemeinde</strong> sind die alljährlichen Prüfungen<br />

und Sanierungsmaßnahmen am Abwassernetz gemäß<br />

der Eigenkontrollverordnung anzusehen. Dabei soll nun eine<br />

weitere Kanaluntersuchung im Rahmen dieser Daueraufgabe<br />

beraten und zur Ausschreibung im <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen<br />

werden.<br />

Ihr<br />

Daniel Steiner<br />

Bürgermeister<br />

Neuregelung der Zusammenarbeit der <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Baienfurt, Baindt und <strong>Wolpertswende</strong> in<br />

schulischen Angelegenheiten<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>n Baienfurt, Baindt und <strong>Wolpertswende</strong> sowie die<br />

jeweiligen örtlichen Schulen in ihrer Trägerschaft vereinbarten<br />

am 9. April 2008 zur Stärkung der jeweiligen Schulstandorte die<br />

Gründung des „Bildungsverbands Nördliches Schussental“. Zudem<br />

wurden mit der <strong>Gemeinde</strong> Baindt am 14. Dezember 2009<br />

und mit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wolpertswende</strong> am 14./19. April 2010 jeweils<br />

weitere, gesonderte Vereinbarungen über die Zusammenarbeit<br />

im Schulwesen abgeschlossen.<br />

Seither sind tiefgreifende Veränderungen in der jeweiligen örtlichen<br />

Schulstruktur eingetreten: So wird die Achtalschule ab<br />

dem nächsten Schuljahr Gemeinschaftsschule sein, während es<br />

in Baindt und <strong>Wolpertswende</strong> dann nur noch Grundschulen geben<br />

wird.<br />

Die Bildungspartner, d.h. die <strong>Gemeinde</strong>n Baienfurt, Baindt und<br />

<strong>Wolpertswende</strong> sowie die jeweiligen örtlichen Schulen, bekräftigen,<br />

auch unter den neuen Bedingungen die Zusammenarbeit<br />

im schulischen Bereich fortsetzen zu wollen. Daher erfolgte aufgrund<br />

entsprechender <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse eine Fortschreibung<br />

der bisher getrofenen Vereinbarungen. Im Einzelnen wurde<br />

die gemeinsame Vereinbarung vom 9. April 2008 durch eine<br />

neue Vereinbarung ersetzt, während die Einzelvereinbarungen<br />

mit den <strong>Gemeinde</strong>n Baindt und <strong>Wolpertswende</strong> gegenstandslos<br />

geworden waren und deshalb aufgehoben wurden.<br />

Nachfolgend sind die von den Bürgermeistern der drei <strong>Gemeinde</strong>n<br />

am 19. März 2013 unterzeichneten Vereinbarungen abgedruckt.<br />

Öfentliche Bekanntmachung<br />

<strong>Gemeinde</strong> Baienfurt, <strong>Gemeinde</strong> Baindt, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wolpertswende</strong><br />

Landkreis Ravensburg<br />

Vereinbarung über die weitere Zusammenarbeit der <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Baienfurt, Baindt und <strong>Wolpertswende</strong> in schulischen<br />

Angelegenheiten<br />

Vorbemerkung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>n Baienfurt, Baindt und <strong>Wolpertswende</strong> sowie die<br />

jeweiligen örtlichen Schulen in ihrer Trägerschaft vereinbarten<br />

am 9. April 2008 zur Stärkung der jeweiligen Schulstandorte die<br />

Gründung des „Bildungsverbands Nördliches Schussental“.<br />

Seither sind tiefgreifende Veränderungen in der jeweiligen örtlichen<br />

Schulstruktur eingetreten. Die Bildungspartner bekräftigen,<br />

auch unter den neuen Bedingungen die Zusammenarbeit<br />

im schulischen Bereich fortzusetzen, und schließen deshalb folgende<br />

neu gefasste<br />

Vereinbarung<br />

§ 1<br />

Grundsatz und Zusammenarbeit<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong>n Baienfurt, Baindt und <strong>Wolpertswende</strong> sowie<br />

die jeweiligen örtlichen Schulen in ihrer Trägerschaft führen auch<br />

unter der veränderten Schullandschaft in ihren <strong>Gemeinde</strong>n die<br />

Zusammenarbeit im schulischen Bereich – in ofener Weise – fort.<br />

(2) Sie tauschen sich regelmäßig über gemeinsam gelagerte<br />

Schulangelegenheiten aus und versuchen, sie aufeinander abzustimmen.<br />

(3) Bieten sich weitere Möglichkeiten zur schul- und gemeindeübergreifenden<br />

Zusammenarbeit, so sollen diese von den Schulen<br />

bzw. den Schulträgern ergrifen werden.<br />

§ 2<br />

Informationsaustausch<br />

(1) Zum Zwecke des Informationsaustausches trefen sich die<br />

Vertreter der <strong>Gemeinde</strong>n Baienfurt, Baindt und <strong>Wolpertswende</strong>,<br />

die Schulleiter der jeweiligen örtlichen Schulen in kommunaler<br />

Trägerschaft und die Vertreter der Elternschaft in der Regel ein<br />

bis zwei Mal jährlich.<br />

(2) Darüber hinaus können zudem bedarfsorientierte Absprachen<br />

der einzelnen Schulleitungen stattinden.<br />

§ 3<br />

Inkrafttreten, Dauerhaftigkeit der Zusammenarbeit<br />

(1) Diese Vereinbarung tritt zum Schuljahr 2013/2014 in Kraft. Sie<br />

ersetzt die Vereinbarung zwischen den <strong>Gemeinde</strong>n Baienfurt,<br />

Baindt und <strong>Wolpertswende</strong> vom 9. April 2008.<br />

(2) Diese Vereinbarung wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen.<br />

Sie kann nur aus wichtigem Grund und mit einer Frist von einem<br />

Jahr zum Schuljahresende schriftlich gekündigt werden.<br />

Baienfurt, den 19.03.2013<br />

Robert Wiedemann, Bürgermeister<br />

Konstantin Hummel, Schulleiter<br />

Baindt, den 19.03.2013<br />

Elmar Buemann, Bürgermeister<br />

Maria Hummel, Schulleiterin<br />

<strong>Wolpertswende</strong>, den 19.03.2013<br />

Daniel Steiner, Bürgermeister<br />

Lothar Landsbeck, Schulleiter

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!