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Ausgabe 5 - Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz

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Öffentliches<br />

<strong>Personal</strong> <strong>Schweiz</strong><br />

AZB CH-9001 St. Gallen<br />

P.P./Journal<br />

ZV Info / Mai 2011<br />

Gedanken zum Umgang mit Generation X & Co<br />

Herausforderung<br />

Generationenwechsel<br />

Corinne Hobi<br />

dia-logue GmbH, Zürich<br />

Was haben Mark Zuckerberg, Gründer<br />

von Facebook, Jon Favreau, der Redenschreiber<br />

Barack Obamas, und<br />

Lena Meyer-Landrut, Siegerin des<br />

european Song Contest 2010, gemeinsam<br />

Richtig! Sie sind alle nach 1980<br />

geboren worden und somit Mitglieder<br />

der Generation Y! Man nennt sie auch<br />

Nachfolger der Generation X und ein<br />

Erzeugnis der späten Baby-Boomer-<br />

Ära oder die Millenniumsgeneration,<br />

aber dazu später.<br />

Als ich von meiner Mutter zu einem jungen<br />

Mädchen, dann zu einer verantwortungsvollen<br />

jungen Frau erzogen werden sollte,<br />

herrschte an der Schule Wildwuchs in Sachen<br />

Ausdrucksweise. Es war äusserst störend<br />

für die Generation meiner Eltern,<br />

wenn ich mit «läss» nach Hause kam oder<br />

zu einem «Fetz» wollte...,<br />

...und wie fanden wir unsere Erzeuger<br />

öd, wenn sie sich aufregten ab soviel ungehörigem<br />

Jargon! Ertappe ich mich heute<br />

mit einer dieser Ausdrucksweisen in der<br />

Gegenwart von Jugendlichen, finden diese<br />

das ziemlich uncool, und ich komme gut<br />

davon, wenn ich nicht gleich zur Gammelfleischparty<br />

verdonnert werde, was soviel<br />

heisst wie ein Treffen von über 30-jährigen...<br />

oder noch Älteren...<br />

Die Sprache ist seit jeher ein untrüglicher<br />

Ausdruck für den Wandel von Zeit, Werten,<br />

Kultur und Trends und wenn es darum geht,


Lebenshaltung und –konzept zu definieren und<br />

zu inkarnieren. War zum Beispiel früher die<br />

Anrede in Geschäftsbriefen «Sehr geehrte» ein<br />

Muss der Respekterbietung, sehen wir heute –<br />

auch inspiriert von Internet- und SMS-Kommunikation<br />

– neue und umgangssprachlichere<br />

Ausdrucksformen der Anrede und des Grusses,<br />

die eher der echten Beziehung zur Person entsprechen<br />

und so auch persönlicher aufgefasst<br />

werden können.<br />

Ein paar Kostproben von kennzeichnenden<br />

Ausdrücken der Jugendsprache habe ich für Sie<br />

hier mit einem Augenzwinkern zusammengestellt:<br />

• Achselmoped = Krücken<br />

• Arschfax = Etikett, welches aus der Hose<br />

schaut<br />

• Bildschirmlagern = Chatten im Internet<br />

• Damager = Bankmanager<br />

• Don Promillo = Betrunkener<br />

• Ego-Deko = Schminke, Schmuck, Tattoos<br />

• Ego-Surfen = sich im Internet suchen<br />

• Hochleistungschiller = Extrem faule Person<br />

• Klappkaribik = Sonnenbank<br />

• Kukident-Dampfer = Ausflugsschiff<br />

• 7-Franken-Container = Zigarettenautomat<br />

• Speckbarbie = Aufgetackelte Frau in zu enger<br />

Kleidung<br />

Generationen im Überblick<br />

Um die Einordnung der Perioden und den dazugehörigen<br />

Bezeichnungen zusammenzuführen,<br />

hier eine mögliche Darstellung:<br />

• Die Veteranen (1920 – 1945):<br />

Kriegserlebnisjahrgänge mit Prägung durch<br />

Schmerz und Verlust mit konservativ gläubiger<br />

Haltung.<br />

• Baby Boomer (1946 – 1964):<br />

Geburtenstärkste Generation nach dem Krieg<br />

und vor dem Pillenknick, die erstmals Freiheit<br />

einfordert.<br />

Inhalt<br />

Seite 1<br />

Herausforderung Generationenwechsel<br />

Seite 5<br />

Familie und Beruf – Vereinbarkeit auch für<br />

Väter<br />

Seite 7<br />

Alles, was Recht ist: Kündigung und aufschiebende<br />

Wirkung<br />

Seite 10<br />

Vom Wachsen der Löhne, des Sparbatzens<br />

und der Bevölkerung<br />

Seite 11<br />

Mehr Beiträge zahlen oder länger arbeiten<br />

Seite 13<br />

<strong>Schweiz</strong>er Lohnindex 2010<br />

Seite 14<br />

Aargauer Staatspersonalverband<br />

Seite 14<br />

Impressum<br />

Seite 15<br />

Verband Staats- und Gemeindepersonal<br />

Basel-Landschaft<br />

Seite 17<br />

<strong>Personal</strong>verband der Stadt Bern<br />

Seite 19<br />

<strong>Personal</strong>verband der Stadt Biel-Bienne<br />

Seite 20<br />

Verband des Glarner Staats- und<br />

Gemeindepersonals<br />

Seite 21<br />

<strong>Personal</strong>verband des Kantons Schwyz<br />

Seite 22<br />

<strong>Personal</strong>verband der Gemeinde Horgen<br />

2 Thema<br />

ZV-INFO Mai / 2011


• Generation X (1965 – 1979):<br />

Unabhängig von Krieg und Not stark geworden;<br />

«X» für unbenannt und revolutionär auftreten<br />

wollen.<br />

• Generation Y (1980 – 2000):<br />

Die Millenniums- oder Internet-Generation,<br />

die sich technisch und ethnisch in allen Welten<br />

wohl fühlt.<br />

• Generation Z (2000 –):<br />

«Sprachlos» sind sie jederzeit digital vernetzt,<br />

Kinder der Generation X, von häufig älteren<br />

Müttern.<br />

Trends, Unterschiede & Gemeinsamkeiten<br />

Nie war die Distanz zwischen Weltanschauungen<br />

von Grosseltern zu deren Kindern und Enkel so<br />

bedeutend wie heute. Die Geschwindigkeit der<br />

Veränderung scheint extrapoliert und exponentiell<br />

steigend, dank oder zum Fluch des Internetzeitalters<br />

bzw. der Umwandlung unserer<br />

Wahrnehmung und Wahrheiten durch die rasante<br />

Entwicklung der Technologien. Meine Grossmutter<br />

würde sich im Grabe umdrehen, hätte<br />

sie oben genannten Jargon als neue Alltagssprache<br />

zu lernen! Nicht eigentlich die Sprachausdrücke<br />

an sich wären dabei das Thema, viel<br />

mehr sind es Lebenseinstellung, Prinzipien und<br />

Trends, die zum Nachdenken anregen und neue<br />

Reaktions- und Sprachmuster einfordern.<br />

Just beim Verfassen dieser Zeilen findet in<br />

London die Märchenhochzeit von den «GenXern»<br />

Kate Mideleton und dem englischen Prinzen<br />

William statt; fast symbolisch für den Generationenwechsel<br />

unserer Zeit wird Tradition und<br />

Moderne, königliche Etikette verheiratet mit<br />

neuzeitlicher und zukunftsweisender Frische. So<br />

wie das Leben der Youngsters heute geführt<br />

wird, vereinen sich die Träume der Menschen,<br />

die – aus ihrem Erleben – wenige Grenzen mehr<br />

zu spüren scheinen, weder politisch, noch gesellschaftlich,<br />

wenig materiell und schon gar<br />

nicht ideologisch. Die Generation X steht für<br />

die vielen jungen Menschen, die als Chamäleons<br />

sich und andere bewegen. Heute in Jeans und<br />

Freizeitmontur zum Sportanlass, morgen in<br />

Business-Kleidung zum Assessment Center, auf<br />

dem Weg zum neuen Job, vorbei am <strong>Personal</strong><br />

Coach, der es richten wird, dass alles klappt,<br />

und am Abend in Schürze und in die Töpfe<br />

steigend, um sich als Gourmetkoch den bunten<br />

Gästen zu präsentieren.<br />

Anders die grosse stille Generation, wie die<br />

Veteranengeneration auch genannt wird. Sie<br />

haben eher Respekt und manchmal sogar Angst<br />

vor zu viel Veränderung, Rollenverständnis, Technik,<br />

Innovation und Datenflut. Sie scheuen vor<br />

allem den «Speed», welchen die neue Welt vorlegt,<br />

und wünschten sich etwas Musse und Kontemplation<br />

in unser Leben zurück. Gross geworden<br />

in Entbehrung lehren sie und mahnen zur<br />

Dankbarkeit und Demut.<br />

Die Baby Boomer arbeiten viel und fleissig,<br />

kommen aus einer Haltung, die optimistisches<br />

Vorwärtsschaffen verlangt und auch braucht, um<br />

den Wohlstand zu bauen, den die Eltern durch<br />

die Kriege verloren hatten.<br />

Die Generation X, die Schlüsselkinder unter<br />

den Generationen, sind autonom, intelligent<br />

und skeptisch! Sie möchten gern ein Mass der<br />

Dinge und der Arbeitswelt sein und lösen dieser<br />

Tage die Baby Boomer ab in den Chefetagen.<br />

Die Generation Y ist online aufgewachsen<br />

und perfekt im Umgang mit Computertechnik.<br />

Sie mögen keine Schulung; lernen gern online<br />

bzw. on the job oder durch Anleitung im Tool<br />

selbst. Sie sind gut ausgebildet und machen<br />

Karriere durch Kontakt und Netzwerke. Sie sind<br />

wiederum unkritisch und somit auch etwas verletzbarer<br />

als die Generation X, weil sie in einer<br />

globalisierten und auch idealisierten Welt der<br />

vereinten Jugend die Surfgeneration sind, in<br />

allen Dingen, von der Flirt-Plattform bis hin zum<br />

Austausch von Studiumsmaterial weltweit. Sie<br />

braucht viel Anerkennung und Aufmerksamkeit.<br />

Sie sind es gewohnt, dass man sich kümmert<br />

und fordern es ein.<br />

Die Generation Z ist die Steigerung der Generation<br />

Y. Noch jung, sind die Kinder der Generation<br />

X vernetzt, sprechen weniger, texten und<br />

sms’en umso mehr, knüpfen Kontakte durch Facebook<br />

und YouTube, sind dafür im Alltag häufig<br />

verschlossen und eher still. Sie schauen viel fern<br />

und brauchen in der Schule neue und sehr interaktive<br />

Austauschmöglichkeiten, um bei der Stange<br />

gehalten zu werden und freiwillig am Ball<br />

bleiben zu wollen. Eltern werden gefordert, die<br />

sich häufig sehr individualistisch verhaltenden<br />

10 Erlebnisse / Deutungen<br />

Baby Boomer und Generation X<br />

Verhalten Generation X<br />

Drang nach Ausprobieren =<br />

Freiheit in der Gestaltung der<br />

Lösungswege<br />

Multi-Tasks: Laptop, Telefon &<br />

auch den Chef noch begrüssen,<br />

bei hoher Qualität<br />

Kommen auf den Punkt; Small<br />

Talk = „lost time Talk“<br />

Work-Life-Balance beginnt am<br />

Arbeitsplatz!<br />

Individualität und Wissen sind<br />

Trumpf! Nicht Hierarchie &<br />

Status<br />

Mögliche Deutung durch<br />

Baby Boomer<br />

Besserwisser; arrogant<br />

Unhöflich; zerstreut!<br />

Direkt; frech, einsilbig. Denken<br />

nur an die eigene Karriere<br />

Brauchen die „Silbertablett“-<br />

Kultur; Work-Life-Balance<br />

beginnt zu Haus<br />

Kein Respekt vor Autorität<br />

und des hart „angedienten“<br />

Platzes<br />

ZV-INFO Mai / 2011<br />

thema<br />

3


Kinder im Team- und Gemeinschaftsgedanken in<br />

«real time» zu fördern. Die Generation Z ist – im<br />

Gegensatz zur Generation Y – einzelgängerischer<br />

und weniger gruppen orientiert.<br />

Miteinander statt Gegeneinander<br />

An den meisten Schaltstellen unserer Berufswelt<br />

mischen die «Jungen» die Gemüter auf, wider<br />

Willen! Sie sind so widersprüchlich wie einzigartig<br />

in ihrer Arbeitshaltung; und so sind ihre<br />

KollegInnen der geburtenstärksten Jahrgänge,<br />

den Baby Boomern. Heute treffen sich beide in<br />

den Chefetagen; letztere geben ab; die Generation<br />

X übernimmt das Zepter. Die gemeinsame<br />

Stafette ist aber längst nicht gewonnen. Die<br />

gegenseitigen Vorurteile sind gross, und der<br />

Wille zum harmonischen Verständnis (noch)<br />

nicht abgeglichen. Es wäre Zeit, die Chancen in<br />

der Unterschiedlichkeit herauszustreichen, anstatt<br />

die Differenzen zu zementieren. Dann wäre<br />

der Etappensieg zumindest gesichert.<br />

Chancen und Gefahren in der<br />

Zusammenarbeit<br />

Die Chancen und Gefahren liegen nah beeinander,<br />

wenn es um die Teilnehmenden der verschiedenen<br />

Zeitepochen geht. In der Arbeitswelt<br />

kommen sie zum Positiven oder eher bemühenden<br />

Erfolg, durch die Verteilung der Macht.<br />

«Macht hat wer macht»; im Moment sind dies<br />

noch die geburtenstarken Jahrgänge der Baby<br />

Boomer. Und wie bei allen Diskussionen und<br />

Auseinandersetzungen sind die Mächtigen in<br />

der Mehrzahl und haben meistens die besseren<br />

Argumente. Nun hoffen wir, dass beide Seiten,<br />

die jüngere wie die ältere Generation, lernen,<br />

voneinander zu lernen.<br />

Es gibt Chefs und Teams, die verstanden<br />

haben, die positiven Eigenschaften der verschiedenen<br />

Alters- und Überzeugungsmuster an den<br />

sinnvollen Stellen zu nutzen, und andere, welche<br />

das grosse Potential, welches in der Unterschiedlichkeit<br />

liegt, brachliegen lassen.<br />

In der Kommunikation gilt es, auf der Baby-<br />

Boomer-Seite Geduld und Musse zu haben,<br />

wenn es locker, flockig oder zu schnell und<br />

etwas «frech» daherkommt. Die Generationen X<br />

und Y können dabei profitieren, wenn sie die<br />

Vorzüge der Erfahrung und der Etikette als Geschenk<br />

und Vorteil nutzen und einbeziehen<br />

können in ihren Alltag.<br />

Und weil Erkenntnis bekanntlich nicht umkehrbar<br />

ist, erlaube ich mir, Ihnen zum Abschluss<br />

eine kleine Umgangscheckliste für alle<br />

Fälle mitzugeben zum Schmunzeln, Bestätigt<br />

fühlen und Weitergeben:<br />

1. laterale Führung (gleichberechtigte<br />

Kooperation und situative Führung, der<br />

Situation und Person entsprechend)<br />

2. Loben Sie viel und laut, tadeln Sie leise<br />

und selten!<br />

3. Je jünger, je «Mimose» = je mehr verbale<br />

«Kissen» vor der Kritik.<br />

4. Je älter, je «Diva» = je mehr Anerkennung<br />

vergangener Erfolge.<br />

5. Junge brauchen Speed und Materie<br />

– Ältere Sicherheit und Bestand.<br />

6. Bringen Sie die Jungen und die<br />

Erfahrenen auf eine gemeinsame «Bühne»<br />

und feiern Sie Erfolge!<br />

7. Feedback gehört zum Leben der<br />

Generation X und Y, sie sind es gewohnt!<br />

8. Die Generationen X und Y sind es<br />

gewohnt, «ich» zu sagen, die Baby-Boomer<br />

sind im «Wir»-Modus.<br />

9. In jeder Aktion, Arbeit, Aufgabe und<br />

Person wird der Nutzen geprüft.<br />

10. Schaffen Sie «Wahlmöglichkeiten»; sie<br />

ermöglichen Freiheit, Freude an der Arbeit<br />

und den dabei beteiligten Menschen!<br />

In den nächsten Jahren wird die Baby-Boomer-<br />

Generation in Rente gehen, und eine neue Ära<br />

der Arbeitseinstellung, -auffassung und -art wird<br />

Einzug halten in den Unternehmen und deren<br />

Kulturen verändern. Wie, können wir lediglich<br />

erahnen; aber wenn man die jungen Mächte der<br />

Welt anschaut, bleibt die Hoffnung, dass die<br />

Zeit der Entkrampfung und Versöhnung mit der<br />

Unterschiedlichkeit bereits begonnen hat. Und<br />

wie bei der Heirat, ist die gegenseitige Akzeptanz<br />

und die Entscheidung, bewusste Entscheidung,<br />

sich mögen und respektieren zu wollen,<br />

der Grundsatz und wichtigste Voraussetzung<br />

zur erfolgreichen Zusammenarbeit!<br />

Ihre<br />

Corinne Hobi<br />

dia-logue GmbH, Zürich<br />

www.dia-logue.ch<br />

10 Erlebnisse / Deutungen<br />

Baby Boomer und Generation X<br />

Verhalten Generation X<br />

Auftritt und Aussehen sind<br />

wichtig für geschäftlichen<br />

Erfolg<br />

Bedürfnis nach Bühne! Beifall<br />

bitte für das Geleistete!<br />

Arbeit ohne Spass ist keine<br />

erstrebenswerte Arbeit<br />

Ausprobieren ist Hipp! Try<br />

& Error als Lebens(Arbeits)<br />

prinzip<br />

Arbeit = Wohlstand und bequemes<br />

Leben<br />

Mögliche Deutung durch<br />

Baby Boomer<br />

Narzisstische Haltung; Aussehen<br />

/ Kleidung ist kein Garant<br />

für Leistung<br />

Pressen vor; wollen im Vordergrund<br />

stehen<br />

Ernsthaftigkeit fehlt oft; erst<br />

die Arbeit dann das Vergnügen<br />

Risiken werden unterschätzt;<br />

Eigenleistung überschätzt.<br />

Materialismus und Erfolg,<br />

bringt Sicherheit und Bequemlichkeit<br />

4 thema<br />

ZV-INFO Mai / 2011


Familie und Beruf –<br />

Vereinbarkeit auch für Väter<br />

Vereinbarkeit von Familie und Arbeit – ein Thema, bei dem der Fokus<br />

meist bei den Frauen liegt. Doch was ist mit den Vätern Auch sie<br />

wünschen sich mehr Zeit für die Betreuung ihrer Kinder und sind bereit,<br />

dafür ihr Arbeitspensum zu reduzieren. Verhindert wird dieser Schritt<br />

oft durch die potentielle Gefährdung der Karriere und fehlende<br />

Angebote.<br />

Sandra Wittich<br />

Redaktorin ZV Info<br />

Die Zahl der Teilzeitarbeit leistenden Arbeitnehmenden<br />

nimmt in der <strong>Schweiz</strong> stetig zu. Mit fast<br />

58 Prozent liegt dabei der Anteil der Teilzeit<br />

arbeitenden Frauen massiv höher als bei den<br />

Männern. Immerhin sind mit rund 12.9 Prozent<br />

heute ca. fünf Prozent mehr Männer in Teilzeit<br />

tätig als noch vor 20 Jahren.<br />

Eine vor kurzem von der Pro Familia veröffentlichte<br />

Studie zeigt, dass die Bereitschaft zur<br />

Teilzeitarbeit bei Männern aber durchaus vorhanden<br />

ist. Von 1191 befragten Männern im<br />

Kanton St. Gallen wünschen sich 90 Prozent<br />

eine Arbeitszeitreduktion, auch wenn dies mit<br />

einem geringeren Lohn verbunden wäre. Dieser<br />

Wunsch wurde von Männern in allen Sozialschichten<br />

und Branchen geäussert, also vom<br />

Werksarbeiter über den Büroangestellten bis<br />

zum Kadermitglied. Drei von zehn Männern<br />

wünschen sich eine Reduktion um bis zu 10<br />

Prozent, mehr als die Hälfte gar um 11 bis 20<br />

Prozent. Diese Wunschvorstellung deckt sich<br />

mit den Pensen derjenigen Männer, die bereits<br />

in Teilzeit tätig sind.<br />

Nach Kriterien gefragt, die eine familienfreundliche<br />

Arbeitgeberin ausmachen, wurde<br />

an erster Stelle die Gewährung von flexiblen<br />

Arbeitszeiten genannt. Die befragten Männer<br />

möchten nicht an ihrer physischen Präsenz am<br />

Arbeitsplatz, sondern an ihrem Arbeitsergebnis<br />

gemessen werden. Lösungsansätze hierfür können<br />

auch die Jahresarbeitszeit oder die Herabsetzung<br />

der Normalarbeitszeit sein. Als weitere<br />

Kriterien wurden die Rücksichtnahme auf besondere<br />

Situationen, die Berücksichtigung der<br />

Familien in der Urlaubsplanung und bei der<br />

Einberufung von Sitzungen, die Gewährung von<br />

Vaterschaftsurlaub sowie die Möglichkeit des<br />

Home Office genannt.<br />

Mehr Zeit<br />

Zusammenfassend zeigt die Studie, dass der<br />

Wunsch nach mehr Zeitautonomie klar im Vordergrund<br />

steht. Der Berufsalltag soll den Männern<br />

genügend Raum lassen, um den Ansprüchen<br />

ihrer Partnerschaft und der Familie gerecht<br />

zu werden. Hierin sehen die befragten Männer<br />

denn auch das grösste Konfliktpotential. Die<br />

Schaffung der persönlichen Balance zwischen<br />

Beruf, Familie und Privatleben ist, unabhängig<br />

davon, ob die Befragten mit ihrer gegenwärtigen<br />

Situation zufrieden sind oder nicht, mit Schwierigkeiten<br />

verbunden.<br />

Diese Entwicklung steht im Zusammenhang<br />

damit, dass neben dem Erwerbsalltag die Übernahme<br />

von Haushalts- und Familienarbeit heute<br />

für die meisten Männer zur Selbstverständlichkeit<br />

geworden ist. In der Studie wurden die<br />

diesbezüglichen Prioritäten deutlich: Sie wenden<br />

für die Erziehung und Kinderbetreuung<br />

rund dreimal soviel Zeit auf wie für die alltägliche<br />

Hausarbeit. Der Wunsch, von den Kindern<br />

nicht nur als Wochenendvater wahrgenommen<br />

zu werden, zeigt sich hier klar.<br />

Trotz der Schwierigkeit, Familien- und Erwerbsleben<br />

zu vereinbaren, findet ein Grossteil<br />

ZV-INFO Mai / 2011<br />

vereinbarkeit<br />

5


der befragten Männer bereits heute mehrere<br />

Stunden wöchentlich Zeit, die sie für sich selber<br />

(zum Beispiel beim Sport) beanspruchen können.<br />

Die Mehrheit betätigt sich regelmässig in<br />

einem Verein oder im Quartier; allerdings verzichtet<br />

auch ein Viertel, teilweise aus zeitlichen<br />

Gründen, auf ein ehrenamtliche Engagement.<br />

Arbeitgeber gefordert<br />

Auf die Frage nach Lösungsansätzen zur Verbesserung<br />

der Vereinbarkeit von Familie und Beruf<br />

für Männer hat die grosse Mehrheit der befragten<br />

Männer bemängelt, dass ihnen nicht die gleichen<br />

Möglichkeiten offen stehen wie den Frauen. Vor<br />

allem im Bereich der Teilzeitstellen sehen die<br />

Männer für ihr Geschlecht Nachholbedarf.<br />

Bedenkt man, dass über 75 Prozent der befragten<br />

Männer ihren Entscheid für eine Arbeitsstelle<br />

vom Angebot im Bereich der Vereinbarkeit<br />

von Familie und Beruf abhängig machen, wird<br />

klar, dass für die Arbeitgeber in diesem Bereich<br />

in den nächsten Jahren dringend Handlungsbedarf<br />

besteht. Mit gutem Beispiel voran geht<br />

das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Seit<br />

einigen Jahren werden alle Stellen mit einem<br />

Pensum zwischen 80 und 100 Prozent ausgeschrieben.<br />

Die Erfahrung zeigt, dass von den<br />

Männern, die ihr Arbeitspensum zu Gunsten der<br />

Familie reduzieren wollen, eine Anstellung in<br />

diesem Bereich (in der Regel werden 90 Prozent<br />

gewählt) als ideal bezeichnet wird.<br />

Hindernisse<br />

Doch weshalb ist die Zahl der in Teilzeit tätigen<br />

Männer nicht höher Obwohl sich neun von<br />

zehn Männern eine Reduktion des Arbeitspensums<br />

wünschen und auch eine Lohneinbusse<br />

in Kauf nehmen würden, befürchtet weit über<br />

die Hälfte, dass die Lohnreduktion das Haushaltsbudget<br />

zu stark belasten würde. Als weiterer<br />

Hinderungsgrund nannten die befragten<br />

Männer die Befürchtung, dass eine Reduktion<br />

des Arbeitspensums negative Auswirkungen auf<br />

bevorstehende Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten<br />

haben könnte.<br />

Fazit<br />

Wird die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit<br />

auch für Männer verbessert, gewinnen alle: Die<br />

Berufstätigkeit von beiden Ehepartnern wird<br />

ermöglicht, was der Wirtschaft wertvolle Arbeitskräfte<br />

erhält, die sich ansonsten – vorübergehend<br />

oder längere Zeit – aus dem Erwerbsleben<br />

zurückziehen würden. Eltern und Kinder<br />

hingegen profitieren von gemeinsamer und partnerschaftlicher<br />

Erziehungsarbeit, der Möglichkeit,<br />

sich weiterhin aktiv im Berufsleben einzubringen<br />

und sich damit auch persönlich weiterentwickeln<br />

zu können.<br />

Sandra Wittich<br />

6 vereinbarkeit<br />

ZV-INFO Mai / 2011


Kündigung und<br />

aufschiebende Wirkung<br />

Wird eine behördliche Verfügung (im konkreten Fall eine Kündigung) mit<br />

Beschwerde angefochten, kommt der Beschwerde in der Regel<br />

aufschiebende Wirkung zu. Aufschiebende Wirkung bedeutet, dass der<br />

angefochtene Entscheid (vorerst) nicht vollzogen werden kann; mit Blick<br />

auf eine Kündigung heisst dies, dass das betroffene Anstellungsverhältnis<br />

noch nicht als aufgelöst gilt. Dringt der Arbeitnehmer mit seiner<br />

Beschwerde allerdings nicht durch, wird das Arbeitsverhältnis<br />

rückwirkend auf den Zeitpunkt der fraglichen Verfügung hin aufgelöst;<br />

ein Lohn für die Dauer des Beschwerdeverfahrens ist nicht geschuldet.<br />

Entscheid des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft vom<br />

22. März 2011 (RRB 0381).<br />

Dr. Philipp Gremper<br />

Advokat, Fachanwalt SAV Arbeitsrecht<br />

MLaw Jakob Martin<br />

Advokat<br />

1. Sachverhalt<br />

Herr X. arbeitete seit 1. Oktober 2005 bei der<br />

Gemeinde B. als Abteilungsleiter. Im Rahmen<br />

einer Reorganisation beschloss der Gemeinderat<br />

im März 2009 unter anderem die Aufhebung<br />

der von Herrn X. geleiteten Abteilung und damit<br />

auch der Stelle von Herrn X. Nachdem Herr X.<br />

am 18. Mai 2009 über die Aufhebung der Stelle<br />

informiert worden war, wurde ihm am 17. September<br />

2009 ein neuer Arbeitsvertrag als Sachbearbeiter<br />

angeboten, welchen Herr X. ablehnte.<br />

Mit Verfügung vom 22. Oktober 2009 wurde<br />

das Arbeitsverhältnis per 31. Januar 2010 gekündigt.<br />

Gegen die Verfügung vom 22. Oktober<br />

2009 erhob Herr X. am 29. Oktober 2009 beim<br />

Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft<br />

Beschwerde, welcher gemäss § 34 Abs. 1 VwVG<br />

aufschiebende Wirkung zukam. Mit Entscheid<br />

vom 6. Juli 2010 (RRB 0976) wies der Regierungsrat<br />

des Kantons Basel-Landschaft die Beschwerde<br />

betreffend Missbräuchlichkeit und<br />

Nichtigerklärung seiner Entlassung sowie eventualiter<br />

Zusprechung einer Abgangsentschädigung<br />

in der Höhe eines Jahresgehaltes ab, soweit<br />

er darauf eintrat, und bestätigte damit die<br />

Verfügung vom 22. Oktober 2009 bzw. die<br />

Rechtmässigkeit der per 31. Januar 2010 ausgesprochenen<br />

Kündigung. Die gegen diesen Entscheid<br />

am 22. Juli 2010 beim Kantonsgericht<br />

erhobene Beschwerde zog der Beschwerdeführer<br />

am 23. August 2010 wieder zurück, womit<br />

die Verfügung vom 22. Oktober 2009 betreffend<br />

Kündigung des Anstellungsverhältnisses per<br />

31. Januar 2010 in Rechtskraft erwuchs.<br />

Mit Schreiben vom 9. September 2010 machte<br />

Herr X., welcher bereits am 1. April 2010 eine<br />

neue Stelle mit tieferem Einkommen angetreten<br />

hatte, das volle Gehalt für die Zeit vom 1. Februar<br />

bis 31. März 2010 und ab 1. April 2010 für<br />

die Restdauer der aufschiebenden Wirkung die<br />

Differenz zwischen dem Lohn bei der Gemeinde<br />

B. und dem bei der neuen Arbeitsstelle erzielten<br />

tieferen Einkommen geltend und verlangte<br />

überdies eine Abgangsentschädigung.<br />

Mit Verfügung vom 20. Oktober 2010 forderte<br />

die Gemeinde B. die für die vor dem Antritt der<br />

neuen Stelle per 1. April 2010 in den Monaten<br />

Februar und März 2010 aufgrund der aufschiebenden<br />

Wirkung bezahlten Löhne von Herrn X.<br />

zurück und verrechnete diese mit der Herrn X.<br />

gleichzeitig zugesprochenen Abgangsentschädigung<br />

in der Höhe von zwei Monatslöhnen.<br />

Gegen diese Verfügung erhob Herr X. am<br />

1. November 2010 Beschwerde beim Regierungsrat<br />

des Kantons Basel-Landschaft und beantragte<br />

insbesondere, dass ihm für die Zeit der<br />

aufschiebenden Wirkung der Rekurssache der<br />

vertragliche Lohn unter Anrechnung des Ersatzverdienstes<br />

zuzüglich 5% Verzugszins ab Fälligkeit<br />

jeder Monatsforderung zu vergüten sei und<br />

dass dementsprechend die Unzulässigkeit der<br />

Verrechnung der Abgangsentschädigung mit<br />

den zurückgeforderten Lohnzahlungen festzustellen<br />

sei.<br />

2. Aus den Erwägungen des<br />

Regierungsrates<br />

Der Regierungsrat wies die Beschwerde von<br />

Herrn X. mit Beschluss vom 22. März 2011 ab<br />

und zog dazu insbesondere folgendes in Erwägung:<br />

In dem betreffend die aufschiebende Wirkung<br />

für das Beschwerdeverfahren vor dem<br />

ZV-INFO Mai / 2011<br />

recht<br />

7


Regierungsrat massgebenden § 34 Abs. 1 VwVG<br />

und dem für das Verfahren vor dem Kantonsgericht<br />

massgebenden § 8 VPO werde übereinstimmend<br />

festgehalten, dass der Lauf der Beschwerdefrist<br />

aufschiebende Wirkung habe.<br />

Dies bedeute, dass die Rechtsfolgen einer Verfügung<br />

während des laufenden Beschwerdeverfahrens<br />

nicht eintreten. Die Verfügung bleibe<br />

zwar weiterhin wirksam, es werde jedoch<br />

der sofortige Vollzug der Verfügung verhindert.<br />

Die aufschiebende Wirkung beschlage somit<br />

nicht die Wirksamkeit einer Verfügung, sondern<br />

lediglich ihre Vollstreckbarkeit. Bei Abweisung<br />

der Beschwerde sei und bleibe die Verfügung<br />

vom Zeitpunkt ihres Erlasses an gültig und werde<br />

mit dem Entscheid auch vollstreckbar. Gemäss<br />

Praxis des Bundesgerichts (BGE 112 V 74)<br />

dürfe die aufschiebende Wirkung dem unterliegenden<br />

Beschwerdeführer nicht zum Schaden<br />

des obsiegenden Beschwerdegegners materiellrechtliche<br />

Vorteile bringen. Dies würde jedoch<br />

geschehen, wenn der Beschwerdeführer auch<br />

bei Abweisung der Beschwerde bis zum Ende<br />

des Rechtsmittelverfahrens einen Lohnanspruch<br />

hätte. Unter Berufung auf die Praxis des Kantonsgerichts<br />

Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs-<br />

und Verwaltungsrecht (Urteile i.S. B. vom<br />

29. Juni 2005 und i.S. M. vom 17. November<br />

2004), hält der Regierungsrat fest, dass eine<br />

Verfügung nach Bestätigung in einem Beschwerdeverfahren<br />

ihre Rechtskraft rückwirkend auf<br />

den ursprünglich in der Verfügung festgehaltenen<br />

Kündigungstermin vom 31. Januar 2010<br />

entfalte. Da somit die Lohnzahlungen für die<br />

Monate Februar und März 2010 ohne Gegenleistung<br />

erbracht worden seien, hätten sie auch<br />

korrekterweise vom Beschwerdegegner zurückgefordert<br />

werden können.<br />

3. Anmerkungen<br />

a. Keine inhaltliche Auswirkung der aufschiebenden<br />

Wirkung auf die angefochtene<br />

Verfügung bei Abweisung oder<br />

Rückzug der Beschwerde<br />

Streitig war im vorliegenden Beschwerdeverfahren<br />

die Frage, ob nach dem Rückzug der<br />

Beschwerde die Wirkungen der angefochtenen,<br />

in Rechtskraft erwachsenen Verfügung des Gemeinderates<br />

der Gemeinde B. vom 22. Oktober<br />

2009 nach dem Wegfall des Suspensiveffektes<br />

(Anm. der Redaktion: aufschiebende Wirkung)<br />

ex tunc (rückwirkend) oder ex nunc (für die<br />

Zukunft) eintreten. Der Regierungsrat lehnte<br />

die Auffassung des Beschwerdeführers, wonach<br />

der von der Verfügung angestrebte Zustand erst<br />

mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Abschlusses<br />

des Rechtsmittelverfahrens eintreten könne, ab<br />

und folgte der Auffassung der Gemeinde B.,<br />

wonach die Wirkungen rückwirkend auf den<br />

ursprünglich in der Verfügung enthaltenen Kündigungstermin<br />

eintreten. Die aufschiebende<br />

Wirkung ist eine vorsorgliche Massnahme, die<br />

zwar deren Wirkungen vorläufig hemmt, den<br />

Inhalt der angefochtenen Verfügung jedoch<br />

unberührt lässt. Der Status quo soll zwar während<br />

des Beschwerdeverfahrens erhalten bleiben,<br />

die Wirkungen der Verfügung treten jedoch<br />

nach dem Wegfall des Suspensiveffekts<br />

ex tunc ab dem Zeitpunkt der angefochtenen<br />

Verfügung ein (Hans Rudolf Kuhn, Der vorläufige<br />

Rechtsschutz im verwaltungsrechtlichen<br />

Beschwerdeverfahren, in: Recht und Politik im<br />

Kanton Basel-Landschaft, Band I, Lupsingen<br />

1981, S. 79). Bei Abweisung oder – wie im<br />

vorliegenden Fall – Rückzug der Beschwerde<br />

fällt die aufschiebende Wirkung rückwirkend<br />

dahin und es gilt uneingeschränkt der Regelungsgehalt<br />

der in Rechtskraft erwachsenen<br />

Verfügung. Die ursprüngliche Verfügung ist<br />

somit von der Gemeinde B. zu Recht ex tunc<br />

vollzogen worden.<br />

b. Kein Hinausschieben des Kündigungszeitpunktes<br />

durch eine abgewiesene oder<br />

zurückgezogene Beschwerde<br />

Bei Anfechtung der Verfügung betreffend die<br />

Kündigung eines öffentlichrechtlichen Arbeitsverhältnisses<br />

fehlt es zwar vorläufig an einer<br />

rechtskräftigen Kündigungsverfügung. Bei Abweisung<br />

oder dem Rückzug der Beschwerde<br />

wird die Kündigung jedoch auf den Zeitpunkt<br />

ihrer Aussprache hin rechtskräftig und es gilt<br />

materiell der Verwaltungsakt, welcher erfolglos<br />

angefochten wurde. Mit der Beschwerde kann<br />

nicht erreicht werden, dass der Kündigungszeitpunkt<br />

durch die Beschwerdeführung auf einen<br />

späteren Zeitpunkt hinausgeschoben wird. Logische<br />

Konsequenz aus diesem Umstand ist,<br />

dass für die Zeit des Rechtsmittelverfahrens bei<br />

Obsiegen des Arbeitgebers und Bestätigung der<br />

von ihm verfügten Kündigung kein Lohn geschuldet<br />

ist.<br />

c. Grundsatz, dass aus dem durch eine erfolglose<br />

Beschwerde bewirkten Schwebezustand<br />

kein unberechtigter Vorteil<br />

entstehen soll<br />

Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts<br />

(BGE 112 V 74 E.3c) und der herrschenden<br />

Lehre ist für die Frage nach der rückwirkenden<br />

Aufhebung des Suspensiveffektes das Bestreben<br />

wegleitend, dass der in einem Beschwerdeverfahren<br />

unterlegene Beschwerdeführer aus dem<br />

durch die erfolglose Beschwerde bewirkten<br />

Schwebezustand keinen unberechtigten Nutzen<br />

8 recht<br />

ZV-INFO Mai / 2011


ziehen soll. Dies spricht in der Regel für ein<br />

Dahinfallen des Suspensiveffekts ex tunc (vgl.<br />

dazu BGE 112 V 74 E.3c und Hansjörg Seiler,<br />

in: Waldmann/Weissenberger, Praxiskommentar<br />

VwVG, Art. 55 N 69: «Denn materiellrechtlich<br />

sollte die Rechtsfolge grundsätzlich dann eintreten,<br />

wenn ihre Tatbestandselemente erfüllt<br />

sind; dass es zur verbindlichen Festlegung noch<br />

einer behördlichen (Beschwerde-)Entscheidung<br />

bedarf, ist nur ein prozessualer Aspekt, der an<br />

der materiellrechtlichen Lage nichts ändert. Das<br />

Prozessrecht soll der Verwirklichung des materiellen<br />

Rechts dienen, nicht seiner Verhinderung).»<br />

Das Bundesgericht hat diese langjährige<br />

Rechtsprechung im Jahre 2009 bestätigt und<br />

bezüglich der während der Dauer der aufschiebenden<br />

Wirkung zufolge Beschwerde gegen<br />

eine Reglementsänderung «der Klarheit halber»<br />

festgehalten, dass die während der Dauer der<br />

aufschiebenden Wirkung ausbezahlten höheren<br />

Renten als die der im Beschwerdeverfahren<br />

bestätigten Reglementsänderung entsprechenden<br />

tieferen Renten zu Unrecht ausbezahlt wurden<br />

und somit zurückgefordert werden können<br />

(BGE 135 V 382 E 12.2 m.w.H.). Hätte der Beschwerdeführer<br />

die für Februar und März 2010<br />

bezogenen Löhne nicht zurückerstatten müssen,<br />

so hätte er faktisch materiellrechtlich einen finanziellen<br />

Vorteil zu Lasten des Beschwerdegegners,<br />

was gemäss der Rechtsprechung des<br />

Bundesgerichts ausdrücklich verhindert werden<br />

soll. Wäre der Suspensiveffekt nicht rückwirkend<br />

dahingefallen, wäre der Beschwerdeführer<br />

für die Zeit bis zum rechtskräftigen Abschluss<br />

des Beschwerdeverfahrens so gestellt gewesen,<br />

wie wenn er mit der Beschwerde erfolgreich<br />

gewesen wäre. Der Beschwerdeführer hätte damit<br />

trotz Unterliegen einen unberechtigten wirtschaftlichen<br />

Nutzen erlangt, was nicht angehen<br />

kann.<br />

d. Wirkung ex tunc selbst im Falle eines<br />

abgewiesenen Antrages auf Entzug der<br />

aufschiebenden Wirkung<br />

Ein allfällig gestellter Antrag auf Entzug der<br />

aufschiebenden Wirkung hätte nichts am Eintritt<br />

der Wirkung des Wegfalles der aufschiebenden<br />

Wirkung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen<br />

Verfügung zufolge rechtskräftiger Abweisung<br />

der Beschwerde geändert, und zwar unabhängig<br />

davon, ob einem solchen Antrag stattgegeben<br />

worden wäre oder nicht. Hinzuweisen ist in<br />

diesem Zusammenhang daraus, dass ein überwiegendes<br />

öffentliches Interesse, welches einen<br />

Antrag auf Entzug der aufschiebenden Wirkung<br />

aufgedrängt und erfolgsversprechend hätte erscheinen<br />

lassen, im vorliegenden Fall nicht bestand.<br />

Dies zumal bezüglich der Rückforderung<br />

der nur gerade zwei ausbezahlten Monatslöhne<br />

u.a. aufgrund der vom Beschwerdeführer mitgeteilten<br />

vorsorglichen Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung<br />

mit Wirkung ab<br />

1. Februar 2010 und der daraus resultierenden<br />

vorläufigen Ansprüche grundsätzlich auch kein<br />

Risiko der Zahlungsunfähigkeit bestand.<br />

e. Arbeitslosenversicherungsrechtliche<br />

Aspekte<br />

Auch die Regelung von gegen die Auflösung<br />

eines öffentlichrechtlichen Arbeitsverhältnisses<br />

gerichteten Beschwerden mit aufschiebender<br />

Wirkung in der Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung<br />

spricht für die Wirkung des Wegfalles<br />

der aufschiebenden Wirkung ex tunc.<br />

Voraussetzung für den Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung<br />

ist unter anderem, dass<br />

der Versicherte ganz oder teilweise arbeitslos<br />

ist (Art. 8 Abs. 1 lit. a AVIG). Gemäss Art. 10<br />

Abs. 4 AVIG wird die vorläufige Einstellung in<br />

einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis,<br />

wenn gegen dessen Auflösung durch den Arbeitgeber<br />

eine Beschwerde mit aufschiebender<br />

Wirkung hängig ist, der Arbeitslosigkeit gleichgestellt.<br />

Dies ermöglicht insbesondere auch<br />

eine vorsorgliche Anmeldung bei der Arbeitslosenkasse<br />

und die rückwirkende Ausrichtung<br />

von Taggeldern im Falle der nachträglichen<br />

Rückforderung der während der Dauer der<br />

aufschiebenden Wirkung vorläufig ausgerichteten<br />

Lohnzahlungen. Gemäss Art. 10 AVIV<br />

rechnet die Arbeitslosenkasse den durch die<br />

noch nicht rechtskräftige Kündigung und bis<br />

zum Abschluss des Hauptverfahrens erlittenen<br />

Arbeitsausfall vorläufig an und bezahlt die Entschädigung<br />

aus. Nur wenn die Kündigung im<br />

Hauptverfahren aufgehoben wird, fordert die<br />

Arbeitslosenkasse die während der Dauer der<br />

aufschiebenden Wirkung ausgerichtete Entschädigung<br />

nachträglich zurück. Diese arbeitslosenversicherungsrechtliche<br />

Regelung des Falles<br />

einer Beschwerde mit aufschiebender Wirkung<br />

gegen die Verfügung der Auflösung eines öffentlichrechtlichen<br />

Arbeitsverhältnisses würde<br />

keinen Sinn machen, wenn die Wirkung des<br />

Wegfalls der aufschiebenden Wirkung bei Abweisung<br />

oder Rückzug einer solchen Beschwerde<br />

entgegen der herrschenden Lehre und Gerichtspraxis<br />

erst ex nunc eintreten würde. Der<br />

Entscheid des Regierungsrates ist somit auch<br />

unter diesen Aspekten richtig.<br />

Dr. Philipp Gremper,<br />

Advokat und Fachanwalt SAV Arbeitsrecht<br />

MLaw Jakob Martin, Advokat<br />

ZV-INFO Mai / 2011<br />

recht<br />

9


Vom Wachsen der Löhne,<br />

des Sparbatzens und der<br />

Bevölkerung<br />

Das Wachstum der Löhne, der Teuerung, der pflanzlichen, tierischen<br />

oder menschlichen Population, der <strong>Schweiz</strong>er Bevölkerung und der<br />

Weltbevölkerung spielerisch in Zahlen, aber auch kritisch betrachtet.<br />

Ruedi Brosi<br />

Mitglied Geschäftsleitung ZV<br />

Wenn Sie im Jahr Fr. 50 000.– Gehalt beziehen<br />

und jährlich Fr. 2000.– Gehaltserhöhung erhalten<br />

(lineares Wachstum genannt), dann haben<br />

Sie nach 25 Jahren den doppelten Lohn,<br />

Fr. 100 000.– und nach 50 Jahren den 3-fachen<br />

Lohn, Fr. 150 000.–. Ist es aber so, dass sie jährlich<br />

4% Lohnerhöhung erhalten (natürliches oder<br />

exponentielles Wachstum genannt), was im ersten<br />

Jahr ebenfalls Fr. 2000.– mehr ergibt, dann<br />

haben Sie nach 25 Jahren Fr. 133 300.– und nach<br />

50 Jahren Fr. 355 300.– Jahreslohn. Der Grund<br />

für das stärkere Wachstum liegt darin, dass im<br />

zweiten Fall jedes Jahr die Erhöhungen der Vorjahre<br />

im Wachstum miteinbezogen werden.<br />

Typisch für das exponentielle Wachstum ist die<br />

Verdoppelungszeit, die Zeit, welche vergeht, bis<br />

sich eine Menge verdoppelt hat. Im oberen Beispiel<br />

beträgt die Verdoppelungszeit genau 17.67<br />

Jahre, das heisst, nach rund 18 Jahren hat sich<br />

Ihr Gehalt mehr als verdoppelt, nach 2-mal<br />

18 Jahren vervierfacht, nach 3-mal 18 Jahren<br />

verachtfacht usw. Gleiches passiert mit Ihrem<br />

Geld auf der Bank bei 4% Zins oder beim Elektrizitätskonsum<br />

in der <strong>Schweiz</strong>, der zur Zeit auch<br />

etwa um 4% jährlich wächst. Die ganze Rechnerei<br />

stimmt aber nur, wenn der Prozentsatz (hier<br />

4%), der der Überlegung zugrunde liegt, über<br />

die ganze Zeitperiode gleich bleibt.<br />

Die Teuerung in der <strong>Schweiz</strong> betrug in den<br />

vergangenen 20 Jahren (von 1991 bis 2010) im<br />

Mittel 1.1% pro Jahr, Verdoppelungszeit: 63 Jahre.<br />

Wer mit 65 pensioniert wurde und heute 85<br />

ist und keine der Teuerung angepasste Rente<br />

besitzt, kann sich mit seiner Rente heute 20%<br />

weniger kaufen als bei der Pensionierung, da<br />

die aufgelaufene Teuerung 25% beträgt. Über<br />

die letzten 10 Jahre gerechnet ist die Teuerung<br />

zwar etwas geringer (0.76%), aber es ist offensichtlich,<br />

dass bei der heutigen Lebenserwartung<br />

der Ausgleich der Teuerung auf den Renten<br />

ein wesentlicher Faktor ist, der zu Unrecht<br />

vernachlässigt wird. Übrigens: Eine mittlere<br />

Teuerung von durchschnittlich 2%, was nicht<br />

ganz unrealistisch ist, hätte für den genannten<br />

85- jährigen einen Kaufkraftverlust von fast<br />

einem Drittel (32.7%) bedeutet.<br />

Auch pflanzliche, tierische oder menschliche<br />

Populationen wachsen, bei gleichmässigem<br />

Wachstum, nach diesen Gesetzmässigkeiten.<br />

Eine 10-malige Verdoppelung entspricht<br />

etwas mehr als einer Vertausendfachung! Verdoppeln<br />

sich etwa 100 Algen oder 100 Fliegen<br />

in einer geschützten<br />

Zone alle 10 Tage, dann<br />

führt dies in 100 Tagen<br />

auf eine Population von<br />

100 000 Exemplaren.<br />

Die Bevölkerung<br />

der <strong>Schweiz</strong> ist seit den<br />

berühmten Wachtumskonzepten<br />

von Prof.<br />

Francesco Kneschaurek<br />

1962 um 0.77% jährlich<br />

von 5.5 Mio. auf 8 Mio.<br />

gewachsen, was einer<br />

Verdoppelungszeit von<br />

rund 90 Jahren entspricht.<br />

Seit der Öffnung<br />

der Grenzen für<br />

EU-Bürger wächst sie aber jährlich um 1.1%,<br />

also etwa um die Bevölkerung der Stadt St. Gallen,<br />

Verdoppelungszeit: 63 Jahre. Kann dies die<br />

<strong>Schweiz</strong> längerfristig verkraften<br />

Die Umweltschutzorganisation Ecopop möchte<br />

daher das Wachstum auf 0.2% stabilisieren,<br />

Verdoppelungszeit: 347 Jahre.<br />

Noch zur Welt: die Weltbevölkerung von<br />

derzeit 6.6 Milliarden wächst um 80 Millionen<br />

(Bevölkerung von Deutschland), also um rund<br />

1.2% jährlich, Verdoppelungszeit: 58 Jahre.<br />

Glaubt Ihr, dass die Welt dies noch über längere<br />

Zeit verkraftet Die Kindersterblichkeit nimmt<br />

ab, die Menschen bleiben länger gesund und<br />

werden daher immer älter, also wird die Wachstumsrate<br />

kaum abnehmen. Dazu wächst weltweit<br />

der Wohlstand und nicht nur die Nahrungsressourcen<br />

schwinden! Kann das weiter gut<br />

gehen<br />

Handeln wäre sehr dringend nötig – aber<br />

wer packt es an<br />

Ruedi Brosi<br />

10 Löhne<br />

ZV-INFO Mai / 2011


Mehr Beiträge zahlen oder<br />

länger arbeiten<br />

Die <strong>Schweiz</strong> altert, das wissen alle. Vor den Folgen einer alternden<br />

Bevölkerung für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)<br />

verschliessen wir aber die Augen. An Ideen, wie man der langsamen<br />

Aushöhlung vorbeugen könnte, fehlt es nicht. Auf politischer Ebene eine<br />

Einigung zu finden, ist aber äusserst schwierig.<br />

Marie-Pierre Cardinaux<br />

An den Tatsachen führt jedoch kein Weg vorbei.<br />

Die Alterung der schweizerischen Bevölkerung<br />

verschärft sich seit den 90er-Jahren zusehends<br />

(siehe Artikel von Raymond Kohli, Seite 30). Für<br />

die AHV ist die Lage besorgniserregend. Sie<br />

muss die in einem bestimmten Jahr an die Rentner<br />

ausgeschütteten Leistungen mit den Einnahmen<br />

desselben Jahres, das heisst den Beiträgen<br />

der Versicherten, abdecken.<br />

Trotz Wirtschaftswachstum<br />

Nicht alles hängt natürlich von der Zahl der<br />

Erwerbstätigen ab. Für die finanzielle Gesundheit<br />

der AHV ist auch die Wirtschaftslage, die<br />

Produktivität und auf der anderen Seite die<br />

Lohnentwicklung entscheidend. Da diese Faktoren<br />

kaum abschätzbar sind, sind Langfristprognosen<br />

schwierig.<br />

Ohne Massnahmen ist ein Defizit der AHV<br />

früher oder später unausweichlich. Die grosse<br />

Mehrheit der Experten ist sich hier einig. Wie<br />

jedes System der sozialen Sicherheit, das im<br />

Umlageverfahren finanziert wird, beruht auch<br />

die AHV seit ihren Anfängen auf einem Vertrag<br />

zwischen den Generationen. Die Alterung der<br />

Bevölkerung könnte diese intergenerationelle<br />

Solidarität, Eckpfeiler unserer Alters- und Hinterlassenenversicherung,<br />

infrage stellen.<br />

Wenig Spielraum<br />

Anhebung des Rentenalters, Erhöhung der<br />

Mehrwertsteuer, Beitragszahlung begüterter<br />

Rentner: Ideen, wie sich die AHV in den kommenden<br />

Jahren im Gleichgewicht halten lässt,<br />

gibt es zuhauf. Parteien, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände<br />

und Forscher machen regelmässig<br />

Vorschläge im Hinblick auf den Fortbestand<br />

der AHV. Das Ziel ist klar. Schwierig ist<br />

aber festzulegen, wie sich das optimale Gleichgewicht<br />

zwischen <strong>Ausgabe</strong>n und Einnahmen<br />

herstellen lässt.<br />

Auf der Leistungsseite sind die Möglichkeiten<br />

begrenzt. Die Leistungen zu beschneiden,<br />

kommt wohl kaum in Frage, vor allem da die<br />

AHV ihren Verfassungsauftrag der Existenzsicherung<br />

noch immer nicht erfüllt. Die Mindestrente<br />

beträgt 1160 Franken im Monat. Aus<br />

diesem Grund sind heute 12 Prozent der AHV-<br />

Rentner auf AHV-Ergänzungsleistungen angewiesen.<br />

Wenn heute die meisten Rentner genug<br />

Geld haben, so verdanken sie dies weitgehend<br />

der 2. Säule und ihren persönlichen Ersparnissen.<br />

Wenn man die Leistungen schon nicht kürzen<br />

kann, dann sollte man sie doch optimal verwalten<br />

und an die Lebenshaltungskosten anpassen.<br />

Schweden setzt bei der sozialen Sicherheit oft<br />

Massstäbe und hat einen Mechanismus eingerichtet,<br />

der die Renten automatisch an die wirtschaftliche<br />

und demografische Entwicklung<br />

anpasst. Der Entwurf der 11. AHV-Revision, der<br />

im Oktober 2010 endgültig scheiterte, enthielt<br />

einen solchen Mechanismus. Gewerkschaften<br />

und Linksparteien kritisieren solche Massnahmen.<br />

Sie fürchten, dass die Bundesbehörden<br />

damit die Rentenindexierung verlangsamen oder<br />

blockieren könnten, sobald zu wenig Geld im<br />

AHV-Fonds ist.<br />

Höhere Beiträge<br />

Eine zweite Möglichkeit sind höhere Einnahmen,<br />

entweder durch eine Ausweitung der Beitragspflicht<br />

– beispielsweise auf Finanzerträge<br />

– oder durch die Anhebung des Beitragssatzes.<br />

Der Beitragssatz für Arbeitnehmer beträgt seit<br />

1975 8.4 Prozent, 4.2 Prozent entfallen auf den<br />

Arbeitnehmer und 4.2 Prozent auf den Arbeitgeber.<br />

Für Selbständigerwerbende liegt er seit<br />

1979 bei 7.8 Prozent. Eine Erhöhung der Sozialabgaben<br />

von Lohnempfängern und Selbständigerwerbenden<br />

hätte aber Folgen auf die Lohnkosten<br />

und damit auf die Preise und Wettbewerbsfähigkeit<br />

der Unternehmen und auch auf<br />

die Kaufkraft der erwerbstätigen Bevölkerung.<br />

Ferner müssten die Erwerbstätigen das ganze<br />

Gewicht der Alterung der Bevölkerung alleine<br />

tragen. Dies wäre nicht unbedingt gerecht, ist<br />

die wirtschaftliche Lage der Rentner insgesamt<br />

doch besser als jene junger Erwerbstätiger. Gemäss<br />

einer Studie von Professor Philippe Wan-<br />

In Kürze<br />

• Ohne Massnahmen ist ein Defizit<br />

der AHV früher oder später unausweichlich<br />

• Eine Erhöhung der Beiträge oder<br />

Mehrwertsteuer würde die Kaufkraft<br />

schmälern<br />

ZV-INFO Mai / 2011<br />

Vorsorge<br />

11


ner vom April 2008 sind die 55- bis 75-Jährigen<br />

materiell meist gut gestellt. Das Armutsrisiko<br />

hat sich eher zu jüngeren Altersklassen oder zu<br />

den über 80-Jährigen verlagert.<br />

Steuern und Solidarität zwischen den<br />

Generationen<br />

Nach dem Bericht von Professor Wanner kam<br />

eine neue Idee auf: Begüterte Rentner sollten<br />

im Rahmen solidarischer Anstrengungen ärmere<br />

Rentner mit unterstützen. Die Solidarität zugunsten<br />

der Rentner, die in der AHV bislang die<br />

Erwerbstätigen allein zu tragen hatten, würde<br />

also auf die Rentner selbst ausgeweitet.<br />

Bei der Einführung der AHV war es durchaus<br />

gerechtfertigt, nur die Erwerbstätigen in die<br />

Pflicht zu nehmen. Damals gab es viele Betagte,<br />

die in Armut lebten. In erster Linie dank des<br />

3-Säulen-Systems kam es zu einer Trendwende.<br />

Vielleicht sollten sich heute die Rentner solidarisch<br />

zeigen und den Jüngeren bei der Finanzierung<br />

der AHV helfen. Allerdings scheint die<br />

bei Erscheinen des Wanner-Berichts vorgeschlagene<br />

Einführung eines Spezialbeitrags zulasten<br />

begüterter Rentner nur schwer umsetzbar.<br />

Es gibt ein anderes Mittel, um die Senioren<br />

an der Finanzierung der AHV zu beteiligen: die<br />

Steuern. Der im Vergleich zu den Nachbarländern<br />

in der <strong>Schweiz</strong> noch immer tiefe MwSt.-Satz<br />

könnte um 1 Prozent angehoben werden. Die<br />

Erhöhung würde alle betreffen und vom Konsum<br />

jedes Einzelnen, auch der Rentner, abhängen.<br />

Sie würde aber auch die Kaufkraft der<br />

einkommensschwachen Haushalte schmälern.<br />

Im Hinblick auf mehr Solidarität der älteren<br />

gegenüber der jüngeren Generation käme auch<br />

eine Bundessteuer auf Erbschaften und Schenkungen<br />

zugunsten der AHV in Frage. Mit der<br />

demografischen Alterung sind aber immer mehr<br />

<strong>Schweiz</strong>er über 60 Jahre alt, wenn sie ihre Erbschaft<br />

antreten.<br />

Länger arbeiten<br />

Allerdings scheint der Zeitpunkt für mehr Steuern<br />

oder einen höheren Staatsanteil schlecht<br />

gewählt. Die bekannteste und in Anbetracht der<br />

steigenden Lebenserwartung sicher auch kohärenteste<br />

Alternative ist die Erhöhung des Rentenalters.<br />

In der <strong>Schweiz</strong> hat ein 65-jähriger Mann eine<br />

durchschnittliche Lebenserwartung von 17 Jahren,<br />

eine Frau von 21 Jahren. Warum sollten<br />

wir nicht länger arbeiten, wenn wir länger leben<br />

Die meisten westeuropäischen Länder<br />

lösen ihre demografischen Probleme so.<br />

Deutschland, Spanien, die Niederlande, Italien<br />

und jüngst auch Frankreich haben das Rentenalter<br />

angehoben.<br />

Der Vorteil dieses Ansatzes ist, dass er Beiträge<br />

und Leistungen einbezieht. Er erhöht die<br />

Zahl der Erwerbstätigen und senkt jene der<br />

Rentner. Eine gewisse Flexibilisierung wäre natürlich<br />

möglich. Anstatt ein gesetzliches Rentenalter<br />

für alle festzulegen, könnte man den<br />

einzelnen Versicherten die Wahl des Zeitpunkts<br />

ihrer Pensionierung – beispielsweise zwischen<br />

60 und 70 Jahren – überlassen. Die Höhe der<br />

Rente würde gleich wie heute aufgrund des<br />

Betrags der bezahlten Beiträge und der Zahl<br />

der Beitragsjahre berechnet. Politisch ist die<br />

Flexibilisierung sehr umstritten.<br />

Eine umsetzbare und wirksame Erhöhung<br />

des Rentenalters würde eine Beschäftigungspolitik<br />

für ältere Arbeitnehmer erfordern. Erst<br />

wenn die Unternehmen den Senioren auch Arbeitsplätze<br />

anbieten, würde diese Massnahme<br />

Sinn machen. Die Arbeitgeber sind sich des<br />

Sachverhalts zusehends bewusst, aber ihre Einstellung<br />

muss sich noch stark ändern. Umsetzbar<br />

und akzeptabel ist eine Verlängerung des<br />

Erwerbslebens erst dann, wenn dadurch nicht<br />

junge Arbeitssuchende benachteiligt werden<br />

und wenn es Massnahmen für Arbeitnehmer mit<br />

physisch besonders belastenden Berufen gibt.<br />

Um wirksam zu sein, würden spezifische Lösungen<br />

am besten im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen<br />

ausgehandelt.<br />

Eine gesellschaftliche Debatte<br />

Für Einsparungen und Kostenbeteiligungen<br />

gibt es keine einstimmig getragene Ideallösung.<br />

Als Bundesrat Pascal Couchepin die Frage der<br />

Erhöhung des Rentenalters auf 67 aufwarf, ging<br />

ein Aufschrei durch die Bevölkerung. Dasselbe<br />

gilt für den vom <strong>Schweiz</strong>erischen Seniorenrat<br />

scharf kritisierten Solidaritätsbeitrag der Rentner.<br />

Im Hinblick auf den Fortbestand der AHV<br />

sind aber Massnahmen und Entscheidungen<br />

gefragt. Die Abwägung der verschiedenen Alternativen<br />

muss auf politischer und gesellschaftlicher<br />

Ebene erfolgen. Die <strong>Schweiz</strong>er bestehen<br />

zu Recht auf einer kollektiven und sozialen<br />

Alters- und Hinterlassenenversicherung. Für<br />

eine sichere, tragbare, universelle und solidarische<br />

AHV müssen wir Kompromisse finden und<br />

gewisse Opfer möglichst gerecht verteilen. So<br />

wird es uns gelingen, allen eine angemessene<br />

und solidarische Rente anzubieten, ohne Armut<br />

für die Senioren, aber auch nicht für die Beitragszahlenden<br />

der Zukunft.<br />

Marie-Pierre Cardinaux<br />

12 Vorsorge<br />

ZV-INFO Mai / 2011


Mässige Nominallohnerhöhung<br />

und Stagnation<br />

der Kaufkraft der Löhne<br />

<strong>Schweiz</strong>erischer Lohnindex 2010<br />

Gemäss Berechnungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) stieg der<br />

Nominallohnindex der <strong>Schweiz</strong> im Jahr 2010 durchschnittlich um 0,8<br />

Prozent gegenüber 2009. Damit liegt er bei 108,0 Punkten (2005 = 100).<br />

Unter Einbezug der durchschnittlichen Jahresteuerung von 0,7 Prozent<br />

ergab sich bei den Reallöhnen eine sehr geringe Erhöhung um<br />

0,1 Prozent (103,4 Punkte gemessen an der Basis 2005).<br />

Nominallohnwachstum durch<br />

Abschwächung der Konjunktur gebremst<br />

2010 stiegen die Nominallöhne um 0,8 Prozent.<br />

Dies entspricht der geringsten Zunahme seit<br />

1999 und stellt einen Bruch zu den beiden Vorjahren<br />

dar (2008: +2,0% und 2009: +2,1%). Der<br />

abrupte Rückgang des Lohnwachstums ist<br />

gleichzeitig auf die im Jahr 2009 andauernde<br />

Wirtschaftskrise und auf die auf sehr tiefem<br />

Niveau gehaltene Inflation zurückzuführen. Die<br />

Lohnentwicklung 2010 wurde im Herbst 2009<br />

beschlossen, dies vor dem Hintergrund einer<br />

weltweiten Rezession, eines deutlichen Rückgangs<br />

des Handels und einer auf 0,7 Prozent<br />

veranschlagten Teuerung für das Jahr 2010.<br />

Im Vergleich dazu wurde für 2010 im Rahmen<br />

der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV)<br />

– diese decken rund eine halbe Million Arbeitnehmende<br />

ab – eine Effektivlohnerhöhung von<br />

0,7 Prozent vereinbart.<br />

Der tertiäre Sektor verzeichnete mit einem<br />

Nominallohnwachstum von durchschnittlich 0.9<br />

Prozent ein deutlich tieferes Wachstum als 2009<br />

(+2.0%) und 2008 (+2,1%). Der sekundäre Sektor,<br />

der 2009 einen starken Einbruch erlitt, wies<br />

2010 mit einem Lohnwachstum von 0.6 Prozent<br />

gegenüber 2.3 Prozent im Jahr 2009 und 1.8<br />

Prozent im Jahr 2008 dieselbe Tendenz wie der<br />

tertiäre Sektor auf.<br />

Die Finanzmärkte hatten weiterhin unter den<br />

Auswirkungen der Finanzkrise zu leiden. Der<br />

Bankensektor wies eine Lohnsteigerung von<br />

1,5 Prozent gegenüber 1,8 Prozent im Jahr 2009<br />

auf. Dies ist ein markanter Rückgang gegenüber<br />

den Vorjahren (2008: +2,4% und 2007: +2,5%).<br />

Dennoch wies dieser Sektor im Jahr 2010 die<br />

stärkste Lohnentwicklung aller Wirtschaftszweige<br />

auf. Die Versicherungen und die mit dem<br />

Kredit- und Versicherungsgewerbe verbundenen<br />

Tätigkeiten verzeichneten ein Lohnwachstum<br />

von 1,0 Prozent und lagen damit leicht über der<br />

durchschnittlichen Zunahme von 0,8 Prozent.<br />

In der öffentlichen Verwaltung, Landesverteidigung<br />

und Sozialversicherung betrug der Lohnanstieg<br />

1,2 Prozent, bei Bergbau, Energie- und<br />

Wasserversorgung sowie im Gesundheitsbereich<br />

lag das Wachstum bei 1,1 Prozent.<br />

Stagnierende Reallöhne<br />

2010 erhöhten sich die Reallöhne nur minimal<br />

(+0,1%). Diese Quasi-Stagnation rührt daher,<br />

dass sich die mässige Nominallohnsteigerung<br />

(+0,8%) und die Inflation (+0,7%) praktisch die<br />

Waage hielten. Der Rückgang der Kaufkraft der<br />

Löhne im Jahr 2010 stellt einen deutlichen Bruch<br />

zum Vorjahr dar, in dem ein aussergewöhnliches<br />

Reallohnwachstum von 2,6 Prozent verzeichnet<br />

worden war.<br />

Zwischen 2006 und 2010 wuchsen die Reallöhne<br />

jedes Jahr durchschnittlich um 0,7 Prozent.<br />

Im tertiären Sektor lag das durchschnittliche<br />

Wachstum bei 0,7 Prozent pro Jahr. Das<br />

Kreditgewerbe (+1,2%) und die Nachrichtenübermittlung<br />

(+1,0%) verzeichneten die stärksten<br />

Zunahmen im Dienstleistungssektor. Demgegenüber<br />

weisen der Wirtschaftszweig Instandhaltung<br />

und Reparatur von Automobilen<br />

(+0,3%), die sonstigen öffentlichen und persönlichen<br />

Dienstleistungen (+0,3%) sowie das Gastgewerbe<br />

(+0,4%) die tiefsten jährlichen durchschnittlichen<br />

Lohnsteigerungen auf. Im sekundären<br />

Sektor hatten die Wirtschaftszweige Chemie<br />

(+1,0%) und Herstellung von elektrischen<br />

und elektronischen Geräten und Uhren (+0,7%)<br />

langfristig den stärksten Einfluss auf die positive<br />

Reallohnentwicklung. Die geringsten Lohnerhöhungen<br />

mussten die Wirtschaftszweige<br />

Herstellung von Lebensmitteln, Getränken und<br />

Tabakverarbeitung (+ 0,2%), Be- und Verarbeitung<br />

von Holz (+0,3%) und das Papier-, Karton-,<br />

Verlags- und Druckgewerbe (+0,3%) hinnehmen.<br />

Die mathematische Anknüpfung an die Indexreihe<br />

Basis 1993 = 100 ergibt einen Nominallohnindex<br />

von 124,5 Punkten und einen<br />

Reallohnindex von 107,2 Punkten. Mit der Basis<br />

1939 = 100 liegen der Nominallohnindex bei<br />

2285 Punkten und der Reallohnindex bei 298<br />

Punkten.<br />

ZV-INFO Mai / 2011<br />

Löhne<br />

13


kanton AArgau<br />

Aargauer Staatspersonalverband (ASPV)<br />

Einladung und Aufruf an Kontaktpersonen<br />

und alle, die es werden möchten!<br />

Urs Senn<br />

Vorstand ASPV<br />

Der Vorstand des ASPV hat bereits im vergangenen<br />

Jahr darüber informiert, dass der Verband<br />

des Aargauer Staatspersonals vor einschneidenden<br />

Veränderungen steht. Diese sollen bis Ende<br />

2011 abgeschlossen sein. Die wohl wichtigste<br />

Veränderung betrifft die Mitglieder.<br />

Die zwei grossen Sektionen der Lehrerschaft,<br />

die Verbände der Mittelschullehrerschaft und<br />

der Berufschullehrerschaft verlassen den ASPV<br />

und werden selbständig. Der ASPV soll wieder<br />

zum Verband der Angestellten in den verschiedenen<br />

Abteilungen der kantonalen Verwaltung<br />

und den staatlichen Stellen ausserhalb der zentralen<br />

Verwaltung werden.<br />

Im Zuge dieser Neuorientierung entsteht ein<br />

rundum neuer Auftritt mit einem neuen Flyer,<br />

einem neuen Internetauftritt und gezielten Werbeaktionen,<br />

um Neumitglieder zu gewinnen.<br />

Die Vertreter der Lehrerschaft werden aus dem<br />

Vorstand zurücktreten; im Augenblick ist der<br />

Vorstand daran, neue Leute für die Arbeit in<br />

seinem Gremium zu gewinnen; Ziel ist es, ein<br />

Vorstandsmitglied aus jedem der Departemente<br />

und, wenn möglich, einzelner Aussenstellen zu<br />

finden, was nicht einfach ist; doch scheinen wir<br />

auf gutem Weg zu sein.<br />

Damit der Vorstand sein Ziel, neue Mitglieder<br />

zu gewinnen, erreichen kann, ist er auf die<br />

Mitarbeit der Kontaktpersonen in den verschiedenen<br />

Verwaltungsabteilungen angewiesen. Er<br />

lädt deshalb alle Kontaktpersonen zu einer<br />

Informationsveranstaltung ein. Diese findet am<br />

Dienstag, 21. Juni 2011, 17.30 Uhr<br />

im Gasthof zum Schützen in Aarau<br />

statt. Der Vorstand möchte die Kontaktpersonen<br />

im ungezwungenen Rahmen über seine Tätigkeit<br />

und seine Ziele informieren, deren Meinung<br />

einholen und Anregungen aufnehmen.<br />

Die Liste der Kontaktpersonen ist zurzeit<br />

lückenhaft und unvollständig, weshalb unsere<br />

Einladung nicht nur an die bisherigen Kontaktpersonen<br />

geht. Wenn Sie Mitglied des ASPV sind<br />

oder werden möchten und sich für eine starke<br />

Vertretung der Angestellten interessieren, so<br />

sind Sie herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen.<br />

Wir möchten das Netz der Kontaktpersonen<br />

erweitern, damit möglichst alle Angestellten<br />

einen Ansprechpartner des ASPV in ihrem<br />

Arbeitsumfeld finden. Kommen Sie am 21. Juni<br />

2011 vorbei und informieren Sie sich. Sie sind<br />

herzlich willkommen!<br />

Urs Senn<br />

Impressum<br />

HERAUSGEBER<br />

REDAKTION / LAYOUT<br />

ABOSERVICE<br />

REDAKTIONSSCHLUSS<br />

<strong>Zentralverband</strong> Öffentliches<br />

Sandra Wittich und Michael Merker<br />

St. Galler Tagblatt AG, ZVinfo<br />

Nummer Red. Schluss Erscheint<br />

<strong>Personal</strong> <strong>Schweiz</strong> (ZV)<br />

Langhaus 3, 5401 Baden<br />

Fürstenlandstrasse 122<br />

Postscheckkonto Aarau 50-7075-3<br />

Tel. 056 204 02 90, Fax 056 204 02 91<br />

9001 St. Gallen<br />

6 • 11 23.05.11 08.06.11<br />

Präsident: Urs Stauffer<br />

E-Mail: zentral@zentral.ch<br />

Tel. G: 071 272 71 83<br />

7/8 • 11 25.07.11 10.08.11<br />

Pianostrasse 32, 2503 Biel<br />

www.zentral.ch<br />

E-Mail: zvinfo@tagblattmedien.ch<br />

9 • 11 22.08.11 07.09.11<br />

Tel. G 032 326 23 25,<br />

Fax G 032 326 13 94<br />

ANZEIGENVERKAUF<br />

DRUCK UND VERSAND<br />

10 • 11 19.09.11 05.10.11<br />

11 • 11 24.10.11 09.11.11<br />

E-Mail: urs.stauffer@fin.be.ch<br />

St. Galler Tagblatt AG, ZVinfo<br />

St. Galler Tagblatt AG<br />

12 • 11 28.11.11 14.12.11<br />

Daniel Noger<br />

Fürstenlandstrasse 122<br />

VERBANDSSEKRETARIAT<br />

Fürstenlandstrasse 122<br />

9001 St. Gallen<br />

Dr. Michael Merker<br />

9001 St. Gallen<br />

Langhaus 3, 5401 Baden<br />

Tel. G: 071 272 73 51<br />

AUFLAGE<br />

Tel. 056 204 02 90, Fax 056 204 02 91<br />

Fax G: 071 272 75 29<br />

25 599 Exemplare<br />

E-Mail: zentral@zentral.ch<br />

E-Mail: d.noger@tagblattmedien.ch<br />

(WEMF-beglaubigt 2008 / 2009)<br />

14 Aargau<br />

ZV-INFO Mai / 2011


kanton basel-landschaft<br />

Verband Staats- und Gemeindepersonal Basel-Landschaft<br />

Vorankündigung<br />

Der VSG, der Verband des Staats- und Gemeindepersonals<br />

des Kantons Basel-Landschaft, wird<br />

100 Jahre alt. Der Vorstand hat sich dafür ausgesprochen,<br />

diesen nicht alltäglichen Geburtstag<br />

gemeinsam mit Mitgliedern und einigen<br />

geladenen Freunden und Gästen in bescheidenem,<br />

aber gediegenem Rahmen zu begehen.<br />

Der Anlass mit vorangehender ordentlicher<br />

Mitgliederversammlung findet am Freitag, den<br />

26. August 2011 in den Räumlichkeiten der<br />

Kantonalen Psychiatrischen Klinik Liestal statt.<br />

Die Einladung zur Versammlung und die<br />

Festschrift zur Geschichte des VSG für die Jahre<br />

1986 – 2011 werden Ihnen zur gegebenen<br />

Zeit zugestellt. Gleichzeitig mit diesen Unterlagen<br />

erhalten Sie die Anmeldung zur Teilnahme<br />

am Apéro und/oder Nachtessen.<br />

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die<br />

Festschrift zur Geschichte des Beamtenverbands<br />

Baselland 1911 – 1986 im Internet aufgeschaltet<br />

wurde. Gehen Sie auf www.vsgbl.ch und lesen<br />

Sie unter Information / Festschrift noch einmal<br />

die spannende Geschichte unseres Verbandes<br />

in den ersten 75 Jahren.<br />

kanton basel-stadt<br />

Baselstädtischer Angestelltenverband (BAV)<br />

Forderung nach verbesserten<br />

Anstellungsbedingungen<br />

Dr. Georg Schürmann<br />

Präsident BAV<br />

Wie bereits berichtet (ZV Info Januar<br />

2011) hat der Baselstädtische Angestellten-Verband<br />

(BAV) zusammen<br />

mit den übrigen <strong>Personal</strong>verbänden<br />

Anfang dieses Jahres eine Forderung<br />

nach verbesserten Anstellungsbedingungen<br />

deponiert. Die zwischenzeitlich<br />

publizierte Staatsrechnung des<br />

Kantons Basel-Stadt für das Jahr<br />

2010 zeigt, dass die Forderungen der<br />

Arbeitnehmerschaft gerechtfertigt<br />

sind.<br />

I. Ausgangslage<br />

Mit Schreiben der in der Arbeitsgemeinschaft<br />

baselstädtischer <strong>Personal</strong>verbände (AGSt) zusammengeschlossenen<br />

<strong>Personal</strong>vertretungen<br />

vom 18. Januar 2011 wurden folgende Forderungen<br />

an die Arbeitgeberseite gestellt:<br />

• Entlastung durch mehr <strong>Personal</strong>:<br />

Aufgrund der in den letzten Jahren zugenommenen<br />

Arbeitsbelastung und der Intensivierung<br />

der Arbeit existiert in vielen Bereichen<br />

der kantonalen Verwaltung eine Unterdeckung<br />

an <strong>Personal</strong>. Damit die zu erledigenden<br />

Aufgaben weiterhin ordnungsgemäss<br />

erfüllt werden können, ist eine Erhöhung des<br />

<strong>Personal</strong>bestandes angezeigt.<br />

• Senkung der Gesamtarbeitszeit:<br />

Nach wie vor ist die Wochenarbeitszeit beim<br />

Arbeitgeber Basel-Stadt mit 42 Stunden verglichen<br />

mit anderen Arbeitgebern sehr hoch.<br />

Die AGSt hat diesbezüglich eine schrittweise<br />

Verkürzung der Wochen-, Jahres- oder Lebensarbeitszeit<br />

gefordert.<br />

• Erhöhung des Lohnbudgets:<br />

Auch im Bereich der Entlöhnung besteht ein<br />

dringender Nachholbedarf. Einzelne Berufsgruppen<br />

(z.B. Polizei, Lehrberufe, Feuerwehr<br />

u.a.) haben bezüglich der Lohnentwicklung<br />

einen Rückstand im Vergleich mit anderen<br />

Kantonen. Weitere Forderungen der AGSt<br />

ZV-INFO Mai / 2011<br />

basel-landschaft / basel-stadt<br />

15


Herzliche Gratulation<br />

Mit dieser <strong>Ausgabe</strong> der ZV Info gratulieren<br />

wir<br />

Herrn Herbert Rüeger, ehemaliger<br />

Mitarbeiter der Steuerverwaltung, zum<br />

80. Geburtstag, den er am 26. Mai 2011<br />

feiern kann.<br />

Wir wünschen dem Jubilar alles Gute,<br />

verbunden mit unserem herzlichen<br />

Dank für seine langjährige Treue zum<br />

BAV.<br />

waren ein rückwirkender Ausgleich der seit<br />

dem Jahre 1996 nicht ausgerichteten Teuerung<br />

und eine Abschaffung der Degression<br />

auf dem Teuerungsausgleich.<br />

II. Die Antwort der Regierung<br />

Ende März 2011 hat die Regierung des Kantons<br />

Basel-Stadt die Forderung der Verbände allesamt<br />

zurückgewiesen und dies zusammengefasst wie<br />

folgt begründet:<br />

• Die Forderung nach mehr <strong>Personal</strong> wurde<br />

mit der Begründung abgewiesen, dass bereits<br />

im Zusammenhang mit der ab dem Jahre<br />

2012 in Kraft tretenden neuen Ferienregelung<br />

insgesamt rund 40 Stellen neu geschaffen<br />

worden sind. In den Pflegebereichen bestünde<br />

überdies das Problem, dass es an qualifizierten<br />

Bewerberinnen und Bewerbern mangeln<br />

würde.<br />

• Bezüglich der Senkung der Gesamtarbeitszeit<br />

vertritt die Regierung die Ansicht, dass<br />

nun zunächst die neue Ferienregelung implementiert<br />

werden müsse, bevor man wieder<br />

über eine Reduktion der Arbeitszeit diskutieren<br />

könne.<br />

• Auch die Forderungen im Lohnbereich lehnt<br />

die Regierung vollumfänglich ab. Begründet<br />

wird dies im Wesentlichen damit, dass die<br />

Löhne im Kanton Basel-Stadt durchaus konkurrenzfähig<br />

seien und überdies gewisse<br />

Funktionen im Rahmen der Lohnsystempflege<br />

neu überprüft werden sollen. Hinsichtlich<br />

der nicht ausgeglichenen Teuerung stellt sich<br />

die Regierung sodann auf den Standpunkt,<br />

dass die teilweise Nichtausgleichung in den<br />

vergangenen Jahren aufgrund von Sparmassnahmen<br />

notwendig gewesen sei und kein<br />

Anspruch auf eine nachträgliche Ausgleichung<br />

bestehen würde.<br />

III. Neuerlicher Vorstoss der Verbände<br />

Im Rahmen eines Sozialpartnergespräches zwischen<br />

Vertretern der AGSt und einer Regierungsdelegation<br />

wurde der Arbeitgeberseite mitgeteilt,<br />

dass die <strong>Personal</strong>verbände an ihren Forderungen<br />

festhalten würden. Nicht zuletzt die<br />

zwischenzeitlich publizierte Staatsrechnung des<br />

Kantons Basel-Stadt für das Jahr 2010 macht<br />

deutlich, dass die Forderungen des <strong>Personal</strong>s<br />

gerechtfertigt sind.<br />

Die AGSt ist Mitte April nochmals an den<br />

Regierungsrat gelangt und hat die einzelnen<br />

Forderungen bekräftigt und priorisiert.<br />

Aus Sicht der Kantonsmitarbeitenden stellt<br />

das Hauptproblem in den meisten Bereichen<br />

des öffentlichen Dienstes die zunehmende Arbeitsbelastung<br />

dar, welche in erster Linie durch<br />

eine Erhöhung des <strong>Personal</strong>bestandes entschärft<br />

werden könnte. Aber auch bei der Arbeitszeit<br />

liegt der Kanton Basel-Stadt mit der 42-Stunden-<br />

Woche noch nicht in der landesüblichen Norm<br />

grosser Arbeitgeber. Kommt hinzu, dass Vergleiche<br />

mit den Nachbarkantonen zeigen, dass sich<br />

das baselstädtische Lohngefüge gegen den unteren<br />

Rand bewegt, weil die umliegenden Kantone<br />

Verbesserungen vornehmen und die Privatwirtschaft<br />

in den letzten Jahren ebenfalls die<br />

Löhne deutlich angehoben hat; lediglich als<br />

Beispiel seien hier die Bereiche Polizei, Pflege<br />

und Bildung genannt. Rund die Hälfte des <strong>Personal</strong>s<br />

erhält infolge des Zusatzbeitrags zur Sanierung<br />

der Pensionskasse und der Erhöhung<br />

weiterer Sozialversicherungsbeiträge im Jahre<br />

2011 weniger Lohn ausbezahlt als im Vorjahr.<br />

Durch das Nichtausgleichen von rund 6,5 Prozent<br />

Teuerung und den zweimaligen Verzicht<br />

auf den Stufenanstieg war zudem in den letzten<br />

Jahren die Lohnentwicklung äusserst unbefriedigend.<br />

Diese Tatsachen führen nicht nur zu einer<br />

steigenden Unzufriedenheit und Demotivierung<br />

bei den Mitarbeitenden, sondern stellen auch<br />

im Hinblick auf die Rekrutierung von neuem,<br />

gut ausgebildetem <strong>Personal</strong> ein zunehmendes<br />

Problem dar.<br />

Das Staatspersonal hat wie vorerwähnt in<br />

wirtschaftlich schlechten Jahren einschneidende<br />

Sparmassnahmen mitgetragen und ging dabei<br />

davon aus, dass ihm in besseren Zeiten auch<br />

wieder etwas zurückgegeben wird. Angesichts<br />

der Tatsache, dass die kürzlich präsentierte<br />

Staatsrechnung 2010 um 340 Mio. Franken besser<br />

abschloss als budgetiert, steht nun fest, dass<br />

dieser Zeitpunkt spätestens jetzt gekommen ist.<br />

Das <strong>Personal</strong> hat dank seines unermüdlichen<br />

Einsatzes für das Wohl unseres Kantons zu<br />

Kontaktmöglichkeit BAV<br />

Adresse: St. Alban-Vorstadt 21,<br />

4052 Basel<br />

Telefon: 061 272 45 11<br />

Fax: 061 272 45 35<br />

E-Mail: info@bav-bs.ch<br />

diesem Abschluss zweifellos einen wesentlichen<br />

Beitrag geleistet und erwartet daher zu Recht,<br />

dass es nun für den jahrelangen grossen Einsatz<br />

bei gleichzeitiger Verschlechterung der Arbeitsbedingungen<br />

entschädigt wird.<br />

Aufgrund der geführten internen Diskussionen<br />

und der Gespräche mit der regierungsrätlichen<br />

Delegation hat die AGSt ihre Forderungen<br />

nun wie folgt priorisiert:<br />

1. Eine Reallohnerhöhung.<br />

2. Ein Sabbatical im Sinne eines Ausbaus und<br />

eines früheren Bezuges des Dienstalters -<br />

geschenks: Alle 5 Jahre ein Monat<br />

bezahlter Urlaub.<br />

3. Aufhebung der Degression beim<br />

Teuerungsausgleich.<br />

4. Einen einmaligen Bonus von Fr. 2000.–<br />

an alle Mitarbeitenden.<br />

Der BAV wird zusammen mit den übrigen <strong>Personal</strong>verbänden<br />

weiter am Ball bleiben und<br />

versuchen, die Forderungen nach einer Verbesserung<br />

der Anstellungsbedingungen durchzusetzen.<br />

Dr. Georg Schürmann<br />

Sekretär des BAV, Advokat<br />

Pensioniertenstamm<br />

Mitgliederversammlung 2011:<br />

Mittwoch, 18. Mai 2011<br />

Referent: Dr. Hans Furer, Geschäftsführer<br />

Angestelltenvereinigung<br />

Region Basel<br />

Pensionierten-Ausflug 2011:<br />

Donnerstag, 26. Mai 2011<br />

(ganztags)<br />

Pensionierten-Stamm 2011:<br />

Dienstag, 28. Juni 2011<br />

Dienstag, 23. August 2011<br />

Dienstag, 25. Oktober 2011<br />

Dienstag, 6. Dezember 2011<br />

Restaurant Stadthof,<br />

Gerbergasse 84 (am Barfüsserplatz)<br />

im 1. Stock ab 15.00 Uhr bis ca.<br />

17.30 Uhr<br />

16 basel-stadt<br />

ZV-INFO Mai / 2011


kanton Bern<br />

<strong>Personal</strong>verband der Stadt Bern<br />

Protokoll der 102. Hauptversammlung<br />

vom 28. März 2011, 17.30 Uhr im Hotel Bern,<br />

Zeughausgasse 9, 3011 Bern<br />

Werner Wirth<br />

Protokollführer<br />

Traktanden<br />

1. Protokoll der 101. HV vom 29. März 2010<br />

2. Jahresbericht 2010<br />

3. Rechnungen<br />

4. Verschiedenes<br />

5. Referat von Herrn Daniel Schafer, CEO<br />

Energie Wasser Bern<br />

6. Gemeinsamer Imbiss<br />

Verhandlungen:<br />

Pünktlich um 17.30 Uhr eröffnet der Präsident<br />

Martin Arn die 102. Hauptversammlung des<br />

<strong>Personal</strong>verbandes der Stadt Bern.<br />

Namentlich begrüsst er die Ehrenmitglieder<br />

Heinz Bula, Hans-Ulrich Gränicher, Anton Isenschmid,<br />

Bruno Kneubühl, Heinz Moser und<br />

Walter Schopferer.<br />

Sowie als Vertreter befreundeter Verbände<br />

und Politik:<br />

• Kurt Amiet, KV Bern und Sekretär<br />

Angestellte Stadt und Region Bern<br />

• Anton Isenschmied, Öffentliches <strong>Personal</strong><br />

<strong>Schweiz</strong><br />

• Mathias Burkhalter, Geschäftsführer<br />

Bernischer Staatspersonalverband<br />

• Daniel Schafer, CEO Energie Wasser Bern<br />

Entschuldigt haben sich:<br />

• Giovanna Battagliero, Präsidentin<br />

Angestellte Stadt und Region Bern<br />

• Urs Stauffer, Präsident Öffentliches<br />

<strong>Personal</strong> <strong>Schweiz</strong><br />

• Ruedi Flückiger, Geschäftsleiter KV Bern<br />

• Helene Stettler, Ehrenmitglied, und 11<br />

weitere Mitglieder<br />

Gemäss Präsenzliste sind 99 Mitglieder anwesend.<br />

Der Präsident stellt fest, dass die Einladung<br />

ordnungsgemäss in den ZV-Info-<strong>Ausgabe</strong>n<br />

Januar/Februar 2011 und März 2011 veröffentlicht<br />

wurde, die Versammlung somit handlungsund<br />

beschlussfähig ist. Die publizierte Traktandenliste<br />

wird ohne Gegenstimme genehmigt.<br />

Wahlen werden offen durchgeführt, ausser es<br />

würden ausdrücklich geheime Wahlen gewünscht.<br />

1. Protokoll der 101. Hauptversammlung<br />

vom 29. März 2010<br />

Das Protokoll der letzten HV wurde in der ZV<br />

Info <strong>Ausgabe</strong> Juli/August 2010 veröffentlicht.<br />

Auf das Verlesen des Protokolls wird daher<br />

verzichtet. Es gibt keine Wortmeldungen, das<br />

Protokoll wird genehmigt.<br />

2. Jahresbericht 2010<br />

Der Jahresbericht wurde in der ZV Info vom<br />

März 2011 publiziert. Auf das Verlesen des Jahresberichtes<br />

wird aus Zeitgründen verzichtet.<br />

Der Präsident entschuldigt sich für die teilweise<br />

falsch zugeordneten Direktionszugehörigkeiten<br />

bei den Neumitgliedern. Der Jahresbericht<br />

2010 wird von der Versammlung ohne Gegenstimme<br />

genehmigt.<br />

Der Präsident greift die Themen «Pensionsalter<br />

63 für alle» und «Pensionskasse» auf.<br />

Pensionsalter 63 für alle<br />

Am 3. Juni letzten Jahres war im Stadtrat eine<br />

Teilrevision des <strong>Personal</strong>reglements traktandiert.<br />

Gemäss Antrag des Gemeinderats hätte das<br />

Reglement so geändert werden sollen, dass die<br />

Bearbeitung von Gesuchen um Weiterarbeit über<br />

die Altergrenze von 63 Jahren hinaus neu allein<br />

Sache des zuständigen Direktionspersonaldienstes<br />

wäre. Zu diesem Geschäft konnten wir Sozialpartner<br />

im Voraus Stellung nehmen und<br />

haben dem auch zugestimmt.<br />

Die Fraktion BDP/CVP stellte an dieser Sitzung<br />

vom 3. Juni 2010 mit einer Tischauflage,<br />

datiert ebenfalls vom 3. Juni 2010, den Antrag,<br />

die Altergrenze sei gemäss den eidgenössischen<br />

Vorschriften vom Dezember 1946 auf 64 Jahre<br />

für Frauen und 65 Jahre für Männer zu bestimmen.<br />

Dieser Antrag wurde mit 38 Ja zu 27 Nein<br />

bei 1 Enthaltung angenommen.<br />

Mit verschiedenen Protestaktionen, unser<br />

Verband verfasste z. B. einen offenen Brief an<br />

den Stadtrat, und der grossen Demonstration<br />

am 10. Juni 2010 vor dem Rathaus erzwangen<br />

wir eine nochmalige Traktandierung dieses Geschäfts<br />

im Stadtrat. In der Sitzung vom 17. Juni<br />

2010 beauftragte der Stadtrat den Gemeinderat,<br />

im Rahmen der laufenden Totalrevision des<br />

ZV-INFO Mai / 2011<br />

bern<br />

17


<strong>Personal</strong>vorsorgereglements eine Flexibilisierung<br />

des Rücktritts- und Rentenalters der städtischen<br />

Angestellten vorzusehen.<br />

Diese Vorlage sei sozialpartnerschaftlich zu<br />

erarbeiten und habe die verfassungsrechtlichen<br />

Vorgaben, namentlich betreffend die Gleichstellung<br />

von Frau und Mann, zu beachten. So weit,<br />

so gut. Diese Flexibilisierung ist auch in unserem<br />

Sinne. Aber zusätzlich beschloss der Stadtrat,<br />

dass sein Beschlusses aus der ersten Sitzung<br />

vom 3. Juni 2010 auf den 1. Januar 2012 in Kraft<br />

treten soll und nicht, wie von uns verlangt,<br />

aufgehoben wird.<br />

Gemeinsam mit dem vpod beschlossen wir,<br />

eine Anfechtungsklage einzureichen. Diese Sammelklage<br />

wurde von Einzelmitgliedern der beiden<br />

Verbände, vom vpod und dem <strong>Personal</strong>verband<br />

der Stadt Bern, alle vertreten durch Fürsprecher<br />

Hans Keller, eingereicht.<br />

Die anfallenden Kosten, auch der Einzelmitglieder,<br />

werden durch die beiden Verbände getragen.<br />

Der Präsident bedankt sich bei den<br />

Einzelmitgliedern unseres Verbandes, die sich<br />

für die Anfechtungsklage zur Verfügung gestellt<br />

haben.<br />

Am 17. Februar 2011 hat der Regierungsstatthalter<br />

entschieden und uns Recht gegeben.<br />

Wir haben in allen drei bemängelten Punkten<br />

Recht bekommen.<br />

1. Ein so wichtiger Beschluss hätte traktandiert<br />

werden müssen, damit sich die Stadtratsmitglieder<br />

im Vorfeld der Sitzung ein umfassendes<br />

Bild von der Tragweite des Geschäfts<br />

machen können. Der Stadtratsbeschluss verletzt<br />

demnach wegen der fehlenden Traktandierung<br />

die einschlägige Verfahrensordnung.<br />

2. Die Änderung der Altersgrenze stellt eine<br />

wesentliche Änderung einer personalrechtlichen<br />

Vorschrift dar, welche die Arbeitsbedingungen<br />

des angestellten <strong>Personal</strong>s wesentlich<br />

beeinflusst. Aus diesem Grund hätte<br />

den <strong>Personal</strong>verbänden das rechtliche Gehör<br />

gewährt werden müssen.<br />

3. Mann und Frau sind gleichberechtigt. Sie<br />

haben ein Recht auf gleichen Zugang zu<br />

öffentlichen Bildungseinrichtungen und Ämtern,<br />

auf gleiche Ausbildung sowie gleichen<br />

Lohn für gleichwertige Arbeit. Die Stadt fördert<br />

die tatsächliche Gleichstellung von Mann<br />

und Frau. Daher ist eine einheitliche, geschlechterneutrale<br />

Altersgrenze zu wählen.<br />

Aus diesen Gründen hat der Regierungsstatthalter<br />

entschieden, dass der Beschluss des Stadtrats<br />

vom 3. Juni 2010 aufzuheben ist. Anzumerken<br />

ist, dass nicht alle Parteien zur Beschwerdeführung<br />

legitimiert wurden. Einige Einzelmitglieder,<br />

die bei einem stadtnahen Berieb<br />

arbeiten (nicht Mitglieder des PVSB), waren aus<br />

Sicht des Regierungsstatthalters nicht direkt<br />

betroffen, auf deren Beschwerde wurde nicht<br />

eingetreten. Der <strong>Personal</strong>verband der Stadt<br />

Bern, der sich zum Ziel setzt, seine Mitglieder<br />

in beruflicher Hinsicht zu fördern und ihre wirtschaftlichen,<br />

sozialen und rechtlichen Interessen<br />

zu wahren und der in seinem Verband hauptsächlich<br />

Mitglieder aus der Stadtverwaltung und<br />

Mitglieder aus besonders eng mit der Stadtverwaltung<br />

verbundenen Institutionen vertritt, war<br />

zur Beschwerdeführung legitimert. Der vpod<br />

wurde aufgrund seiner schweizweiten Tätigkeit<br />

und weil nur ein kleiner Teil der schweizweiten<br />

Mitglieder vom Beschluss des Stadtrats betroffen<br />

sind, zur Beschwerde nicht legitimiert. Auf seine<br />

Beschwerde wurde nicht eingetreten.<br />

Pensionskasse<br />

Das überarbeitete <strong>Personal</strong>vorsorgereglement<br />

ist in diesen Monaten in der Vernehmlassung.<br />

Auch bei uns. Vorgesehen sind wichtige Änderungen.<br />

Das Beitrittsalter wird vorgezogen, mehr Beitragsjahre<br />

sollen zur Erhöhung des Deckungsgrades<br />

führen. Das Rentenalter bleibt bei 63<br />

Jahren, möglich wird ein flexibles Rentenalter<br />

bis 67 Jahre. Dies bei entsprechender Rentenkürzung<br />

oder Rentenverbesserung. Das Leistungsprimat<br />

für unsere Kasse bleibt bestehen.<br />

Wir werden das neue Reglement sehr genau<br />

prüfen und wo nötig unsere Anregungen ans<br />

<strong>Personal</strong>amt weiterleiten. Dass das Reglement<br />

im Gemeinderat verabschiedet wird, ist anzunehmen.<br />

Schwieriger wird es sicher im Stadtrat<br />

werden. Mit den in letzter Zeit gefällten personalfeindlichen<br />

Entscheiden wird es schwierig<br />

werden. Ein Punkt wird sicher wieder der Primatwechsel<br />

sein.<br />

Hier nochmals die wichtigsten Unterschiede:<br />

Beim Leistungsprimat, das wir unbedingt beibehalten<br />

möchten, hängt die Altersrente vom<br />

zuletzt versicherten Lohn ab. Wer in den Ruhestand<br />

tritt, kann mit einer fixen Rente rechnen.<br />

Das Finanzierungsrisiko trägt die Pensionskasse,<br />

das heisst Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

gemeinsam. Beim Beitragsprimat ist die Rente<br />

abhängig von den einbezahlten Beiträgen, vom<br />

angesparten Kapital also. Bei guter Anlagerendite<br />

wächst das Sparkapital des Versicherten<br />

und damit erhöht sich die Rente. Ist die Rendite<br />

schlecht, wirkt sich dies auch auf die Rente<br />

aus. Das Risiko trägt nur noch der Arbeitnehmer.<br />

Bei unserem System, dem Leistungsprimat,<br />

sind die Leistungen im Voraus definiert. Der<br />

Druck, eine genügende Anlagerendite zu erzielen,<br />

ist dementsprechend gross. Beim Beitragsprimat<br />

fehlt dieser Druck, da erst die erzielte<br />

Rendite die spätere Leistung bestimmt. Der eine<br />

oder andere Anlageberater gibt sich mit dem<br />

politisch festgelegten Minimalzins zufrieden.<br />

Und dieser Minimalzins purzelt fast von Jahr zu<br />

Jahr. Verlässlichkeit bezüglich der zu erwartenden<br />

Rentenleistung ist aus Sicht des <strong>Personal</strong>verbandes<br />

sehr wichtig. Schliesslich verzichten<br />

wir auf die höheren Löhne wie bei Bund und<br />

Kanton, erwarten dafür jedoch ein planbares<br />

Leistungsversprechen.<br />

3. Rechnungsablage 2010<br />

Walter Schopferer erläutert die Rechnung 2010.<br />

Der Revisorenbericht wird von Lukas Bieri verlesen.<br />

Wortmeldungen zur Rechnung 2010 gibt<br />

es keine. Die Rechnung wird von der Versammlung<br />

einstimmig genehmigt und Walter Schopferer<br />

für die vorzügliche Verwaltung der Kasse<br />

gedankt.<br />

4. Dechargeerteilung<br />

Mit der Verabschiedung des Jahresberichtes und<br />

der Zustimmung zur Rechnung 2010 wird das<br />

Verbandsjahr 2010 offiziell abgeschlossen. Die<br />

Anwesenden erteilen dem Vorstand einstimmig<br />

Decharge.<br />

Präsident Martin<br />

Arn (2.v.l.) mit<br />

den neuen<br />

Veteranen René<br />

Pfäffli, Klaus<br />

Engel und Hans<br />

Arni (v.l.n.r.)<br />

5. Budget 2011<br />

Walter Schopferer erläutert das Budget 2011.<br />

Einige gedruckte Exemplare liegen auf.<br />

Der Vorstand empfiehlt der Versammlung,<br />

die Mitgliederbeiträge wie letztes Jahr zu belassen.<br />

Die Versammlung stimmt diesem Antrag<br />

einstimmig zu. Für das Budget werden keine<br />

Anträge gestellt. Das Budget 2011 wird wie vom<br />

Vorstand vorgeschlagen von der Versammlung<br />

einstimmig angenommen.<br />

6. Wahlen<br />

Der Präsident Martin Arn weist die Anwesenden<br />

ein weiteres Mal auf die Wichtigkeit der Arbeit<br />

des <strong>Personal</strong>verbandes der Stadt Bern und des-<br />

18 Bern<br />

ZV-INFO Mai / 2011


sen Vorstand hin. Die angekündigten Rücktritte<br />

aus dem Vorstand rücken immer näher und<br />

Ersatz ist leider immer noch nicht in Aussicht.<br />

Sollten keine neuen Vorstandsmitglieder gefunden<br />

werden, droht gar die Auflösung des Verbandes.<br />

Damit dies verhindert werden kann,<br />

sind die Mitglieder gefordert, allfällige Kandidaten<br />

aus ihren Reihen zu stellen.<br />

7. Ehrungen<br />

Die Versammlung gedenkt der im Jahr 2010<br />

verstorbenen Mitglieder Gottlieb Haslebacher,<br />

Werner Balsiger, Hans Rudolf Kohler, Robert<br />

Lucy, Eduard Mumenthaler, Hans Jakob, Walter<br />

Leuenberger, Hedwig Sieber und Käthi Stettler<br />

mit einer Schweigeminute.<br />

Martin Arn spricht den Hinterbliebenen die<br />

Anteilnahme aus.<br />

Zu neuen Veteranen mit 30 Jahren Mitgliedschaft<br />

werden die anwesenden Hans Arni, Paul<br />

Biberstein, Klaus Engel, Ester Mosimann, René<br />

Pfäffli ernannt. Mit einem kleinen Präsent wird<br />

ihnen von Martin Arn für ihre Treue zum Verband<br />

gedankt. Im weiteren können Veronika<br />

Beer, Beatrice Kipfer, Philippe Knuchel, Rolf<br />

Oberli und Heinz Schär auf 30 Jahre Verbandszugehörigkeit<br />

zurückblicken.<br />

8. Verschiedenes<br />

Der Präsident Martin Arn bedankt sich bei den<br />

beiden aus dem <strong>Personal</strong>ausschuss von Energie<br />

Wasser Bern zurückgetretenen Mitgliedern Werner<br />

Michel und Daniel Fischbach für die geleistete<br />

Arbeit und überreicht dem anwesenden<br />

Werner Michel ein kleines Präsent. Neu in den<br />

<strong>Personal</strong>ausschuss gewählt wurde unser Mitglied<br />

Daniel Gafner. Der Präsident wünscht ihm<br />

viel Erfolg.<br />

9. Referat von Daniel Schafer, CEO Energie<br />

Wasser Bern<br />

Als Abschluss des offiziellen Teils der Hauptversammlung<br />

fesselt Daniel Schafer, CEO Energie<br />

Wasser Bern, die Anwesenden mit einem<br />

interessanten Referat über die von Energie Wasser<br />

Bern festgelegte Strategie, die Visionen und<br />

Werte sowie die Zukunftsaussichten des auch<br />

im letzten Jahr erfolgreichen Unternehmens.<br />

Der Ausstieg aus der Atomenergie ist ein Ziel,<br />

welches die Zukunft des im Eigentum der Stadt<br />

Bern befindlichen Werkes entscheidend beeinflussen<br />

wird. Die in der anschliessenden Fragerunde<br />

aus der Versammlung gestellten Fragen<br />

wurden von Daniel Schafer pointiert und kompetent<br />

beantwortet.<br />

Schluss der 102. HV: 19:10 Uhr<br />

Im Anschluss an den offiziellen Teil der 102.<br />

Hauptversammlung offerierte der <strong>Personal</strong>verband<br />

der Stadt Bern den Anwesenden einen<br />

Imbiss.<br />

Termin nächste HV:<br />

Die 103. HV findet am 26. März 2012 wiederum<br />

im Hotel Bern statt.<br />

Der Protokollführer<br />

Werner Wirth<br />

kanton bern<br />

<strong>Personal</strong>verband der Stadt Biel-Bienne<br />

Erster Gesamtarbeitsvertrag für die<br />

städtischen Mitarbeiter des Energie<br />

Service Biel im 2012<br />

Sofern die Legislative der Stadt Biel dem<br />

Beschlussentwurf des Gemeinderates zustimmt,<br />

wird das Stimmvolk im Frühjahr<br />

2012 darüber entscheiden, ob der Energie<br />

Service Biel (ESB) ein neues Rechtskleid<br />

und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV)<br />

erhalten werden. Den Auftrag zur Erstellung<br />

eines Gesamtarbeitsvertrages erhielt<br />

Rechtsanwalt Dr. Michael Merker, Sekretär<br />

des ZV Öffentliches <strong>Personal</strong> <strong>Schweiz</strong>.<br />

Die Vertreter des <strong>Personal</strong>verbandes der<br />

Stadt Biel-Bienne (PVBB) wurden gemäss<br />

den sozialpartnerschaftlichen Grundsätzen<br />

vorgängig in die Vertragsausarbeitung<br />

mit einbezogen und haben mitgeholfen, ein<br />

fortschrittliches und innovatives Regelwerk<br />

für die Vertragspartner zu erarbeiten.<br />

Noch in diesem Frühjahr wird dem Bieler<br />

Stadtrat der Bericht des Gemeinderates zur<br />

Überführung der Rechtsform ESB vorgelegt.<br />

Darin schlägt die Exekutive vor, dass der ESB<br />

in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt<br />

umgewandelt wird. Als selbständige öffentlich-rechtliche<br />

Anstalt bildet der ESB eine<br />

eigene Rechtsperson, kann im eigenen Namen<br />

Verhandlungen führen und Verträge abschliessen.<br />

Er befindet sich aber weiterhin zu 100%<br />

im Eigentum der Stadt Biel. Im Bericht des<br />

Gemeinderates an den Stadtrat werden die<br />

strategischen Zielsetzungen für den ESB detailliert<br />

beschrieben. Zwei davon betreffen<br />

direkt die Belegschaft. Der Gemeinderat<br />

spricht sich klar für den Erhalt der Arbeitsplätze<br />

sowie für attraktive Arbeitsbedingungen<br />

und Sozialleistungen aus. Es wird explizit darauf<br />

hingewiesen, dass beispielsweise bezüglich<br />

der Pensionskassenleistungen keine Verschlechterung<br />

eintreten darf. Was bedeutet<br />

dies konkret für die Mitarbeiter des ESB und<br />

Mitglieder des PVBB Das Arbeitsverhältnis<br />

der Angestellten wird in der neuen Rechtsform<br />

durch privatrechtliche Einzelarbeitsverträge<br />

geregelt. Diese werden auf einem GAV basieren,<br />

der von den Sozialpartnern einvernehmlich<br />

ausgehandelt wurde.<br />

Im Falle einer Ausgliederung bietet der GAV<br />

den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern<br />

des ESB maximalen Schutz. Zudem konnten<br />

von den <strong>Personal</strong>verbänden im Laufe der GAV-<br />

Verhandlungen in einzelnen Punkten wesentliche<br />

Verbesserungen im Vergleich zu den<br />

heutigen städtischen Anstellungsbedingungen<br />

durchgesetzt werden. Speziell zu erwähnen<br />

sind die fortschrittliche Ferienregelung, die<br />

klar geregelten und strukturierten sozialpartnerschaftlichen<br />

Abläufe, die starke Position<br />

der Arbeitnehmerschaft durch die Vertragspartnerschaft<br />

mit den <strong>Personal</strong>verbänden sowie<br />

der erhöhte Kündigungsschutz für die<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche im<br />

<strong>Personal</strong>ausschuss die Interessen der Angestellten<br />

des ESB vertreten. Das Vertragswerk<br />

wird durch einen von allen Mitarbeitenden des<br />

ESB und zur Hälfte von der Arbeitgeberseite<br />

zu leistenden Solidaritätsbeitrag finanziert. Die<br />

Mitglieder der <strong>Personal</strong>verbände, welche Vertragspartner<br />

des GAV sind, erhalten eine Rückerstattung.<br />

Die Mitgliedschaft im <strong>Personal</strong>verband der<br />

Stadt Biel-Bienne lohnt sich!!<br />

ZV-INFO Mai / 2011<br />

Biel<br />

19


kanton GLARUS<br />

Verband des Glarner Staats- und Gemeindepersonals<br />

VGSG wünscht sich mehr Mitglieder aus<br />

den Reihen der neuen Gemeinden<br />

Urs Jenny<br />

Vorstandsmitglied VGSG<br />

Die diesjährige Hauptversammlung wurde eröffnet<br />

mit einem spannenden Referat von Corinne<br />

Staub, Zürich, mit interessantem Inhalt<br />

und Tipps zum Thema: «Was macht mich sympathisch».<br />

Im Nu zog sie die Gäste in ihren Bann,<br />

das Thema war ja auch äusserst vielversprechend,<br />

denn wer will schon nicht sympathisch<br />

sein So wartete man gespannt auf ihre Tipps,<br />

Tricks, Stilsünden, Umgangsformen oder auf<br />

eine Antwort auf die Fragen: Was machen Farben<br />

aus Was erzielen wir mit der Bekleidung<br />

für eine Wirkung auf unsere Mitmenschen Mit<br />

Stil zum Ziel heisst klar ihre Devise, und so<br />

brachte die Referentin immer wieder die Zuhörer<br />

zum Schmunzeln mit Beispielen und sogenannten<br />

Killern im tagtäglichen Kontakt mit<br />

Mitmenschen. Sie erläuterte ausserdem, quasi<br />

als Rezept, wie viel eine freundliche Ausstrahlung<br />

im Leben bewirken kann.<br />

Im Anschluss an das Referat appellierte Herr<br />

Tony Bürge, Landrat und Berater für den Vorstand<br />

des VGSG, an die Anwesenden, die Gemeindeangestellten<br />

der neuen Gemeinden für<br />

eine Mitgliedschaft des Verbandes zu gewinnen.<br />

Während der VGSG innerhalb der kantonalen<br />

Organisation einen sehr hohen Bekanntheitsgrad<br />

erreicht hat, ist der Verband unter den<br />

Gemeindeangestellten noch eher unbekannt.<br />

Der VGSG stand mit der Gemeindestrukturreform<br />

vor einer historischen Ausgangslage. Seit<br />

dem Jahr 2005 gehören dem Verband nebst den<br />

kantonalen Angestellten bekanntlich auch die<br />

Gemeindeangestellten an. Mit der Einverleibung<br />

der Gemeindeangestellten kann sich der VGSG<br />

betreffend Mitglieder zahlenmässig verdoppeln.<br />

Daher soll die Chance, aktiv die Gemeindeangestellten<br />

der drei neuen Gemeinden Glarus<br />

Nord, Glarus und Glarus Süd in den VGSG einzubeziehen,<br />

ergriffen werden. Der VGSG gründete<br />

eine Taskforce, die sich aus Mitgliedern<br />

des Vorstandes und Gemeindeangestellten zusammensetzte.<br />

Peter Stengele, Präsident a.i. des VGSG, eröffnet<br />

seine erste, jedoch offiziell die 95. Hauptversammlung.<br />

Im Jahresbericht erwähnt Stengele,<br />

dass er für das verantwortungsvolle Amt<br />

des Präsidenten ad interim seit dem 19.5.2010<br />

verantwortlich ist. Den Entscheid, das Präsidialamt<br />

a.i. anzunehmen, hat Stengele nicht<br />

bereut. Von den Mitgliedern des Vorstandes<br />

wurde er ausgesprochen herzlich aufgenommen.<br />

Während der Vorstandsarbeit des vergangenen<br />

Jahres konnte er von den fundierten<br />

Kenntnisse der Vorstandmitglieder profitieren.<br />

Er werde sich deshalb überzeugt und mit Freude<br />

zur offiziellen Wahl zum Präsidenten stellen.<br />

Ein Rückblick auf das Jahr 2010 zeigt die<br />

verschiedenen Arbeiten des Vorstandes auf. Unter<br />

anderem wurde das Leitbild des VGSG erarbeitet.<br />

Geplant ist im neuen Jahr eine Neuorganisation<br />

der Homepage, zu deren Neugestaltung<br />

wir jüngst ein VGSG Mitglied verpflichten konnten.<br />

An der HV 2010 wurden die Lohnforderungen<br />

2011 gutgeheissen. Stengele erläutert die<br />

einzelnen Punkte:<br />

1. Generelle Reallohnerhöhung für alle per<br />

01.01.2011<br />

Der Landrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch,<br />

den 8. Dezember 2010 einer Erhöhung<br />

von insgesamt 1.5 Prozent bewilligt. Dabei<br />

erhielt jeder Mitarbeiter 1.0 Prozent seiner<br />

Lohnsumme ausbezahlt.<br />

2. Individuelle Erhöhungen<br />

Es wurden 0.5 Prozent der gesamten Lohnsumme<br />

als individuelle Erhöhungen bewilligt.<br />

3. Zusätzlich voller Teuerungsausgleich 2010<br />

Ein Teuerungsausgleich wurde in die generelle<br />

Erhöhung miteingerechnet.<br />

4. Lohnvergleich gesamtes Spitalpersonal<br />

analog der kant. Verwaltung<br />

Dieser Antrag wurde nicht behandelt.<br />

5. Anhebung der Löhne von 89 Prozent auf<br />

95 Prozent<br />

Zurzeit findet eine Funktionsanalyse statt.<br />

6. Einführung der 5. Ferienwoche ab dem<br />

21. Altersjahr<br />

Dieser Antrag wurde bislang nicht behandelt.<br />

Vreni Leuzinger<br />

An der regierungsrätlichen <strong>Personal</strong>kommission<br />

vom 6. September 2010 wurde bekanntgegeben,<br />

20 Glarus<br />

ZV-INFO Mai / 2011


dass sämtliche Funktionen der kantonalen Verwaltung<br />

analysiert und bewertet werden. Wichtig<br />

ist dabei anzumerken, dass dabei lediglich<br />

Funktionen und keine Köpfe bewertet werden.<br />

Urs Bertsch stellte daher einen Antrag, dass ein<br />

Vorstandsmitglied des VGSG in das Kernteam<br />

aufgenommen wurde. Dem Antrag wurde entsprochen.<br />

Anfang 2011 hat der Verband die Gemeinden<br />

Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd angeschrieben<br />

mit dem Ziel, die Bildung der <strong>Personal</strong>kommissionen<br />

der Arbeitnehmer zu unterstützen.<br />

Die Bemühungen sind noch im Gange<br />

und noch nicht abgeschlossen.<br />

Rücktritte<br />

Der Vorstand musste bedauerlicherweise von<br />

folgenden Rücktritten Kenntnis nehmen: Bea<br />

Küng (Kassiererin), Vreni Leuzinger (Aktuarin),<br />

Franzisca Matos (Vorstand). Peter Stengele verdankt<br />

ihre Arbeit mit einem Präsent.<br />

Neuwahlen<br />

Der Vorstand schlägt den Mitgliedern folgende<br />

Personen zur Neuwahl vor:<br />

• Präsident: Peter Stengele, Soziale Dienste<br />

Kanton<br />

• Vorstandsmitglieder: Anina Thoma, Vormundschaftsabteilung<br />

Kanton, Beat Aebli, Gemeinde<br />

Süd, Christoph Zwicky, Gemeinde Glarus.<br />

Die sich zur Wahl gestellten Personen wurden<br />

einstimmig gewählt.<br />

Ersatzwahl in die <strong>Personal</strong>kommission<br />

Gewählt wurden Peter Stengele und Beat Aebli<br />

anstelle der abtretenden Vorstandsmitglieder<br />

Bea Küng und Franziska Matos.<br />

Weitere Anträge des Vorstandes<br />

Der Jahresrechung 2010, dem Voranschlag 2011<br />

sowie der Höhe der Mitgliederbeiträge von<br />

Fr. 25.– stimmten die Verbandsmitglieder zu.<br />

Ebenso dem Leitbild des VGSG und der Anpassung<br />

der Statuten, mit welcher anstelle der<br />

bisherigen 6 bis 8, neu 6 bis 12 Vorstandsmitglieder<br />

zugelassen sind.<br />

Von Seiten der Mitglieder sind keine Anträge<br />

eingegangen.<br />

Varia<br />

Ein Mitglied stellt dem Vorstand die Frage, ob<br />

die Verteilung der Gelder im neuen Lohnsystem<br />

hauptsächlich dem Kader zu Gute kommt oder<br />

aber ob eine gerechte Verteilung auf alle Angestellten<br />

gewährleistet werden kann. Urs Bertsch,<br />

Vizepräsident des VGSG, beantwortete die Frage<br />

wie folgt: Die Verteilung ist nicht von der<br />

Funktion abhängig, sondern beruht auf den<br />

Parametern der Qualifikation der Mitarbeitenden<br />

sowie der Bandposition im entsprechenden<br />

Lohnband.<br />

H.J. Dürst, Ratschreiber, ergänzt, dass zwischen<br />

den Abteilungen tatsächlich Unterschiede<br />

bestanden haben, diese aber mittlerweile durch<br />

einen Abgleich aufgrund der Mitarbeiterbeurteilungen<br />

ausgemerzt werden konnten.<br />

Im Anschluss offerierte der VGSG ein vorzügliches<br />

Nachtessen aus der GH-Küche Ennenda.<br />

Urs Jenny<br />

kanton Schwyz<br />

<strong>Personal</strong>verband des Kantons Schwyz<br />

Einladung zur 93. Generalversammlung<br />

Mittwoch, 22. Juni 2011, 18.00 Uhr<br />

Dorfzentrum Einsiedeln, Hauptstrasse 20, Einsiedeln<br />

Wir laden unsere Mitglieder herzlich ein zur 93.<br />

Generalversammlung des <strong>Personal</strong>verbandes<br />

des Kantons Schwyz.<br />

Nach der Generalversammlung hält Regierungsrat<br />

Kaspar Michel, Vorsteher des Finanzdepartementes,<br />

ein Referat zum Thema: Budgetdebatte<br />

– Auswirkungen für das Staatspersonal<br />

Für Unterhaltung am Apéro sorgt das Schwyzerörgeli-Quartett<br />

«Mischt am Rüggä». Die Verbandsmitglieder<br />

sind anschliessend zum traditionellen<br />

Nachtessen eingeladen.<br />

Traktanden<br />

1. Begrüssung durch den Präsidenten<br />

2. Wahl der Stimmenzählerinnen und<br />

Stimmenzähler<br />

3. Protokoll der Generalversammlung vom<br />

21. April 2010<br />

4. Jahresbericht des Präsidenten<br />

5. Jahresrechnung/Revisionsbericht<br />

6. Mitgliederbeitrag 2011<br />

7. Wahl eines neuen Mitgliedes in den Vorstand<br />

8. Statutenrevision (*)<br />

9. Anträge der Mitglieder<br />

(*) Der Statutenentwurf wird den Mitgliedern<br />

mit der Einladung zugestellt. Er ist überdies auf<br />

unserer Website (www.pvsz.ch) aufgeschaltet.<br />

Anmeldung<br />

Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung<br />

erforderlich.<br />

Wir bitten Sie, sich bis 13. Juni 2011 mit der<br />

Ihnen zugestellten Anmeldekarte (Postfach<br />

1236, 6431 Schwyz) oder per E-Mail (info@pvsz.<br />

ch) anzumelden.<br />

Anträge der Mitglieder<br />

Anträge der Mitglieder zuhanden der Generalversammlung<br />

sind bis 13. Juni 2011 einzureichen.<br />

Kontakt PVSZ<br />

Postfach 1236<br />

6431 Schwyz<br />

E-Mail: info@pvsz.ch<br />

www.pvsz.ch<br />

Alfons Müller, Präsident<br />

Beat Stierli, Vizepräsident<br />

ZV-INFO Mai / 2011<br />

Schwyz<br />

21


kanton zürich<br />

<strong>Personal</strong>verband der Gemeinde Horgen<br />

Führung durch die Rega-Basis Zürich<br />

Flughafen<br />

Hans Erdin<br />

Präsident<br />

Mitglieder des <strong>Personal</strong>verbandes<br />

besuchten die Rega-Basis am Flughafen<br />

Kloten. Ein beeindruckender<br />

Einblick in den Alltag, die Betriebsorganisation<br />

und natürlich die Flotte<br />

der Rettungsflugwacht.<br />

Am Freitag, 15. April 2011 trafen sich 30<br />

Mitglieder des <strong>Personal</strong>verbandes auf dem Perron<br />

des Horgner Bahnhofes. Das Ziel der Gruppe<br />

war die Rega Basis am Zürcher Flughafen<br />

Kloten. Mit S2 und Bus gelangten wir direkt<br />

vor den Eingang zum Rega Hauptsitz. Dort wurden<br />

wir von Andy Halter (Gruppenleiter Logistik)<br />

empfangen. In einer informativen Präsentation<br />

wurde uns die Rega als Organisation<br />

vorgestellt. Ein Blick zurück in die Anfänge der<br />

Luftrettung, aber auch die aktuellen Kennzahlen<br />

beeindruckten uns alle sehr.<br />

Im November 1946 strandet ein amerikanisches<br />

Flugzeug vom Typ DC-3 Dakota auf dem<br />

Gauligletscher im Berner Oberland. In einer<br />

spektakulären Rettungsaktion, bei der zwei Militärflugzeuge<br />

des Typs Fieseler Storch eingesetzt<br />

wurden, bergen die beiden Piloten die<br />

Besatzung und Passagiere. Dieser improvisierte<br />

Einsatz darf als eigentlicher Beginn der Luftrettung<br />

in der <strong>Schweiz</strong> bezeichnet werden.<br />

Heute arbeiten 330 Personen bei der Rega,<br />

verteilt auf den Hauptsitz in Zürich-Kloten und<br />

den 12 Rega-Helikopterbasen in der ganzen<br />

<strong>Schweiz</strong>.<br />

Nach dem Einführungsvortrag wurden wir<br />

in zwei Gruppen eingeteilt. Die Führung durch<br />

den Hangar und in die Helikopterwerkstatt<br />

übernahm Andy Halter. Frau Bettina Müller (Einsatzzentrale<br />

Jets, Repatriierung) erklärte der<br />

zweiten Gruppe die Abläufe in der Einsatzzentrale,<br />

im obersten Geschoss des Gebäudes.<br />

Die Einsatzzentrale – Herzstück und<br />

Drehscheibe<br />

Hoch oben, mit Sicht auf die Start- und Landebahnen<br />

des Flughafens Kloten, befindet sich die<br />

Einsatzzentrale der Rega. Dort werden die Rufe<br />

Hilfesuchender empfangen und der Einsatz geplant.<br />

Sie ist rund um die Uhr in drei Schichten<br />

besetzt. Die Mitarbeitenden der Einsatzzentrale<br />

müssen die drei Landessprachen und zusätzlich<br />

Englisch beherrschen. Sie brauchen Nerven,<br />

eine schnelle Auffassungsgabe und müssen im<br />

Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln<br />

Andy Halter<br />

erklärt uns den<br />

Eurocopter EC 145<br />

Blick in den<br />

Bereich Helikopteralarmierung<br />

top sein. Die Zentrale ist in zwei grundsätzliche<br />

Bereiche aufgeteilt, denjenigen der Jets (Auslandeinsätze)<br />

und der Helikoptereinsätze (Inland).<br />

Bettina Müller erzählt uns den Ablauf<br />

eines Einsatzes von A-Z. Wir sehen die Monitore<br />

mit den Informationen zur Lage in den Helikopterbasen,<br />

sehen, wo gerade Einsätze geflogen<br />

werden bzw. auch Transporte von Patienten<br />

zwischen Spitälern in der <strong>Schweiz</strong>. WebCams<br />

der Helikopterbasen zeigen das aktuelle Wetter<br />

im umliegenden Einsatzgebiet. Immer wieder<br />

leuchten die grünen Lampen an den Arbeitsplätzen<br />

auf, es sind eingehende Hilferufe, die<br />

ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin entgegennimmt<br />

und die Einsatzplanung einleitet. Wir<br />

22 Horgen<br />

ZV-INFO Mai / 2011


sprechen auch über die neue App der Rega für<br />

das iPhone. iPhone-Besitzer sind damit in der<br />

Lage, direkt die Rega anzurufen, und vor allem<br />

wird der genaue Standort mittels Koordinaten<br />

übermittelt. Zufälligerweise nutzte ein schwer<br />

verletzter Gleischirmpilot am Tag nach unserem<br />

Besuch diese Möglichkeit. Er lag irgendwo in<br />

den Bergen, hat seine Position falsch eingeschätzt,<br />

man fand ihn nicht. Bis die Mitarbeiterin<br />

der Einsatzzentrale fragte, ob er ein iPhone<br />

besitze. Das war tatsächlich so. Er konnte sich<br />

die iPhone App herunterladen, installieren und<br />

den Notruf aussenden. Kurz darauf wurde er<br />

aus seiner misslichen Lage befreit.<br />

Jet- und Helikopter-Hangar<br />

Andy Halter musste uns schon zu Beginn der<br />

Veranstaltung mitteilen, dass im Moment leider<br />

keine Rega-Jets in Kloten seien. Sie sind irgendwo<br />

«draussen» im Einsatz. So trafen wir auf einen<br />

riesigen, leeren Hangar. Trotzdem gab es einiges<br />

zu sehen, vor allem bei den Helis. Von den<br />

beiden Typen standen je einer bereit, der eine<br />

vorbereitet für den Einsatz, der andere in Wartung.<br />

Die Rega hat drei Ambulanzjets des Typs<br />

Canadair CL 604 «Challenger», 6 Eurocopter EC<br />

145 und 11 AugustaWestland-Da-Vinci-Helis im<br />

Einsatz. Die Eurocopter werden im Flachland<br />

bzw. den Flachlandbasen eingesetzt, die AugustaWestland<br />

Da Vinci kommen wegen ihrer grösseren<br />

Leistung im Gebirge zum Einsatz und sind<br />

auch in den Gebirgsbasen stationiert.<br />

Andy Halter lehrte uns das korrekte Einweisen<br />

eines anfliegenden Helis und machte auf<br />

die wichtigsten Punkte für eine optimale Landemöglichkeit<br />

aufmerksam. Man steht mit zu<br />

einem Y erhobenen Armen am Platz bereit (Y<br />

= yes, du kannst landen), der Heli fliegt an,<br />

senkt sich, der Wind der Rotoren zwingt den<br />

Einweisenden dazu, in die Knie (mit einem<br />

Bein) zu gehen, um nicht umzufallen. Zudem<br />

sind drehende Rotorblätter höchst gefährlich.<br />

Erst wenn die Turbine bzw. die Rotorblätter<br />

gestoppt sind, steht man wieder auf. Beim Landemanöver<br />

wird der Helipilot sehr nahe beim<br />

Einweisenden landen, es kann sein, dass nur<br />

noch 20 cm Distanz zwischen Heli und Mensch<br />

sind. Die Piloten sind in der Lage, beinahe zentimetergenau<br />

zu landen, also keine Panik.<br />

Ein Film zum Abschluss<br />

In einer Filmdokumentation wurden verschiedene<br />

Einsätze der Rega im Gebirge, aber auch<br />

im Flachland gezeigt. Es war beeindruckend,<br />

mit welcher Ruhe und grossem Können gearbeitet<br />

wird. Dies in der Zentrale, den Regabasen<br />

und vor allem auch bei den Helieinsätzen. Diese<br />

Einsätze sind zum Teil auch für Pilot, Flughelfer,<br />

Ärztinnen und Ärzte nicht ungefährlich.<br />

Sie verlangen alle höchste Konzentration und<br />

Erfahrung. 2010 flog die Rega 13 726 Einsätze<br />

im In- und Ausland. Die Rega ist eine gemeinnützige,<br />

unabhängige und private Stiftung, die<br />

von Gönnerinnen und Gönnern getragen wird.<br />

Nur mit ihrer Unterstützung wird die Hilfe und<br />

Versorgung aus der Luft, rund um die Uhr, 365<br />

Tage im Jahr, auch in Zukunft möglich sein.<br />

Gemütlicher Abschluss im «Wilden Mann»<br />

Nach der zweistündigen Führung erreichten wir<br />

in 10 Fussminuten das Restaurant «Wilden Mann»<br />

in Kloten. Ein vom <strong>Personal</strong>verband offerierter<br />

Apéro mit feinen Häppchen erwartete uns dort.<br />

Nach dem Spaghettiplausch, vielen Gesprächen<br />

rund um das Erlebte, fuhren wir mit Bus und<br />

S-Bahn zurück nach Horgen.<br />

Hans Erdin<br />

ZV-INFO Mai / 2011<br />

Horgen<br />

23


Lösung des besonderen<br />

sudokus<br />

Für die letzte ZV Info hat Ruedi Brosi ein ganz besonderes Sudoku<br />

kreiert. Um das Rätsel zu lösen, brauchte es etwas Geschick beim<br />

Ausknobeln der Anfangszahlen und eine gute Kombinationsgabe für die<br />

Zusammensetzung des Lösungswortes. Um damit einen der drei Preise<br />

zu gewinnen, brauchte es zudem Glück, denn entschieden hatte das Los.<br />

3 8 7 2 9 4 6 / U 5 / R 1 / S<br />

9 1 / S 6 5 8 / I 3 / N 4 / D 2 / A 7<br />

5 / R 4 2 / A 7 6 1 8 / I 3 / N 9<br />

Rudolf Brosi<br />

Geschäftsleitungsmitglied<br />

Das Lösungswort<br />

Das Lösungswort herauszufinden, war nicht<br />

ganz einfach; um den weiblichen Begriff aus<br />

der «Neuen Welt» zu finden, mussten die richtigen<br />

Namen eingesetzt und durch die jeweiligen<br />

Zahlen ersetzt werden. Danach konnte man das<br />

Sudoku wie gewöhnt lösen, die Zahlen in den<br />

roten Feldern durch die jeweiligen Buchstaben<br />

ersetzen und dann in der richtigen Reihenfolge,<br />

die nicht exakt der üblichen Leserichtung folgte,<br />

aneinanderreihen. Das Lösungswort ergab<br />

dann Indianerin.<br />

Die Gewinner<br />

Je einen Gutschein in der Höhe von Fr. 200 für<br />

ein Nachtessen in einem Restaurant nach Wahl<br />

haben gewonnen:<br />

• Barbara Bertini, Glarus<br />

• Richard Schmidli, St. Gallen<br />

• Lucien Rothen, Liestal<br />

6 / U 5 8 3 / N 1 2 9 7 / E 4<br />

7 / E 3 1 8 4 / D 9 5 / R 6 2<br />

4 / D 2 9 6 7 5 / R 1 8 / I 3 / N<br />

8 / I 6 / U 4 9 3 7 2 / A 1 5<br />

1 7 5 / R 4 2 8 3 9 6<br />

2 9 3 1 / S 5 / R 6 / U 7 / E 4 / D 8 / I<br />

Lösungsschlüssel: A = 2 D = 4 E = 7 I = 8 N = 3 R = 5 S = 1 U = 6<br />

Herzlichen Glückwünsch!<br />

24 wettbewerb<br />

ZV-INFO Mai / 2011

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