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Erweiterten Herstellererklärung - Maschinenrichtlinie.de

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Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann<br />

http://www.maschinenrichtlinie.<strong>de</strong><br />

Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung<br />

Die <strong>Maschinenrichtlinie</strong> 98/37/EG beschreibt in Anhang II B <strong>de</strong>n Inhalt einer<br />

Herstellererklärung, die nach Artikel 4 Absatz 2 <strong>de</strong>r Richtlinie beim Inverkehrbringen einer<br />

nicht für sich alleine funktionsfähigen Maschine beizufügen ist:<br />

B. Inhalt <strong>de</strong>r Erklärung <strong>de</strong>s Herstellers o<strong>de</strong>r seines in <strong>de</strong>r Gemeinschaft<br />

nie<strong>de</strong>rgelassenen Bevollmächtigten (Artikel 4 Absatz 2)<br />

Die Erklärung <strong>de</strong>s Herstellers gemäß Artikel 4 Absatz 2 muss folgen<strong>de</strong> Angaben<br />

enthalten:<br />

• Name und Anschrift <strong>de</strong>s Herstellers o<strong>de</strong>r seines in <strong>de</strong>r Gemeinschaft nie<strong>de</strong>rgelassenen<br />

Bevollmächtigten;<br />

• Beschreibung <strong>de</strong>r Maschine o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Maschinenteile;<br />

• gegebenenfalls Name und Anschrift <strong>de</strong>r gemel<strong>de</strong>ten Stelle und Nummer <strong>de</strong>r EG-<br />

Baumusterbescheinigung;<br />

• gegebenenfalls Name und Anschrift <strong>de</strong>r gemel<strong>de</strong>ten Stelle, <strong>de</strong>r die Unterlagen<br />

gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) erster Gedankenstrich übermittelt wor<strong>de</strong>n<br />

sind;<br />

• gegebenenfalls Name und Anschrift <strong>de</strong>r gemel<strong>de</strong>ten Stelle, die die Überprüfung<br />

gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) zweiter Gedankenstrich vorgenommen hat;<br />

• gegebenenfalls die Fundstellen <strong>de</strong>r harmonisierten Normen;<br />

• Hinweis darauf, dass die Inbetriebnahme so lange untersagt ist, bis festgestellt<br />

wur<strong>de</strong>, dass die Maschine, in die diese Maschine eingebaut wer<strong>de</strong>n soll, <strong>de</strong>n<br />

Bestimmungen <strong>de</strong>r Richtlinie entspricht;<br />

• Angaben zum Unterzeichner.<br />

Dieser Inhalt ist gesetzlich vorgeschrieben. Nachfolgend ein Muster einer<br />

Herstellererklärung:<br />

Muster<br />

Herstellererklärung für Maschinen<br />

(<strong>Maschinenrichtlinie</strong> 98/37/EG) 1<br />

Hiermit erklärt <strong>de</strong>r Hersteller:<br />

.................................................................................................<br />

(Name, Rechtsform, Anschrift)<br />

1<br />

Es wird empfohlen, die Erklärung in <strong>de</strong>rselben Sprache wie die <strong>de</strong>r Originalbetriebsanleitung abzufassen (siehe Anhang I<br />

Abschnitt 1.7.4 Buchstabe b)), und zwar – mit Ausnahme <strong>de</strong>r handgeschriebenen Unterschrift – maschinenschriftlich o<strong>de</strong>r in<br />

Druckbuchstaben.


Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann<br />

http://www.maschinenrichtlinie.<strong>de</strong><br />

dass <strong>de</strong>r/die/das<br />

.................................................................................................<br />

(Beschreibung <strong>de</strong>r Maschinen: Fabrikat, Typ, Seriennummer etc.)<br />

• eine für sich allein nichtfunktionsfähige Maschine ist im Sinne von Artikel 4(2) <strong>de</strong>r o. a.<br />

Richtlinie ist und aus diesem Grund noch nicht in allen Teilen <strong>de</strong>n einschlägigen<br />

Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht,<br />

• konform ist mit <strong>de</strong>n einschlägigen Bestimmungen folgen<strong>de</strong>r weiterer EG-Richtlinien und<br />

ihrer zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erklärung gelten<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen 2 :<br />

- …<br />

- …<br />

• folgen<strong>de</strong> harmonisierte Normen (o<strong>de</strong>r Teile hieraus) angewandt wur<strong>de</strong>n 3 :<br />

(Ausgabedatum mit angeben)<br />

- …<br />

- …<br />

• folgen<strong>de</strong> nationale technische Normen und Spezifikationen angewandt wur<strong>de</strong>n 4 :<br />

(Ausgabedatum mit angeben)<br />

- …<br />

- …<br />

• folgen<strong>de</strong> gemel<strong>de</strong>te Stelle eingeschaltet wur<strong>de</strong> (Name und Anschrift) wegen 5 :<br />

(Zutreffen<strong>de</strong>s bitte ankreuzen)<br />

............................................................................................<br />

□ EG-Baumusterprüfung Nr.: …<br />

o<strong>de</strong>r<br />

□ Übersendung <strong>de</strong>r Unterlagen gemäß Artikel 8 (2) c) erster Gedankenstrich<br />

o<strong>de</strong>r<br />

□ Prüfung <strong>de</strong>r Unterlagen gemäß Artikel 8 (2) c) zweiter Gedankenstrich<br />

Die Inbetriebnahme ist so lange untersagt, bis festgestellt wur<strong>de</strong>, dass die o. a. Maschine<br />

nach ihrer Fertigstellung – für sich allein o<strong>de</strong>r im Rahmen einer Anlage – <strong>de</strong>n<br />

Bestimmungen <strong>de</strong>r <strong>Maschinenrichtlinie</strong> 98/37/EG entspricht.<br />

Ort, Datum:<br />

Name und Angaben zum Unterzeichner6<br />

Unterschrift<br />

2<br />

Nur angeben, wenn zutreffend.<br />

3<br />

Nur angeben, wenn zutreffend.<br />

4<br />

Nur angeben, wenn zutreffend.<br />

5<br />

Nur angeben, wenn zutreffend.<br />

6<br />

z. B. Funktion, aus <strong>de</strong>r hervorgeht, dass <strong>de</strong>r Unterzeichner für <strong>de</strong>n Hersteller zeichnungsberechtigt ist (wenn <strong>de</strong>r Hersteller<br />

eine natürliche Person ist, ist dies <strong>de</strong>r Hersteller o<strong>de</strong>r sein gesetzlicher Vertreter, bei juristischen Personen o<strong>de</strong>r nicht<br />

rechtsfähigen Vereinen <strong>de</strong>r nach Gesetz, Satzung o<strong>de</strong>r Gesellschaftsvertrag zur Vertretung o<strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

Berechtigte).


Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann<br />

http://www.maschinenrichtlinie.<strong>de</strong><br />

Überleitung zur „<strong>Erweiterten</strong> Herstellererklärung“<br />

Im EWR wird, gestützt auf die Erläuterungen <strong>de</strong>r europäischen Kommission, teilweise die<br />

Auffassung vertreten, dass die in Artikel 4 Absatz 2 <strong>de</strong>r <strong>Maschinenrichtlinie</strong> 98/37/EG<br />

genannten nicht für sich alleine funktionsfähigen Maschinen nicht die Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />

die in <strong>de</strong>r Richtlinie aufgeführten Sicherheit und <strong>de</strong>n Gesundheitsschutz incl.<br />

Kennzeichnung und Betriebsanleitung, sowie an die Dokumentation erfüllen müssen.<br />

Diese rechtlich nicht haltbare Auffassung ist in <strong>de</strong>r Praxis häufig anzutreffen. Es ist<br />

<strong>de</strong>shalb für <strong>de</strong>n Käufer sog. „Teilmaschinen“ notwendig, privatvertraglich sicherzustellen,<br />

dass <strong>de</strong>r Teilmaschinenhersteller die o. a. Anfor<strong>de</strong>rungen erfüllt hat.<br />

Der Käufer sollte sich dazu vom Hersteller <strong>de</strong>r Teilmaschine die Einhaltung <strong>de</strong>r<br />

Richtlinienanfor<strong>de</strong>rungen bescheinigen lassen. Dies sollte schon beim Abschluss <strong>de</strong>s<br />

Kaufvertrags vereinbart wer<strong>de</strong>n, da hierzu kein Rechtsanspruch besteht. Die<br />

Bescheinigung kann z. B. im Rahmen einer sog. „erweiterten“ Herstellererklärung mit<br />

ergänzen<strong>de</strong>n Angaben zu <strong>de</strong>n Pflichtangaben nach Anhang II B <strong>de</strong>r <strong>Maschinenrichtlinie</strong><br />

98/37/EG geschehen. Siehe nachfolgen<strong>de</strong>s Muster einer freiwilligen „Erweiterte<br />

Herstellererklärung“.<br />

Muster<br />

„Erweiterte“ Herstellererklärung für Maschinen<br />

(<strong>Maschinenrichtlinie</strong> 98/37/EG) 7<br />

Hiermit erklärt <strong>de</strong>r Hersteller:<br />

………………………………………………………………<br />

(Name und Anschrift <strong>de</strong>s Herstellers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Bevollmächtigten)<br />

dass <strong>de</strong>r/die/das<br />

………………………………………………………………<br />

(Beschreibung <strong>de</strong>r Maschine: Fabrikat, Typ, Serien-Nr. usw.)<br />

• eine für sich allein nicht funktionsfähige Maschine im Sinne von Artikel 4(2) <strong>de</strong>r o. a.<br />

Richtlinie ist und aus diesem Grund noch nicht in allen Teilen <strong>de</strong>n einschlägigen<br />

Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht,<br />

7 Es wird empfohlen, die Erklärung in <strong>de</strong>rselben Sprache wie die Originalbetriebsanleitung abzufassen (siehe Anhang I<br />

Abschnitt 1.7.4 Buchstabe b), und zwar – mit Ausnahme <strong>de</strong>r handgeschriebenen Unterschrift – maschinenschriftlich o<strong>de</strong>r in<br />

Druckbuchstaben.


Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann<br />

http://www.maschinenrichtlinie.<strong>de</strong><br />

• <strong>de</strong>n grundlegen<strong>de</strong>n Sicherheits- und Gesundheitsanfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Richtlinie 98/37/EG<br />

bis zu <strong>de</strong>n<br />

□ in <strong>de</strong>r Betriebsanleitung 8<br />

□ in <strong>de</strong>n beigefügten Datenblättern 9<br />

□ in <strong>de</strong>n beigefügten technischen Unterlagen 10<br />

beschriebenen Schnittstellen entspricht;<br />

• konform ist mit <strong>de</strong>n einschlägigen Bestimmungen folgen<strong>de</strong>r weiterer EG-Richtlinien und<br />

ihrer zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erklärung gelten<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen: 11<br />

- …<br />

- …<br />

• folgen<strong>de</strong> harmonisierte Normen (o<strong>de</strong>r Teile hieraus) angewandt wur<strong>de</strong>n: 12<br />

- …<br />

- …<br />

• folgen<strong>de</strong> nationale Normen und Spezifikationen (o<strong>de</strong>r Teile hieraus) angewandt<br />

wur<strong>de</strong>n: 13<br />

- …<br />

- …<br />

(ggf. Fundstellen <strong>de</strong>r nationalen Normen und Spezifikationen angeben)<br />

• folgen<strong>de</strong> gemel<strong>de</strong>te Stelle eingeschaltet wur<strong>de</strong>: 14<br />

Name: …………………………………………………………..<br />

Anschrift: ……………………………………………………….<br />

Wegen<br />

□<br />

EG-Baumusterprüfung Nr.: ………………………..<br />

o<strong>de</strong>r<br />

□ Übersendung <strong>de</strong>r Unterlagen gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) erster<br />

Gedankenstrich<br />

o<strong>de</strong>r<br />

□ Prüfung <strong>de</strong>r Unterlagen gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) zweiter<br />

Gedankenstrich<br />

8 Nur angeben, wenn zutreffend<br />

9 Nur angeben, wenn zutreffend.<br />

10 Nur angeben, wenn zutreffend.<br />

11 Nur angeben, wenn zutreffend.<br />

12 Nur angeben, wenn zutreffend.<br />

13 Nur angeben, wenn zutreffend.<br />

14 Nur angeben, wenn zutreffend.


Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann<br />

http://www.maschinenrichtlinie.<strong>de</strong><br />

• Beim Einbau in eine Maschine / Maschinenanlage<br />

und / o<strong>de</strong>r<br />

• beim Zusammenbau mit einer an<strong>de</strong>ren Maschine / mit an<strong>de</strong>ren Maschinen<br />

und / o<strong>de</strong>r<br />

• bei <strong>de</strong>r Fertigstellung zu einer für sich alleine funktionsfähigen Maschine<br />

sind die Vorgaben <strong>de</strong>r Betriebsanleitung zu beachten.<br />

• Die Dokumentation nach Anhang V <strong>de</strong>r <strong>Maschinenrichtlinie</strong> ist für eine etwaige Kontrolle<br />

<strong>de</strong>r zuständigen Aufsichtsbehör<strong>de</strong> verfügbar. 15<br />

Die Inbetriebnahme ist so lange untersagt, bis festgestellt wur<strong>de</strong>, dass die o. a. Maschine,<br />

nach ihrer Fertigstellung – für sich allein o<strong>de</strong>r im Rahmen einer Anlage – <strong>de</strong>n<br />

Bestimmungen <strong>de</strong>r <strong>Maschinenrichtlinie</strong> 98/37/EG entspricht.<br />

Ort: ……………<br />

Datum: ………………………..<br />

……………………………………………………………..<br />

Name und Angaben zum Unterzeichner 16<br />

15 Bei Maschinen, die nicht im Anhang IV genannt sind, sonst streichen.<br />

16 Z.B. Funktion, aus <strong>de</strong>r hervorgeht, dass <strong>de</strong>r Unterzeichner für <strong>de</strong>n Hersteller zeichnungsberechtigt ist.

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