Erweiterten Herstellererklärung - Maschinenrichtlinie.de
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Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann<br />
http://www.maschinenrichtlinie.<strong>de</strong><br />
Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung<br />
Die <strong>Maschinenrichtlinie</strong> 98/37/EG beschreibt in Anhang II B <strong>de</strong>n Inhalt einer<br />
Herstellererklärung, die nach Artikel 4 Absatz 2 <strong>de</strong>r Richtlinie beim Inverkehrbringen einer<br />
nicht für sich alleine funktionsfähigen Maschine beizufügen ist:<br />
B. Inhalt <strong>de</strong>r Erklärung <strong>de</strong>s Herstellers o<strong>de</strong>r seines in <strong>de</strong>r Gemeinschaft<br />
nie<strong>de</strong>rgelassenen Bevollmächtigten (Artikel 4 Absatz 2)<br />
Die Erklärung <strong>de</strong>s Herstellers gemäß Artikel 4 Absatz 2 muss folgen<strong>de</strong> Angaben<br />
enthalten:<br />
• Name und Anschrift <strong>de</strong>s Herstellers o<strong>de</strong>r seines in <strong>de</strong>r Gemeinschaft nie<strong>de</strong>rgelassenen<br />
Bevollmächtigten;<br />
• Beschreibung <strong>de</strong>r Maschine o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Maschinenteile;<br />
• gegebenenfalls Name und Anschrift <strong>de</strong>r gemel<strong>de</strong>ten Stelle und Nummer <strong>de</strong>r EG-<br />
Baumusterbescheinigung;<br />
• gegebenenfalls Name und Anschrift <strong>de</strong>r gemel<strong>de</strong>ten Stelle, <strong>de</strong>r die Unterlagen<br />
gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) erster Gedankenstrich übermittelt wor<strong>de</strong>n<br />
sind;<br />
• gegebenenfalls Name und Anschrift <strong>de</strong>r gemel<strong>de</strong>ten Stelle, die die Überprüfung<br />
gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) zweiter Gedankenstrich vorgenommen hat;<br />
• gegebenenfalls die Fundstellen <strong>de</strong>r harmonisierten Normen;<br />
• Hinweis darauf, dass die Inbetriebnahme so lange untersagt ist, bis festgestellt<br />
wur<strong>de</strong>, dass die Maschine, in die diese Maschine eingebaut wer<strong>de</strong>n soll, <strong>de</strong>n<br />
Bestimmungen <strong>de</strong>r Richtlinie entspricht;<br />
• Angaben zum Unterzeichner.<br />
Dieser Inhalt ist gesetzlich vorgeschrieben. Nachfolgend ein Muster einer<br />
Herstellererklärung:<br />
Muster<br />
Herstellererklärung für Maschinen<br />
(<strong>Maschinenrichtlinie</strong> 98/37/EG) 1<br />
Hiermit erklärt <strong>de</strong>r Hersteller:<br />
.................................................................................................<br />
(Name, Rechtsform, Anschrift)<br />
1<br />
Es wird empfohlen, die Erklärung in <strong>de</strong>rselben Sprache wie die <strong>de</strong>r Originalbetriebsanleitung abzufassen (siehe Anhang I<br />
Abschnitt 1.7.4 Buchstabe b)), und zwar – mit Ausnahme <strong>de</strong>r handgeschriebenen Unterschrift – maschinenschriftlich o<strong>de</strong>r in<br />
Druckbuchstaben.
Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann<br />
http://www.maschinenrichtlinie.<strong>de</strong><br />
dass <strong>de</strong>r/die/das<br />
.................................................................................................<br />
(Beschreibung <strong>de</strong>r Maschinen: Fabrikat, Typ, Seriennummer etc.)<br />
• eine für sich allein nichtfunktionsfähige Maschine ist im Sinne von Artikel 4(2) <strong>de</strong>r o. a.<br />
Richtlinie ist und aus diesem Grund noch nicht in allen Teilen <strong>de</strong>n einschlägigen<br />
Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht,<br />
• konform ist mit <strong>de</strong>n einschlägigen Bestimmungen folgen<strong>de</strong>r weiterer EG-Richtlinien und<br />
ihrer zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erklärung gelten<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen 2 :<br />
- …<br />
- …<br />
• folgen<strong>de</strong> harmonisierte Normen (o<strong>de</strong>r Teile hieraus) angewandt wur<strong>de</strong>n 3 :<br />
(Ausgabedatum mit angeben)<br />
- …<br />
- …<br />
• folgen<strong>de</strong> nationale technische Normen und Spezifikationen angewandt wur<strong>de</strong>n 4 :<br />
(Ausgabedatum mit angeben)<br />
- …<br />
- …<br />
• folgen<strong>de</strong> gemel<strong>de</strong>te Stelle eingeschaltet wur<strong>de</strong> (Name und Anschrift) wegen 5 :<br />
(Zutreffen<strong>de</strong>s bitte ankreuzen)<br />
............................................................................................<br />
□ EG-Baumusterprüfung Nr.: …<br />
o<strong>de</strong>r<br />
□ Übersendung <strong>de</strong>r Unterlagen gemäß Artikel 8 (2) c) erster Gedankenstrich<br />
o<strong>de</strong>r<br />
□ Prüfung <strong>de</strong>r Unterlagen gemäß Artikel 8 (2) c) zweiter Gedankenstrich<br />
Die Inbetriebnahme ist so lange untersagt, bis festgestellt wur<strong>de</strong>, dass die o. a. Maschine<br />
nach ihrer Fertigstellung – für sich allein o<strong>de</strong>r im Rahmen einer Anlage – <strong>de</strong>n<br />
Bestimmungen <strong>de</strong>r <strong>Maschinenrichtlinie</strong> 98/37/EG entspricht.<br />
Ort, Datum:<br />
Name und Angaben zum Unterzeichner6<br />
Unterschrift<br />
2<br />
Nur angeben, wenn zutreffend.<br />
3<br />
Nur angeben, wenn zutreffend.<br />
4<br />
Nur angeben, wenn zutreffend.<br />
5<br />
Nur angeben, wenn zutreffend.<br />
6<br />
z. B. Funktion, aus <strong>de</strong>r hervorgeht, dass <strong>de</strong>r Unterzeichner für <strong>de</strong>n Hersteller zeichnungsberechtigt ist (wenn <strong>de</strong>r Hersteller<br />
eine natürliche Person ist, ist dies <strong>de</strong>r Hersteller o<strong>de</strong>r sein gesetzlicher Vertreter, bei juristischen Personen o<strong>de</strong>r nicht<br />
rechtsfähigen Vereinen <strong>de</strong>r nach Gesetz, Satzung o<strong>de</strong>r Gesellschaftsvertrag zur Vertretung o<strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
Berechtigte).
Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann<br />
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Überleitung zur „<strong>Erweiterten</strong> Herstellererklärung“<br />
Im EWR wird, gestützt auf die Erläuterungen <strong>de</strong>r europäischen Kommission, teilweise die<br />
Auffassung vertreten, dass die in Artikel 4 Absatz 2 <strong>de</strong>r <strong>Maschinenrichtlinie</strong> 98/37/EG<br />
genannten nicht für sich alleine funktionsfähigen Maschinen nicht die Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />
die in <strong>de</strong>r Richtlinie aufgeführten Sicherheit und <strong>de</strong>n Gesundheitsschutz incl.<br />
Kennzeichnung und Betriebsanleitung, sowie an die Dokumentation erfüllen müssen.<br />
Diese rechtlich nicht haltbare Auffassung ist in <strong>de</strong>r Praxis häufig anzutreffen. Es ist<br />
<strong>de</strong>shalb für <strong>de</strong>n Käufer sog. „Teilmaschinen“ notwendig, privatvertraglich sicherzustellen,<br />
dass <strong>de</strong>r Teilmaschinenhersteller die o. a. Anfor<strong>de</strong>rungen erfüllt hat.<br />
Der Käufer sollte sich dazu vom Hersteller <strong>de</strong>r Teilmaschine die Einhaltung <strong>de</strong>r<br />
Richtlinienanfor<strong>de</strong>rungen bescheinigen lassen. Dies sollte schon beim Abschluss <strong>de</strong>s<br />
Kaufvertrags vereinbart wer<strong>de</strong>n, da hierzu kein Rechtsanspruch besteht. Die<br />
Bescheinigung kann z. B. im Rahmen einer sog. „erweiterten“ Herstellererklärung mit<br />
ergänzen<strong>de</strong>n Angaben zu <strong>de</strong>n Pflichtangaben nach Anhang II B <strong>de</strong>r <strong>Maschinenrichtlinie</strong><br />
98/37/EG geschehen. Siehe nachfolgen<strong>de</strong>s Muster einer freiwilligen „Erweiterte<br />
Herstellererklärung“.<br />
Muster<br />
„Erweiterte“ Herstellererklärung für Maschinen<br />
(<strong>Maschinenrichtlinie</strong> 98/37/EG) 7<br />
Hiermit erklärt <strong>de</strong>r Hersteller:<br />
………………………………………………………………<br />
(Name und Anschrift <strong>de</strong>s Herstellers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Bevollmächtigten)<br />
dass <strong>de</strong>r/die/das<br />
………………………………………………………………<br />
(Beschreibung <strong>de</strong>r Maschine: Fabrikat, Typ, Serien-Nr. usw.)<br />
• eine für sich allein nicht funktionsfähige Maschine im Sinne von Artikel 4(2) <strong>de</strong>r o. a.<br />
Richtlinie ist und aus diesem Grund noch nicht in allen Teilen <strong>de</strong>n einschlägigen<br />
Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht,<br />
7 Es wird empfohlen, die Erklärung in <strong>de</strong>rselben Sprache wie die Originalbetriebsanleitung abzufassen (siehe Anhang I<br />
Abschnitt 1.7.4 Buchstabe b), und zwar – mit Ausnahme <strong>de</strong>r handgeschriebenen Unterschrift – maschinenschriftlich o<strong>de</strong>r in<br />
Druckbuchstaben.
Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann<br />
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• <strong>de</strong>n grundlegen<strong>de</strong>n Sicherheits- und Gesundheitsanfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Richtlinie 98/37/EG<br />
bis zu <strong>de</strong>n<br />
□ in <strong>de</strong>r Betriebsanleitung 8<br />
□ in <strong>de</strong>n beigefügten Datenblättern 9<br />
□ in <strong>de</strong>n beigefügten technischen Unterlagen 10<br />
beschriebenen Schnittstellen entspricht;<br />
• konform ist mit <strong>de</strong>n einschlägigen Bestimmungen folgen<strong>de</strong>r weiterer EG-Richtlinien und<br />
ihrer zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erklärung gelten<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen: 11<br />
- …<br />
- …<br />
• folgen<strong>de</strong> harmonisierte Normen (o<strong>de</strong>r Teile hieraus) angewandt wur<strong>de</strong>n: 12<br />
- …<br />
- …<br />
• folgen<strong>de</strong> nationale Normen und Spezifikationen (o<strong>de</strong>r Teile hieraus) angewandt<br />
wur<strong>de</strong>n: 13<br />
- …<br />
- …<br />
(ggf. Fundstellen <strong>de</strong>r nationalen Normen und Spezifikationen angeben)<br />
• folgen<strong>de</strong> gemel<strong>de</strong>te Stelle eingeschaltet wur<strong>de</strong>: 14<br />
Name: …………………………………………………………..<br />
Anschrift: ……………………………………………………….<br />
Wegen<br />
□<br />
EG-Baumusterprüfung Nr.: ………………………..<br />
o<strong>de</strong>r<br />
□ Übersendung <strong>de</strong>r Unterlagen gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) erster<br />
Gedankenstrich<br />
o<strong>de</strong>r<br />
□ Prüfung <strong>de</strong>r Unterlagen gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) zweiter<br />
Gedankenstrich<br />
8 Nur angeben, wenn zutreffend<br />
9 Nur angeben, wenn zutreffend.<br />
10 Nur angeben, wenn zutreffend.<br />
11 Nur angeben, wenn zutreffend.<br />
12 Nur angeben, wenn zutreffend.<br />
13 Nur angeben, wenn zutreffend.<br />
14 Nur angeben, wenn zutreffend.
Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann<br />
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• Beim Einbau in eine Maschine / Maschinenanlage<br />
und / o<strong>de</strong>r<br />
• beim Zusammenbau mit einer an<strong>de</strong>ren Maschine / mit an<strong>de</strong>ren Maschinen<br />
und / o<strong>de</strong>r<br />
• bei <strong>de</strong>r Fertigstellung zu einer für sich alleine funktionsfähigen Maschine<br />
sind die Vorgaben <strong>de</strong>r Betriebsanleitung zu beachten.<br />
• Die Dokumentation nach Anhang V <strong>de</strong>r <strong>Maschinenrichtlinie</strong> ist für eine etwaige Kontrolle<br />
<strong>de</strong>r zuständigen Aufsichtsbehör<strong>de</strong> verfügbar. 15<br />
Die Inbetriebnahme ist so lange untersagt, bis festgestellt wur<strong>de</strong>, dass die o. a. Maschine,<br />
nach ihrer Fertigstellung – für sich allein o<strong>de</strong>r im Rahmen einer Anlage – <strong>de</strong>n<br />
Bestimmungen <strong>de</strong>r <strong>Maschinenrichtlinie</strong> 98/37/EG entspricht.<br />
Ort: ……………<br />
Datum: ………………………..<br />
……………………………………………………………..<br />
Name und Angaben zum Unterzeichner 16<br />
15 Bei Maschinen, die nicht im Anhang IV genannt sind, sonst streichen.<br />
16 Z.B. Funktion, aus <strong>de</strong>r hervorgeht, dass <strong>de</strong>r Unterzeichner für <strong>de</strong>n Hersteller zeichnungsberechtigt ist.