POLO Schrauber-Tipps: Tüv Anweisungen - Polo Motorrad
POLO Schrauber-Tipps: Tüv Anweisungen - Polo Motorrad
POLO Schrauber-Tipps: Tüv Anweisungen - Polo Motorrad
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Papiertiger<br />
<strong>POLO</strong> <strong>Schrauber</strong>-<strong>Tipps</strong>: <strong>Tüv</strong> <strong>Anweisungen</strong><br />
Das ist schnell passiert: Original-Blinker gegen Minis ausgetauscht, in Polizeikontrolle<br />
geraten, viel Geld bezahlt, Punkte gesammelt, neue Blinker runter, alte wieder dran, auf<br />
der Polizeiwache vorgeführt, langes Gesicht gezogen.<br />
Hätten Sie gleich bei <strong>POLO</strong> gekauft, wäre Ihnen viel Ärger erspart geblieben. Denn bei<br />
uns kaufen Sie nicht die Katze im Sack, sondern wir sagen Ihnen, was geht und was nicht<br />
geht.<br />
Beispiel Blinker: Auch die winzigsten Minis von <strong>POLO</strong> können Sie unbesorgt an Ihre<br />
Maschine schrauben, denn sie verfügen über das erforderliche Prüfzeichen. Sie sind<br />
weder eintragungspflichtig noch müssen Sie einen Ordner voller Begleitpapiere mit sich<br />
rumschleppen.<br />
Achtung: Die Verwendung ist auf jeden Fall legal, beim Anbau müssen aber die<br />
gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden, beispielsweise der Abstand der Blinker zum<br />
Scheinwerfer oder Rücklicht.<br />
Außer einem Prüfzeichen gibt es weitere Vorschriften zum erlaubten Anbau von Zubehör:<br />
Das CE-Prüfzeichen (EG-BE)<br />
Produkte mit diesem Zeichen und einer Zulassungsnummer sind für den Betrieb<br />
grundsätzlich freigegeben. Sie sind nicht eintragungspflichtig, eine separate<br />
Bescheinigung muss nicht mitgeführt werden. Sie gelten immer für ein bestimmtes Modell,<br />
beispielsweise bei Auspuffanlagen.<br />
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)<br />
Die ABE bescheinigt einem Produkt, dass es für den vorgesehenen Einsatzzweck<br />
geeignet ist. Sie beinhaltet immer eine Liste der Motorräder, für die der Anbau geprüft und<br />
freigegeben ist. Die ABE muss mitgeführt werden, ein Eintrag in die Papiere ist nicht<br />
erforderlich.<br />
Taucht Ihr <strong>Motorrad</strong> nicht in der Liste auf, können Sie das Produkt dennoch verwenden,<br />
wenn Sie es durch einen Sachverständigen in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen.<br />
Klären Sie vorher mit dem Prüfer, ob es in Ihrem speziellen Fall – und mit welchem<br />
Aufwand – möglich ist; dadurch ersparen Sie sich unnötigen Ärger und zusätzliche<br />
Gebühren.<br />
Das TÜV-Teilegutachten<br />
Ein Teilegutachten ist die schriftliche Bestätigung des Herstellers mit dem Gutachten eines<br />
autorisierten Prüfinstituts, dass sein Produkt die technischen Anforderungen an<br />
Materialgüte und Fertigungsqualität erfüllt. Dieses Gutachten ist wie die ABE meist<br />
typenbezogen und dient bei TÜV, DEKRA oder anderen anerkannten Sachverständigen<br />
als Grundlage für die Erstellung des Prüfberichtes.<br />
Enthält die Typenliste nicht den gewünschten <strong>Motorrad</strong>typ, kann das Teilegutachten als<br />
Materialgutachten verwendet werden.
<strong>POLO</strong> <strong>Schrauber</strong>-<strong>Tipps</strong>: <strong>Tüv</strong> <strong>Anweisungen</strong><br />
Der Prüfer stellt fest, ob das Produkt korrekt angebaut ist und seine Funktion erfüllt, ohne<br />
andere Bauteile in ihrer Funktion einzuschränken oder Fahrsicherheit und Stabilität des<br />
<strong>Motorrad</strong>es zu beeinträchtigen.<br />
Mit dem abschließenden Prüfbericht ist der Anbau legitimiert und kann bei der<br />
Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Das hat keine Eile, der<br />
Gesetzgeber sagt lediglich „bei nächster Gelegenheit“. Es reicht also, beispielsweise bei<br />
der nächsten Abmeldung oder beim nächsten Umzug die Papiere vorzulegen. Bis dahin<br />
muss der Prüfbericht mitgeführt werden.<br />
Merke: In diesem Fall trägt der Prüfer die Änderungen nicht direkt in den Brief ein.<br />
Das Materialgutachten<br />
Ein Materialgutachten bewertet nur die Beschaffenheit und Qualität des verwendeten<br />
Materials, nicht seine spezifische Funktion an einem speziellen Fahrzeug. Soll ein Produkt<br />
mit diesem Gutachten eingetragen werden, ist eine Einzelabnahme zwingend erforderlich.<br />
Hier trägt der Prüfer die Änderungen direkt in den Fahrzeugbrief ein. Deshalb den Brief auf<br />
jeden Fall vorlegen! Auch eine unmittelbare Änderung des Fahrzeugscheins ist Pflicht.<br />
Nach der Prüfung deshalb am besten gleich bei der Zulassungsstelle hereinschauen.<br />
Das <strong>POLO</strong>-<strong>Schrauber</strong>team hat die <strong>Tipps</strong> sorgfältig recherchiert und ausprobiert. Eine<br />
Gewährleistung für Ihre Arbeiten kann <strong>POLO</strong> jedoch nicht übernehmen.<br />
Beachten Sie bei allen Arbeiten an Ihrem <strong>Motorrad</strong> die gesetzlichen Bestimmungen und<br />
Hinweise der Hersteller und Importeure. Sichern Sie sich die Unterstützung von Profis, vor<br />
allem dann, wenn Sie unerfahren sind und an Bremsen oder anderen<br />
sicherheitsrelevanten Bauteilen arbeiten.<br />
<strong>POLO</strong> haftet nicht für eventuelle Irrtümer.<br />
Ihr <strong>POLO</strong>-Team