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POLO Schrauber-Tipps: Tüv Anweisungen - Polo Motorrad

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Papiertiger<br />

<strong>POLO</strong> <strong>Schrauber</strong>-<strong>Tipps</strong>: <strong>Tüv</strong> <strong>Anweisungen</strong><br />

Das ist schnell passiert: Original-Blinker gegen Minis ausgetauscht, in Polizeikontrolle<br />

geraten, viel Geld bezahlt, Punkte gesammelt, neue Blinker runter, alte wieder dran, auf<br />

der Polizeiwache vorgeführt, langes Gesicht gezogen.<br />

Hätten Sie gleich bei <strong>POLO</strong> gekauft, wäre Ihnen viel Ärger erspart geblieben. Denn bei<br />

uns kaufen Sie nicht die Katze im Sack, sondern wir sagen Ihnen, was geht und was nicht<br />

geht.<br />

Beispiel Blinker: Auch die winzigsten Minis von <strong>POLO</strong> können Sie unbesorgt an Ihre<br />

Maschine schrauben, denn sie verfügen über das erforderliche Prüfzeichen. Sie sind<br />

weder eintragungspflichtig noch müssen Sie einen Ordner voller Begleitpapiere mit sich<br />

rumschleppen.<br />

Achtung: Die Verwendung ist auf jeden Fall legal, beim Anbau müssen aber die<br />

gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden, beispielsweise der Abstand der Blinker zum<br />

Scheinwerfer oder Rücklicht.<br />

Außer einem Prüfzeichen gibt es weitere Vorschriften zum erlaubten Anbau von Zubehör:<br />

Das CE-Prüfzeichen (EG-BE)<br />

Produkte mit diesem Zeichen und einer Zulassungsnummer sind für den Betrieb<br />

grundsätzlich freigegeben. Sie sind nicht eintragungspflichtig, eine separate<br />

Bescheinigung muss nicht mitgeführt werden. Sie gelten immer für ein bestimmtes Modell,<br />

beispielsweise bei Auspuffanlagen.<br />

Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)<br />

Die ABE bescheinigt einem Produkt, dass es für den vorgesehenen Einsatzzweck<br />

geeignet ist. Sie beinhaltet immer eine Liste der Motorräder, für die der Anbau geprüft und<br />

freigegeben ist. Die ABE muss mitgeführt werden, ein Eintrag in die Papiere ist nicht<br />

erforderlich.<br />

Taucht Ihr <strong>Motorrad</strong> nicht in der Liste auf, können Sie das Produkt dennoch verwenden,<br />

wenn Sie es durch einen Sachverständigen in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen.<br />

Klären Sie vorher mit dem Prüfer, ob es in Ihrem speziellen Fall – und mit welchem<br />

Aufwand – möglich ist; dadurch ersparen Sie sich unnötigen Ärger und zusätzliche<br />

Gebühren.<br />

Das TÜV-Teilegutachten<br />

Ein Teilegutachten ist die schriftliche Bestätigung des Herstellers mit dem Gutachten eines<br />

autorisierten Prüfinstituts, dass sein Produkt die technischen Anforderungen an<br />

Materialgüte und Fertigungsqualität erfüllt. Dieses Gutachten ist wie die ABE meist<br />

typenbezogen und dient bei TÜV, DEKRA oder anderen anerkannten Sachverständigen<br />

als Grundlage für die Erstellung des Prüfberichtes.<br />

Enthält die Typenliste nicht den gewünschten <strong>Motorrad</strong>typ, kann das Teilegutachten als<br />

Materialgutachten verwendet werden.


<strong>POLO</strong> <strong>Schrauber</strong>-<strong>Tipps</strong>: <strong>Tüv</strong> <strong>Anweisungen</strong><br />

Der Prüfer stellt fest, ob das Produkt korrekt angebaut ist und seine Funktion erfüllt, ohne<br />

andere Bauteile in ihrer Funktion einzuschränken oder Fahrsicherheit und Stabilität des<br />

<strong>Motorrad</strong>es zu beeinträchtigen.<br />

Mit dem abschließenden Prüfbericht ist der Anbau legitimiert und kann bei der<br />

Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Das hat keine Eile, der<br />

Gesetzgeber sagt lediglich „bei nächster Gelegenheit“. Es reicht also, beispielsweise bei<br />

der nächsten Abmeldung oder beim nächsten Umzug die Papiere vorzulegen. Bis dahin<br />

muss der Prüfbericht mitgeführt werden.<br />

Merke: In diesem Fall trägt der Prüfer die Änderungen nicht direkt in den Brief ein.<br />

Das Materialgutachten<br />

Ein Materialgutachten bewertet nur die Beschaffenheit und Qualität des verwendeten<br />

Materials, nicht seine spezifische Funktion an einem speziellen Fahrzeug. Soll ein Produkt<br />

mit diesem Gutachten eingetragen werden, ist eine Einzelabnahme zwingend erforderlich.<br />

Hier trägt der Prüfer die Änderungen direkt in den Fahrzeugbrief ein. Deshalb den Brief auf<br />

jeden Fall vorlegen! Auch eine unmittelbare Änderung des Fahrzeugscheins ist Pflicht.<br />

Nach der Prüfung deshalb am besten gleich bei der Zulassungsstelle hereinschauen.<br />

Das <strong>POLO</strong>-<strong>Schrauber</strong>team hat die <strong>Tipps</strong> sorgfältig recherchiert und ausprobiert. Eine<br />

Gewährleistung für Ihre Arbeiten kann <strong>POLO</strong> jedoch nicht übernehmen.<br />

Beachten Sie bei allen Arbeiten an Ihrem <strong>Motorrad</strong> die gesetzlichen Bestimmungen und<br />

Hinweise der Hersteller und Importeure. Sichern Sie sich die Unterstützung von Profis, vor<br />

allem dann, wenn Sie unerfahren sind und an Bremsen oder anderen<br />

sicherheitsrelevanten Bauteilen arbeiten.<br />

<strong>POLO</strong> haftet nicht für eventuelle Irrtümer.<br />

Ihr <strong>POLO</strong>-Team

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