K to - Ev. Jakobus-Kirchengemeinde Breckerfeld
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Freizei<strong>to</strong>rt:<br />
KFUM Freizeitanlage Hallaskog<br />
26467 Skåne<br />
(Lage siehe unten)<br />
Teilnehmer:<br />
42 TeilnehmerInnen<br />
im Alter von 14 – 17 Jahren<br />
Veranstalter:<br />
Werkstatt Jugend der<br />
<strong>Ev</strong>angelischen<br />
<strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Breckerfeld</strong><br />
Schulstr. 3, 58339 <strong>Breckerfeld</strong><br />
Freizeitleiterteam:<br />
Christine Schmitz, Nina Trimpop, Judith Schulz,<br />
Markus Heinrich, Johannes Schulz, Matthias Reichert<br />
Zahlungsweise:<br />
Anzahlung in Höhe von 100,- € bis zum 30. 11. 2008,<br />
Restbetrag in Höhe von 395,- € bis zum 01. 05. 2009,<br />
unter dem Stichwort „Schweden 2009, Name des Kindes“<br />
auf das Kon<strong>to</strong> Nr. 636 877 00 der<br />
<strong>Ev</strong>angelischen <strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Breckerfeld</strong> bei der<br />
Märkischen Bank eG, BLZ 450 600 09, überweisen.<br />
Hier siehst du, wo genau wir hinfahren:<br />
Ferienfreizeit 2009<br />
der <strong>Ev</strong>ang. <strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Breckerfeld</strong><br />
für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren<br />
nach Hallaskog/Schweden<br />
vom 12. 7. bis 26. 07. 2009<br />
„JAG ÄLSKAR SVERIGE“
Wir fahren nach Schweden...<br />
...genauer gesagt: Südschweden. Die Ferienanlage<br />
Hallaskog liegt in Südschweden in der Nähe der Stadt Höör,<br />
ca. 90 km nördlich von Malmö.<br />
Sehr idyllisch, mitten im Wald an dem See Dags<strong>to</strong>rpssjön<br />
gelegen, bietet uns diese Anlage viele Möglichkeiten für zwei<br />
unvergessliche Freizeit - Wochen.<br />
Hallaskog besteht aus einem Haupthaus, einem<br />
Nebengebäude und vier Bungalows. Eine voll ausgestattete<br />
Selbstversorgerküche, diverse Sportanlagen, ein Grillplatz,<br />
eine Sauna und fünf Kanus gehören zu der Anlage und<br />
versprechen eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung.<br />
Wir werden in diesen zwei<br />
Wochen gemeinsam die<br />
Landschaft Südschwedens<br />
erkunden, kreativ sein, Sport<br />
treiben, Kanu fahren, Ausflüge<br />
machen, singen, feiern, kochen,<br />
essen, reden und vor allem Spaß<br />
haben!<br />
Das erfahrene Freizeitleiter – Team besteht aus sechs<br />
jungen Frauen und Männern, die euch mehr begleiten als<br />
leiten wollen, für alle <strong>Ev</strong>entualitäten gerüstet sind und vor<br />
allem zwei <strong>to</strong>lle Wochen mit euch erleben möchten.<br />
Die Freizeit ist vornehmlich für<br />
<strong>Breckerfeld</strong>er Jugendliche gedacht,<br />
aber selbstverständlich können<br />
auch Jugendliche aus<br />
benachbarten Gemeinden<br />
teilnehmen. Wir freuen uns auf<br />
zwei schöne und unvergessliche<br />
Wochen mit euch!<br />
Haben wir dein Interesse geweckt<br />
Dann schnell die beiligende Anmeldung von<br />
deinen Eltern ausfüllen lassen und dann im<br />
Gemeindebüro, Schulstr. 3, oder bei einem der<br />
FreizeitleiterInnen abgeben.<br />
Hast du noch Fragen Dann ruf uns an:<br />
Johannes Schulz Tel:0151-52234886<br />
oder schreib uns eine E-Mail:<br />
schweden2009@ev-kg-breckerfeld.de<br />
__________________________________________________________________________________<br />
www.ev-kg-breckerfeld.de/schweden2009<br />
__________________________________________________________________________________<br />
Teilnehmerbeitrag: 495.- €<br />
Dafür erhältst du von uns:<br />
~ Zwei Wochen Ferienfreizeit mit<br />
42 Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren<br />
inkl. Unterbringung, Vollverpflegung<br />
als Selbstversorger,<br />
~ An - & Abreise im Reisebus incl.<br />
Fährtickets und Gebühren,<br />
~ Alle Eintrittsgelder und Kosten für<br />
Ausflüge & Materialien,<br />
~ Betreuung durch ein erfahrenes<br />
FreizeitleiterInnenteam,<br />
~ Versicherungen*,<br />
~ dein eigenes Freizeit T-Shirt<br />
(genaue Reisebedingungen & Regeln siehe Beiblatt)<br />
* = genaue Versicherungsdaten entnehmen Sie bitte dem Beiblatt
Verbindliche Anmeldung<br />
(Bitte im Gemeindebüro, Schulstr. 3, 58339 <strong>Breckerfeld</strong>, abgeben!)<br />
Konfession_____________________________<br />
Die Anzahlung in Höhe von 100,- € überweise ich umgehend bis spätestens<br />
30. November 2008 auf das Kon<strong>to</strong> der <strong>Ev</strong>angelischen <strong>Kirchengemeinde</strong><br />
<strong>Breckerfeld</strong>, Stichwort „Schweden 2009, Name des Kindes“, bei der<br />
Märkischen Bank eG, K<strong>to</strong>.-Nr. 636 877 00, BLZ 450 600 09.<br />
!Achtung!: Die Anmeldung ist erst mit Zahlungseingang der Anzahlung gültig.<br />
Den Restbetrag in Höhe von 395,- € überweise ich bis spätestens<br />
01. Mai 2009 auf das gleiche Kon<strong>to</strong>.<br />
verbindlich zur Ferienfreizeit der <strong>Ev</strong>ang. <strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Breckerfeld</strong> nach<br />
Hallaskog vom Sonntag, den 12. 07. bis Sonntag, den 26. 07. 2009 an.<br />
Ich habe die Reisebedingungen und Bestimmungen gelesen und erkenne<br />
diese als verbindlich an. (Bitte gut durchlesen!)<br />
Sobald die Anzahlung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie weitere<br />
Informationen von uns (weitere Einzelheiten, Termine für die Vortreffen, Programm, Packliste etc.)<br />
_________________________________________________________________<br />
(Vorname/Name) Junge [ ] Mädchen [ ]<br />
geboren am __________________ in ______________________<br />
Adresse ___________________________________________<br />
___________________________________________<br />
____________________ _____________________________________<br />
Ort/Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten<br />
___________________________________________________________<br />
(Adresse & Telefonnummer der/des Erziehungsberechtigten)<br />
___________________________________________________________<br />
Name der/des Erziehungsberechtigten<br />
Hiermit melde ich meine Tochter/meinen Sohn
4. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können<br />
Sie vom Vertrag zurücktreten oder bei einer zulässigen Reiseabsage durch<br />
uns, die Rückzahlung der geleisteten Teilnehmerbeiträge verlangen. Dieses<br />
Recht können Sie binnen einer Woche uns gegenüber geltend machen. Wir<br />
empfehlen die Schriftform.<br />
6. Rücktritt<br />
1. Sie können jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Wir<br />
empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.<br />
2. Im Falle eines Rücktritts verfällt auf jeden Fall die Anzahlung in Höhe von<br />
100,- €, darüber hinaus können wir eine pauschalierte Entschädigung<br />
verlangen, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person<br />
vom Reisepreis berechnet:<br />
Drei Monate bis sechs Wochen vor Freizeitbeginn = 50 %. Sechs Wochen vor<br />
bis zum Freizeitbeginn = 100 %.<br />
Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht<br />
entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Die<br />
Entschädigung entfällt, wenn Sie bei Rücktritt eine Ersatzperson benennen<br />
können.<br />
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.<br />
7. Vertragsobliegenheiten und Hinweise<br />
1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die<br />
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung<br />
der Reisepreises, der Kündigung und des Schadensersatzes, wenn Sie es<br />
nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise<br />
uns anzuzeigen.<br />
2. Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur<br />
Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder<br />
bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzung bedarf<br />
es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird<br />
oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse<br />
Ihrerseits gerechtfertigt ist.<br />
3. Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen.<br />
4. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem<br />
vertraglichen Reiseende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist<br />
können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an<br />
der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.<br />
5. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem<br />
vertraglichen Reiseende.<br />
6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Tagesstruktur und das<br />
Programm zu bestimmen und nach Gegebenheit zu ändern. Sollte ein<br />
geplanter Tagesausflug nicht stattfinden können, so leitet sich daraus kein<br />
Grund für eine Mängelanzeige ab.<br />
7. Die verantwortlichen Freizeitleiter übernehmen keinerlei persönliche Haftung<br />
für während der Freizeit entstehende Personen- und Sachschäden bei den<br />
TeilnehmerInnen. Sollte ein/e Teilnehmer/in auf besondere Pflege oder<br />
Medikamente angewiesen sein, so teilen Sie uns dies rechtzeitig mit.<br />
8. Für die Planung der Freizeit sind Vortreffen unerlässlich. Wir bitten daher<br />
alle TeilnehmerInnen dringend, bei den Vortreffen anwesend zu sein. Zu den<br />
Vortreffen wird rechtzeitig schriftlich durch den Reiseveranstalter eingeladen.<br />
Auf den Vortreffen werden etwaige Zusatzvereinbarungen geschlossen.<br />
8. Passvorschriften<br />
1. Die TeilnehmerInnen benötigen für die Freizeit einen gültigen Kinder- bzw.<br />
Personalausweis. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind Sie allein<br />
verantwortlich.<br />
2. Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner<br />
Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, sodass Sie deshalb die Reise<br />
nicht antreten können, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden<br />
Rücktrittskosten gemäß Ziffer VI zu belasten.<br />
9. Anwendbares Recht<br />
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Freizeitveranstalter und dem/der<br />
TeilnehmerIn richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
<strong>Ev</strong>angelische <strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Breckerfeld</strong><br />
<strong>Breckerfeld</strong> im September 2008<br />
Teilnahme- & Reisebedingungen<br />
für die Jugend - Ferienfreizeit der<br />
<strong>Ev</strong>angelischen <strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Breckerfeld</strong><br />
vom 12. bis 26. Juli 2009<br />
nach Hallaskog/Schweden<br />
1. Anmeldung<br />
Teilnehmen darf jede/r Jugendliche/r im Alter von<br />
14 bis 17 Jahren (bei Reiseantritt, Ausnahmen nach<br />
Absprache). Mit der Anmeldung bieten S ie uns, der E vangelischen<br />
<strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Breckerfeld</strong> (im folgenden = Freizeitveranstalter)<br />
den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der genannten<br />
bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise unter<br />
Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an.<br />
Die Anmeldung muss mit unserem Formular erfolgen. S ie kann ab<br />
sofort schriftlich bei der E vang. <strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Breckerfeld</strong>,<br />
S chulstr. 3, 58339 <strong>Breckerfeld</strong>, erfolgen.<br />
Die Plätze werden nach dem zeitlichen E ingang der Anmeldungen<br />
vergeben. Anmeldungen per Telefon, Telefax oder R eservierungen<br />
werden nicht entgegengenommen! Die Anmeldung ist erst mit<br />
Zahlungseingang der Anzahlung gültig. Der Vertrag kommt mit der<br />
R eisebestätigung des Freizeitveranstalters zustande.<br />
2. Zahlung des Reis epreises<br />
Der Teilnehmerbeitrag beträgt 495,- €.<br />
Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 100,- € pro<br />
Teilnehmer/in zu zahlen. Der Betrag ist unter dem S tichwort<br />
„S chweden 2009, Name des Kindes“<br />
auf das Kon<strong>to</strong> der E vangelischen <strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Breckerfeld</strong><br />
bei der Märkischen Bank eG zu entrichten.<br />
K<strong>to</strong>.-Nr. 636 877 00, BLZ 450 600 09<br />
Der R estbetrag in Höhe von 395,- € ist bis spätestens 01. 05. 2009<br />
auf das gleiche Kon<strong>to</strong> zu bezahlen.<br />
3. Leis tungen<br />
1. Alle TeilnehmerInnen sind haftpflicht-, unfall und<br />
auslandsreisekrankenversichert.<br />
2. Weitere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung<br />
und den allgemeinen Hinweisen der Ausschreibung sowie aus den<br />
hierauf Bezug nehmenden Angaben der R eisebestätigung.<br />
4. Höhere Gewalt<br />
W ird die R eise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer<br />
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,<br />
so können sowohl der Freizeitveranstalter als auch der R eisende<br />
den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen<br />
höherer Gewalt (§ 651j BGB) kündigen.<br />
Die R echtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.<br />
Der Freizeitveranstalter wird dann den gezahlten R eisepreis<br />
erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende<br />
R eiseleistungen eine angemessene E ntschädigung verlangen. Der<br />
Freizeitveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des<br />
Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, als<br />
der Vertrag die R ückbeförderung vorsieht, sie zurückzubefördern.<br />
Die Mehrkosten für die R ückbeförderung sind von den P arteien je<br />
zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem<br />
R eisenden zur Last.<br />
5. Reiseabs age, Leistungs- und Preisänderungen<br />
1. W ir können bis zu vier Wochen vor R eisebeginn vom Vertrag<br />
zurücktreten,wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 35<br />
Teilnehmer/innen nicht erreicht wird.<br />
2. W ir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des R eisevertrages<br />
aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder<br />
Abweichungen einzelner R eiseleistungen von dem vereinbarten<br />
Inhalt des R eisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig<br />
werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt<br />
werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder<br />
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der<br />
gebuchten R eise nicht beeinträchtigen.<br />
3. Der Freizeitveranstalter ist verpflichtet, den/die TeilnehmerIn über<br />
eine zulässige R eiseabsage bei Nichterreichen einer<br />
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder<br />
bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen R eiseleistung<br />
unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.