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K to - Ev. Jakobus-Kirchengemeinde Breckerfeld

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Freizei<strong>to</strong>rt:<br />

KFUM Freizeitanlage Hallaskog<br />

26467 Skåne<br />

(Lage siehe unten)<br />

Teilnehmer:<br />

42 TeilnehmerInnen<br />

im Alter von 14 – 17 Jahren<br />

Veranstalter:<br />

Werkstatt Jugend der<br />

<strong>Ev</strong>angelischen<br />

<strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Breckerfeld</strong><br />

Schulstr. 3, 58339 <strong>Breckerfeld</strong><br />

Freizeitleiterteam:<br />

Christine Schmitz, Nina Trimpop, Judith Schulz,<br />

Markus Heinrich, Johannes Schulz, Matthias Reichert<br />

Zahlungsweise:<br />

Anzahlung in Höhe von 100,- € bis zum 30. 11. 2008,<br />

Restbetrag in Höhe von 395,- € bis zum 01. 05. 2009,<br />

unter dem Stichwort „Schweden 2009, Name des Kindes“<br />

auf das Kon<strong>to</strong> Nr. 636 877 00 der<br />

<strong>Ev</strong>angelischen <strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Breckerfeld</strong> bei der<br />

Märkischen Bank eG, BLZ 450 600 09, überweisen.<br />

Hier siehst du, wo genau wir hinfahren:<br />

Ferienfreizeit 2009<br />

der <strong>Ev</strong>ang. <strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Breckerfeld</strong><br />

für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren<br />

nach Hallaskog/Schweden<br />

vom 12. 7. bis 26. 07. 2009<br />

„JAG ÄLSKAR SVERIGE“


Wir fahren nach Schweden...<br />

...genauer gesagt: Südschweden. Die Ferienanlage<br />

Hallaskog liegt in Südschweden in der Nähe der Stadt Höör,<br />

ca. 90 km nördlich von Malmö.<br />

Sehr idyllisch, mitten im Wald an dem See Dags<strong>to</strong>rpssjön<br />

gelegen, bietet uns diese Anlage viele Möglichkeiten für zwei<br />

unvergessliche Freizeit - Wochen.<br />

Hallaskog besteht aus einem Haupthaus, einem<br />

Nebengebäude und vier Bungalows. Eine voll ausgestattete<br />

Selbstversorgerküche, diverse Sportanlagen, ein Grillplatz,<br />

eine Sauna und fünf Kanus gehören zu der Anlage und<br />

versprechen eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung.<br />

Wir werden in diesen zwei<br />

Wochen gemeinsam die<br />

Landschaft Südschwedens<br />

erkunden, kreativ sein, Sport<br />

treiben, Kanu fahren, Ausflüge<br />

machen, singen, feiern, kochen,<br />

essen, reden und vor allem Spaß<br />

haben!<br />

Das erfahrene Freizeitleiter – Team besteht aus sechs<br />

jungen Frauen und Männern, die euch mehr begleiten als<br />

leiten wollen, für alle <strong>Ev</strong>entualitäten gerüstet sind und vor<br />

allem zwei <strong>to</strong>lle Wochen mit euch erleben möchten.<br />

Die Freizeit ist vornehmlich für<br />

<strong>Breckerfeld</strong>er Jugendliche gedacht,<br />

aber selbstverständlich können<br />

auch Jugendliche aus<br />

benachbarten Gemeinden<br />

teilnehmen. Wir freuen uns auf<br />

zwei schöne und unvergessliche<br />

Wochen mit euch!<br />

Haben wir dein Interesse geweckt<br />

Dann schnell die beiligende Anmeldung von<br />

deinen Eltern ausfüllen lassen und dann im<br />

Gemeindebüro, Schulstr. 3, oder bei einem der<br />

FreizeitleiterInnen abgeben.<br />

Hast du noch Fragen Dann ruf uns an:<br />

Johannes Schulz Tel:0151-52234886<br />

oder schreib uns eine E-Mail:<br />

schweden2009@ev-kg-breckerfeld.de<br />

__________________________________________________________________________________<br />

www.ev-kg-breckerfeld.de/schweden2009<br />

__________________________________________________________________________________<br />

Teilnehmerbeitrag: 495.- €<br />

Dafür erhältst du von uns:<br />

~ Zwei Wochen Ferienfreizeit mit<br />

42 Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren<br />

inkl. Unterbringung, Vollverpflegung<br />

als Selbstversorger,<br />

~ An - & Abreise im Reisebus incl.<br />

Fährtickets und Gebühren,<br />

~ Alle Eintrittsgelder und Kosten für<br />

Ausflüge & Materialien,<br />

~ Betreuung durch ein erfahrenes<br />

FreizeitleiterInnenteam,<br />

~ Versicherungen*,<br />

~ dein eigenes Freizeit T-Shirt<br />

(genaue Reisebedingungen & Regeln siehe Beiblatt)<br />

* = genaue Versicherungsdaten entnehmen Sie bitte dem Beiblatt


Verbindliche Anmeldung<br />

(Bitte im Gemeindebüro, Schulstr. 3, 58339 <strong>Breckerfeld</strong>, abgeben!)<br />

Konfession_____________________________<br />

Die Anzahlung in Höhe von 100,- € überweise ich umgehend bis spätestens<br />

30. November 2008 auf das Kon<strong>to</strong> der <strong>Ev</strong>angelischen <strong>Kirchengemeinde</strong><br />

<strong>Breckerfeld</strong>, Stichwort „Schweden 2009, Name des Kindes“, bei der<br />

Märkischen Bank eG, K<strong>to</strong>.-Nr. 636 877 00, BLZ 450 600 09.<br />

!Achtung!: Die Anmeldung ist erst mit Zahlungseingang der Anzahlung gültig.<br />

Den Restbetrag in Höhe von 395,- € überweise ich bis spätestens<br />

01. Mai 2009 auf das gleiche Kon<strong>to</strong>.<br />

verbindlich zur Ferienfreizeit der <strong>Ev</strong>ang. <strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Breckerfeld</strong> nach<br />

Hallaskog vom Sonntag, den 12. 07. bis Sonntag, den 26. 07. 2009 an.<br />

Ich habe die Reisebedingungen und Bestimmungen gelesen und erkenne<br />

diese als verbindlich an. (Bitte gut durchlesen!)<br />

Sobald die Anzahlung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie weitere<br />

Informationen von uns (weitere Einzelheiten, Termine für die Vortreffen, Programm, Packliste etc.)<br />

_________________________________________________________________<br />

(Vorname/Name) Junge [ ] Mädchen [ ]<br />

geboren am __________________ in ______________________<br />

Adresse ___________________________________________<br />

___________________________________________<br />

____________________ _____________________________________<br />

Ort/Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten<br />

___________________________________________________________<br />

(Adresse & Telefonnummer der/des Erziehungsberechtigten)<br />

___________________________________________________________<br />

Name der/des Erziehungsberechtigten<br />

Hiermit melde ich meine Tochter/meinen Sohn


4. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können<br />

Sie vom Vertrag zurücktreten oder bei einer zulässigen Reiseabsage durch<br />

uns, die Rückzahlung der geleisteten Teilnehmerbeiträge verlangen. Dieses<br />

Recht können Sie binnen einer Woche uns gegenüber geltend machen. Wir<br />

empfehlen die Schriftform.<br />

6. Rücktritt<br />

1. Sie können jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Wir<br />

empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.<br />

2. Im Falle eines Rücktritts verfällt auf jeden Fall die Anzahlung in Höhe von<br />

100,- €, darüber hinaus können wir eine pauschalierte Entschädigung<br />

verlangen, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person<br />

vom Reisepreis berechnet:<br />

Drei Monate bis sechs Wochen vor Freizeitbeginn = 50 %. Sechs Wochen vor<br />

bis zum Freizeitbeginn = 100 %.<br />

Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht<br />

entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Die<br />

Entschädigung entfällt, wenn Sie bei Rücktritt eine Ersatzperson benennen<br />

können.<br />

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.<br />

7. Vertragsobliegenheiten und Hinweise<br />

1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die<br />

gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung<br />

der Reisepreises, der Kündigung und des Schadensersatzes, wenn Sie es<br />

nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise<br />

uns anzuzeigen.<br />

2. Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur<br />

Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder<br />

bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzung bedarf<br />

es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird<br />

oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse<br />

Ihrerseits gerechtfertigt ist.<br />

3. Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen.<br />

4. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem<br />

vertraglichen Reiseende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist<br />

können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an<br />

der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.<br />

5. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem<br />

vertraglichen Reiseende.<br />

6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Tagesstruktur und das<br />

Programm zu bestimmen und nach Gegebenheit zu ändern. Sollte ein<br />

geplanter Tagesausflug nicht stattfinden können, so leitet sich daraus kein<br />

Grund für eine Mängelanzeige ab.<br />

7. Die verantwortlichen Freizeitleiter übernehmen keinerlei persönliche Haftung<br />

für während der Freizeit entstehende Personen- und Sachschäden bei den<br />

TeilnehmerInnen. Sollte ein/e Teilnehmer/in auf besondere Pflege oder<br />

Medikamente angewiesen sein, so teilen Sie uns dies rechtzeitig mit.<br />

8. Für die Planung der Freizeit sind Vortreffen unerlässlich. Wir bitten daher<br />

alle TeilnehmerInnen dringend, bei den Vortreffen anwesend zu sein. Zu den<br />

Vortreffen wird rechtzeitig schriftlich durch den Reiseveranstalter eingeladen.<br />

Auf den Vortreffen werden etwaige Zusatzvereinbarungen geschlossen.<br />

8. Passvorschriften<br />

1. Die TeilnehmerInnen benötigen für die Freizeit einen gültigen Kinder- bzw.<br />

Personalausweis. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind Sie allein<br />

verantwortlich.<br />

2. Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner<br />

Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, sodass Sie deshalb die Reise<br />

nicht antreten können, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden<br />

Rücktrittskosten gemäß Ziffer VI zu belasten.<br />

9. Anwendbares Recht<br />

Die Rechtsbeziehung zwischen dem Freizeitveranstalter und dem/der<br />

TeilnehmerIn richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

<strong>Ev</strong>angelische <strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Breckerfeld</strong><br />

<strong>Breckerfeld</strong> im September 2008<br />

Teilnahme- & Reisebedingungen<br />

für die Jugend - Ferienfreizeit der<br />

<strong>Ev</strong>angelischen <strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Breckerfeld</strong><br />

vom 12. bis 26. Juli 2009<br />

nach Hallaskog/Schweden<br />

1. Anmeldung<br />

Teilnehmen darf jede/r Jugendliche/r im Alter von<br />

14 bis 17 Jahren (bei Reiseantritt, Ausnahmen nach<br />

Absprache). Mit der Anmeldung bieten S ie uns, der E vangelischen<br />

<strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Breckerfeld</strong> (im folgenden = Freizeitveranstalter)<br />

den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der genannten<br />

bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise unter<br />

Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an.<br />

Die Anmeldung muss mit unserem Formular erfolgen. S ie kann ab<br />

sofort schriftlich bei der E vang. <strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Breckerfeld</strong>,<br />

S chulstr. 3, 58339 <strong>Breckerfeld</strong>, erfolgen.<br />

Die Plätze werden nach dem zeitlichen E ingang der Anmeldungen<br />

vergeben. Anmeldungen per Telefon, Telefax oder R eservierungen<br />

werden nicht entgegengenommen! Die Anmeldung ist erst mit<br />

Zahlungseingang der Anzahlung gültig. Der Vertrag kommt mit der<br />

R eisebestätigung des Freizeitveranstalters zustande.<br />

2. Zahlung des Reis epreises<br />

Der Teilnehmerbeitrag beträgt 495,- €.<br />

Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 100,- € pro<br />

Teilnehmer/in zu zahlen. Der Betrag ist unter dem S tichwort<br />

„S chweden 2009, Name des Kindes“<br />

auf das Kon<strong>to</strong> der E vangelischen <strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Breckerfeld</strong><br />

bei der Märkischen Bank eG zu entrichten.<br />

K<strong>to</strong>.-Nr. 636 877 00, BLZ 450 600 09<br />

Der R estbetrag in Höhe von 395,- € ist bis spätestens 01. 05. 2009<br />

auf das gleiche Kon<strong>to</strong> zu bezahlen.<br />

3. Leis tungen<br />

1. Alle TeilnehmerInnen sind haftpflicht-, unfall und<br />

auslandsreisekrankenversichert.<br />

2. Weitere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung<br />

und den allgemeinen Hinweisen der Ausschreibung sowie aus den<br />

hierauf Bezug nehmenden Angaben der R eisebestätigung.<br />

4. Höhere Gewalt<br />

W ird die R eise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer<br />

höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,<br />

so können sowohl der Freizeitveranstalter als auch der R eisende<br />

den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen<br />

höherer Gewalt (§ 651j BGB) kündigen.<br />

Die R echtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.<br />

Der Freizeitveranstalter wird dann den gezahlten R eisepreis<br />

erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende<br />

R eiseleistungen eine angemessene E ntschädigung verlangen. Der<br />

Freizeitveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des<br />

Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, als<br />

der Vertrag die R ückbeförderung vorsieht, sie zurückzubefördern.<br />

Die Mehrkosten für die R ückbeförderung sind von den P arteien je<br />

zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem<br />

R eisenden zur Last.<br />

5. Reiseabs age, Leistungs- und Preisänderungen<br />

1. W ir können bis zu vier Wochen vor R eisebeginn vom Vertrag<br />

zurücktreten,wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 35<br />

Teilnehmer/innen nicht erreicht wird.<br />

2. W ir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des R eisevertrages<br />

aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder<br />

Abweichungen einzelner R eiseleistungen von dem vereinbarten<br />

Inhalt des R eisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig<br />

werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt<br />

werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder<br />

Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der<br />

gebuchten R eise nicht beeinträchtigen.<br />

3. Der Freizeitveranstalter ist verpflichtet, den/die TeilnehmerIn über<br />

eine zulässige R eiseabsage bei Nichterreichen einer<br />

ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder<br />

bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen R eiseleistung<br />

unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.

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