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Einheimischen-Modell - Richtlinien neu - Gemeinde Bad Kohlgrub

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3.3 Aufzahlungsverpflichtung<br />

Für den Fall, dass die Voraussetzungen für den Rückkauf nach 3.1.2 durch die <strong>Gemeinde</strong><br />

vorliegen, kann die <strong>Gemeinde</strong> alternativ zum Rückkauf auch eine Aufzahlung vom Käufer<br />

verlangen. Diese Aufzahlung beträgt 80,-- €/m².<br />

Die Aufzahlung ist wertgesichert durch den „Verbraucherpreisindex für Deutschland“.<br />

Sie ermäßigt sich für jedes nach Verbriefung des Kaufes vollendete Jahr um 8,33 %. Nach<br />

vollendetem 12. Jahr nach Verbriefung des Grundstückskaufes ist keine Aufzahlung mehr zu<br />

leisten.<br />

4. Rechtsweg<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat behält sich vor, in Härtefällen oder sonstigen berechtigten Fällen<br />

abweichend von diesen <strong>Richtlinien</strong> zu entscheiden. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines<br />

Grundstücks besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />

Diese Vergaberichtlinien wurden vom <strong>Gemeinde</strong>rat am 07. Dezember 2010 beschlossen.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Kohlgrub</strong>, den …<br />

GEMEINDE BAD KOHLGRUB<br />

Tretter<br />

1. Bürgermeister<br />

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