Einheimischen-Modell - Richtlinien neu - Gemeinde Bad Kohlgrub
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3.3 Aufzahlungsverpflichtung<br />
Für den Fall, dass die Voraussetzungen für den Rückkauf nach 3.1.2 durch die <strong>Gemeinde</strong><br />
vorliegen, kann die <strong>Gemeinde</strong> alternativ zum Rückkauf auch eine Aufzahlung vom Käufer<br />
verlangen. Diese Aufzahlung beträgt 80,-- €/m².<br />
Die Aufzahlung ist wertgesichert durch den „Verbraucherpreisindex für Deutschland“.<br />
Sie ermäßigt sich für jedes nach Verbriefung des Kaufes vollendete Jahr um 8,33 %. Nach<br />
vollendetem 12. Jahr nach Verbriefung des Grundstückskaufes ist keine Aufzahlung mehr zu<br />
leisten.<br />
4. Rechtsweg<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat behält sich vor, in Härtefällen oder sonstigen berechtigten Fällen<br />
abweichend von diesen <strong>Richtlinien</strong> zu entscheiden. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines<br />
Grundstücks besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />
Diese Vergaberichtlinien wurden vom <strong>Gemeinde</strong>rat am 07. Dezember 2010 beschlossen.<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Kohlgrub</strong>, den …<br />
GEMEINDE BAD KOHLGRUB<br />
Tretter<br />
1. Bürgermeister<br />
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