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Musterbescheid Zeitungsständer 0806

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Stadt-/Markt-/Gemeindeamt<br />

.....................................................<br />

pol. Bezirk .................................... ............................,am ....................<br />

Tel.:<br />

Zahl:<br />

Gegenstand: Bewilligung zur Anbringung von Selbstbedienungsverkaufstaschen auf<br />

Verkehrsflächen der Gemeinde gem. § 82 iVm § 94 d Z. 9 StVO.<br />

Bezug: Ihr Ansuchen vom .............................<br />

An<br />

.....................................<br />

.....................................<br />

.....................................<br />

Bescheid:<br />

Aufgrund Ihres Antrages vom ......................... auf Erteilung einer Bewilligung für die<br />

Anbringung von Selbstbedienungsverkaufstaschen auf Verkehrsflächen der Gemeinde<br />

ergeht nachfolgender<br />

Spruch:<br />

1. Gemäß §§ 82 und 94 d Z. 9 StVO 1960 idF BGBl. I 92/1998 wird Ihnen die<br />

Aufstellung von ................ Selbstbedienungsverkaufstaschen an den in der am Schluss<br />

des Schreibens angeführten Liste näher bestimmten Standorten auf den Verkehrsflächen<br />

der Gemeinde bewilligt. Diese Liste bildet einen integrierenden Bestandteil des Spruches.<br />

2. Für die gegenständliche Bewilligung haben Sie gemäß Punkt 23 der<br />

Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 2002, LGBl. 4/2002, für jede<br />

Selbstbedienungsverkaufstasche eine Verwaltungsabgabe von € 5,80 insgesamt daher €<br />

...................... (bis maximal €508) zu entrichten. Dieser Betrag ist mit dem beiliegenden<br />

Zahlschein innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides auf das im<br />

Zahlschein genannte Konto der Gemeinde zu bezahlen.


Begründung:<br />

Die Bewilligung war zu erteilen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 82 Abs. 5<br />

StVO 1960 gegeben sind. Die Kostenvorschreibung stützt sich auf die genannte<br />

Gesetzesstelle.<br />

Rechtsmittelbelehrung:<br />

Gegen diesen Bescheid ist die Berufung zulässig, die innerhalb von 2 Wochen nach<br />

Zustellung dieses Bescheides schriftlich, telegrafisch, fernschriftlich oder nach Maßgabe<br />

der bei der Behörde zur Verfügung stehenden Mittel auch im Wege elektronischer<br />

Datenübertragung oder mündlich beim Gemeindeamt eingebracht werden kann. Die<br />

Berufung hat den bekämpften Bescheid zu bezeichnen und einen begründeten<br />

Berufungsantrag zu enthalten.<br />

Der Bürgermeister:<br />

Beilagen:<br />

1 Zahlschein für die Verwaltungsabgaben<br />

1 Liste der Verkaufsstandorte

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