Musterbescheid Zeitungsständer 0806
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Stadt-/Markt-/Gemeindeamt<br />
.....................................................<br />
pol. Bezirk .................................... ............................,am ....................<br />
Tel.:<br />
Zahl:<br />
Gegenstand: Bewilligung zur Anbringung von Selbstbedienungsverkaufstaschen auf<br />
Verkehrsflächen der Gemeinde gem. § 82 iVm § 94 d Z. 9 StVO.<br />
Bezug: Ihr Ansuchen vom .............................<br />
An<br />
.....................................<br />
.....................................<br />
.....................................<br />
Bescheid:<br />
Aufgrund Ihres Antrages vom ......................... auf Erteilung einer Bewilligung für die<br />
Anbringung von Selbstbedienungsverkaufstaschen auf Verkehrsflächen der Gemeinde<br />
ergeht nachfolgender<br />
Spruch:<br />
1. Gemäß §§ 82 und 94 d Z. 9 StVO 1960 idF BGBl. I 92/1998 wird Ihnen die<br />
Aufstellung von ................ Selbstbedienungsverkaufstaschen an den in der am Schluss<br />
des Schreibens angeführten Liste näher bestimmten Standorten auf den Verkehrsflächen<br />
der Gemeinde bewilligt. Diese Liste bildet einen integrierenden Bestandteil des Spruches.<br />
2. Für die gegenständliche Bewilligung haben Sie gemäß Punkt 23 der<br />
Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 2002, LGBl. 4/2002, für jede<br />
Selbstbedienungsverkaufstasche eine Verwaltungsabgabe von € 5,80 insgesamt daher €<br />
...................... (bis maximal €508) zu entrichten. Dieser Betrag ist mit dem beiliegenden<br />
Zahlschein innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides auf das im<br />
Zahlschein genannte Konto der Gemeinde zu bezahlen.
Begründung:<br />
Die Bewilligung war zu erteilen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 82 Abs. 5<br />
StVO 1960 gegeben sind. Die Kostenvorschreibung stützt sich auf die genannte<br />
Gesetzesstelle.<br />
Rechtsmittelbelehrung:<br />
Gegen diesen Bescheid ist die Berufung zulässig, die innerhalb von 2 Wochen nach<br />
Zustellung dieses Bescheides schriftlich, telegrafisch, fernschriftlich oder nach Maßgabe<br />
der bei der Behörde zur Verfügung stehenden Mittel auch im Wege elektronischer<br />
Datenübertragung oder mündlich beim Gemeindeamt eingebracht werden kann. Die<br />
Berufung hat den bekämpften Bescheid zu bezeichnen und einen begründeten<br />
Berufungsantrag zu enthalten.<br />
Der Bürgermeister:<br />
Beilagen:<br />
1 Zahlschein für die Verwaltungsabgaben<br />
1 Liste der Verkaufsstandorte