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PDF-Download - Newsletter Urbane Transformationen

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Standardvorgaben der infrastrukturellen Daseinsvorsorge 8<br />

Berufliche Schulen<br />

Gemeinsamkeiten:<br />

Das Schulangebot besteht in jedem Bundesland aus einem Kernangebot aus Berufsschulen<br />

mit vergleichbaren Lerninhalten und Fachschulen, das durch weitere berufliche Schulen ergänzt<br />

wird. Das duale Ausbildungssystem aus Berufsschule und Ausbildungsbetrieb, die Mindestberufsschulpflicht<br />

bis zum 18. Lebensjahr sowie die Möglichkeit an beruflichen Schulen<br />

die Hochschulreife zu erlangen gilt ebenfalls in jedem Bundesland.<br />

Unterschiede:<br />

Sehr große Unterschiede bestehen in der Dauer der Berufsschulpflicht, unterschiedlich sind<br />

auch die Angebote durch weitere berufliche Schulen, deren Zugangsvoraussetzungen, die<br />

Ausbildungsdauer und die Möglichkeiten dort weiterführende schulische Abschlüsse zu erwerben.<br />

In Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,<br />

Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen können in<br />

Berufsschulen weiterführende schulische Abschlüsse erworben werden. Von den zwölf Bundesländern<br />

mit beruflichen Gymnasien haben sieben Länder G9. Nur Baden-Württemberg hat<br />

bereits auf G8 umgestellt.<br />

Normative Größenstandards der Klassen geben sieben Bundesländer vor, wovon sechs Länder<br />

sowohl eine Mindestschülerzahl als auch die maximale Schülerzahl je Klasse vorgeben.<br />

Sie liegt zwischen 16 Schülern für praxisorienterten Kursunterricht und 26 Schülern für den<br />

Theorieunterricht bei einem Durchschnittswert von 24 Schülern. Als maximale Klassenstärken<br />

werden 22 bis 31 Schüler vorgegeben, bei einem Durchschnittswert von 27 Schülern. Normative<br />

Vorgaben für Berufsschulgrößen gibt es nur in Brandenburg (mind. 20 Klassen) und<br />

Bayern (mind. 16 Vollzeitklassen oder 40 Teilzeitklassen).<br />

In 4 Bundesländern sehen die Schulgesetze eine Verbindung von Berufsschule und Wirtschaft<br />

vor. In Bayern und Bremen sind an Berufsschulen gemeinsame Ausschüsse mit Wirtschaftsvertretern<br />

zu bilden. Niedersachsen sieht diese Möglichkeit optional vor. In Berlin gibt<br />

es einen derartigen Ausschuss, der den Senat berät. In Hamburg können diese Belange<br />

durch das Hamburgische Institut für berufliche Bildung wahrgenommen werden.<br />

Erwachsenenbildung<br />

In sämtlichen Bundesländern gibt es ein breites Angebot für Erwachsenenbildung. Es ist<br />

weitgehend auf den nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse ausgerichtet und schließt<br />

in allen Bundesländern den nachträglichen Erwerb der Hochschulreife ein. Sämtlichen Ländern<br />

bieten Abendgymnasien und/oder Kollegs an sowie in unterschiedlicher Ausprägung<br />

Schulangebote der Sek. I, Fachschulen, Fachoberschulen und Berufsaufbauschulen. Ein berufliches<br />

Fortbildungsangebot gibt es in diesen Schulen in keinem Bundesland. Die Angebote<br />

umfassen in der Regel Tages-, Teilzeit- und Blockunterricht sowie Abendunterricht. Neben<br />

diesen Angeboten bieten Volkshochschulen Fortbildungsmöglichkeiten für Erwachsene. In<br />

keinem Bundesland gibt es für das Schulangebot zur Erwachsenenbildung normative Vorgaben<br />

bzw. Ausstattungsstandards. Die Unterschiede zwischen den Ländern liegen in der Breite<br />

des Angebots, in den dafür bestehenden Schulformen, den Zugangsvoraussetzungen und in<br />

der Dauer der Ausbildungsgänge. Ein Bezug zu den Volkshochschulen gibt es nur in den<br />

Schulgesetzen von zwei Bundesländern.<br />

Ergebnisse BMVBS-Online-Publikation, Nr. 13/2010

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