PDF-Download - Newsletter Urbane Transformationen
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Standardvorgaben der infrastrukturellen Daseinsvorsorge 8<br />
Berufliche Schulen<br />
Gemeinsamkeiten:<br />
Das Schulangebot besteht in jedem Bundesland aus einem Kernangebot aus Berufsschulen<br />
mit vergleichbaren Lerninhalten und Fachschulen, das durch weitere berufliche Schulen ergänzt<br />
wird. Das duale Ausbildungssystem aus Berufsschule und Ausbildungsbetrieb, die Mindestberufsschulpflicht<br />
bis zum 18. Lebensjahr sowie die Möglichkeit an beruflichen Schulen<br />
die Hochschulreife zu erlangen gilt ebenfalls in jedem Bundesland.<br />
Unterschiede:<br />
Sehr große Unterschiede bestehen in der Dauer der Berufsschulpflicht, unterschiedlich sind<br />
auch die Angebote durch weitere berufliche Schulen, deren Zugangsvoraussetzungen, die<br />
Ausbildungsdauer und die Möglichkeiten dort weiterführende schulische Abschlüsse zu erwerben.<br />
In Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,<br />
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen können in<br />
Berufsschulen weiterführende schulische Abschlüsse erworben werden. Von den zwölf Bundesländern<br />
mit beruflichen Gymnasien haben sieben Länder G9. Nur Baden-Württemberg hat<br />
bereits auf G8 umgestellt.<br />
Normative Größenstandards der Klassen geben sieben Bundesländer vor, wovon sechs Länder<br />
sowohl eine Mindestschülerzahl als auch die maximale Schülerzahl je Klasse vorgeben.<br />
Sie liegt zwischen 16 Schülern für praxisorienterten Kursunterricht und 26 Schülern für den<br />
Theorieunterricht bei einem Durchschnittswert von 24 Schülern. Als maximale Klassenstärken<br />
werden 22 bis 31 Schüler vorgegeben, bei einem Durchschnittswert von 27 Schülern. Normative<br />
Vorgaben für Berufsschulgrößen gibt es nur in Brandenburg (mind. 20 Klassen) und<br />
Bayern (mind. 16 Vollzeitklassen oder 40 Teilzeitklassen).<br />
In 4 Bundesländern sehen die Schulgesetze eine Verbindung von Berufsschule und Wirtschaft<br />
vor. In Bayern und Bremen sind an Berufsschulen gemeinsame Ausschüsse mit Wirtschaftsvertretern<br />
zu bilden. Niedersachsen sieht diese Möglichkeit optional vor. In Berlin gibt<br />
es einen derartigen Ausschuss, der den Senat berät. In Hamburg können diese Belange<br />
durch das Hamburgische Institut für berufliche Bildung wahrgenommen werden.<br />
Erwachsenenbildung<br />
In sämtlichen Bundesländern gibt es ein breites Angebot für Erwachsenenbildung. Es ist<br />
weitgehend auf den nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse ausgerichtet und schließt<br />
in allen Bundesländern den nachträglichen Erwerb der Hochschulreife ein. Sämtlichen Ländern<br />
bieten Abendgymnasien und/oder Kollegs an sowie in unterschiedlicher Ausprägung<br />
Schulangebote der Sek. I, Fachschulen, Fachoberschulen und Berufsaufbauschulen. Ein berufliches<br />
Fortbildungsangebot gibt es in diesen Schulen in keinem Bundesland. Die Angebote<br />
umfassen in der Regel Tages-, Teilzeit- und Blockunterricht sowie Abendunterricht. Neben<br />
diesen Angeboten bieten Volkshochschulen Fortbildungsmöglichkeiten für Erwachsene. In<br />
keinem Bundesland gibt es für das Schulangebot zur Erwachsenenbildung normative Vorgaben<br />
bzw. Ausstattungsstandards. Die Unterschiede zwischen den Ländern liegen in der Breite<br />
des Angebots, in den dafür bestehenden Schulformen, den Zugangsvoraussetzungen und in<br />
der Dauer der Ausbildungsgänge. Ein Bezug zu den Volkshochschulen gibt es nur in den<br />
Schulgesetzen von zwei Bundesländern.<br />
Ergebnisse BMVBS-Online-Publikation, Nr. 13/2010