31.12.2014 Aufrufe

PDF-Download - Newsletter Urbane Transformationen

PDF-Download - Newsletter Urbane Transformationen

PDF-Download - Newsletter Urbane Transformationen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Standardvorgaben der infrastrukturellen Daseinsvorsorge 5<br />

3. Ergebnisse<br />

Die Ergebnisse zeigen, dass es nur wenige Bereiche mit weitgehend einheitlichen Standardvorgaben<br />

gibt. Die Grundausrichtung ist zwar häufig identisch, aber in der Detailausprägung<br />

überwiegen Unterschiede. Die Unterschiede sind z. T. in der Festlegung der Normenvorgabe<br />

begründet und z. T. auch durch unterschiedliche Konzepte bedingt.<br />

3.1 Kommunalverfassungen<br />

Die Kommunal- und Kreisordnungen sind die rechtliche Grundlage für die Verwaltungsorganisation<br />

und Aufgaben der Daseinsvorsorge in Kreisen und Kommunen. Es bestehen jedoch<br />

häufig Unterschiede, da die Länder in sehr unterschiedlichem Maße Aufgaben der Daseinsvorsorge<br />

konkret benennen und diese den einzelnen Ebenen der kommunalen Selbstverwaltung<br />

zuweisen. Zudem hat eine Gruppe von Ländern eine zusätzliche Ebene geschaffen, der<br />

die Auftragsangelegenheiten sowie ein Teil der Selbstverwaltungsaufgaben übertragen worden<br />

ist (Verwaltungsgemeinschaften und verwandte Formen von Gemeindeverbänden) 1 .<br />

Grundsätzlich sind in den Kommunalverfassungen die Zuständigkeiten und Regelungsbereiche<br />

der Daseinsvorsorge festgelegt. Es unterbleiben jedoch Vorgaben für die Umsetzung<br />

sowie jegliche normativen Aussagen, welche Standards einzuhalten sind.<br />

3.2 Bildungseinrichtungen<br />

Allgemeinbildende Schulen<br />

Die Gemeinsamkeiten umfassen das Grundsystem und die Tendenz zur Ausrichtung auf zehn<br />

Schuljahre. In den Schulformen, den Angeboten und den normativen Standards weisen die<br />

Länder in sehr großer Breite Unterschiede auf.<br />

Gemeinsamkeiten:<br />

Das Grundsystem der allgemein bildenden Schulen besteht in sämtlichen Ländern aus der<br />

Primärstufe, der Sek. I und der Sek. II. Alle Bundesländer verfügen über Gymnasien und<br />

sehen das 5. und 6. Schuljahr als Übergangsstufe von der Primärstufe zur Sek. I vor. In<br />

sämtlichen Bundesländern ist jahrgangsübergreifender Unterricht in der Primärstufe zulässig,<br />

es besteht die Möglichkeit in zehnjährigem Unterricht den qualifizierten Hauptschulabschluss<br />

zu erlangen, Gymnasien sind oder werden auf G8 umgestellt 2 und die Ausweitung des Ganztagsunterricht<br />

wird in jedem Bundesland vorangebracht.<br />

Unterschiede:<br />

Vorschulen gibt es nur in drei Bundesländern. In drei Bundesländern wird das 1. und 2.<br />

Schuljahr als eine pädagogische Einheit zusammengefasst (Berlin, Hessen, Sachsen-Anhalt,<br />

Niedersachsen optional). Die Übergangsstufe von der Grundschule zur Sek. I ist in Berlin 3<br />

und Brandenburg der Grundschule zugeordnet. Bremen stellt seine Schulen darauf um. Im<br />

Saarland soll diese Zuordnung gemäß der jüngsten Regierungsvereinbarung ebenfalls erfolgen.<br />

In den anderen Ländern ist die Übergangstufe der Sek. I. zugeordnet, wobei einige<br />

Länder Ausnahmen zulassen oder die Zuordnung zur Primärschule nur an wenigen Sekundarschulen<br />

besteht.<br />

1 Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-<br />

Anhalt, Thüringen.<br />

2 Sachsen hat bereits flächendeckend G8<br />

3 In Berlin gibt es eine Ausnahme.<br />

Ergebnisse BMVBS-Online-Publikation, Nr. 13/2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!