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Standardvorgaben der infrastrukturellen Daseinsvorsorge 4<br />

2. Untersuchungskonzept und Vorgehensweise<br />

Zunächst wurden zentrale Begriffe definiert. Ein Standard ist demnach eine einheitliche<br />

oder vereinheitlichte, weithin anerkannte und meist auch angewandte (oder zumindest angestrebte)<br />

Art und Weise, etwas herzustellen oder durchzuführen, die sich gegenüber anderen<br />

Arten und Weisen durchgesetzt hat. Ein Standard kann in einem gesetzlich oder<br />

untergesetzlich formalisierten (z. B. als Ziel in einem Landesentwicklungsplan, der in vielen<br />

Fällen eine Rechtsverordnung ist) oder nicht-formalisierten Regelwerk bestehen, wobei letzteres<br />

gemeinhin als „Norm“ bezeichnet wird (Niedziella 2007). Normen haben den Charakter<br />

von Empfehlungen, deren Beachtung jedermann freisteht. Normen an sich haben<br />

zunächst keine rechtliche Verbindlichkeit. Normen können aber durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />

eines Gesetz- oder Verordnungsgebers oder durch Verträge, in denen ihre<br />

Einhaltung inter partes vereinbart wurde, auch verbindlich werden. Sie dienen häufig auch<br />

der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, z. B. des Begriffes “Stand der Technik”, und<br />

erlangen dadurch rechtliche Bedeutung (Klein 2001).<br />

Auf dieser Grundlage wurden zu ausgewählten Bereichen sozialer Infrastruktur, die in der<br />

Zuständigkeit der öffentlichen Hand liegen, verbindliche Standards ermittelt. Untersucht und<br />

erfasst wurden die Standardvorgaben von/aus:<br />

Kommunal- und Gemeindeordnungen,<br />

Bildung (allgemeinbildende Schulen, berufliche Schulen, Erwachsenen Bildung),<br />

Sporteinrichtungen (Schul- und Breitensport),<br />

Gesundheitsversorgung (ambulant und stationär),<br />

Katastrophenschutz,<br />

Erreichbarkeit/ÖPNV,<br />

Raumordnung.<br />

Die Untersuchung erfolgte durch eine Auswertung der Gesetze, Richtlinien, Verwaltungserlasse<br />

sowie eine Befragung der Landesplanungen und Fachplanungen der 16 Bundesländer<br />

und Stadtstaaten über leitfadengestützte Interviews. Anhand der dabei erhaltenen Hinweise<br />

wurden weitere Quellen ausgewertet. Für die systematische Erfassung und Wertung der Informationen<br />

wurde eine Datenbank entwickelt. Sie unterscheidet für alle untersuchten Standardvorgaben<br />

Merkmale, die zur Typisierung herangezogen werden können<br />

(Normencharakter, Normengegenstand, Planungszusammenhang, Geltungsbereich, Geltungszeitraum,<br />

Adressatenkreis sowie Ermessungsspielraum/Operationalisierung). Die Datenbank<br />

erlaubt die Generierung von Tabellen (Bericht) und vergleichende Auswertungen<br />

(Abfrage/Filter) für Fragestellungen und ist fortschreibungsgeeignet.<br />

Für die Untersuchung bestand das Problem, dass die Gesetze selber nur wenig normative<br />

Vorgaben für Standards enthalten. Die Vorgaben werden, soweit sie bestehen, weitgehend<br />

über Verwaltungserlasse, Richtlinien und dgl. erlassen, über die es kaum Übersichten gibt.<br />

Zudem verwenden die Länder z. T. unterschiedliche Bezeichnungen, was die Quellensuche<br />

erschwert. In den meisten Ländern sind die Zuständigkeiten auf eine Vielzahl von Referaten<br />

aufgeteilt. Es war oft schwierig, die für Auskünfte kompetente und befugte Ansprechperson<br />

zu finden. Die Auskunftbereitschaft der Fachministerien war sehr unterschiedlich, bis hin zum<br />

völligen Versagen von Informationen. In Anbetracht dieser Probleme sind punktuelle Lücken<br />

der erhobenen Daten nicht auszuschließen.<br />

Untersuchungskonzept und Vorgehensweise BMVBS-Online-Publikation, Nr. 13/2010

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