PDF-Download - Newsletter Urbane Transformationen
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Standardvorgaben der infrastrukturellen Daseinsvorsorge 4<br />
2. Untersuchungskonzept und Vorgehensweise<br />
Zunächst wurden zentrale Begriffe definiert. Ein Standard ist demnach eine einheitliche<br />
oder vereinheitlichte, weithin anerkannte und meist auch angewandte (oder zumindest angestrebte)<br />
Art und Weise, etwas herzustellen oder durchzuführen, die sich gegenüber anderen<br />
Arten und Weisen durchgesetzt hat. Ein Standard kann in einem gesetzlich oder<br />
untergesetzlich formalisierten (z. B. als Ziel in einem Landesentwicklungsplan, der in vielen<br />
Fällen eine Rechtsverordnung ist) oder nicht-formalisierten Regelwerk bestehen, wobei letzteres<br />
gemeinhin als „Norm“ bezeichnet wird (Niedziella 2007). Normen haben den Charakter<br />
von Empfehlungen, deren Beachtung jedermann freisteht. Normen an sich haben<br />
zunächst keine rechtliche Verbindlichkeit. Normen können aber durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />
eines Gesetz- oder Verordnungsgebers oder durch Verträge, in denen ihre<br />
Einhaltung inter partes vereinbart wurde, auch verbindlich werden. Sie dienen häufig auch<br />
der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, z. B. des Begriffes “Stand der Technik”, und<br />
erlangen dadurch rechtliche Bedeutung (Klein 2001).<br />
Auf dieser Grundlage wurden zu ausgewählten Bereichen sozialer Infrastruktur, die in der<br />
Zuständigkeit der öffentlichen Hand liegen, verbindliche Standards ermittelt. Untersucht und<br />
erfasst wurden die Standardvorgaben von/aus:<br />
Kommunal- und Gemeindeordnungen,<br />
Bildung (allgemeinbildende Schulen, berufliche Schulen, Erwachsenen Bildung),<br />
Sporteinrichtungen (Schul- und Breitensport),<br />
Gesundheitsversorgung (ambulant und stationär),<br />
Katastrophenschutz,<br />
Erreichbarkeit/ÖPNV,<br />
Raumordnung.<br />
Die Untersuchung erfolgte durch eine Auswertung der Gesetze, Richtlinien, Verwaltungserlasse<br />
sowie eine Befragung der Landesplanungen und Fachplanungen der 16 Bundesländer<br />
und Stadtstaaten über leitfadengestützte Interviews. Anhand der dabei erhaltenen Hinweise<br />
wurden weitere Quellen ausgewertet. Für die systematische Erfassung und Wertung der Informationen<br />
wurde eine Datenbank entwickelt. Sie unterscheidet für alle untersuchten Standardvorgaben<br />
Merkmale, die zur Typisierung herangezogen werden können<br />
(Normencharakter, Normengegenstand, Planungszusammenhang, Geltungsbereich, Geltungszeitraum,<br />
Adressatenkreis sowie Ermessungsspielraum/Operationalisierung). Die Datenbank<br />
erlaubt die Generierung von Tabellen (Bericht) und vergleichende Auswertungen<br />
(Abfrage/Filter) für Fragestellungen und ist fortschreibungsgeeignet.<br />
Für die Untersuchung bestand das Problem, dass die Gesetze selber nur wenig normative<br />
Vorgaben für Standards enthalten. Die Vorgaben werden, soweit sie bestehen, weitgehend<br />
über Verwaltungserlasse, Richtlinien und dgl. erlassen, über die es kaum Übersichten gibt.<br />
Zudem verwenden die Länder z. T. unterschiedliche Bezeichnungen, was die Quellensuche<br />
erschwert. In den meisten Ländern sind die Zuständigkeiten auf eine Vielzahl von Referaten<br />
aufgeteilt. Es war oft schwierig, die für Auskünfte kompetente und befugte Ansprechperson<br />
zu finden. Die Auskunftbereitschaft der Fachministerien war sehr unterschiedlich, bis hin zum<br />
völligen Versagen von Informationen. In Anbetracht dieser Probleme sind punktuelle Lücken<br />
der erhobenen Daten nicht auszuschließen.<br />
Untersuchungskonzept und Vorgehensweise BMVBS-Online-Publikation, Nr. 13/2010