PDF-Download - Newsletter Urbane Transformationen
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Standardvorgaben der infrastrukturellen Daseinsvorsorge 3<br />
1. Einleitung<br />
Eine Vorgabe des Grundgesetzes (Sozialstaatsprinzip Art. 20, Abs. 1 GG; Gleichheitsgrundsatz<br />
Art. 3 GG und Art. 29 Abs. 1), die mit § 1 Abs. 2 ROG als eines der zentralen Leitziele<br />
von der Raumordnung übernommen wurde, ist das Hinwirken auf gleichwertige Lebensverhältnisse<br />
in den Teilräumen Deutschlands. Gleichwertigkeit erfordert eine flächendeckend<br />
vergleichbare Sicherung der Daseinsvorsorge. Um diese zu sichern, werden primär von den<br />
Fachplanungen Standards vorgegeben, worunter allgemein Normen und Richtwerte für die<br />
Ausstattung mit Infrastruktur bzw. Leistungen verstanden werden. Auch die Raumordnung<br />
setzt Standards, etwa indem für zentrale Orte Tragfähigkeitsschwellen in Form von Richtwerten<br />
für die Bevölkerungszentralität gesetzt sowie Erreichbarkeitsstandards formuliert werden.<br />
Die Länder führen über die Fachministerbundeskonferenzen und zahlreiche Fachausschüsse<br />
einen umfassenden Informationsaustausch, jedoch ohne Abstimmung zur Vereinheitlichung<br />
der Standards. Im föderalen System bestehen deshalb aufgrund unterschiedlicher fachlicher<br />
oder politischer Positionen sowie auch unterschiedlicher raumstruktureller Gegebenheiten<br />
häufig unterschiedliche Standards.<br />
Aufgrund des erreichten hohen Versorgungsniveaus geht es inzwischen weniger um den<br />
Ausbau als zunehmend um die Sicherung und Weiterentwicklung des Bestands. Normative<br />
Vorgaben eignen sich dazu weniger für den Ausbau von Infrastruktur. Dennoch kommt diesen<br />
Vorgaben weiterhin Bedeutung zur Sicherung von Mindeststandards zu, was besonders<br />
für Schrumpfungsräume relevant ist.<br />
Aus diesen Gründen ist der Überblick wichtig, welche Standards von den Fachplanungen der<br />
Länder und in welcher Breite ihrer Ausprägung angewandt werden. Diese Information verbessert<br />
für die Fachplanungen die Einschätzbarkeit und Zuordnung der eigenen Standardvorgaben.<br />
Sie ist gleichfalls für die Raumordnung und Landesplanung in Hinblick auf das<br />
Leitziel gleichwertige Lebensverhältnisse wichtig und klärt die Frage, inwieweit raumordnerische<br />
Standards für die Fachplanungen tatsächlich relevant sind, an die sie formal über die<br />
Raumordnungsklauseln gebunden sind. Mit der durchgeführten Untersuchung wurde der<br />
Überblick für ausgewählte Infrastrukturbereiche in Form einer systematisierten Datenbank<br />
geschaffen. Die im Folgenden dargestellten Ergebnisse können bei der Vielzahl der Informationen<br />
nur einen Ausschnitt mit wesentlichen Ergebnissen der Untersuchung wiedergeben.<br />
Einleitung BMVBS-Online-Publikation, Nr. 13/2010