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Standardvorgaben der infrastrukturellen Daseinsvorsorge 3<br />

1. Einleitung<br />

Eine Vorgabe des Grundgesetzes (Sozialstaatsprinzip Art. 20, Abs. 1 GG; Gleichheitsgrundsatz<br />

Art. 3 GG und Art. 29 Abs. 1), die mit § 1 Abs. 2 ROG als eines der zentralen Leitziele<br />

von der Raumordnung übernommen wurde, ist das Hinwirken auf gleichwertige Lebensverhältnisse<br />

in den Teilräumen Deutschlands. Gleichwertigkeit erfordert eine flächendeckend<br />

vergleichbare Sicherung der Daseinsvorsorge. Um diese zu sichern, werden primär von den<br />

Fachplanungen Standards vorgegeben, worunter allgemein Normen und Richtwerte für die<br />

Ausstattung mit Infrastruktur bzw. Leistungen verstanden werden. Auch die Raumordnung<br />

setzt Standards, etwa indem für zentrale Orte Tragfähigkeitsschwellen in Form von Richtwerten<br />

für die Bevölkerungszentralität gesetzt sowie Erreichbarkeitsstandards formuliert werden.<br />

Die Länder führen über die Fachministerbundeskonferenzen und zahlreiche Fachausschüsse<br />

einen umfassenden Informationsaustausch, jedoch ohne Abstimmung zur Vereinheitlichung<br />

der Standards. Im föderalen System bestehen deshalb aufgrund unterschiedlicher fachlicher<br />

oder politischer Positionen sowie auch unterschiedlicher raumstruktureller Gegebenheiten<br />

häufig unterschiedliche Standards.<br />

Aufgrund des erreichten hohen Versorgungsniveaus geht es inzwischen weniger um den<br />

Ausbau als zunehmend um die Sicherung und Weiterentwicklung des Bestands. Normative<br />

Vorgaben eignen sich dazu weniger für den Ausbau von Infrastruktur. Dennoch kommt diesen<br />

Vorgaben weiterhin Bedeutung zur Sicherung von Mindeststandards zu, was besonders<br />

für Schrumpfungsräume relevant ist.<br />

Aus diesen Gründen ist der Überblick wichtig, welche Standards von den Fachplanungen der<br />

Länder und in welcher Breite ihrer Ausprägung angewandt werden. Diese Information verbessert<br />

für die Fachplanungen die Einschätzbarkeit und Zuordnung der eigenen Standardvorgaben.<br />

Sie ist gleichfalls für die Raumordnung und Landesplanung in Hinblick auf das<br />

Leitziel gleichwertige Lebensverhältnisse wichtig und klärt die Frage, inwieweit raumordnerische<br />

Standards für die Fachplanungen tatsächlich relevant sind, an die sie formal über die<br />

Raumordnungsklauseln gebunden sind. Mit der durchgeführten Untersuchung wurde der<br />

Überblick für ausgewählte Infrastrukturbereiche in Form einer systematisierten Datenbank<br />

geschaffen. Die im Folgenden dargestellten Ergebnisse können bei der Vielzahl der Informationen<br />

nur einen Ausschnitt mit wesentlichen Ergebnissen der Untersuchung wiedergeben.<br />

Einleitung BMVBS-Online-Publikation, Nr. 13/2010

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