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Standardvorgaben der infrastrukturellen Daseinsvorsorge 21 4. Resümee Die Bundesländer gleichen sich in den Prinzipien der Zielsetzungen und der Ausrichtung der Daseinsvorsorge weitgehend – nicht jedoch hinsichtlich der operationalisierten Standards. Ohnehin lässt sich generell in den meisten Versorgungsbereichen eine Abkehr von normativen Standards feststellen, die etwa den lange Zeit gebräuchlichen städtebaulichen Richtwerten vergleichbar sind, wenngleich diese Entwicklung die Länder unterschiedlich betrifft. Der Bedeutungsverlust normativer Standards ist mit der Verlagerung des Versorgungsschwerpunktes vom Ausbau in Richtung Bestandsentwicklung erklärbar. Damit verlagern sich die Versorgungsaufgaben. Sie erfordern wesentlich stärkeren Orts- und Situationsbezug und häufig geht es vor allem um qualitative Weiterentwicklung, die z. T. auch neue konzeptionelle Wege erfordert. Beides erfordert hochgradige Flexibilität. Starre normative Vorgaben können hinderlich sein. Gleichzeitig bekommt die Aufgabe der Bestandssicherung eine zunehmende Bedeutung, zumal im zeitlichen Verlauf eine Ausweitung von Schrumpfungsräumen bevorsteht. Dafür und für die Umsetzung des Zieles auf gleichwertige Lebensverhältnisse hinzuwirken, kommt jedoch den normativen Standards nach wie vor wichtige Bedeutung zu. Ein Problem liegt aber darin, dass normative Standards, soweit sie von den Fachplanungen der Länder vorgegeben werden, weitgehend unterschiedlich sind. Die Unterschiede sind z. T. gravierend und weichen in einzelnen Bereich um mehr als 100% voneinander ab. Bei der Anwendung grundlegend anderer Versorgungskonzepte kann eine Vergleichbarkeit völlig ausgeschlossen sein. Daraus ist zu folgern, dass die Standards in Hinblick auf Gleichwertigkeit kaum direkt übertragbar und vergleichbar sind, sondern einer sehr weit gefassten Interpretation bedürfen. Die Unterschiede und uneinheitlichen Vorgehensweisen in der Daseinsvorsorge beinhalten auch Vorteile. Dadurch beschreiten die Länder, je nach Bedarf und Intensionen neue Wege und erproben andere Konzepte. Es lassen sich die Erfahrungen anderer Länder nutzen. Ggf. sind erfolgreich angewandte Vorgaben und Konzepte zu übernehmen oder bei Fehlentwicklungen diese zu vermeiden. Bei einheitlichen Vorgaben wäre das kaum möglich. Diese Möglichkeiten sind jedoch nur bei ausreichender Information gegeben. In diesem Sinne will die vorliegende Untersuchung einen Beitrag zum Informationsaustausch über Standards und deren Versorgungskonzepte für die betrachteten Bereiche liefern. Ein weiteres Ergebnis der Untersuchung ist die Bedeutung dualer und abgestufter Systeme für die Daseinsversorgung. Duale Systeme sind u. a. tragend für die Berufsausbildung (Berufsschule und Betrieb), für die Gesundheitsversorgung (ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärzte und stationäre Versorgung durch Krankenhäuser), das Rettungswesen (Notfalldienste und Notärzte und Unfallkrankenhäuser), im Sport (personelle Leistungen der Vereine und Großsportanlagen durch Kommunen und Kreise). Das Zusammenwirken beider Partner ist primäre Voraussetzung für die Funktion der Versorgung. Ähnlich hat sich ein gestuftes Versorgungssystem für die Sicherung der Daseinsversorgung bewährt, wie z. B. die gestufte Klassifikation zentraler Orte, die Einteilung in Leistungsstufen der Krankenhäuser, die gestufte ambulante medizinische Versorgung durch Allgemeinärzte und Fachärzte, das Bildungssystem aus Primärstufe, Sek. I und Sek II, oder das Verkehrssystem aus Nahverkehr, Regionalverkehr und Fernverkehr was gleichfalls für die unterschiedliche Klassifizierung von Straßen gilt. Ein Ergebnis, dass jedoch kritisch zu sehen ist, ist das teilweise sehr begrenzte Zusammenwirken zwischen Fachplanungen und Raumordnung. Es ist wenig überzeugend und für die Daseinsvorsorge kaum dienlich, wenn z. B. nicht einmal jedes zweite Bundesland in seinem Resümee BMVBS-Online-Publikation, Nr. 13/2010

Standardvorgaben der infrastrukturellen Daseinsvorsorge 22 Schulgesetz auf die Raumordnung Bezug nimmt. Dies muss letztendlich als Folge des dominierenden Ressortprinzips gewertet werden, weil die Datenlage deutlich macht, dass sich nicht etwa die fachlich-inhaltliche Nähe zwischen Planungsbereichen, sondern primär die Ressortierung im selben Ministerium positiv auf abgestimmte Standards auswirkt. Resümee BMVBS-Online-Publikation, Nr. 13/2010

Standardvorgaben der infrastrukturellen Daseinsvorsorge 21<br />

4. Resümee<br />

Die Bundesländer gleichen sich in den Prinzipien der Zielsetzungen und der Ausrichtung der<br />

Daseinsvorsorge weitgehend – nicht jedoch hinsichtlich der operationalisierten Standards.<br />

Ohnehin lässt sich generell in den meisten Versorgungsbereichen eine Abkehr von normativen<br />

Standards feststellen, die etwa den lange Zeit gebräuchlichen städtebaulichen Richtwerten<br />

vergleichbar sind, wenngleich diese Entwicklung die Länder unterschiedlich betrifft. Der<br />

Bedeutungsverlust normativer Standards ist mit der Verlagerung des Versorgungsschwerpunktes<br />

vom Ausbau in Richtung Bestandsentwicklung erklärbar. Damit verlagern sich die<br />

Versorgungsaufgaben. Sie erfordern wesentlich stärkeren Orts- und Situationsbezug und<br />

häufig geht es vor allem um qualitative Weiterentwicklung, die z. T. auch neue konzeptionelle<br />

Wege erfordert. Beides erfordert hochgradige Flexibilität. Starre normative Vorgaben können<br />

hinderlich sein. Gleichzeitig bekommt die Aufgabe der Bestandssicherung eine<br />

zunehmende Bedeutung, zumal im zeitlichen Verlauf eine Ausweitung von Schrumpfungsräumen<br />

bevorsteht. Dafür und für die Umsetzung des Zieles auf gleichwertige Lebensverhältnisse<br />

hinzuwirken, kommt jedoch den normativen Standards nach wie vor wichtige<br />

Bedeutung zu. Ein Problem liegt aber darin, dass normative Standards, soweit sie von den<br />

Fachplanungen der Länder vorgegeben werden, weitgehend unterschiedlich sind. Die Unterschiede<br />

sind z. T. gravierend und weichen in einzelnen Bereich um mehr als 100% voneinander<br />

ab. Bei der Anwendung grundlegend anderer Versorgungskonzepte kann eine<br />

Vergleichbarkeit völlig ausgeschlossen sein. Daraus ist zu folgern, dass die Standards in Hinblick<br />

auf Gleichwertigkeit kaum direkt übertragbar und vergleichbar sind, sondern einer sehr<br />

weit gefassten Interpretation bedürfen.<br />

Die Unterschiede und uneinheitlichen Vorgehensweisen in der Daseinsvorsorge beinhalten<br />

auch Vorteile. Dadurch beschreiten die Länder, je nach Bedarf und Intensionen neue Wege<br />

und erproben andere Konzepte. Es lassen sich die Erfahrungen anderer Länder nutzen. Ggf.<br />

sind erfolgreich angewandte Vorgaben und Konzepte zu übernehmen oder bei Fehlentwicklungen<br />

diese zu vermeiden. Bei einheitlichen Vorgaben wäre das kaum möglich. Diese Möglichkeiten<br />

sind jedoch nur bei ausreichender Information gegeben. In diesem Sinne will die<br />

vorliegende Untersuchung einen Beitrag zum Informationsaustausch über Standards und<br />

deren Versorgungskonzepte für die betrachteten Bereiche liefern.<br />

Ein weiteres Ergebnis der Untersuchung ist die Bedeutung dualer und abgestufter Systeme<br />

für die Daseinsversorgung. Duale Systeme sind u. a. tragend für die Berufsausbildung (Berufsschule<br />

und Betrieb), für die Gesundheitsversorgung (ambulante Versorgung durch niedergelassene<br />

Ärzte und stationäre Versorgung durch Krankenhäuser), das Rettungswesen<br />

(Notfalldienste und Notärzte und Unfallkrankenhäuser), im Sport (personelle Leistungen der<br />

Vereine und Großsportanlagen durch Kommunen und Kreise). Das Zusammenwirken beider<br />

Partner ist primäre Voraussetzung für die Funktion der Versorgung. Ähnlich hat sich ein gestuftes<br />

Versorgungssystem für die Sicherung der Daseinsversorgung bewährt, wie z. B. die<br />

gestufte Klassifikation zentraler Orte, die Einteilung in Leistungsstufen der Krankenhäuser,<br />

die gestufte ambulante medizinische Versorgung durch Allgemeinärzte und Fachärzte, das<br />

Bildungssystem aus Primärstufe, Sek. I und Sek II, oder das Verkehrssystem aus Nahverkehr,<br />

Regionalverkehr und Fernverkehr was gleichfalls für die unterschiedliche Klassifizierung<br />

von Straßen gilt.<br />

Ein Ergebnis, dass jedoch kritisch zu sehen ist, ist das teilweise sehr begrenzte Zusammenwirken<br />

zwischen Fachplanungen und Raumordnung. Es ist wenig überzeugend und für die<br />

Daseinsvorsorge kaum dienlich, wenn z. B. nicht einmal jedes zweite Bundesland in seinem<br />

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