PDF-Download - Newsletter Urbane Transformationen
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Standardvorgaben der infrastrukturellen Daseinsvorsorge 14<br />
zum Eintreffen. In Bremen wird die Frist ab der Eröffnung des Einsatzes und in Niedersachsen<br />
ab der Einsatzentscheidung gerechnet. Die normativen Standards für die Hilfsfristen reichen<br />
von fünf bis maximal 17 Minuten, wobei die meisten Länder etwa zehn bis zwölf<br />
Minuten vorgeben (vgl. Tabelle 6). Einige Länder sehen unterschiedliche Fristenstandards je<br />
nach Siedlungsgebiet vor. Die meisten Länder schränken zudem die Pflicht zur Einhaltung<br />
der Standards ein, indem die Vorgaben in der Regel gelten oder nur von einem bestimmten<br />
Prozentsatz einzuhalten sind. Die z. T. deutlichen Unterschiede der Bundesländer für ihre<br />
Hilfefristen lassen sich nicht mit der jeweiligen Siedlungsstruktur erklären.<br />
Tabelle 6: Standards der Hilfefristen im Katastrophendienst<br />
Land Hilfsfrist Anteil Einsätze<br />
Gebietsspezifische<br />
Regelungen<br />
Nordrhein-Westfalen 5 - 8 Min. --<br />
12 Min. ländlicher<br />
Raum<br />
Saarland unter 10 Min. -- --<br />
Mecklenburg-<br />
Vorpommern<br />
In der Regel 10 Min. -- --<br />
Hessen 10 Min. 95% --<br />
Sachsen 12 Min. 95% --<br />
Sachsen-Anhalt 12 Min. 95% --<br />
Schleswig-Holstein 12 Min. 90% --<br />
Bayern In der Regel 12 Min. --<br />
15 Min. ländlicher<br />
Raum<br />
Thüringen<br />
12 - 14 Min.<br />
14 Min. in dichter<br />
Besiedlung,<br />
15 Min. ländl. Raum<br />
95%, bis 17 Min.<br />
Brandenburg<br />
In der Regel 15 Min.<br />
Baden-Württemberg 15 Min. 95%<br />
Niedersachsen 15 Min. 95%<br />
Quelle: Datenbank Abfrage Katastrophendienst<br />
3.6 Erreichbarkeit/ÖPNV<br />
Der Erreichbarkeit kommt zentrale Bedeutung zu, da sie wesentlichen Einfluss auf die Verfügbarkeit<br />
von nahezu sämtlichen Infrastrukturangeboten hat. Dem Staat fällt die Aufgabe<br />
zu, die Erreichbarkeit durch Standards zu sichern. Dazu bedarf es Vorgaben für Versorgungsstandards<br />
im ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) und im ÖPFV (Öffentlicher Fernverkehr).<br />
Die Erreichbarkeit durch den MIV (Motorisierter Individualverkehr). wird durch die<br />
Standards für die Anlage und den Bau von Straßen gesichert.<br />
Gemeinsamkeiten:<br />
Die DIN geben einheitliche Standards für den Straßenbau vor, die in sämtlichen Bundesländern<br />
gelten. Ebenfalls einheitliche Standards bestehen durch die RIN. In der RIN werden<br />
Qualitätsstandards für die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV und mit dem MIV vorgegeben. Sie<br />
gelten bundesweit, haben jedoch nur empfehlenden Charakter. Die RIN differenziert nach<br />
Siedlungsstruktur und Bedeutung der Verkehrstrassen. Sie enthält ebenfalls Empfehlungen<br />
für Standards der Erreichbarkeit zentraler Orte (vgl. Tabelle 7) und unterscheidet nach der<br />
Art der Verkehrsmittel und zwischen Fern- und Ortsverkehr (vgl. Tabelle 8). Von Seiten der<br />
Länder gibt es keine Vorgaben für eine Privatisierung des ÖPNV. Der Ausbau des ÖPNV ist<br />
laut Aussage der Landesentwicklungspläne Zielsetzung in sämtlichen Bundesländern.<br />
Ergebnisse BMVBS-Online-Publikation, Nr. 13/2010