31.12.2014 Aufrufe

PDF-Download - Newsletter Urbane Transformationen

PDF-Download - Newsletter Urbane Transformationen

PDF-Download - Newsletter Urbane Transformationen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Standardvorgaben der infrastrukturellen Daseinsvorsorge 14<br />

zum Eintreffen. In Bremen wird die Frist ab der Eröffnung des Einsatzes und in Niedersachsen<br />

ab der Einsatzentscheidung gerechnet. Die normativen Standards für die Hilfsfristen reichen<br />

von fünf bis maximal 17 Minuten, wobei die meisten Länder etwa zehn bis zwölf<br />

Minuten vorgeben (vgl. Tabelle 6). Einige Länder sehen unterschiedliche Fristenstandards je<br />

nach Siedlungsgebiet vor. Die meisten Länder schränken zudem die Pflicht zur Einhaltung<br />

der Standards ein, indem die Vorgaben in der Regel gelten oder nur von einem bestimmten<br />

Prozentsatz einzuhalten sind. Die z. T. deutlichen Unterschiede der Bundesländer für ihre<br />

Hilfefristen lassen sich nicht mit der jeweiligen Siedlungsstruktur erklären.<br />

Tabelle 6: Standards der Hilfefristen im Katastrophendienst<br />

Land Hilfsfrist Anteil Einsätze<br />

Gebietsspezifische<br />

Regelungen<br />

Nordrhein-Westfalen 5 - 8 Min. --<br />

12 Min. ländlicher<br />

Raum<br />

Saarland unter 10 Min. -- --<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

In der Regel 10 Min. -- --<br />

Hessen 10 Min. 95% --<br />

Sachsen 12 Min. 95% --<br />

Sachsen-Anhalt 12 Min. 95% --<br />

Schleswig-Holstein 12 Min. 90% --<br />

Bayern In der Regel 12 Min. --<br />

15 Min. ländlicher<br />

Raum<br />

Thüringen<br />

12 - 14 Min.<br />

14 Min. in dichter<br />

Besiedlung,<br />

15 Min. ländl. Raum<br />

95%, bis 17 Min.<br />

Brandenburg<br />

In der Regel 15 Min.<br />

Baden-Württemberg 15 Min. 95%<br />

Niedersachsen 15 Min. 95%<br />

Quelle: Datenbank Abfrage Katastrophendienst<br />

3.6 Erreichbarkeit/ÖPNV<br />

Der Erreichbarkeit kommt zentrale Bedeutung zu, da sie wesentlichen Einfluss auf die Verfügbarkeit<br />

von nahezu sämtlichen Infrastrukturangeboten hat. Dem Staat fällt die Aufgabe<br />

zu, die Erreichbarkeit durch Standards zu sichern. Dazu bedarf es Vorgaben für Versorgungsstandards<br />

im ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) und im ÖPFV (Öffentlicher Fernverkehr).<br />

Die Erreichbarkeit durch den MIV (Motorisierter Individualverkehr). wird durch die<br />

Standards für die Anlage und den Bau von Straßen gesichert.<br />

Gemeinsamkeiten:<br />

Die DIN geben einheitliche Standards für den Straßenbau vor, die in sämtlichen Bundesländern<br />

gelten. Ebenfalls einheitliche Standards bestehen durch die RIN. In der RIN werden<br />

Qualitätsstandards für die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV und mit dem MIV vorgegeben. Sie<br />

gelten bundesweit, haben jedoch nur empfehlenden Charakter. Die RIN differenziert nach<br />

Siedlungsstruktur und Bedeutung der Verkehrstrassen. Sie enthält ebenfalls Empfehlungen<br />

für Standards der Erreichbarkeit zentraler Orte (vgl. Tabelle 7) und unterscheidet nach der<br />

Art der Verkehrsmittel und zwischen Fern- und Ortsverkehr (vgl. Tabelle 8). Von Seiten der<br />

Länder gibt es keine Vorgaben für eine Privatisierung des ÖPNV. Der Ausbau des ÖPNV ist<br />

laut Aussage der Landesentwicklungspläne Zielsetzung in sämtlichen Bundesländern.<br />

Ergebnisse BMVBS-Online-Publikation, Nr. 13/2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!