PDF-Download - Newsletter Urbane Transformationen
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Standardvorgaben der infrastrukturellen Daseinsvorsorge 12<br />
Die Bettenausstattung liegt zwischen 53,4 Betten je 10.000 Einwohner in Niedersachen und<br />
84,7 Betten je 1.000 Einwohner in Bremen. Die Ausstattung in den Bundesländern beträgt<br />
durchschnittlich 63,7 Betten je 10.000 Einwohner, die Ausstattung in Deutschland 62,0 Betten<br />
je 10. 000 Einwohner 11 . Die Einteilung nach Leistungsstufen wird in Berlin anhand der<br />
fachlichen Krankenhausausstattung vorgenommen, in Hamburg anhand der Not- und Unfallversorgung<br />
und in Thüringen gibt es dafür keine verbindlichen Standardvorgaben. In den<br />
Ländern mit verbindlichen Vorgaben erfolgt die Einstufung anhand der Anzahl und Art der<br />
Fachabteilungen sowie der Bettenanzahl, wofür wiederum unterschiedliche Ausstattungsstandards<br />
gelten (vgl. Tabelle 5). In zwei Ländern ist dafür die Ausweisung im Krankenhausbedarfsplan<br />
maßgeblich.<br />
Vorgaben für den Raumbezug der stationären Versorgung werden von zehn Flächenländern<br />
getroffen, wovon drei normative Standards vorgeben. In Hessen sollen Notfallkrankenhäuser<br />
in 20 Minuten erreicht werden, maximal in 30 Minuten. Die Entfernung soll im Regelfall 15<br />
bis 25 km betragen und maximal 30 bis 55 km sein. In Mecklenburg-Vorpommern sollen<br />
Akutkrankenhäuser in 25 bis 30 km erreichbar sein, in Nordrhein-Westfalen in 15 bis 20 km<br />
und zudem möglichst wohnortnah liegen. Eine wohnortnahe Lage des stationären Versorgungsangebots<br />
wird ebenfalls in Rheinland-Pfalz angestrebt. In Baden-Württemberg soll bei<br />
maximal einer Stunde Überführungszeit bei Verlegungen wie in Sachsen eine wohnortnahe<br />
Versorgung gesichert sein. In Brandenburg besteht die Vorgabe, dass Krankenhäuser auch<br />
bei mehr als 25 km Entfernung miteinander Fusionieren dürfen.<br />
11 Deutsche Krankenhausgesellschaft 2005.<br />
Ergebnisse BMVBS-Online-Publikation, Nr. 13/2010