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Leben in Deutschland - International - Ruhr-Universität Bochum

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WELCOME CENTRE<br />

<strong>Leben</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Krankenhäuser und Kl<strong>in</strong>iken<br />

<strong>in</strong> <strong>Bochum</strong><br />

Knappschaftskrankenhaus<br />

<strong>Bochum</strong>-Langendreer<br />

In der Schornau 23–25<br />

Tel.: 02 34 / 2 99-0<br />

Augusta Krankenhaus<br />

Ber gstr. 26 & Dr.-C.-Otto-Str. 27<br />

Tel.: 02 34 / 5 17<br />

www.augusta-bochum.de<br />

St. Elisabeth-Hospital<br />

Bleichstr. 15<br />

Tel.: 02 34 / 6 12<br />

www.kl<strong>in</strong>ikum-bochum.de<br />

St. Josef-Hospital Kl<strong>in</strong>ikum<br />

der <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong><br />

Gudrunstr. 56<br />

Tel.: 02 34 / 5 09<br />

Kl<strong>in</strong>iken Bergmannsheil /<br />

Kl<strong>in</strong>ikum der <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong><br />

Bürkle-de-la-Camp-Platz 1<br />

Tel.: 02 34 / 3 02-0<br />

www.bergmannsheil.de<br />

Weitere Krankenhäuser und Kl<strong>in</strong>iken:<br />

www.bochum.de > Krankenhäuser<br />

Kosten für die ärztliche Behandlung<br />

Gesetzliche Krankenversicherung<br />

Wenn Sie gesetzlich versichert s<strong>in</strong>d, verrechnet der<br />

Arzt die Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse. Sie<br />

müssen dafür beim Arzt Ihre Krankenversicherungskarte<br />

vorlegen. Für e<strong>in</strong>ige Leistungen müssen Sie<br />

jedoch auch <strong>in</strong> der gesetzlichen Versicherung e<strong>in</strong>e<br />

Zuzahlung leisten. Hierzu gehören zum Beispiel<br />

bestimmte Zahnfüllungen, Zahnersatz, mediz<strong>in</strong>ische<br />

Hilfsmittel wie Brillen und Kontaktl<strong>in</strong>sen und<br />

bestimmte Medikamente.<br />

Zu den Zuzahlungen gehört auch die sogenannte<br />

Praxisgebühr: Für Arztbesuche müssen Sie e<strong>in</strong>mal<br />

pro Quartal 10 Euro bezahlen. Sie zahlen diese bei<br />

Ihrem ersten Arztbesuch im Quartal direkt an der<br />

Rezeption. Sie bekommen dafür e<strong>in</strong>e Quittung, die<br />

Sie bei allen weiteren Besuchen beim selben Arzt<br />

vorlegen können. Für Besuche bei anderen Ärzten<br />

im selben Quartal benötigen Sie e<strong>in</strong>e Überweisung<br />

des ersten Arztes; andernfalls müssen Sie dort erneut<br />

10 Euro zahlen.<br />

Private Krankenversicherung<br />

Wenn Sie e<strong>in</strong>e private Krankenversicherung abgeschlossen<br />

haben, müssen Sie die Rechnungen für<br />

Behandlungskosten und Medikamente <strong>in</strong> der Regel<br />

zunächst selbst bezahlen und anschließend bei der<br />

Versicherung zur Erstattung e<strong>in</strong>reichen. Beachten<br />

Sie die Versicherungsbed<strong>in</strong>gungen, <strong>in</strong> denen festgelegt<br />

ist, ob und <strong>in</strong> welcher Höhe die Versicherung<br />

Ihnen die Kosten erstattet. Je nach Versicherungstarif<br />

s<strong>in</strong>d oft bestimmte Behandlungen von der Erstattung<br />

ausgenommen oder es wird e<strong>in</strong> sogenannter „Selbstbehalt“<br />

festgelegt, das heißt, dass Sie e<strong>in</strong>en Teil der<br />

Arztrechnung selbst zahlen müssen.

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