Leben in Deutschland - International - Ruhr-Universität Bochum
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WELCOME CENTRE<br />
<strong>Leben</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
Krankenhäuser und Kl<strong>in</strong>iken<br />
<strong>in</strong> <strong>Bochum</strong><br />
Knappschaftskrankenhaus<br />
<strong>Bochum</strong>-Langendreer<br />
In der Schornau 23–25<br />
Tel.: 02 34 / 2 99-0<br />
Augusta Krankenhaus<br />
Ber gstr. 26 & Dr.-C.-Otto-Str. 27<br />
Tel.: 02 34 / 5 17<br />
www.augusta-bochum.de<br />
St. Elisabeth-Hospital<br />
Bleichstr. 15<br />
Tel.: 02 34 / 6 12<br />
www.kl<strong>in</strong>ikum-bochum.de<br />
St. Josef-Hospital Kl<strong>in</strong>ikum<br />
der <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong><br />
Gudrunstr. 56<br />
Tel.: 02 34 / 5 09<br />
Kl<strong>in</strong>iken Bergmannsheil /<br />
Kl<strong>in</strong>ikum der <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong><br />
Bürkle-de-la-Camp-Platz 1<br />
Tel.: 02 34 / 3 02-0<br />
www.bergmannsheil.de<br />
Weitere Krankenhäuser und Kl<strong>in</strong>iken:<br />
www.bochum.de > Krankenhäuser<br />
Kosten für die ärztliche Behandlung<br />
Gesetzliche Krankenversicherung<br />
Wenn Sie gesetzlich versichert s<strong>in</strong>d, verrechnet der<br />
Arzt die Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse. Sie<br />
müssen dafür beim Arzt Ihre Krankenversicherungskarte<br />
vorlegen. Für e<strong>in</strong>ige Leistungen müssen Sie<br />
jedoch auch <strong>in</strong> der gesetzlichen Versicherung e<strong>in</strong>e<br />
Zuzahlung leisten. Hierzu gehören zum Beispiel<br />
bestimmte Zahnfüllungen, Zahnersatz, mediz<strong>in</strong>ische<br />
Hilfsmittel wie Brillen und Kontaktl<strong>in</strong>sen und<br />
bestimmte Medikamente.<br />
Zu den Zuzahlungen gehört auch die sogenannte<br />
Praxisgebühr: Für Arztbesuche müssen Sie e<strong>in</strong>mal<br />
pro Quartal 10 Euro bezahlen. Sie zahlen diese bei<br />
Ihrem ersten Arztbesuch im Quartal direkt an der<br />
Rezeption. Sie bekommen dafür e<strong>in</strong>e Quittung, die<br />
Sie bei allen weiteren Besuchen beim selben Arzt<br />
vorlegen können. Für Besuche bei anderen Ärzten<br />
im selben Quartal benötigen Sie e<strong>in</strong>e Überweisung<br />
des ersten Arztes; andernfalls müssen Sie dort erneut<br />
10 Euro zahlen.<br />
Private Krankenversicherung<br />
Wenn Sie e<strong>in</strong>e private Krankenversicherung abgeschlossen<br />
haben, müssen Sie die Rechnungen für<br />
Behandlungskosten und Medikamente <strong>in</strong> der Regel<br />
zunächst selbst bezahlen und anschließend bei der<br />
Versicherung zur Erstattung e<strong>in</strong>reichen. Beachten<br />
Sie die Versicherungsbed<strong>in</strong>gungen, <strong>in</strong> denen festgelegt<br />
ist, ob und <strong>in</strong> welcher Höhe die Versicherung<br />
Ihnen die Kosten erstattet. Je nach Versicherungstarif<br />
s<strong>in</strong>d oft bestimmte Behandlungen von der Erstattung<br />
ausgenommen oder es wird e<strong>in</strong> sogenannter „Selbstbehalt“<br />
festgelegt, das heißt, dass Sie e<strong>in</strong>en Teil der<br />
Arztrechnung selbst zahlen müssen.