Leitfaden_15 06 10_2 - Jugend debattiert
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Jedes Vereinsmitglied kann der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand Projekte<br />
vorschlagen. Bei Projekten, die dem Vorstand vorgeschlagen werden, entscheidet dieser mit<br />
größtmöglicher Transparenz und unter Berücksichtigung der Interessen aller Vereinsmitglieder<br />
und des gesamten Vereins. Er macht Projektvorschläge den Mitgliedern umgehend<br />
bekannt, beispielsweise per E-Mail oder per Forum. Eine Entscheidung über Annahme oder<br />
Ablehnung des Projekts ist frühestens zwei Wochen nach Bekanntmachung und unter angemessener<br />
Berücksichtigung eventueller Rückmeldungen von Vereinsmitgliedern zu treffen.<br />
Als zustimmungsbedürftige Projekte gelten alle Unternehmungen von Vereinsmitgliedern,<br />
für die entweder finanzielle Ressourcen des Vereins benötigt werden oder die Dritten gegenüber<br />
im Namen des Vereins durchgeführt werden.<br />
Kooperation mit studentischen Debattiervereinen und dem Dachverband VDCH<br />
Der Verein der Alumni von <strong>Jugend</strong> <strong>debattiert</strong> pflegt den Kontakt mit den studentischen<br />
Debattiervereinen und dem Dachverband VDCH. Möglichkeiten für eine Kooperation<br />
bestehen in gemeinsamen Seminaren, Veranstaltungen oder gemeinsamen Wettbewerben.<br />
In Abstimmung mit dem VDCH könnten Seminare zu rhetorischen Themen organisiert und<br />
gemeinsam durchgeführt werden. Mögliche Themen wären: Debattenvorbereitung, Jurieren<br />
von Debatten, Redebausteine usw. Auch Schaudebatten können von studentischen Debattiervereinen<br />
und Alumni gemeinsame ausgerichtet werden. Ein weiteres Ziel könnte sein,<br />
dass ein Team aus Vereinsmitgliedern an Turnieren des VDCH teilnimmt.<br />
3. LEITLINIEN FÜR ARBEIT VON VORSTAND UND VEREIN<br />
Mitgliedschaft<br />
Vollmitglied im Verein kann werden, wer von der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung als<br />
Alumnus oder Alumna des Projektes <strong>Jugend</strong> <strong>debattiert</strong> eingestuft wird. Die Alumni des<br />
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