Online-Ausgabe - FC Wohlen

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31.12.2014 Aufrufe

Swiss Football League | Andy Wyder SFL-DISZIPLINARVERFAHREN MIT WELCHEN FOLGEN Seit Bekanntwerden der Umstände um die zwei unterschiedlichen Arbeitsverträge des ehemaligen Fussballspielers Wellington hat auch die Swiss Football League (SFL) den FC Wohlen im Auge und hat ein Disziplinarverfahren gegen die Verantwortlichen eröffnet. Die Wohler Fussballfans und insbesondere die Verantwortlichen haben das Urteil in den letzten Tagen mit grosser Anspannung erwartet. Doch das Warten geht weiter. Der FC Wohlen war und ist seit geraumer Zeit auf vieles vorbereitet, was das Urteil der Disziplinarkommission gegen die Verantwortlichen des FC Wohlen und den FC Wohlen anbelangt. Die Szenarien tanzen den dramatischen Tango in den Köpfen der Verantwortlichen. Ganz so einfach ist der Fall nicht. Es ist wohl auch die erste Causa mit diesen Zusammenhängen, die vor allem das Migrationsamt betreffen, aber nicht die Liga. So gehen denn auch die Meinungen über die Zuständigkeit durchaus auseinander. Klar ist, dass der Spieler rechtmässig bei der Liga qualifiziert wurde und spielberechtigt war. Bild mit Symbolcharakter | Verteidiger Alban Pnishi wird in den Rücken gestossen, der Ball ist aus dem Blickfeld des Wohler Eigengewächses. Der Jurist Daniele Moro (ehemaliger FCZ-Spieler) präsidiert die eigenständige Disziplinarkommission der SFL. Zusammen mit den Rechtsanwälten Frédéric Zloczower, Roman Mayer und Christoph Henzen führte er die Einvernahme der FCW-Verantwortlichen durch. Grundsätzlich ist die Disziplinarkommission zur Verhängung aller Disziplinarmassnahmen zuständig. Vorbehalten bleiben die Zuständigkeiten des Disziplinarrichters im Spielbetriebswesen sowie des Disziplinarrichters im Sicherheitswesen. Sie übt die Disziplinarbefugnisse aus, die der SFV der SFL delegiert und hat die generelle Kompetenz im Disziplinarwesen der SFL. Namentlich hat sie die Kompetenz: zur Entscheidfällung bei Protest- und Forfait-Fällen gemäss Wettspielreglement des SFV; zur Bestrafung von Amtes wegen oder auf Anzeige hin bei allen unsportlichen Verhaltensweisen, die sich beispielsweise aufgrund von Fernsehbildern oder Videoaufnahmen ergeben; zur Beschlussfassung in allen Fällen, die ihr von anderen Kommissionen der SFL angezeigt wurden (beispielsweise der Qualifikationskommission für Spieler, der Lizenzkommission, der Mutationskommission) und zur Bestrafung der Verstösse gegen die Regelung zum Schutz von Minderjährigen. Die Disziplinarkommission muss innert vier Wochen nach ihrem Eintreten auf den Fall oder nach Überweisung der Akten einen Entscheid fällen. In begründeten Fällen kann davon abgewichen werden. Der Entscheid kann innert einer Frist von fünf Tagen ab Eröffnung des Entscheids beim Rekursgericht der SFL angefochten werden. Ausgenommen sind die Entscheide, die gemäss den Reglementen des SFV oder der SFL endgültig sind. 7

1. Mannschaft | Urs Bächer 18 | 1 | 6 | 11 | 21 | 43 | (10) Diese Zahlen entsprechen leider nicht dem Sechser inkl. Zusatzzahl im Schweizer Zahlenlotto, sondern bilden die Halbjahresbilanz unserer ChL-Mannschaft in nüchternen Zahlen ab. Achtzehn Spiele, ein Sieg, sechs Unentschieden, elf Niederlagen, einundzwanzig Tore geschossen, dreiundvierzig Tore erhalten, Rang zehn. Sagenhaftes Verletzungspech Dass dies für alle Beteiligten, Spieler, Staff und Zuschauer eine unbefriedigende, ja geradezu desaströse Bilanz der ersten beiden Runden ist, steht ausser Rang und Traktanden. Analysiert man die Lage seriös, kann man – ohne Ausreden zu suchen – einiges erklären. Von der Budgetreduzierung, die aus wirtschaftlichen Gründen stattgefunden hat, abgesehen, sticht eine Komponente ins Auge, die in diesem Ausmass keiner vorhersehen konnte, geschweige denn zu kalkulieren war. Spieler, welche in der Kaderplanung der Trainer als Stammkräfte bezeichnet wurden, mussten mehrere Monate verletzungsbedingt pausieren. Yannick Agro mit einem Achillessehnenriss vor dem ersten Ernstkampf, Milani mit Kreuzbandriss, Guto mit zweimaliger Meniskus-Operation sowie Tahiraj mit einem Anriss des hinteren Kreuzbandes standen monatelang nicht zur Verfügung. Im Wochentakt füllte sich das Lazarett. Für Lavdrim Ebipi, der das Kreuzband in Chiasso gerissen hat, ist die Saison leider zu Ende. Rapp mit einem Wadenbeinbruch und Giampa mit einer Bauchmuskelverletzung sind zwar seit sieben Spielen nicht mehr im Kader, sollten aber zum Rückrundenstart wieder einsatzbereit sein. Dass Routinier Bastida die Schulter ausgekugelt hat, Cardiello ebenfalls zweimal den Meniskus operieren lassen musste und Bijelic mit einer Adduktorenverletzung bis zu acht Wochen nicht trainieren und schon gar nicht spielen konnte, war nur noch eine Randnotiz wert. Jetzt müssen halt die noch Jüngeren ran Dass über mehrere Wochen mit elf gesunden Feldspielern trainiert werden musste, ist die Folge dieser unheimlichen Verletzungsserie und war weder für die Spieler noch für Staff leistungsfördernd. Selbstredend konnten die Trainer in keinem der 18 Saisonspiele mit derselben Startformation auflaufen. Spieler, die man in aller Ruhe an den ChL-Rhythmus Stürmer João Paiva traf 8-mal ins Netz – hier allerdings passte es nicht. heranführen wollte, standen plötzlich in der Startelf, mussten Verantwortung übernehmen und wurden zu Hoffnungsträgern. Jetzt müssen halt die Jungen ran, so die einzig verbliebene Alternative. Diese wurden dann auch eingesetzt und machten ihre Sache – in Anbetracht der Umstände – gut. Dass die jungen Spieler über wenig Erfahrung, fehlende Cleverness, aber auch Konstanz verfügen, zeigte sich in der Folge bei jedem Spiel. Als Beispiel seien hier nur die Spiele gegen Schaffhausen und Biel aufgeführt. Beim verdienten Punktgewinn gegen den damaligen Co-Leader Schaffhausen standen nicht weniger als sechs Spieler mit Jahrgang 1992 und jünger in der Startformation. Eine Woche später im Heimspiel gegen den Mittelfeldclub Biel dann die Kehrseite der Medaille. Konzentrations- und Stellungsfehler werden auf diesem Niveau eiskalt ausgenutzt, eine eingespielte und kompakte Mannschaft für den Erfolg ist unabdingbar. Die jungen Spieler wollen und müssen geführt werden, da ist es für die Entwicklung wenig hilfreich, wenn sie in die Rolle der Hoffnungsträger gedrängt werden. U21-Trophy: Locarno vor Wohlen und Chiasso Dass man auch mit einer jungen Truppe Erfolg haben kann, zeigt der FC Locarno. Die seit Jahren verfolgte Philosophie beginnt Früchte zu tragen. Bezeichnenderweise führen die drei Kellerkinder der Liga diese Trophy unangefochten an. Die SFL prämiert die ersten drei Plätze mit einem namhaften Betrag. Dabei werden die Teams ausgezeichnet, welche den Spielern unter 22 Jahren im bezahlten Fussball Einsatzzeit gewähren. Führend in dieser Tabelle ist Locarno mit 5,2 eingesetzten Spielern je Partie. Der FC Wohlen mit 3,9 und Chiasso mit 2,2 eingesetzten Spielern folgen auf den Plätzen. Mannschaft und Trainerstaff möchten sich bei Ihnen, liebe Sponsoren, Gönner und Fans, für die tolle Unterstützung bedanken. Wir wünschen Ihnen schöne Festtage, einen guten Rutsch ins 2014 und freuen uns schon jetzt auf Ihren Besuch im neuen Jahr! 9

Swiss Football League | Andy Wyder<br />

SFL-DISZIPLINARVERFAHREN MIT<br />

WELCHEN FOLGEN<br />

Seit Bekanntwerden der Umstände um die zwei unterschiedlichen Arbeitsverträge des ehemaligen<br />

Fussballspielers Wellington hat auch die Swiss Football League (SFL) den <strong>FC</strong> <strong>Wohlen</strong><br />

im Auge und hat ein Disziplinarverfahren gegen die Verantwortlichen eröffnet. Die Wohler<br />

Fussballfans und insbesondere die Verantwortlichen haben das Urteil in den letzten Tagen<br />

mit grosser Anspannung erwartet. Doch das Warten geht weiter.<br />

Der <strong>FC</strong> <strong>Wohlen</strong> war und ist seit geraumer<br />

Zeit auf vieles vorbereitet, was das Urteil<br />

der Disziplinarkommission gegen die Verantwortlichen<br />

des <strong>FC</strong> <strong>Wohlen</strong> und den <strong>FC</strong><br />

<strong>Wohlen</strong> anbelangt. Die Szenarien tanzen<br />

den dramatischen Tango in den Köpfen der<br />

Verantwortlichen. Ganz so einfach ist der<br />

Fall nicht. Es ist wohl auch die erste Causa<br />

mit diesen Zusammenhängen, die vor allem<br />

das Migrationsamt betreffen, aber nicht die<br />

Liga. So gehen denn auch die Meinungen<br />

über die Zuständigkeit durchaus auseinander.<br />

Klar ist, dass der Spieler rechtmässig bei<br />

der Liga qualifiziert wurde und spielberechtigt<br />

war.<br />

Bild mit Symbolcharakter | Verteidiger Alban Pnishi wird in den Rücken gestossen, der Ball ist<br />

aus dem Blickfeld des Wohler Eigengewächses.<br />

Der Jurist Daniele Moro (ehemaliger <strong>FC</strong>Z-Spieler) präsidiert die eigenständige<br />

Disziplinarkommission der SFL. Zusammen mit den Rechtsanwälten<br />

Frédéric Zloczower, Roman Mayer und Christoph Henzen<br />

führte er die Einvernahme der <strong>FC</strong>W-Verantwortlichen durch.<br />

Grundsätzlich ist die Disziplinarkommission<br />

zur Verhängung aller Disziplinarmassnahmen<br />

zuständig. Vorbehalten bleiben die<br />

Zuständigkeiten des Disziplinarrichters im<br />

Spielbetriebswesen sowie des Disziplinarrichters<br />

im Sicherheitswesen.<br />

Sie übt<br />

die Disziplinarbefugnisse<br />

aus, die<br />

der SFV der SFL delegiert<br />

und hat die<br />

generelle Kompetenz<br />

im Disziplinarwesen<br />

der SFL.<br />

Namentlich hat sie<br />

die Kompetenz: zur<br />

Entscheidfällung bei<br />

Protest- und Forfait-Fällen<br />

gemäss<br />

Wettspielreglement<br />

des SFV; zur Bestrafung<br />

von Amtes<br />

wegen oder auf Anzeige<br />

hin bei allen<br />

unsportlichen Verhaltensweisen,<br />

die<br />

sich beispielsweise aufgrund von Fernsehbildern<br />

oder Videoaufnahmen ergeben; zur<br />

Beschlussfassung in allen Fällen, die ihr von<br />

anderen Kommissionen der SFL angezeigt<br />

wurden (beispielsweise der Qualifikationskommission<br />

für Spieler, der Lizenzkommission,<br />

der Mutationskommission) und zur<br />

Bestrafung der Verstösse gegen die Regelung<br />

zum Schutz von Minderjährigen.<br />

Die Disziplinarkommission muss innert vier<br />

Wochen nach ihrem Eintreten auf den Fall<br />

oder nach Überweisung der Akten einen<br />

Entscheid fällen. In begründeten Fällen<br />

kann davon abgewichen werden.<br />

Der Entscheid kann innert einer Frist von<br />

fünf Tagen ab Eröffnung des Entscheids<br />

beim Rekursgericht der SFL angefochten<br />

werden. Ausgenommen sind die Entscheide,<br />

die gemäss den Reglementen des SFV<br />

oder der SFL endgültig sind.<br />

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