Behörde, Amt
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Behörde, <strong>Amt</strong><br />
Kurzbezeichnung der Behörde, Straße Nr./Postfach, PLZ Ort<br />
Zustellungsart<br />
Anrede<br />
Vorname Name<br />
Straße<br />
PLZ Ort<br />
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Telefon, Name Datum<br />
Verfügung vom zur Bestattung von <br />
Sehr geehrte/r ,<br />
wir haben/ich habe festgestellt, dass Sie meiner/unserer Verfügung vom nicht<br />
nachgekommen sind. Daher ergeht folgender<br />
Bescheid:<br />
1. Die mit Verfügung vom angedrohte Ersatzvornahme wird festgesetzt.<br />
2. Die Ersatzvornahme wird voraussichtlich am durchgeführt und der Verstorbene/die<br />
Verstorbene in bestattet.<br />
3. Die Kosten der Ersatzvornahme betragen nach dem voraussichtlich Euro.<br />
Zur Bestattung des/der Verstorbenen werden ausgeführt:<br />
<br />
4. Wir fordern/Ich fordere Sie auf, diesen Betrag bis zum /innerhalb von nach Erhalt dieses Bescheids auf eines der unten genannten<br />
Konten unter Angabe des Verwendungszwecks zu<br />
überweisen.<br />
5. Verwaltungskosten werden nicht erhoben./Die Verwaltungskosten werden auf festgesetzt.<br />
Begründung:<br />
Mit Verfügung vom hatten wir/hatte ich Ihnen aufgegeben, den Verstorbenen/die<br />
Verstorbene bis zum zu bestatten.<br />
Gleichzeitig hatten wir/hatte ich Ihnen angedroht, nach erfolglosem Ablauf der Frist die Bestattung<br />
im Wege der Ersatzvornahme durchzuführen. Aufgrund unserer/meiner Ermittlungen haben<br />
wir/habe ich festgestellt, dass Sie dieser Verpflichtung innerhalb der genannten Frist nicht<br />
nachgekommen sind.<br />
Die Voraussetzungen für die Vollstreckung der Verfügung vom liegen nach § vor. Die Verfügung ist vollziehbar, weil .<br />
In allen Bundesländern mit Ausnahme von Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt:<br />
Nach § sind Sie<br />
der Kostenschuldner und daher verpflichtet, die Kosten der Ersatzvornahme zu tragen.
Nur in den Bundesländern Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt:<br />
Als Geschäftsführer einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag sind wir/bin ich berechtigt,<br />
von Ihnen als zur Bestattung Verpflichteten (als Geschäftsherrn) die Aufwendungen der<br />
Bestattung zu fordern, die nach den Umständen erforderlich waren (vgl. § 683 BGB). Die Kosten<br />
der Bestattung waren erforderlich und sind daher von Ihnen als zur Bestattung Verpflichteten zu<br />
tragen.<br />
Sollten Sie der Zahlungsaufforderung zu Nr. 4 nicht nachkommen, werden wir den festgesetzten<br />
Betrag im Wege der Verwaltungsvollstreckung bei Ihnen beitreiben.<br />
Das Recht auf Nachforderung bleibt unberührt, wenn die Ersatzvornahme einen höheren<br />
Kostenaufwand verursacht als unter 4. angegeben. Überzahlte Beträge werden nach<br />
Durchführung der Ersatzvornahme erstattet.<br />
Begründung der Kostenentscheidung:<br />
Die Kostenentscheidung folgt aus § . Der Gesamtbetrag der von Ihnen zu tragenden Kosten berechnet sich wie folgt:<br />
<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach bei<br />
in schriftlich oder<br />
zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.<br />
Wir weisen aber darauf hin, dass gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO Ihr Widerspruch keine<br />
aufschiebende Wirkung hat, da die Kosten einer Ersatzvornahme öffentliche Abgaben und Kosten<br />
darstellen.<br />
Ein Widerspruch gegen die Kostenentscheidung zu hat gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO keine<br />
aufschiebende Wirkung.<br />
Auf Antrag kann das in die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs in den Fällen des § 80 Abs. 2 Nr. 1<br />
VwGO ganz oder teilweise anordnen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
im Auftrag<br />
<br />
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