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Zytostatika im Gesundheitsdienst (M620) - BGW

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Personen zusätzlich zur oben beschriebenen<br />

Untersuchung ein Belastungsmonitoring angeboten<br />

wird.<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung<br />

auf Verlangen des Versicherten:<br />

Der Arbeitgeber muss auf Verlangen des<br />

Arbeitnehmers eine Vorsorgeuntersuchung<br />

ermöglichen:<br />

„(1) Ein Versicherter, der einen ursächlichen<br />

Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung<br />

und seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet,<br />

ist auf sein Verlangen einer Vorsorge -<br />

untersuchung auch zu unterziehen, wenn die<br />

Voraussetzungen des § 3 Absatz 1 [BGV<br />

A4] nicht vorliegen, aber damit zu rechnen<br />

ist, dass er durch seine Tätigkeit an seiner<br />

Gesundheit geschädigt werden kann, weil er<br />

mit Gefahrstoffen umgeht oder eine gefährdende<br />

Tätigkeit ausübt.“ (§ 7 BGV A 4)<br />

Hinweis:<br />

Bei Tätigkeiten, bei denen durch die Art der<br />

Verwendung eine Exposition sicher auszuschließen<br />

ist, etwa bei der Handhabung von<br />

Arzne<strong>im</strong>itteln in Form von Kapseln und bei<br />

ausschließlicher Verwendung von <strong>Zytostatika</strong><br />

ohne krebserzeugende und mutagene<br />

Eigenschaften wie beispielsweise Mistel -<br />

extrakten, ist eine arbeitsmedizinische Vor sor -<br />

ge unter suchung nicht erforderlich.<br />

7 Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />

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