Zytostatika im Gesundheitsdienst (M620) - BGW
Zytostatika im Gesundheitsdienst (M620) - BGW
Zytostatika im Gesundheitsdienst (M620) - BGW
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Personen zusätzlich zur oben beschriebenen<br />
Untersuchung ein Belastungsmonitoring angeboten<br />
wird.<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung<br />
auf Verlangen des Versicherten:<br />
Der Arbeitgeber muss auf Verlangen des<br />
Arbeitnehmers eine Vorsorgeuntersuchung<br />
ermöglichen:<br />
„(1) Ein Versicherter, der einen ursächlichen<br />
Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung<br />
und seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet,<br />
ist auf sein Verlangen einer Vorsorge -<br />
untersuchung auch zu unterziehen, wenn die<br />
Voraussetzungen des § 3 Absatz 1 [BGV<br />
A4] nicht vorliegen, aber damit zu rechnen<br />
ist, dass er durch seine Tätigkeit an seiner<br />
Gesundheit geschädigt werden kann, weil er<br />
mit Gefahrstoffen umgeht oder eine gefährdende<br />
Tätigkeit ausübt.“ (§ 7 BGV A 4)<br />
Hinweis:<br />
Bei Tätigkeiten, bei denen durch die Art der<br />
Verwendung eine Exposition sicher auszuschließen<br />
ist, etwa bei der Handhabung von<br />
Arzne<strong>im</strong>itteln in Form von Kapseln und bei<br />
ausschließlicher Verwendung von <strong>Zytostatika</strong><br />
ohne krebserzeugende und mutagene<br />
Eigenschaften wie beispielsweise Mistel -<br />
extrakten, ist eine arbeitsmedizinische Vor sor -<br />
ge unter suchung nicht erforderlich.<br />
7 Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />
45