G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S
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G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S<br />
Gemeindeverwaltung<br />
Zugerstrasse 10, Postfach 71, 8915 Hausen am Albis<br />
Telefon 044 764 80 20<br />
Telefax 044 764 80 29<br />
E-Mail gemeinde@hausen.zh.ch<br />
Homepage www.hausen.ch<br />
Reglement über die Vermietung von öffentlichen Räumen<br />
der Politischen Gemeinde Hausen am Albis<br />
1. Allgemeine Bestimmungen<br />
1.1. Einleitung<br />
Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Vermietung von Räumlichkeiten der<br />
Politischen Gemeinde Hausen am Albis. Die allgemeinen Bestimmungen werden durch<br />
spezielle Bestimmungen für die einzelnen Mietobjekte ergänzt.<br />
Diesem Reglement sind die folgenden Räume unterstellt:<br />
− Gemeindesaal „Weid“ mit Bühne und Küche<br />
− Mehrzwecksaal Bifangstrasse 1 mit Küche<br />
− Obergeschoss des ehemaligen Postgebäudes Ebertswil<br />
− Chratzscheune (Probelokal)<br />
− Schützenstube Heisch<br />
− Jugendtrefflokal <br />
Anderweitig geregelt sind:<br />
− Obergeschoss der Wasserwarte, Schulhausstrasse<br />
− Zivilschutzkeller<br />
1.2. Grundsatz<br />
Die Vermietung von Räumlichkeiten der Politischen Gemeinde Hausen am Albis dient<br />
der Pflege und Förderung des kulturellen, bildenden und geselligen Lebens der<br />
Gemeinde. Sie erfolgt durch die Verwaltung der Politischen Gemeinde.<br />
Die Vermietung erfolgt nach folgenden Prioritäten:<br />
Erstens für Veranstaltungen der politischen Gemeinde und ihrer Organe; zweitens für<br />
ortsansässige öffentlich-rechtliche Institutionen; drittens für Dorfvereine*) und<br />
Einwohner; viertens für auswärtige Mieter.<br />
Die Vermietung erfolgt in der Regel pro Tag, jeweils zwischen 08.00 und 24.00 Uhr.<br />
Bei Belegungen für Proben (nur für die Zeit der Proben) steht den Dorfvereinen*) das<br />
jeweilige Lokal gratis zur Verfügung, mit der Ausnahme, dass die Räumlichkeiten<br />
anderweitig vermietet werden. Die gleiche Regelung gilt für Sitzungen der<br />
ortsansässigen Parteien.<br />
*) Statutarische Zweckerfüllung in Hausen am Albis
1.3. Gebühren<br />
Die Mietgebühren sind vor der Benützung der Politischen Gemeinde zu entrichten. Bei<br />
Vermietung an Organe der Politischen Gemeinde erfolgt eine interne Verrechnung.<br />
Falls die Reinigung/Nachreinigung durch die Gemeinde erfolgt, wird dies mit einer<br />
Grundpauschale zuzüglich nach Aufwand (Fr. 50.--/Stunde) in Rechnung gestellt (siehe<br />
auch Pkt. 1.5. Benützungsregeln). Hinzu kommt die einheitliche Regelung, dass eine<br />
weitere ordentliche Tagesbenützungsgebühr verrechnet wird, wenn der Veranstalter<br />
den Saal/Raum am Folgetag nach 10.00 Uhr abgeben bzw. reinigen möchte<br />
(Verhinderung von Einnahmenausfällen am Folgetag). Diese Regelung gilt nicht für<br />
Hauser Dorfvereine. <br />
Ortsansässigen Institutionen, Vereinen und Privaten*) wird eine Ermässigung von 50 %<br />
auf den Mietpreisen, nicht aber auf den Reinigungskosten gewährt.<br />
Bei Spezialfällen entscheidet der Liegenschaftenvorsteher in eigener Kompetenz.<br />
*) Unter dem Begriff "Private" ist beispielsweise zu verstehen: Familienfeier<br />
(geschlossene Gesellschaft)<br />
1.4. Formalitäten<br />
Mietgesuche sind bei der Gemeindeverwaltung schriftlich oder per Email einzureichen<br />
(Formular unter www.hausen.ch). Zuständig für die Zuteilung des Saals ist die<br />
bezeichnete Stelle in der Gemeindeverwaltung. Bezüglich der Übernahme und<br />
Übergabe der Räumlichkeiten sind die Weisungen des zuständigen Saalwarts zu<br />
beachten.<br />
1.5. Benützungsregeln<br />
− Für die Einhaltung von Ruhe und Ordnung ist der Mieter haftbar.<br />
− In sämtlichen öffentlichen Gebäuden und Räumlichkeiten der Politischen Gemeinde<br />
gilt ein absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist nur ausserhalb der Gebäude<br />
erlaubt <br />
− Die Benützung der Räume ist grundsätzlich bis 24.00 Uhr beschränkt.<br />
Verlängerungen sind nur auf ausdrückliches Gesuch, welches gleichzeitig mit dem<br />
Benützungsgesuch einzureichen ist, möglich.<br />
− Der Mieter sorgt für Ruhe und Ordnung in und um das Gebäude. Zur Einhaltung der<br />
Nachtruhe müssen Fenster und Aussentüren ab 22.00 Uhr geschlossen sein.<br />
− Der Mieter ist für die rechtzeitige Einholung weiterer Bewilligungen<br />
(Wirtschaftspatent, Polizeistundenverlängerung etc.) verantwortlich.<br />
− Die gemieteten Räume sowie die Umgebung sind durch den Mieter in tadellos<br />
gereinigtem Zustand zurückzugeben. Bei ungenügender Reinigung erfolgt die<br />
Nachreinigung durch die Gemeinde auf Kosten des Mieters (siehe auch Pkt. 1.3.<br />
Gebühren). Der anfallende Abfall muss in Kehrichtsäcken entsorgt werden. Der<br />
Veranstalter hat die Entsorgungsgebühren zu bezahlen.<br />
− Pflanzen und andere Dekoration müssen auf hinreichend schützende Unterlagen<br />
gestellt werden. Das Anbringen von Bildern, Plakaten etc. ohne besondere<br />
−<br />
Erlaubnis des Saalwarts ist nicht zulässig.<br />
Für das gemietete Inventar wird bei Übernahme und Abgabe ein Übergabeprotokoll<br />
erstellt. Für fehlende oder defekte Gegenstände wird dem Mieter Rechnung<br />
gestellt.<br />
− Die Reservation muss durch eine volljährige Person erfolgen, welche für das<br />
Einhalten aller Vorschriften und Pflichten im Zusammenhang mit der jeweiligen<br />
Benützung verantwortlich und haftbar ist. <br />
−<br />
Bezüglich eines allfälligen Alkoholausschankes wird auf die gesetzlichen Vorgaben<br />
verwiesen. <br />
1.6. Schadenfolgen<br />
Der Mieter haftet für alle Schäden an Liegenschaften und Mobiliar, die durch<br />
unsachgemässe Bedienung und/oder mutwillige Beschädigung entstehen.<br />
Eingeschlossen sind Glas- und Geschirrbruch. Der Abschluss einer<br />
Haftpflichtversicherung durch den Mieter wird empfohlen.
1.7. Parkplätze<br />
Zum Parkieren stehen die öffentlichen Parkplätze der Gemeinde zur Verfügung. Es<br />
sind dies in Hausen die Parkplätze im Chratz, an der Bifangstrasse (gegenüber der<br />
katholischen Kirche) und beim Schützenhaus. In Ebertswil gibt es nur wenige<br />
Parkfelder beim Kehrplatz der öffentlichen Verkehrsbetriebe; hier ist unbedingt darauf<br />
zu achten, dass die markierte Fahrspur frei bleibt.<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Parkplätze auch anderweitig<br />
genutzt werden können. Sie sind nicht Gegenstand der Vermietung. Es ist Sache des<br />
Mieters, auf die beschränkten Parkierungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen. Die<br />
Benutzung der im Stundentakt verkehrenden öffentlichen Busse wird empfohlen.
2. Spezielle Bestimmungen Gemeindesaal "Weid"<br />
2.1. Grundsätzliches<br />
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Vermietung von Räumlichkeiten der<br />
Politischen Gemeinde Hausen am Albis.<br />
2.2. Adresse<br />
Der Gemeindesaal befindet sich in der Schulanlage der Oberstufenschulgemeinde. Die<br />
nächste Parkiermöglichkeit befindet sich auf dem Chratzplatz.<br />
2.3. Räumlichkeiten<br />
− Saal mit 306 Plätzen bei Bankettbestuhlung und 462 Plätzen bei Konzertbestuhlung<br />
− Foyer mit Garderobe (Schulhaus)<br />
− WC-Räume im Untergeschoss des Schulhauses<br />
Zusätzlich separat zu mieten:<br />
− Küche (eventuell mit Getränkekeller)<br />
− Bühne mit Nebenräumen und Infrastruktur<br />
2.4. Nutzung durch Primarschule Hausen und Oberstufe Hausen am Albis,<br />
Kappel am Albis und Rifferswil<br />
Nach Absprache mit dem Saalabwart können die genannten Schulen den Saal<br />
tagsüber jederzeit und unentgeltlich benützen, sofern er nicht anderweitig belegt ist.<br />
2.5. Gebühren<br />
Ortsansässige Vereine*)<br />
Ortsansässige Vereine und Institutionen haben grundsätzlich Anrecht auf kostenlose<br />
Benützung des Saals inklusive Bühne und Küche für maximal zwei Anlässe (je 1 Tag)<br />
pro Kalenderjahr. Unter dem Begriff "Anlass" ist beispielsweise zu verstehen: Kränzli,<br />
Theateraufführung, Generalversammlung etc.<br />
*) Statutarische Zweckerfüllung in Hausen am Albis<br />
Tarifordnung pro Tag bzw. Benützung<br />
Franken<br />
− Gemeindesaal inkl. Foyer und Toiletten 500.00<br />
− Küche (eventuell mit Getränkekeller) 200.00<br />
− Bühne mit Nebenräumen und Infrastruktur 200.00<br />
− Reinigungspauschale Saal*) 100.00<br />
mit Küche*) 200.00<br />
*) Diese Pauschale wird nachträglich eingefordert, wenn die gemieteten<br />
Räumlichkeiten etc. unsauber abgegeben werden. Zuzüglich zu dieser Pauschale<br />
wird der Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt (siehe auch 1.3. und 1.5. in den<br />
allgemeinen Bestimmungen).
3. Spezielle Bestimmungen Raum im Mehrzweckgebäude<br />
Bifangstrasse 1<br />
3.1. Grundsätzliches<br />
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Vermietung von Räumlichkeiten der<br />
Politischen Gemeinde Hausen am Albis.<br />
3.2. Adresse<br />
Der Mehrzweckraum befindet sich im Mehrzweckgebäude an der Bifangstrasse 1. Die<br />
nächste Parkiermöglichkeit besteht an der Bifangstrasse, gegenüber der katholischen<br />
Kirche.<br />
3.3. Räumlichkeiten<br />
− Saal mit 150 Plätzen<br />
− Küche<br />
3.4. Gebühren<br />
Tarifordnung pro Tag bzw. Benützung<br />
Franken<br />
− Mehrzweckraum inkl. Toiletten 150.00<br />
− Küche 100.00<br />
− Reinigungspauschale*) 100.00<br />
*) Diese Pauschale wird nachträglich eingefordert, wenn die gemieteten<br />
Räumlichkeiten etc. unsauber abgegeben werden. Zuzüglich zu dieser Pauschale<br />
wird der Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt (siehe auch 1.3. und 1.5. in den<br />
allgemeinen Bestimmungen).
4. Spezielle Bestimmungen Raum im 1. Stock des<br />
ehemaligen Postgebäudes in Ebertswil<br />
4.1. Grundsätzliches<br />
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Vermietung von Räumlichkeiten der<br />
Politischen Gemeinde Hausen am Albis<br />
4.2. Adresse<br />
Der Raum befindet sich im 1. Stock des ehemaligen Postgebäudes an der Dorfstrasse<br />
8, Ebertswil.<br />
4.3. Räumlichkeiten<br />
− Raum mit 20 Plätzen und Kochnische<br />
− Separater Raum mit Kühlschrank<br />
4.4. Gebühren<br />
Tarifordnung pro Tag bzw. Benützung<br />
Franken<br />
− Raum inkl. Toiletten 80.00<br />
− Reinigungspauschale, sollte nicht selber gereinigt werden*) 100.00<br />
*) Diese Pauschale wird nachträglich eingefordert, wenn die gemieteten<br />
Räumlichkeiten etc. unsauber abgegeben werden. Zuzüglich zu dieser Pauschale<br />
wird der Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt (siehe auch 1.3. und 1.5. in den<br />
allgemeinen Bestimmungen).
5. Spezielle Bestimmungen Raum im 1. Stock der<br />
Chratzscheune (Probelokal)<br />
5.1. Grundsätzliches<br />
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Vermietung von Räumlichkeiten der<br />
Politischen Gemeinde Hausen am Albis.<br />
5.2. Adresse<br />
Der Raum befindet sich im 1. Stock der Chratzscheune bei der Altstoffsammelstelle<br />
Chratz. Die nächste Parkiermöglichkeit befindet sich auf dem Chratzplatz.<br />
5.3. Räumlichkeiten<br />
− Raum mit 40 Plätzen<br />
5.4. Gebühren<br />
Tarifordnung pro Tag bzw. Benützung<br />
Franken<br />
− Raum inkl. Toiletten 80.00<br />
− Reinigungspauschale, sollte nicht selber gereinigt werden*) 100.00<br />
*) Diese Pauschale wird nachträglich eingefordert, wenn die gemieteten<br />
Räumlichkeiten etc. unsauber abgegeben werden. Zuzüglich zu dieser Pauschale<br />
wird der Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt (siehe auch 1.3. und 1.5. in den<br />
allgemeinen Bestimmungen).
6. Spezielle Bestimmungen Schützenstube Heisch<br />
6.1. Grundsätzliches<br />
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Vermietung von Räumlichkeiten der<br />
Politischen Gemeinde Hausen am Albis<br />
6.2. Adresse<br />
Die Schützenstube befindet sich im Schützenhaus an der Oberalbisstrasse.<br />
6.3. Räumlichkeiten<br />
− Raum mit 25 Plätzen und Kochnische (sehr bescheidene Infrastruktur sowie<br />
Holzheizung)<br />
6.4. Gebühren<br />
Tarifordnung pro Tag bzw. Benützung<br />
Franken<br />
− Schützenstube inkl. Toiletten 110.00<br />
− Reinigungspauschale, sollte nicht selber gereinigt werden*) 100.00<br />
*) Diese Pauschale wird nachträglich eingefordert, wenn die gemieteten<br />
Räumlichkeiten etc. unsauber abgegeben werden. Zuzüglich zu dieser Pauschale<br />
wird der Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt (siehe auch 1.3. und 1.5. in den<br />
allgemeinen Bestimmungen).<br />
6.5. Schiessanlässe<br />
An sämtlichen öffentlichen bzw. publizierten Schiessanlässen wird die Schützenstube<br />
nicht fremdvermietet.
7. Spezielle Bestimmungen Raum im Erdgeschoss des<br />
Jugendtrefflokals <br />
7.1. Grundsätzliches<br />
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Vermietung von Räumlichkeiten der<br />
Politischen Gemeinde Hausen am Albis<br />
7.2. Adresse<br />
Der Raum befindet sich im Erdgeschoss der Chratzscheune bei der<br />
Altstoffsammelstelle Chratz. Die nächste Parkiermöglichkeit befindet sich auf dem<br />
Chratzparkplatz.<br />
7.3. Räumlichkeiten<br />
− Raum mit 15 Plätzen<br />
7.4. Gebühren<br />
Tarifordnung pro Tag bzw. Benützung<br />
Franken<br />
− Raum inkl. Toiletten 60.00<br />
− Reinigungspauschale, sollte nicht selber gereinigt werden*) 100.00<br />
*) Diese Pauschale wird nachträglich eingefordert, wenn die gemieteten<br />
Räumlichkeiten etc. unsauber abgegeben werden. Zuzüglich zu dieser Pauschale<br />
wird der Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt (siehe auch 1.3. und 1.5. in den<br />
allgemeinen Bestimmungen).
8. Inkraftsetzung<br />
Dieses Benützungsreglement tritt per 1. Januar 2005 in Kraft.<br />
Für die einfachere Verständlichkeit ist dieses Benützungsreglement nur in männlicher Form<br />
geschrieben worden. Selbstverständlich beziehen sich alle Begriffe und Funktionen auch für<br />
das weibliche Geschlecht.<br />
Gemeinderat Hausen am Albis<br />
René Hess, Gemeindepräsident<br />
Felix Oberhänsli, Gemeindeschreiber<br />
Genehmigt durch den Gemeinderat mit Beschluss vom 14. September 2004.<br />
Ergänzung gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 8. Mai 2007 mit Wirkung ab 1. Juli 2007<br />
Ergänzung gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 21. Oktober 2008 mit Wirkung per sofort.