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G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S

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G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S<br />

Gemeindeverwaltung<br />

Zugerstrasse 10, Postfach 71, 8915 Hausen am Albis<br />

Telefon 044 764 80 20<br />

Telefax 044 764 80 29<br />

E-Mail gemeinde@hausen.zh.ch<br />

Homepage www.hausen.ch<br />

Reglement über die Vermietung von öffentlichen Räumen<br />

der Politischen Gemeinde Hausen am Albis<br />

1. Allgemeine Bestimmungen<br />

1.1. Einleitung<br />

Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Vermietung von Räumlichkeiten der<br />

Politischen Gemeinde Hausen am Albis. Die allgemeinen Bestimmungen werden durch<br />

spezielle Bestimmungen für die einzelnen Mietobjekte ergänzt.<br />

Diesem Reglement sind die folgenden Räume unterstellt:<br />

− Gemeindesaal „Weid“ mit Bühne und Küche<br />

− Mehrzwecksaal Bifangstrasse 1 mit Küche<br />

− Obergeschoss des ehemaligen Postgebäudes Ebertswil<br />

− Chratzscheune (Probelokal)<br />

− Schützenstube Heisch<br />

− Jugendtrefflokal <br />

Anderweitig geregelt sind:<br />

− Obergeschoss der Wasserwarte, Schulhausstrasse<br />

− Zivilschutzkeller<br />

1.2. Grundsatz<br />

Die Vermietung von Räumlichkeiten der Politischen Gemeinde Hausen am Albis dient<br />

der Pflege und Förderung des kulturellen, bildenden und geselligen Lebens der<br />

Gemeinde. Sie erfolgt durch die Verwaltung der Politischen Gemeinde.<br />

Die Vermietung erfolgt nach folgenden Prioritäten:<br />

Erstens für Veranstaltungen der politischen Gemeinde und ihrer Organe; zweitens für<br />

ortsansässige öffentlich-rechtliche Institutionen; drittens für Dorfvereine*) und<br />

Einwohner; viertens für auswärtige Mieter.<br />

Die Vermietung erfolgt in der Regel pro Tag, jeweils zwischen 08.00 und 24.00 Uhr.<br />

Bei Belegungen für Proben (nur für die Zeit der Proben) steht den Dorfvereinen*) das<br />

jeweilige Lokal gratis zur Verfügung, mit der Ausnahme, dass die Räumlichkeiten<br />

anderweitig vermietet werden. Die gleiche Regelung gilt für Sitzungen der<br />

ortsansässigen Parteien.<br />

*) Statutarische Zweckerfüllung in Hausen am Albis


1.3. Gebühren<br />

Die Mietgebühren sind vor der Benützung der Politischen Gemeinde zu entrichten. Bei<br />

Vermietung an Organe der Politischen Gemeinde erfolgt eine interne Verrechnung.<br />

Falls die Reinigung/Nachreinigung durch die Gemeinde erfolgt, wird dies mit einer<br />

Grundpauschale zuzüglich nach Aufwand (Fr. 50.--/Stunde) in Rechnung gestellt (siehe<br />

auch Pkt. 1.5. Benützungsregeln). Hinzu kommt die einheitliche Regelung, dass eine<br />

weitere ordentliche Tagesbenützungsgebühr verrechnet wird, wenn der Veranstalter<br />

den Saal/Raum am Folgetag nach 10.00 Uhr abgeben bzw. reinigen möchte<br />

(Verhinderung von Einnahmenausfällen am Folgetag). Diese Regelung gilt nicht für<br />

Hauser Dorfvereine. <br />

Ortsansässigen Institutionen, Vereinen und Privaten*) wird eine Ermässigung von 50 %<br />

auf den Mietpreisen, nicht aber auf den Reinigungskosten gewährt.<br />

Bei Spezialfällen entscheidet der Liegenschaftenvorsteher in eigener Kompetenz.<br />

*) Unter dem Begriff "Private" ist beispielsweise zu verstehen: Familienfeier<br />

(geschlossene Gesellschaft)<br />

1.4. Formalitäten<br />

Mietgesuche sind bei der Gemeindeverwaltung schriftlich oder per Email einzureichen<br />

(Formular unter www.hausen.ch). Zuständig für die Zuteilung des Saals ist die<br />

bezeichnete Stelle in der Gemeindeverwaltung. Bezüglich der Übernahme und<br />

Übergabe der Räumlichkeiten sind die Weisungen des zuständigen Saalwarts zu<br />

beachten.<br />

1.5. Benützungsregeln<br />

− Für die Einhaltung von Ruhe und Ordnung ist der Mieter haftbar.<br />

− In sämtlichen öffentlichen Gebäuden und Räumlichkeiten der Politischen Gemeinde<br />

gilt ein absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist nur ausserhalb der Gebäude<br />

erlaubt <br />

− Die Benützung der Räume ist grundsätzlich bis 24.00 Uhr beschränkt.<br />

Verlängerungen sind nur auf ausdrückliches Gesuch, welches gleichzeitig mit dem<br />

Benützungsgesuch einzureichen ist, möglich.<br />

− Der Mieter sorgt für Ruhe und Ordnung in und um das Gebäude. Zur Einhaltung der<br />

Nachtruhe müssen Fenster und Aussentüren ab 22.00 Uhr geschlossen sein.<br />

− Der Mieter ist für die rechtzeitige Einholung weiterer Bewilligungen<br />

(Wirtschaftspatent, Polizeistundenverlängerung etc.) verantwortlich.<br />

− Die gemieteten Räume sowie die Umgebung sind durch den Mieter in tadellos<br />

gereinigtem Zustand zurückzugeben. Bei ungenügender Reinigung erfolgt die<br />

Nachreinigung durch die Gemeinde auf Kosten des Mieters (siehe auch Pkt. 1.3.<br />

Gebühren). Der anfallende Abfall muss in Kehrichtsäcken entsorgt werden. Der<br />

Veranstalter hat die Entsorgungsgebühren zu bezahlen.<br />

− Pflanzen und andere Dekoration müssen auf hinreichend schützende Unterlagen<br />

gestellt werden. Das Anbringen von Bildern, Plakaten etc. ohne besondere<br />

−<br />

Erlaubnis des Saalwarts ist nicht zulässig.<br />

Für das gemietete Inventar wird bei Übernahme und Abgabe ein Übergabeprotokoll<br />

erstellt. Für fehlende oder defekte Gegenstände wird dem Mieter Rechnung<br />

gestellt.<br />

− Die Reservation muss durch eine volljährige Person erfolgen, welche für das<br />

Einhalten aller Vorschriften und Pflichten im Zusammenhang mit der jeweiligen<br />

Benützung verantwortlich und haftbar ist. <br />

−<br />

Bezüglich eines allfälligen Alkoholausschankes wird auf die gesetzlichen Vorgaben<br />

verwiesen. <br />

1.6. Schadenfolgen<br />

Der Mieter haftet für alle Schäden an Liegenschaften und Mobiliar, die durch<br />

unsachgemässe Bedienung und/oder mutwillige Beschädigung entstehen.<br />

Eingeschlossen sind Glas- und Geschirrbruch. Der Abschluss einer<br />

Haftpflichtversicherung durch den Mieter wird empfohlen.


1.7. Parkplätze<br />

Zum Parkieren stehen die öffentlichen Parkplätze der Gemeinde zur Verfügung. Es<br />

sind dies in Hausen die Parkplätze im Chratz, an der Bifangstrasse (gegenüber der<br />

katholischen Kirche) und beim Schützenhaus. In Ebertswil gibt es nur wenige<br />

Parkfelder beim Kehrplatz der öffentlichen Verkehrsbetriebe; hier ist unbedingt darauf<br />

zu achten, dass die markierte Fahrspur frei bleibt.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Parkplätze auch anderweitig<br />

genutzt werden können. Sie sind nicht Gegenstand der Vermietung. Es ist Sache des<br />

Mieters, auf die beschränkten Parkierungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen. Die<br />

Benutzung der im Stundentakt verkehrenden öffentlichen Busse wird empfohlen.


2. Spezielle Bestimmungen Gemeindesaal "Weid"<br />

2.1. Grundsätzliches<br />

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Vermietung von Räumlichkeiten der<br />

Politischen Gemeinde Hausen am Albis.<br />

2.2. Adresse<br />

Der Gemeindesaal befindet sich in der Schulanlage der Oberstufenschulgemeinde. Die<br />

nächste Parkiermöglichkeit befindet sich auf dem Chratzplatz.<br />

2.3. Räumlichkeiten<br />

− Saal mit 306 Plätzen bei Bankettbestuhlung und 462 Plätzen bei Konzertbestuhlung<br />

− Foyer mit Garderobe (Schulhaus)<br />

− WC-Räume im Untergeschoss des Schulhauses<br />

Zusätzlich separat zu mieten:<br />

− Küche (eventuell mit Getränkekeller)<br />

− Bühne mit Nebenräumen und Infrastruktur<br />

2.4. Nutzung durch Primarschule Hausen und Oberstufe Hausen am Albis,<br />

Kappel am Albis und Rifferswil<br />

Nach Absprache mit dem Saalabwart können die genannten Schulen den Saal<br />

tagsüber jederzeit und unentgeltlich benützen, sofern er nicht anderweitig belegt ist.<br />

2.5. Gebühren<br />

Ortsansässige Vereine*)<br />

Ortsansässige Vereine und Institutionen haben grundsätzlich Anrecht auf kostenlose<br />

Benützung des Saals inklusive Bühne und Küche für maximal zwei Anlässe (je 1 Tag)<br />

pro Kalenderjahr. Unter dem Begriff "Anlass" ist beispielsweise zu verstehen: Kränzli,<br />

Theateraufführung, Generalversammlung etc.<br />

*) Statutarische Zweckerfüllung in Hausen am Albis<br />

Tarifordnung pro Tag bzw. Benützung<br />

Franken<br />

− Gemeindesaal inkl. Foyer und Toiletten 500.00<br />

− Küche (eventuell mit Getränkekeller) 200.00<br />

− Bühne mit Nebenräumen und Infrastruktur 200.00<br />

− Reinigungspauschale Saal*) 100.00<br />

mit Küche*) 200.00<br />

*) Diese Pauschale wird nachträglich eingefordert, wenn die gemieteten<br />

Räumlichkeiten etc. unsauber abgegeben werden. Zuzüglich zu dieser Pauschale<br />

wird der Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt (siehe auch 1.3. und 1.5. in den<br />

allgemeinen Bestimmungen).


3. Spezielle Bestimmungen Raum im Mehrzweckgebäude<br />

Bifangstrasse 1<br />

3.1. Grundsätzliches<br />

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Vermietung von Räumlichkeiten der<br />

Politischen Gemeinde Hausen am Albis.<br />

3.2. Adresse<br />

Der Mehrzweckraum befindet sich im Mehrzweckgebäude an der Bifangstrasse 1. Die<br />

nächste Parkiermöglichkeit besteht an der Bifangstrasse, gegenüber der katholischen<br />

Kirche.<br />

3.3. Räumlichkeiten<br />

− Saal mit 150 Plätzen<br />

− Küche<br />

3.4. Gebühren<br />

Tarifordnung pro Tag bzw. Benützung<br />

Franken<br />

− Mehrzweckraum inkl. Toiletten 150.00<br />

− Küche 100.00<br />

− Reinigungspauschale*) 100.00<br />

*) Diese Pauschale wird nachträglich eingefordert, wenn die gemieteten<br />

Räumlichkeiten etc. unsauber abgegeben werden. Zuzüglich zu dieser Pauschale<br />

wird der Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt (siehe auch 1.3. und 1.5. in den<br />

allgemeinen Bestimmungen).


4. Spezielle Bestimmungen Raum im 1. Stock des<br />

ehemaligen Postgebäudes in Ebertswil<br />

4.1. Grundsätzliches<br />

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Vermietung von Räumlichkeiten der<br />

Politischen Gemeinde Hausen am Albis<br />

4.2. Adresse<br />

Der Raum befindet sich im 1. Stock des ehemaligen Postgebäudes an der Dorfstrasse<br />

8, Ebertswil.<br />

4.3. Räumlichkeiten<br />

− Raum mit 20 Plätzen und Kochnische<br />

− Separater Raum mit Kühlschrank<br />

4.4. Gebühren<br />

Tarifordnung pro Tag bzw. Benützung<br />

Franken<br />

− Raum inkl. Toiletten 80.00<br />

− Reinigungspauschale, sollte nicht selber gereinigt werden*) 100.00<br />

*) Diese Pauschale wird nachträglich eingefordert, wenn die gemieteten<br />

Räumlichkeiten etc. unsauber abgegeben werden. Zuzüglich zu dieser Pauschale<br />

wird der Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt (siehe auch 1.3. und 1.5. in den<br />

allgemeinen Bestimmungen).


5. Spezielle Bestimmungen Raum im 1. Stock der<br />

Chratzscheune (Probelokal)<br />

5.1. Grundsätzliches<br />

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Vermietung von Räumlichkeiten der<br />

Politischen Gemeinde Hausen am Albis.<br />

5.2. Adresse<br />

Der Raum befindet sich im 1. Stock der Chratzscheune bei der Altstoffsammelstelle<br />

Chratz. Die nächste Parkiermöglichkeit befindet sich auf dem Chratzplatz.<br />

5.3. Räumlichkeiten<br />

− Raum mit 40 Plätzen<br />

5.4. Gebühren<br />

Tarifordnung pro Tag bzw. Benützung<br />

Franken<br />

− Raum inkl. Toiletten 80.00<br />

− Reinigungspauschale, sollte nicht selber gereinigt werden*) 100.00<br />

*) Diese Pauschale wird nachträglich eingefordert, wenn die gemieteten<br />

Räumlichkeiten etc. unsauber abgegeben werden. Zuzüglich zu dieser Pauschale<br />

wird der Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt (siehe auch 1.3. und 1.5. in den<br />

allgemeinen Bestimmungen).


6. Spezielle Bestimmungen Schützenstube Heisch<br />

6.1. Grundsätzliches<br />

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Vermietung von Räumlichkeiten der<br />

Politischen Gemeinde Hausen am Albis<br />

6.2. Adresse<br />

Die Schützenstube befindet sich im Schützenhaus an der Oberalbisstrasse.<br />

6.3. Räumlichkeiten<br />

− Raum mit 25 Plätzen und Kochnische (sehr bescheidene Infrastruktur sowie<br />

Holzheizung)<br />

6.4. Gebühren<br />

Tarifordnung pro Tag bzw. Benützung<br />

Franken<br />

− Schützenstube inkl. Toiletten 110.00<br />

− Reinigungspauschale, sollte nicht selber gereinigt werden*) 100.00<br />

*) Diese Pauschale wird nachträglich eingefordert, wenn die gemieteten<br />

Räumlichkeiten etc. unsauber abgegeben werden. Zuzüglich zu dieser Pauschale<br />

wird der Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt (siehe auch 1.3. und 1.5. in den<br />

allgemeinen Bestimmungen).<br />

6.5. Schiessanlässe<br />

An sämtlichen öffentlichen bzw. publizierten Schiessanlässen wird die Schützenstube<br />

nicht fremdvermietet.


7. Spezielle Bestimmungen Raum im Erdgeschoss des<br />

Jugendtrefflokals <br />

7.1. Grundsätzliches<br />

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Vermietung von Räumlichkeiten der<br />

Politischen Gemeinde Hausen am Albis<br />

7.2. Adresse<br />

Der Raum befindet sich im Erdgeschoss der Chratzscheune bei der<br />

Altstoffsammelstelle Chratz. Die nächste Parkiermöglichkeit befindet sich auf dem<br />

Chratzparkplatz.<br />

7.3. Räumlichkeiten<br />

− Raum mit 15 Plätzen<br />

7.4. Gebühren<br />

Tarifordnung pro Tag bzw. Benützung<br />

Franken<br />

− Raum inkl. Toiletten 60.00<br />

− Reinigungspauschale, sollte nicht selber gereinigt werden*) 100.00<br />

*) Diese Pauschale wird nachträglich eingefordert, wenn die gemieteten<br />

Räumlichkeiten etc. unsauber abgegeben werden. Zuzüglich zu dieser Pauschale<br />

wird der Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt (siehe auch 1.3. und 1.5. in den<br />

allgemeinen Bestimmungen).


8. Inkraftsetzung<br />

Dieses Benützungsreglement tritt per 1. Januar 2005 in Kraft.<br />

Für die einfachere Verständlichkeit ist dieses Benützungsreglement nur in männlicher Form<br />

geschrieben worden. Selbstverständlich beziehen sich alle Begriffe und Funktionen auch für<br />

das weibliche Geschlecht.<br />

Gemeinderat Hausen am Albis<br />

René Hess, Gemeindepräsident<br />

Felix Oberhänsli, Gemeindeschreiber<br />

Genehmigt durch den Gemeinderat mit Beschluss vom 14. September 2004.<br />

Ergänzung gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 8. Mai 2007 mit Wirkung ab 1. Juli 2007<br />

Ergänzung gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 21. Oktober 2008 mit Wirkung per sofort.

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