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Preisblatt Netznutzung Strom - Swdu-netz.dvv.de

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4. Konzessionsabgabe<br />

Die Konzessionsabgaben richten sich nach <strong>de</strong>r gültigen Konzessionsabgabenverordnung und wer<strong>de</strong>n in<br />

voller Höhe an die Gemein<strong>de</strong> weitergeleitet. Sie beträgt <strong>de</strong>rzeit für das Versorgungsgebiet Duisburg<br />

(Gemein<strong>de</strong> bis 500.000 Einwohner):<br />

Jahresverbrauch 30.000 kWh und<br />

Jahreshöchstleistung > 30 kW<br />

(min<strong>de</strong>stens zwei Monate pro Abrechnungsjahr)<br />

Konzessionsabgabe<br />

Ct / kWh<br />

1,99<br />

0,11<br />

Schwachlast 0,61<br />

Eine Befreiung von <strong>de</strong>r Konzessionsabgabe kommt in Anwendung von § 2 Abs. 4 S. 1 KAV in Betracht.<br />

5. Preis für Mehr-/ Min<strong>de</strong>rmengen<br />

Die Mehr-/ Min<strong>de</strong>rmengen ergeben sich aus <strong>de</strong>r Differenz zwischen <strong>de</strong>r prognostizierten Energie und <strong>de</strong>r<br />

vom Kun<strong>de</strong>n tatsächlich bezogenen Energie. Die Skalierung <strong>de</strong>r Lastprofile wird vom Netzbetreiber<br />

anhand <strong>de</strong>r Vorjahresverbräuche vorgegeben.<br />

Als einheitlicher Preis für die Mehrmengen sowie für die Min<strong>de</strong>rmengen gilt <strong>de</strong>r auf zwei<br />

Nachkommastellen kaufmännisch gerun<strong>de</strong>te durchschnittliche Preis in Cent/kWh, entsprechend gewichtet<br />

für Phelix Base und Phelix Peak an <strong>de</strong>r <strong>Strom</strong>börse EEX, Leipzig, als Quartalspreis für <strong>de</strong>n<br />

anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Zeitraum.<br />

6. Zahlungsverzug<br />

Die Kosten aus Zahlungsverzug sind wie folgt zu bezahlen:<br />

Mahnung = (frühestens 1 Woche nach Fälligkeit) 0,5% <strong>de</strong>s For<strong>de</strong>rungsbetrages, min<strong>de</strong>stens 3,00 €.<br />

Für je<strong>de</strong> Beitreibungsmaßnahme = (frühestens 3 Wochen nach Fälligkeit) 1% <strong>de</strong>s For<strong>de</strong>rungsbetrages,<br />

min<strong>de</strong>stens 22,30 €.<br />

Vom Zeitpunkt <strong>de</strong>r Einleitung <strong>de</strong>s gerichtlichen Mahnverfahrens Verzugszinsen in <strong>de</strong>r gesetzlich<br />

zulässigen Höhe.<br />

Berechnungsgrundlage für vorgenannte Min<strong>de</strong>stbeträge ist die zzt. gültige tarifliche Stun<strong>de</strong>nvergütung<br />

West <strong>de</strong>s Tarifvertrages für Versorgungsbetriebe (TV-V) <strong>de</strong>r Entgeltgruppe 5, Stufe 3 vom 01.01.2009.<br />

Än<strong>de</strong>rt sich diese, än<strong>de</strong>rn sich vorgenannte Min<strong>de</strong>stbeträge entsprechend.<br />

7. Sonstige Aufwendungen<br />

Aufwendungen für Tätigkeiten außerhalb dieser Preisstellungen sind nach Aufwand und in Absprache mit<br />

<strong>de</strong>m Netzbetreiber zu vergüten.<br />

8. Umsatzsteuer<br />

Alle Nettopreise verstehen sich zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Umsatzsteuer in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Höhe. Die<br />

ausgewiesenen Bruttopreise basieren auf <strong>de</strong>r zurzeit gültigen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %.<br />

Stadtwerke Duisburg Netzgesellschaft mbH<br />

Stand: 01.12.2009 Seite 6 von 6

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