BR1.pdf Rechtliche Grundlagen und Ziele (663 KB - Mauerwerksbau
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DGfM<br />
Deutsche<br />
Gesellschaft für<br />
<strong>Mauerwerksbau</strong><br />
<strong>Rechtliche</strong> <strong>Gr<strong>und</strong>lagen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ziele</strong><br />
Einleitung<br />
Der bauliche Brandschutz nimmt in Deutschland<br />
einen hohen Stellenwert ein. Massivbauten aus<br />
Mauerwerk bieten ein hohes Maß an passiver<br />
Sicherheit im Brandfall, der verglichen mit anderen<br />
außergewöhnlichen Ereignissen, wie z. B.<br />
Erdbeben oder Flutkatastrophen in Deutschland<br />
relativ häufig auftreten kann.<br />
Die direkten <strong>und</strong> indirekten Brandschäden in<br />
Deutschland betragen ca. 2,5-3 Mrd. Euro pro<br />
Jahr. Hinzu kommen jährlich etwa 600-700 Brandtote.<br />
Insbesondere im Bezug auf die Personenschäden<br />
ist dieses Schadensniveau der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
im Vergleich mit anderen westlichen<br />
Industrienationen relativ gering. Dies ist vor allem<br />
auf die aus der Geschichte heraus resultierenden,<br />
durch das Baurecht reglementierten unterschiedlichen<br />
Bauweisen in den einzelnen Ländern zurückzuführen.<br />
Verheerende Brände haben in der<br />
deutschen Geschichte, zuletzt nach den Bombenangriffen<br />
des 2. Weltkrieges ganze Stadtviertel<br />
vernichtet. Auf Gr<strong>und</strong> dieser Erfahrungen hat<br />
der Brandschutz im deutschen Baurecht oberste<br />
Priorität. Die Brandschutz-Vorschriften sollen vor<br />
allem:<br />
• Der Entstehung von Bränden vorbeugen,<br />
• Brände auf bestimmte Abschnitte begrenzen<br />
<strong>und</strong><br />
• Flucht- <strong>und</strong> Rettungswege vom Feuer freihalten<br />
<strong>und</strong> dadurch auch den Löschangriff der<br />
Feuerwehr ermöglichen.<br />
Mauerwerkswände gelten als ideale Bauteile zur<br />
Trennung von Brandabschnitten, Räumen mit<br />
hoher Brandlast <strong>und</strong> Wohnungen sowie zur Sicherung<br />
von Treppenräumen <strong>und</strong> Fluren.<br />
Voraussetzung für einen optimalen Brandschutz<br />
ist der Einsatz der richtigen Produkte <strong>und</strong> die<br />
sachgerechte Ausführung der Bauteile. Baustoffe<br />
müssen so gewählt <strong>und</strong> Bauteile so konstruiert<br />
werden, dass die Anforderungen des vorbeugenden<br />
baulichen Brandschutzes erfüllt sind.<br />
Klassifizierung von Baustoffen <strong>und</strong> Bauteilen<br />
Die brandschutztechnische Einstufung von Baustoffen<br />
<strong>und</strong> Bauteilen wird ausführlich in der deutschen<br />
Brandschutz-Norm 4102 [14 – 17 ] geregelt<br />
(siehe Kapitel BR3).<br />
www.mauerwerksbau-lehre.de<br />
Die Landesbauordnungen enthalten darüber hinaus<br />
ausführliche Anforderungen für die verschiedenen<br />
Bauteile <strong>und</strong> die in diesen Bauteilen<br />
verwendeten Baustoffe. Die Brandschutz-Norm<br />
diente über Jahrzehnte als Prüfnorm zum Prüfen<br />
des Brandverhaltens von Baustoffen <strong>und</strong> Bauteilen<br />
<strong>und</strong> wird jetzt schrittweise durch die europäischen<br />
Prüfnormen ersetzt. Für Baustoffe, die<br />
nach harmonisierten europäischen Produktnormen<br />
in der Bauregelliste B hergestellt <strong>und</strong> mit<br />
dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind, gilt das<br />
neue europäische Klassifizierungssystem<br />
DIN EN 13501, das mit der Ergänzung der Bauregelliste<br />
2002/1 anwendbar gemacht wurde<br />
(siehe Abb. BR1/1).<br />
Abb. BR1/1: Baustoffklassen nach DIN 4102-1 mit bauaufsichtlichter<br />
Benennung <strong>und</strong> entsprechenden Euroklasse , nach [1].<br />
Abb. BR1/1: Baustoffklassen nach DIN 4102-1 mit bauaufsichtlicher<br />
Benennung <strong>und</strong> entsprechende Euroklasse, aus [2].<br />
Bauaufsichtliche Anforderungen, Musterbauordnung<br />
– Landesbauordnungen<br />
Die <strong>Gr<strong>und</strong>lagen</strong> bauaufsichtlicher Brandschutzanforderungen<br />
sind in den einzelnen B<strong>und</strong>esländern<br />
jeweils in Gesetzen <strong>und</strong> dazugehörigen Verordnungen<br />
sowie in Verwaltungsvorschriften <strong>und</strong><br />
eingeführten Technischen Baubestimmungen, die<br />
über Erlasse bauaufsichtlich eingeführt werden,<br />
festgelegt (siehe Kapitel BR4). In Abb. BR1/3 sind<br />
die Gr<strong>und</strong>satzanforderungen zum Brandschutz<br />
aufgeführt. Die wichtigste Vorschrift ist die jeweils<br />
gültige Landesbauordnung (LBO), diese ist unmittelbar<br />
wirksames Recht in dem jeweiligen B<strong>und</strong>esland.<br />
Die Vorschriften der LBO gelten auch<br />
dann, wenn bei der Errichtung einer baulichen<br />
Anlage in der Genehmigung nicht auf die Einhaltung<br />
der einen oder anderen Bestimmung besonders<br />
hingewiesen wird. In Abb. BR1/2 ist die rechtliche<br />
Lage bezüglich des baulichen Brandschutzes<br />
in Deutschland dargestellt.<br />
BR1 – <strong>Rechtliche</strong> <strong>Gr<strong>und</strong>lagen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ziele</strong> Seite 1/3<br />
Brandschutz
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Deutsche<br />
Gesellschaft für<br />
<strong>Mauerwerksbau</strong><br />
Abb. BR1/2: Bauaufsicht <strong>und</strong> baurechtliche Vorschriften in<br />
Deutschland, aus [2].<br />
www.mauerwerksbau-lehre.de<br />
Länderübergreifend wird von Vertretern der Obersten<br />
Baubehörden der einzelnen B<strong>und</strong>esländer in<br />
der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz<br />
(Argebau) die Musterbauordnung<br />
erarbeitet <strong>und</strong> den B<strong>und</strong>esländern zur Verfügung<br />
gestellt bzw. zur bauaufsichtlichen Einführung<br />
empfohlen.<br />
Im November 2002 wurde von der ARGEBAU<br />
eine neue Musterbauordnung (MBO) vorgelegt.<br />
Obwohl die Landesbauordnungen auf der Muster-<br />
Bauordnung basieren, ist es bis heute nicht gelungen,<br />
einheitliche Bauordnungen hinsichtlich<br />
der Brandschutzanforderungen auf Landesebene<br />
zu schaffen.<br />
Nach der MBO werden Gebäude in fünf Gebäudeklassen<br />
eingeteilt (vgl. Kapitel BR2). Bei der<br />
Festlegung der Gebäudeklassen werden die Gebäudehöhen<br />
mit der Größe der Nutzungseinheiten<br />
kombiniert, um die brandschutztechnischen<br />
Risiken mit baulichen Maßnahmen möglichst<br />
gering zu halten. Als Gebäudehöhe gilt das Maß<br />
der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen<br />
Geschosses mit einem Aufenthaltraum über der<br />
mittleren Geländeoberfläche.<br />
Abb. BR1/3: Gr<strong>und</strong>satzanforderungen <strong>und</strong> Einzelanforderungen zum Brandschutz in der Musterbauordnung, aus [1].<br />
BR1 – <strong>Rechtliche</strong> <strong>Gr<strong>und</strong>lagen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ziele</strong> Seite 2/3<br />
Brandschutz
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<strong>Mauerwerksbau</strong><br />
Brandschutzkonzepte<br />
In einigen B<strong>und</strong>esländern wird für Gebäude allgemeiner<br />
<strong>und</strong> besonderer Art <strong>und</strong> Nutzung oft ein<br />
Brandschutzkonzept gefordert. Der Inhalt der<br />
Brandschutzkonzepte ist in diesen Ländern in der<br />
Landesbauordnung geregelt. Beachtet, <strong>und</strong> mit<br />
Architekten, Feuerwehr oder Bauherrn abgestimmt<br />
werden insbesondere die Nutzung <strong>und</strong> die<br />
Bauweise.<br />
Ziel eines solchen Brandschutzkonzeptes soll<br />
sein, möglichst wirtschaftliche Lösungen für den<br />
Brandschutz einzurichten <strong>und</strong> in das Gebäude zu<br />
integrieren.<br />
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Stand: 08/2008<br />
Quelle: [1] Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel e.V.<br />
Baulicher Brandschutz, 11/2004<br />
[2] Schneider, U.: Brandverhalten von Porenbetonbauteilen.<br />
Hrsg.: B<strong>und</strong>esverband Porenbetonindustrie<br />
e. V., Hannover, 2008<br />
Bearbeitung: Dipl.-Ing. Martin Schäfers,<br />
Prof. Dr.-Ing. Werner Seim<br />
BR1 – <strong>Rechtliche</strong> <strong>Gr<strong>und</strong>lagen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ziele</strong> Seite 3/3<br />
Brandschutz