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Hier kann lediglich nur der zugeordnete<br />

Wohngruppenbereich des Sicherungsverwahrten<br />

gemeint sein<br />

und nicht die gesamte Anstalt. Eine<br />

eindeutige Klarstellung ist hier erforderlich.<br />

§37 Pakete<br />

Unserem Erachten nach ist der uneingeschränkte<br />

Empfang von Paketen<br />

nur mit erheblichen Personalund<br />

Organisationsaufwand zu leisten.<br />

Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln<br />

sollten auf Grund der<br />

vielfältigen Versteckmöglichkeiten<br />

und der Verderblichkeit nicht zugelassen<br />

werden.<br />

Dieses war auch der Grund, warum<br />

gerade diese Pakete im Niedersächsischen<br />

Strafvollzug nicht mehr erlaubt<br />

wurden.<br />

Gemäß §108 Abs.2, Satz 3 können<br />

Sicherungsverwahrte auch mit Gefangenen<br />

zusammen kommen.<br />

(Arbeit, Sport und Gottesdienst) Somit<br />

ist nicht auszuschließen, dass<br />

der Handel mit Drogen und anderen<br />

verbotenen Gegenständen wieder<br />

aufblüht und auch die sogenannte<br />

„Geschäftemacherei“ unter Gefangenen<br />

gefördert wird.<br />

§38 Grundsatz<br />

Den Grundsatz, dass der Sicherungsverwahrte<br />

nicht zur Arbeit verpflichtet<br />

ist, hält der Verband für<br />

problematisch, da die Arbeit einem<br />

wesentlichen Beitrag zum Erhalt einer<br />

geordneten Tagesstruktur dient.<br />

Ein unstrukturierter Tagesablauf<br />

spricht gegen das vom Gesetz geforderte<br />

Vollzugsziel, dass der Sicherungsverwahrte<br />

in der Sicherungsverwahrung<br />

befähigt werden<br />

soll, künftig in sozialer Verantwortung<br />

ein Leben ohne Straftaten zu<br />

führen. Wie soll zum Beispiel ein arbeitsentwöhnter<br />

Sicherungsverwahrter<br />

nach 20 Jahren wieder an<br />

die Arbeit herangeführt werden<br />

Auch Sicherungsverwahrte müssen<br />

einfachste soziale Verhaltensweisen,<br />

wie das regelmäßige Aufstehen und<br />

einem geregelten Alltag nachgehen,<br />

lernen, beibehalten und festigen.<br />

Nur ein Sicherungsverwahrter welcher<br />

in der Sicherungsverwahrung<br />

nicht arbeitsentwöhnt wird, hat in<br />

Bezug auf die Wiedereingliederung<br />

in die Gesellschaft reale Chancen.

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