Kundeninformationsblatt zur Krankenversicherung
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DKV Deutsche <strong>Krankenversicherung</strong> AG<br />
§ 9 Was müssen beihilfeberechtigte Personen beachten<br />
1. Versicherte Personen, die nach beamtenrechtlichen<br />
Vorschriften oder Grundsätzen bei einem<br />
Aufenthalt in einem stationären Hospiz Anspruch<br />
auf Beihilfe haben, erhalten Aufwendungsersatz für<br />
den erstattungsfähigen tagesbezogenen Bedarfssatz<br />
für voll-/teilstationäre Hospizversorgung entsprechend<br />
dem tariflich für die Erstattung allgemeiner<br />
Krankenhausleistungen vereinbarten Prozentsatz.<br />
2. Übersteigen im Ausnahmefall Tarifleistung und<br />
Beihilfe zusammen 90 % bzw. bei Kinderhospizen<br />
95 % der Aufwendungen des zwischen den Verbänden<br />
der Krankenkassen auf Landesebene und<br />
dem einzelnen stationären Hospiz bzw. dessen<br />
Träger vereinbarten tagesbezogenen Bedarfssatzes<br />
für voll-/teilstationäre Hospizversorgung entsprechend<br />
dem jeweiligen Versorgungsvertrag<br />
(wenn zum Beispiel eine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes<br />
nicht rechtzeitig mitgeteilt wor-<br />
den ist), wird die Tarifleistung entsprechend gemindert.<br />
§ 10 Können sich die Versicherungsbedingungen<br />
nach Abschluss des Vertrages noch verändern<br />
Der Versicherer ist unter den Voraussetzungen des<br />
§ 18 der jeweils vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />
berechtigt, diese Tarifbedingungen<br />
mit Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse,<br />
auch für den noch nicht abgelaufenen<br />
Teil des Versicherungsjahres, den veränderten<br />
Verhältnissen anzupassen.<br />
Gerne geben wir bei Fragen ausführliche Auskunft:<br />
Kundenservice Center 0 18 01/358 100*<br />
(*3,9 Ct/Min. aus dem dt. Festnetz; ab 1.3.2010 max. 42 Ct/Min. aus dt. Mobilfunknetzen)<br />
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