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Kundeninformationsblatt zur Krankenversicherung

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DKV Deutsche <strong>Krankenversicherung</strong> AG<br />

§ 9 Was müssen beihilfeberechtigte Personen beachten<br />

1. Versicherte Personen, die nach beamtenrechtlichen<br />

Vorschriften oder Grundsätzen bei einem<br />

Aufenthalt in einem stationären Hospiz Anspruch<br />

auf Beihilfe haben, erhalten Aufwendungsersatz für<br />

den erstattungsfähigen tagesbezogenen Bedarfssatz<br />

für voll-/teilstationäre Hospizversorgung entsprechend<br />

dem tariflich für die Erstattung allgemeiner<br />

Krankenhausleistungen vereinbarten Prozentsatz.<br />

2. Übersteigen im Ausnahmefall Tarifleistung und<br />

Beihilfe zusammen 90 % bzw. bei Kinderhospizen<br />

95 % der Aufwendungen des zwischen den Verbänden<br />

der Krankenkassen auf Landesebene und<br />

dem einzelnen stationären Hospiz bzw. dessen<br />

Träger vereinbarten tagesbezogenen Bedarfssatzes<br />

für voll-/teilstationäre Hospizversorgung entsprechend<br />

dem jeweiligen Versorgungsvertrag<br />

(wenn zum Beispiel eine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes<br />

nicht rechtzeitig mitgeteilt wor-<br />

den ist), wird die Tarifleistung entsprechend gemindert.<br />

§ 10 Können sich die Versicherungsbedingungen<br />

nach Abschluss des Vertrages noch verändern<br />

Der Versicherer ist unter den Voraussetzungen des<br />

§ 18 der jeweils vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

berechtigt, diese Tarifbedingungen<br />

mit Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse,<br />

auch für den noch nicht abgelaufenen<br />

Teil des Versicherungsjahres, den veränderten<br />

Verhältnissen anzupassen.<br />

Gerne geben wir bei Fragen ausführliche Auskunft:<br />

Kundenservice Center 0 18 01/358 100*<br />

(*3,9 Ct/Min. aus dem dt. Festnetz; ab 1.3.2010 max. 42 Ct/Min. aus dt. Mobilfunknetzen)<br />

51003377 B 110/5 (1.10) BDK01035 0178116002 841930070 4/4

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