Kundeninformationsblatt zur Krankenversicherung
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Wichtiger Hinweis zum Auslandsaufenthalt Die gesetzliche Krankenversicherung leistet bei Behandlung im Ausland nur in bestimmten Fällen. Ihr Versicherungsschutz nach Tarif SU 9, soweit er der Kostenerstattung bei stationärer Heilbehandlung wegen Unfallfolgen gilt, kann somit eingeschränkt sein (vgl. Nr. 3.2). Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, rechtzeitig vor Antritt der Auslandsreise Ihre Krankenkasse zu fragen bzw. gleich bei der DKV eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Welcher Tarif für Sie der zweckmäßigste ist, sagt Ihnen unsere Geschäftsstelle oder die Hauptverwaltung in Köln. Gerne geben wir bei Fragen ausführliche Auskunft: Kundenservice Center 0800/3746 444 (gebührenfreie Rufnummer) 51001582 B 146 (7.11) BDK70395 Seite 3
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Wichtige Informationen zu Tarif SU 9 für GKV-Versicherte In der heutigen Zeit kann niemand sicher sein, dass er von Unfällen verschont bleibt. Deshalb ist es gut zu wissen: Kostenerstattung Sollte wegen der Folgen eines Unfalls- Verkehrsunfall, Berufsunfall, Unfall beim Sport, in der Freizeit bzw. im häuslichen Bereich – stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus notwendig sein, können Sie zusätzliche Krankenhausleistungen – Unterkunft im Zweibettzimmer – sowie wahlärztliche* und belegärztliche* Leistungen (deren Kosten die gesetzliche Krankenversicherung – also Ihre Krankenkasse – nicht übernimmt) in Anspruch nehmen. Welche Leistungen das sind, sagt Ihnen der Tarif in Nr. 1.1.1. Die nach vorheriger Leistung Ihrer Krankenkasse verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen ersetzt die DKV voll. oder Krankenhaustagegeld Falls Ihnen bei vollstationärer Krankenhausbehandlung wegen Unfallfolgen die allgemeinen Krankenhausleistungen (deren Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt) ausreichen, erhalten Sie für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes ein Krankenhaustagegeld. Näheres dazu finden Sie in Nr. 1.1.3 des Tarifs. Müssen Sie wegen Krankheit ein Krankenhaus zur stationären Heilbehandlung aufsuchen, haben Sie nicht die Wahl zwischen Kostenerstattung oder Krankenhaustagegeld. Die DKV zahlt dann bei vollstationärer Behandlung bzw. Entbindung ein Krankenhaustagegeld (Nr. 1.2 des Tarifs). Weitere Leistungen der DKV nach Tarif SU 9 Ab Geburt nach Tarif SU 9 mitversicherte Kinder sind in den ersten drei Monaten beitragsfrei (Nr. 2.3). Beitragsrückzahlung bei mehr als 12wöchigem Krankenhausaufenthalt (Nr. 2.5). Unter bestimmten Voraussetzungen Umstellung in einen Ergänzungstarif mit umfassenderen Leistungen zu erleichterten Bedingungen (Nr. 5): Beginnt die Versicherung irgendwann vor Vollendung Ihres 27. Lebensjahres, können Sie sie nach Ablauf der ersten drei Jahre oder jeweils nach Ablauf eines weiteren Zeitraums von drei Jahren spätestens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, zum Ersten des folgenden Monats ohne erneute Risikoprüfung und ohne neue Wartezeiten wahlweise in einen der Ergänzungstarife SD 9 oder SM 9 umstellen lassen.* Diese Umstellung können Sie bis zum Ende des dritten Monats nach dem jeweils zulässigen Umstellungstermin schriftlich beantragen. * Ein Beispiel: Der Versicherte hat bei Versicherungsbeginn am 1.8.1994 das 20. Lebensjahr vollendet. Zu den erleichterten Bedingungen kann er die Versicherung frühestens zum 1.8.1997 umstellen lassen. Ist ihm dieser Termin zu früh, kann er die Umstellung zum 1.8.2000 oder zum 1.8.2003 (dieser letzte Termin liegt vor Vollendung des 30. Lebensjahres) verlangen. Mit den Tarifen SD 9 oder SM 9 können Sie im Krankenhaus bei stationärer Heilbehandlung wegen Krankheit ebenso wie bei Unfallfolgen bzw. bei stationärer Entbindung wahlärztliche und belegärztliche Leistungen sowie gesondert berechenbare Unterkunft im Zweibettzimmer (Tarif SD 9) oder im Einbettzimmer (Tarif SM 9) in Anspruch nehmen. Innerhalb der nächsten vier Wochen erhalten Sie die Unfall-Medi-Card der DKV. Diese sollten Sie dann wie die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse immer mit sich führen. Die Unfall-Medi-Card zeigt dem Krankenhaus, welche Unterkunft Sie auf Grund Ihrer Ergänzungsversicherung bei stationärer Behandlung wegen Unfallfolgen in Anspruch nehmen können. Wenn Sie Fragen zu Ihren Versicherungsschutz haben: wir beantworten sie Ihnen gerne schriftlich. Bitte nehmen Sie dieses Informationsblatt zu Ihren Versicherungsunterlagen. Gerne geben wir bei Fragen ausführliche Auskunft: Kundenservice Center 0800/3746 444 (gebührenfreie Rufnummer) * Diese Begriffe sind im Tarif SU 9 zu Nr. 1.1.1 erläutert 51001583 B 146/1 (3.10) BDK01182 Seite 1
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Wichtige Informationen<br />
zu Tarif SU 9 für GKV-Versicherte<br />
In der heutigen Zeit kann niemand sicher sein, dass er von Unfällen verschont bleibt. Deshalb ist es gut<br />
zu wissen:<br />
Kostenerstattung<br />
Sollte wegen der Folgen eines Unfalls- Verkehrsunfall, Berufsunfall, Unfall beim Sport, in der Freizeit<br />
bzw. im häuslichen Bereich – stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus notwendig sein, können Sie<br />
zusätzliche Krankenhausleistungen – Unterkunft im Zweibettzimmer – sowie wahlärztliche* und belegärztliche*<br />
Leistungen (deren Kosten die gesetzliche <strong>Krankenversicherung</strong> – also Ihre Krankenkasse –<br />
nicht übernimmt) in Anspruch nehmen.<br />
Welche Leistungen das sind, sagt Ihnen der Tarif in Nr. 1.1.1. Die nach vorheriger Leistung Ihrer Krankenkasse<br />
verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen ersetzt die DKV voll.<br />
oder Krankenhaustagegeld<br />
Falls Ihnen bei vollstationärer Krankenhausbehandlung wegen Unfallfolgen die allgemeinen Krankenhausleistungen<br />
(deren Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt) ausreichen, erhalten Sie für jeden Tag des<br />
Krankenhausaufenthaltes ein Krankenhaustagegeld. Näheres dazu finden Sie in Nr. 1.1.3 des Tarifs.<br />
Müssen Sie wegen Krankheit ein Krankenhaus <strong>zur</strong> stationären Heilbehandlung aufsuchen, haben Sie<br />
nicht die Wahl zwischen Kostenerstattung oder Krankenhaustagegeld. Die DKV zahlt dann bei vollstationärer<br />
Behandlung bzw. Entbindung ein Krankenhaustagegeld (Nr. 1.2 des Tarifs).<br />
Weitere Leistungen der DKV nach Tarif SU 9<br />
Ab Geburt nach Tarif SU 9 mitversicherte Kinder sind in den ersten drei Monaten beitragsfrei<br />
(Nr. 2.3).<br />
Beitragsrückzahlung bei mehr als 12wöchigem Krankenhausaufenthalt (Nr. 2.5).<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen Umstellung in einen Ergänzungstarif mit umfassenderen<br />
Leistungen zu erleichterten Bedingungen (Nr. 5):<br />
Beginnt die Versicherung irgendwann vor Vollendung Ihres 27. Lebensjahres, können Sie sie<br />
nach Ablauf der ersten drei Jahre<br />
oder jeweils nach Ablauf eines weiteren Zeitraums von drei Jahren<br />
spätestens jedoch bis <strong>zur</strong> Vollendung des 30. Lebensjahres, zum Ersten des folgenden Monats<br />
ohne erneute Risikoprüfung und ohne neue Wartezeiten wahlweise in einen der Ergänzungstarife<br />
SD 9 oder SM 9 umstellen lassen.*<br />
Diese Umstellung können Sie bis zum Ende des dritten Monats nach dem jeweils zulässigen Umstellungstermin<br />
schriftlich beantragen.<br />
* Ein Beispiel:<br />
Der Versicherte hat bei Versicherungsbeginn am 1.8.1994 das 20. Lebensjahr vollendet. Zu<br />
den erleichterten Bedingungen kann er die Versicherung frühestens zum 1.8.1997 umstellen lassen.<br />
Ist ihm dieser Termin zu früh, kann er die Umstellung zum 1.8.2000 oder zum 1.8.2003 (dieser<br />
letzte Termin liegt vor Vollendung des 30. Lebensjahres) verlangen.<br />
Mit den Tarifen SD 9 oder SM 9 können Sie im Krankenhaus bei stationärer Heilbehandlung wegen<br />
Krankheit ebenso wie bei Unfallfolgen bzw. bei stationärer Entbindung wahlärztliche und belegärztliche<br />
Leistungen sowie gesondert berechenbare Unterkunft im Zweibettzimmer (Tarif<br />
SD 9) oder im Einbettzimmer (Tarif SM 9) in Anspruch nehmen.<br />
Innerhalb der nächsten vier Wochen erhalten Sie die Unfall-Medi-Card der DKV. Diese sollten Sie dann<br />
wie die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse immer mit sich führen. Die Unfall-Medi-Card zeigt dem<br />
Krankenhaus, welche Unterkunft Sie auf Grund Ihrer Ergänzungsversicherung bei stationärer Behandlung<br />
wegen Unfallfolgen in Anspruch nehmen können.<br />
Wenn Sie Fragen zu Ihren Versicherungsschutz haben:<br />
wir beantworten sie Ihnen gerne schriftlich.<br />
Bitte nehmen Sie dieses Informationsblatt zu Ihren Versicherungsunterlagen.<br />
Gerne geben wir bei Fragen ausführliche Auskunft:<br />
Kundenservice Center 0800/3746 444 (gebührenfreie<br />
Rufnummer)<br />
* Diese Begriffe sind im Tarif SU 9 zu Nr. 1.1.1 erläutert<br />
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