INotR - Institut für Notarrecht
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gg) Sachmängelhaftung<br />
sc/2000/versch00/vorlesung4<br />
- 6 -<br />
Beim Verkauf eines unbebauten oder mit einer Altimmobilie bebauten Grundstücks<br />
ist ein vollständiger Haftungsausschluß <strong>für</strong> Sachmängel bis zur Grenze von § 444<br />
BGB üblich und sachgerecht. Dies kann im Einzefall anders sein, z.B. Verkauf eines<br />
Baugrundstücks.<br />
hh) Zwangsvollstreckungsunterwerfung<br />
Zur weiteren Sicherung der Kaufpreiszahlung wird in der Regel die Unterwerfung<br />
unter die sofortige Zwangsvollstreckung nach § 794 Nr. 5 ZPO in die Urkunde<br />
aufgenommen. Da die Unterwerfungserklärung Vollstreckungstitel ist, muß sie<br />
hinsichtlich ihres Inhaltes hinreichend bestimmt sein. Problem sind dabei etwaige<br />
Fälligkeits- oder Verzugszinsen.<br />
ii) Kosten<br />
Kosten <strong>für</strong> Notar, Grundbuchamt, Genehmigung und GrunderwerbssteuerBGB: z.B.:<br />
§§ 138, 242 BGB<br />
AGBG, sofern der Vertrag in dessen Anwendungsbereich fällt<br />
Verbraucherkreditgesetz