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INotR - Institut für Notarrecht

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gg) Sachmängelhaftung<br />

sc/2000/versch00/vorlesung4<br />

- 6 -<br />

Beim Verkauf eines unbebauten oder mit einer Altimmobilie bebauten Grundstücks<br />

ist ein vollständiger Haftungsausschluß <strong>für</strong> Sachmängel bis zur Grenze von § 444<br />

BGB üblich und sachgerecht. Dies kann im Einzefall anders sein, z.B. Verkauf eines<br />

Baugrundstücks.<br />

hh) Zwangsvollstreckungsunterwerfung<br />

Zur weiteren Sicherung der Kaufpreiszahlung wird in der Regel die Unterwerfung<br />

unter die sofortige Zwangsvollstreckung nach § 794 Nr. 5 ZPO in die Urkunde<br />

aufgenommen. Da die Unterwerfungserklärung Vollstreckungstitel ist, muß sie<br />

hinsichtlich ihres Inhaltes hinreichend bestimmt sein. Problem sind dabei etwaige<br />

Fälligkeits- oder Verzugszinsen.<br />

ii) Kosten<br />

Kosten <strong>für</strong> Notar, Grundbuchamt, Genehmigung und GrunderwerbssteuerBGB: z.B.:<br />

§§ 138, 242 BGB<br />

AGBG, sofern der Vertrag in dessen Anwendungsbereich fällt<br />

Verbraucherkreditgesetz

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