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Ausgabe | 08 | 2008 - Landesbeamte

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Berlin | 14.<strong>08</strong>.20<strong>08</strong><br />

<strong>Ausgabe</strong> | <strong>08</strong> | 20<strong>08</strong> || 2. Jg.<br />

MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte<br />

www.beamten-magazin.de<br />

Von Entgeltgleichheit kann<br />

keine Rede sein<br />

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INHALT<br />

EDITORIAL<br />

TITEL<br />

Von Entgeltgleichheit kann keine Rede sein –<br />

Einkommensunterschiede zwischen Frauen und<br />

Männern im öffentlichen Dienst || 4 |<br />

KOMMENTAR<br />

Erfolg auf ganzer Linie – Ingrid Sehrbrock zum<br />

Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den besonderen<br />

Abschlägen für Teilzeitbeschäftigte || 6 |<br />

MELDUNGEN<br />

Bahn: Gewerkschaftstag der TRANSNET || 7 |<br />

Bund: DGB fordert Elternzeit zur Betreuung von<br />

Enkelkindern || 7 |<br />

AUS DEN LÄNDERN<br />

Verwaltungsreform in Sachsen: Heilloses Chaos || 9 |<br />

Brandenburg: Zuschlag für Kinderreiche || 10 |<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Beteiligung soll gesetzlich verankert werden || 11 |<br />

Saarland: Ministergespräch konstruktiv<br />

und ergebnisreich || 12 |<br />

PORTRÄT<br />

Freigestellte Betriebsrätin im Porträt || 13 |<br />

SERVICE<br />

Personalratsarbeit spezial, Teil II || 14 |<br />

INTERVIEW<br />

Der Frauenanteil wird signifikant steigen – DFG-<br />

Vizepräsident Ferdi Schüth über die „Forschungsorientierten<br />

Gleichstellungsstandards“ der DFG || 16 |<br />

AUS DEN GEWERKSCHAFTEN<br />

Öffentlich oder privat || 17 |<br />

VERMISCHTES<br />

Eine „noch amtsangemessene“ Alimentation || 18 |<br />

IMPRESSUM<br />

Herausgeber: DGB-Bundesvorstand, Bereich Öffentlicher Dienst<br />

und Beamte, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin,Verantwortlich<br />

für den Inhalt: Ingrid Sehrbrock; Redaktion: Egbert Biermann,<br />

Barbara Haas, Nils Kammradt, Silke Raab, Gabriela Schill, Matthias<br />

Schlenzka; Gestaltung: SCHIRMWERK, Düsseldorf; Druck:<br />

VVA GmbH, Düsseldorf;Verlag,Vertrieb und Anzeigenmarketing:<br />

INFO-SERVICE, Höherweg 270, 40231 Düsseldorf, Tel.: 0180<br />

5835226, Fax: 0180 5329226, infoservice@ beamten-informationen.de,<br />

www.beamten-magazin.de; Erscheinungsweise:<br />

monatlich; Jahresbezugspreis: 19,50 Euro inkl. Zustellgebühr<br />

Liebe Leserinnen, liebe Leser,<br />

„die staatliche Besoldungsordnung stuft die Lehrerin<br />

grundsätzlich in der gleichen Gruppe ein wie den männlichen<br />

Kollegen. … Auch die Aufstiegsmöglichkeiten sind<br />

für beide Geschlechter übereinstimmend geordnet. Die<br />

Praxis ist allerdings, vorwiegend durch den Widerstand der<br />

männlichen Kollegen, noch weit entfernt von der Verwirklichung<br />

solcher gleichen Bewertung. Das zeigt sich bei<br />

dem Aufrücken in die höheren Gehaltsklassen, ein Recht,<br />

welches faktisch für die Frau so gut wie nicht existiert.“<br />

Die Darstellung des Handwörterbuchs der Staatswissenschaften<br />

aus dem Jahr 1927 ist heute – fast 100 Jahre<br />

später – so aktuell wie ehedem. Formal sind Frauen und<br />

Männer im öffentlichen Dienst – gestern wie heute –<br />

gleichgestellt. Faktisch verdienen Frauen im öffentlichen<br />

Dienst des 21. Jahrhunderts bis zu 23 Prozent weniger als<br />

ihre männlichen Kollegen. Das liegt vor allem auch daran,<br />

dass sie kaum Chancen haben, in die Spitzenämter der<br />

Laufbahnen vorzurücken. Ein Befund, der gerade eindrucksvoll<br />

von der EU-Kommission bestätigt wurde: Mit<br />

knapp 15 Prozent Frauen in den höchsten Führungspositionen<br />

des öffentlichen Dienstes bildet Deutschland im<br />

europäischen Vergleich – zusammen mit Luxemburg und<br />

dem EU-Aspiranten Türkei – das Schlusslicht.<br />

Damit sich das ändert, brauchen wir einen grundlegenden<br />

Wandel der männerorientierten und von Männern<br />

dominierten Verwaltungskultur. Und wir brauchen Männer,<br />

die den Kraftakt, Beruf und Familie unter einen Hut<br />

zu bringen, stemmen. Dass dies – auch mit hervorragenden<br />

Möglichkeiten der Kinderbetreuung – ein Kraftakt ist,<br />

wissen die vielen Frauen (und die wenigen Männer), die<br />

ihn Tag für Tag leisten.<br />

Silke Raab<br />

Referatsleiterin für Modernisierung des öffentlichen Dienstes<br />

| | 3 | www.beamten-magazin.de DGB BEAMTEN-MAGAZIN


TITEL<br />

Auch im öffentlichen Dienst kann von Entgeltgleichheit<br />

nicht gesprochen werden.<br />

Frauen verdienen im Durchschnitt deutlich<br />

weniger als ihre männlichen Kollegen.<br />

Die Erklärungen der Arbeitgeber überzeugen nicht.<br />

Gefordert ist ein Kulturwandel im öffentlichen<br />

Dienst, der mittelbare Diskriminierungen beseitigt<br />

und die Tätigkeit(en) von Frauen gerecht bewertet.<br />

%<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Anteil der Frauen und der Frauen in Teilzeit an den<br />

Besoldungsgruppen des höheren Dienstes 2006<br />

A13 A14, C1 A15, R1,<br />

C2, W1<br />

Frauenanteil<br />

Frauen in Teilzeit<br />

A16 + Z, B11 - B1,<br />

A16, R2, C3, W2 R10 - R3, C4, W3<br />

Beamtinnen und Richterinnen verdienen rund 20 Prozent<br />

weniger als ihre männlichen Kollegen. Besonders krass<br />

sind die Unterschiede im mittleren und im höheren Dienst<br />

(siehe Tabelle). Häufig dient der Hinweis auf die hohe<br />

Teilzeitquote der Frauen zur Erklärung. Ein Argument, dass<br />

bei näherer Betrachtung kaum Stand hält, denn auch vollzeitbeschäftigte<br />

Frauen erhalten im Schnitt erheblich weniger<br />

Besoldung als Männer.<br />

Von Entgeltgleichheit<br />

kann keine Rede sein<br />

Einkommensunterschiede zwischen Frauen<br />

und Männern im öffentlichen Dienst<br />

Teilzeitbeschäftigung ist nur ein Faktor<br />

Fast die Hälfte der Beamtinnen und Richterinnen sind<br />

teilzeitbeschäftigt und der Frauenanteil an den Teilzeitbeschäftigten<br />

beträgt etwa 80 Prozent. Der Gerichtshof der<br />

Europäischen Gemeinschaften nahm dies jüngst zum Anlass,<br />

die Mehrarbeitsvergütung im Besoldungsrecht zu<br />

kippen, weil sie Teilzeitbeschäftigte und damit Frauen benachteilige:<br />

Ein klarer Verstoß gegen das Gebot der Entgeltgleichheit.<br />

Einkommensdifferenz Beamtinnen/Richterinnen gegenüber<br />

Beamten/Richtern insgesamt und bei Vollzeitbeschäftigung<br />

in Prozent<br />

Insgesamt<br />

Beamte/Beamtinnen 1)<br />

18,9<br />

Höherer Dienst<br />

22,9<br />

Gehobener Dienst<br />

16,5<br />

Mittlerer Dienst<br />

22,9<br />

Einfacher Dienst<br />

11,4<br />

Richter/innen<br />

20,4<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen<br />

Vollzeitbeschäftigte<br />

7,4<br />

12,2<br />

5,6<br />

12,5<br />

6,8<br />

10,5<br />

Je höher die Besoldungsgruppe, desto<br />

geringer der Frauenanteil<br />

Formal werden im Besoldungsrecht gleiche Tätigkeiten<br />

auch gleich bezahlt. Die Zollsekretärin (A 6) verdient genauso<br />

viel wie der Zollsekretär, die Ministerialrätin und der<br />

Ministerialrat werden beide nach B 3 bezahlt. Dennoch<br />

verdienen vollzeitbeschäftigte Frauen im mittleren Dienst<br />

13 und im höheren Dienst 12 Prozent weniger. Im Gegensatz<br />

zu den Männern erreichen sie seltener das Spitzenamt<br />

der Laufbahn. Die Geschlechterverteilung im höheren<br />

Dienst (siehe Graphik) macht dies besonders deutlich: Je<br />

höher die Besoldungsgruppe, desto geringer der Frauenanteil.<br />

Das bestätigt auch der EU-Bericht „Frauen und<br />

Männer in Entscheidungspositionen 2007“: Weniger als<br />

15 Prozent der Abteilungsleitungen hierzulande sind mit<br />

Frauen besetzt; Staatssekretärsposten: Fehlanzeige. In<br />

Teilzeit scheint es sogar fast ausgeschlossen, Führungsfunktionen<br />

überhaupt erreichen zu können.<br />

Karriereentwicklung mit Hindernissen<br />

Teilzeit und Erwerbsunterbrechungen wegen Kindererziehung<br />

wirken sich mittelbar auf die Karriereentwicklung<br />

aus.Wer weniger Stunden in der Woche arbeitet oder längere<br />

Zeit aussetzt, erhält schlechtere Beurteilungen. Die<br />

Personalberichte aus Hamburg und Schleswig-Holstein<br />

gestehen diese Benachteiligung offen ein. Besonders problematisch:<br />

Unterbleiben Beförderungen wegen Beurlaubung<br />

oder Teilzeit oder finden sie erst später statt, kann<br />

der Rückstand nicht mehr aufgeholt werden.<br />

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit<br />

Im Besoldungsrecht werden überwiegend von Frauen<br />

ausgeübte Berufe (Tätigkeiten) geringer bewertet. So werden<br />

die Lehrämter an Grundschulen, wo überwiegend Frauen<br />

tätig sind, regelmäßig mit A 12, an Gymnasien, wo die<br />

Männer dominieren, mit A 13 bewertet. Dass Grundschullehrerinnen<br />

weniger Verantwortung hätten, als Gymnasiallehrer<br />

ist nicht belegbar. Die GEW fordert deshalb A 13<br />

als einheitliches Eingangsamt für alle Lehrämter.<br />

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TITEL<br />

<br />

Führen in Teilzeit ist möglich<br />

Dass Frauen kaum in Führungsfunktionen aufrücken,<br />

ist Beleg für eine Kultur männlich dominierter Führung im<br />

öffentlichen Dienst. Dabei tragen Bund, Länder und Kommunen<br />

als öffentliche Arbeitgeber besondere Verantwortung,<br />

die Entlohnung diskriminierungsfrei zu gestalten.<br />

Das erfordert – vor allem bei den (männlichen) Führungskräften<br />

– ein grundlegendes Umdenken:<br />

; In der Beurteilungspraxis dürfen Auszeiten keine Rolle<br />

mehr spielen.<br />

; Beurlaubungen von Beamtinnen müssen sorgfältig<br />

vorbereitet werden. Während der Beurlaubung muss der<br />

Kontakt zur Dienststelle sichergestellt sein wie später die<br />

Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg.<br />

; Die vermeintliche Selbstverständlichkeit durchgängiger<br />

Anwesenheit am Arbeitsplatz und die Verfügbarkeit in<br />

den Abendstunden müssen bewusst in Frage gestellt werden.<br />

; Bei allen Ausschreibungen muss geprüft werden, ob<br />

die Stellen für Mütter und Väter oder Pflegende die Möglichkeit<br />

bieten, Beruf und Familie zusammenzubringen.<br />

; Ämter und Behörden müssen prüfen, wie Stellen in<br />

Teilzeit besetzt werden können. Bei entsprechender Absprache<br />

der Beteiligten und mit organisatorischen Änderungen<br />

dürfte dies nahezu bei jeder Stelle möglich sein.<br />

Teamführung im Tandem<br />

Dass Führungsfunktionen teilbar oder im Tandem zu bewältigen<br />

sind, belegt die hamburgische Verwaltung. Hamburg<br />

unterstützt Teilzeitbeschäftigte, die an Führungspositionen<br />

interessiert sind, seit einiger Zeit durch eine Teilzeitbörse.<br />

Hier können Beschäftigte auf die Suche nach Teilzeitpartnerinnen<br />

und -partnern gehen, mit denen sie sich<br />

gemeinsam für eine Führungsfunktion bewerben wollen.<br />

„Ich bin mehr wert“<br />

In den letzten hundert Jahren hat sich nicht viel getan<br />

in Sachen Entgeltgleichheit im öffentlichen Dienst. Auch<br />

die Ursachen sind nicht neu, die Mechanismen, die wirken,<br />

immer noch die gleichen. Doch DGB und Gewerkschaften<br />

lassen sich nicht entmutigen und fordern: Gleiches<br />

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KOMMENTAR<br />

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock zum Urteil des<br />

Bundesverfassungsgerichts zu den besonderen Abschlägen für Teilzeitbeschäftigte<br />

Erfolg auf ganzer Linie<br />

Endlich ist es geschafft. Der jahrzehntelange Kampf des<br />

DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften gegen den besonderen<br />

Abschlag für Teilzeitbeschäftigte und Beurlaubte<br />

ist zu Ende. Das Bundesverfassungsgericht hat den Abschlag<br />

bei der Altersversorgung teilzeitbeschäftigter Beamtinnen<br />

und Beamter für verfassungswidrig erklärt. DGB<br />

und Gewerkschaften sehen sich in ihrer Auffassung bestätigt.<br />

Für sie ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />

ein Erfolg auf ganzer Linie. Mit dem Urteil wird der<br />

Rechtsprechung der 90er Jahre ein klares Bekenntnis zum<br />

Gleichbehandlungsgrundsatz entgegengesetzt.<br />

Für die Zukunft kann der besondere Versorgungsabschlag<br />

nicht mehr wirken. Leider haben aber viele – vor<br />

allem Beamtinnen – schon einen bestandskräftigen Versorgungsbescheid.<br />

Deshalb ist jetzt die Politik gefordert,<br />

diesen Frauen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Es<br />

kann doch nicht sein, dass die ehemaligen Lehrerinnen –<br />

denn es waren vor allem sie, die in den 70er und 80er<br />

Jahren in Teilzeit gearbeitet haben, um Familie und Beruf<br />

unter einen Hut zu kriegen oder um jungen Lehrerinnen<br />

und Lehrern die Arbeitslosigkeit zu ersparen – weiterhin<br />

benachteiligt werden, weil die frühere Rechtsprechung<br />

einem überkommenen Verständnis des Berufsbeamtentums<br />

anhing und die Diskriminierung von Frauen nicht kritisierte.<br />

Deshalb müssen deren Versorgungsbescheide erneuert<br />

werden und – der<br />

Rechtsprechung des<br />

Bundesverfassungsgerichts<br />

folgend – für die<br />

Zukunft eine höhere<br />

Versorgung vorsehen.<br />

Die Fälle dürften ohnehin<br />

überschaubar sein,<br />

denn der alte Versorgungsabschlag<br />

wirkt nur in solchen Fällen, in denen aufgrund<br />

der vorgeschriebenen Vergleichsberechnung der<br />

Versorgungssatz nach dem Beamtenversorgungsrecht von<br />

vor 1992 festgesetzt werden muss. Der Politik sollte dieser<br />

Akt der Gleichstellung das Geld wert sein statt die Diskriminierung<br />

der Frauen durch Fortgeltung bestandskräftiger<br />

Verwaltungsakte fortzuschreiben.<br />

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften werden<br />

nicht lockerlassen, dass diese Ungerechtigkeit endlich Teil<br />

der Geschichte wird. Das Verwaltungsrecht gibt der Politik<br />

die Instrumente in die Hand, einmal rechtmäßig ergangene<br />

Verwaltungsakte für die Zukunft abzuändern. Ich appelliere<br />

an die Verantwortlichen im Bund, in den Ländern und in den<br />

Kommunen, aber auch bei den Postnachfolgeunternehmen,<br />

diese Frauen mit einem bestandskräftigen Versorgungsbescheid<br />

nicht im Regen stehen zu lassen.<br />

Gute Planung zahlt sich aus.<br />

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MELDUNGEN<br />

Bahn<br />

Gewerkschaftstag der<br />

TRANSNET<br />

Der Gewerkschaftstag der TRANSNET<br />

Ende November in Berlin, zu dem rund<br />

800 Delegierte und Gäste erwartet werden,<br />

steht unter dem Motto „Zeiten ändern<br />

sich – der Auftrag bleibt“. Im Mittelpunkt<br />

dieses 18. ordentlichen Gewerkschaftstags<br />

stehen die Wahl des Vorstands<br />

und die Beratung von über 500<br />

Anträgen. Zum Motto selbst sagte die<br />

stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft<br />

Regina Rusch-Ziemba: „Es ist unbestritten,<br />

dass sich Zeiten ändern, genauso<br />

unbestritten ist aber, dass der gewerkschaftliche<br />

Auftrag bleibt: nämlich<br />

die Interessenvertretung abhängig Beschäftigter.“<br />

Gewerkschaftsarbeit sei<br />

„keine Veranstaltung des jeweils aktuellen<br />

Zeitgeistes“.<br />

Bund<br />

Laufbahnrecht: Bund legt<br />

Verordnungsentwurf vor<br />

Parallel zu den parlamentarischen<br />

Beratungen über die Dienstrechtsreform<br />

des Bundes hat das Bundesministerium<br />

des Innern den Entwurf einer Bundeslaufbahnverordnung<br />

(BLV) vorgelegt. Er<br />

soll das neu geordnete Laufbahnsystem<br />

der §§ 16 bis 26 im Entwurf zum Bundesbeamtengesetz<br />

konkretisieren. Dieses<br />

sieht u. a. vor, die Trennung von Regel-<br />

und Fachrichtungslaufbahnen aufzugeben.<br />

Zugleich soll die Zahl der Laufbahnen<br />

deutlich reduziert und das Laufbahnsystem<br />

für alle extern erworbenen<br />

beruflichen Qualifikationen geöffnet<br />

werden. Fachhochschulen und Universitäten<br />

werden gleichgestellt. Bachelor-<br />

Abschlüsse sollen künftig für den gehobenen,<br />

Master-Abschlüsse für den höheren<br />

Dienst qualifizieren. Zuvor muss jedoch<br />

die notwendige Rechtsgrundlage<br />

vom Bundestag beschlossen werden.<br />

Der DGB hatte zum Laufbahnrecht<br />

eine ganze Reihe von Forderungen aufgestellt,<br />

u. a. nach einer Anerkennung<br />

von Laufbahnbefähigungen, die bei anderen<br />

Dienstherrn erworben wurden,<br />

nach mehr Durchlässigkeit zwischen den<br />

Laufbahngruppen und einer stärkeren Berücksichtigung<br />

extern erworbener Qualifikationen.<br />

Das Gesetzgebungsverfahren<br />

soll bis Jahresende abgeschlossen<br />

sein. Dann könnte auch die neue BLV in<br />

Kraft treten.<br />

DGB fordert Elternzeit zur<br />

Betreuung von Enkelkindern<br />

Das Bundesministerium des Innern<br />

will die Verordnungen zu Mutterschutz<br />

und Elternzeit für Beamtinnen und Beamte<br />

des Bundes durch eine einheitliche<br />

Verordnung für den Mutterschutz für<br />

Bundesbeamtinnen und die Elternzeit für<br />

Beamtinnen und Beamte des Bundes ersetzen.<br />

Bisherige Parallelregelungen der<br />

jeweils für den Arbeitnehmerbereich geltenden<br />

Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes<br />

(MuSchG) und des Bundeselterngeld-<br />

und Elternzeitgesetzes (BEEG)<br />

sollen durch umfassende Verweise auf<br />

die Bestimmungen des MuschG bzw.<br />

des BEEG in einer Mutterschutz- und<br />

Elternzeitverordnung zusammengefasst<br />

werden.<br />

Der DGB hat in seiner Stellungnahme<br />

zum Verordnungsentwurf begrüßt, dass<br />

die aktuellen Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes<br />

und des Bundeselterngeld-<br />

und Elternzeitgesetzes für den Arbeitnehmerbereich<br />

in das Beamtenrecht<br />

übernommen und die Regelungen weitgehend<br />

angeglichen werden.<br />

Darüber hinaus hat der DGB die Forderung<br />

erhoben, die Enkel-Elternzeit –<br />

wie im Entwurf eines Ersten Gesetzes<br />

zur Änderung des BEEG vorgesehen –<br />

auch im Beamtenbereich zu ermöglichen.<br />

Danach sollen Beamtinnen und Beamte,<br />

die mit ihrem Enkelkind in einem Haushalt<br />

leben und dieses Kind betreuen und<br />

erziehen, Anspruch auf Elternzeit haben.<br />

Außerdem hat der DGB moniert, dass der<br />

Zuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag<br />

in Höhe von 31 Euro<br />

monatlich zu niedrig sei. Er fordert, den<br />

Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung<br />

allen Besoldungsgruppen in voller<br />

Höhe zu erstatten.<br />

DGB will Vereinbarung zum<br />

Gesundheitsmanagement<br />

Der laut Modernisierungs- und Fortbildungsvereinbarung<br />

zwischen Bundesinnenministerium<br />

(BMI) und Spitzenorganisationen<br />

der Gewerkschaften eingerichtete<br />

Konsultationskreis Modernisierung<br />

hat sich in seiner zweiten Sitzung mit den<br />

Modernisierungsprojekten Gesundheitsförderung,<br />

Elektronischer Personalausweis<br />

und mit der einheitlichen Behördenrufnummer<br />

D115 befasst.<br />

Angesichts des demographischen<br />

Wandels will das BMI die betriebliche<br />

Gesundheitsförderung als Bestandteil der<br />

Personal- und Organisationsentwicklung<br />

in allen Ressorts einführen. U. a. sollen<br />

bereits im Krankenstandsbericht 20<strong>08</strong><br />

die Krankenstandszahlen nach Alter und<br />

Geschlecht aufbereitet werden, um sie<br />

mit den Daten der Gesetzlichen Krankenversicherung,<br />

aber auch behördenübergreifend<br />

vergleichen zu können. Der DGB<br />

unterstützt das Ziel, den Krankenstand<br />

in der Bundesverwaltung durch Maßnahmen<br />

der Gesundheitsförderung zu senken<br />

und hat vorgeschlagen, eine<br />

Vereinbarung zum Gesundheitsmanagement<br />

in der Bundesverwaltung<br />

mit den Spitzenorganisationen<br />

abzuschließen.<br />

Die Euphorie über die Internetfunktionen<br />

des elektronischen<br />

Personalausweises, der<br />

ab November 2010 den alten<br />

Personalausweis ablösen soll,<br />

teilen DGB und Gewerkschaften<br />

nicht. Sie zeigten sich skeptisch,<br />

ob die auf der Chipkarte<br />

gespeicherten persönlichen Daten vor<br />

Missbrauch hinreichend geschützt sein<br />

werden. Ob die E-Business-Funktionen<br />

die Akzeptanz des Personalausweises<br />

erhöhen können, werde auch davon abhängen,<br />

wie die Diensteanbieter im Internet<br />

zertifiziert werden sollen. Zur Überprüfung<br />

der Seriosität von Internetanbietern<br />

muss eine neue Zertifizierungsstelle<br />

beim Bund geschaffen werden.<br />

Nach dem Motto „Immer zuständig<br />

und serviceorientiert, hilfsbereit und<br />

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Beamtenversorgungsgesetzes<br />

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MELDUNGEN<br />

kompetent, effizient und zuverlässig“<br />

treibt das BMI das Projekt der einheitlichen<br />

Behördenrufnummer 115 voran.<br />

Derzeit wird das Feinkonzept abgestimmt.<br />

Anschließend soll den Gewerkschaften<br />

Gelegenheit gegeben werden,<br />

Stellung zu nehmen. Das Projekt soll in<br />

weiteren Gesprächen intensiv diskutiert<br />

werden.<br />

Steuerfreiheit für betriebliche<br />

Gesundheitsförderung<br />

Ende Juli hat das Bundeskabinett das<br />

Jahressteuergesetz 2009 beschlossen.<br />

Danach sollen betriebsinterne Maßnahmen<br />

zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter künftig<br />

steuerfrei sein, soweit sie je Beschäftigten<br />

500 Euro im Jahr nicht übersteigen.<br />

Arbeitgeber, die sich verstärkt um betriebsinterne<br />

Gesundheitsförderung ihrer<br />

Beschäftigten bemühen, sollen damit ermuntert<br />

werden, die Gesundheit ihrer<br />

Beschäftigten durch geeignete Maßnahmen<br />

noch stärker zu fördern.<br />

Gleichstellung im<br />

Beamtenrecht<br />

„Eingetragene Lebenspartnerschaften<br />

müssen im öffentlichen Dienstrecht der<br />

Ehe gleichgestellt werden. Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz<br />

bietet die<br />

Chance, dies in einem Schritt und in<br />

allen maßgeblichen Regelungsbereichen<br />

zu tun: im Beamten-, Beihilfe-, Besoldungs-,<br />

Versorgungs- sowie im Reiseund<br />

Umzugskostenrecht.“ So heißt es in<br />

der Stellungnahme des DGB vom 29.<br />

November 2007 zum Entwurf des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes.<br />

Berlin hat<br />

jetzt Nägel mit Köpfen gemacht. In mehreren<br />

Ländern (Hamburg, Bremen, Niedersachsen)<br />

werden entsprechende Reformen<br />

vorbereitet. Der Bund dürfe nicht<br />

zurückstehen, findet der DGB.<br />

Die FDP-Bundestagsfraktion hat den<br />

Bundestag aufgefordert, Gesetzentwürfe<br />

vorzulegen, um die Benachteiligungen<br />

von Lebenspartnerschaften abzubauen<br />

und das Verhältnis von Rechten<br />

und Pflichten u. a. im Beamtenrecht ausgewogen<br />

zu gestalten.Verbeamteten Lebenspartnern<br />

stünden wesentliche Rechte<br />

auf Beihilfe, Besoldung und Versorgung<br />

nicht zu, weil für Bundesbeamtinnen und<br />

-beamte keine Regelung existiere. Zudem<br />

entfalle die Hinterbliebenenversorgung,<br />

was der Gleichstellung von Beamtinnen<br />

und Beamten nach EU-Recht ebenfalls<br />

widerspreche.<br />

Auch die FDP-Fraktion in Schleswig-<br />

Holstein hat einen entsprechenden Antrag<br />

gegen die Ungleichbehandlung von<br />

in Lebenspartnerschaft lebenden Beamtinnen<br />

und Beamten im Landesdienst<br />

gestellt und dafür die Unterstützung des<br />

DGB und der GEW erhalten.<br />

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AUS DEN LÄNDERN<br />

Für die sächsische Landesregierung ist die<br />

Verwaltungsreform das non plus ultra.<br />

Mehr Effizienz, mehr Bürgernähe, mehr<br />

Kosteneinsparung. Doch seit 1. August<br />

dieses Jahres stehen nach Ansicht der Gewerkschaften<br />

und der Grünen die Beschäftigten<br />

im Regen. Fragen des Personalübergangs sind<br />

noch längst nicht geklärt und das Personalvertretungsgesetz<br />

muss novelliert werden, damit<br />

die Interessenvertretung vor Ort gesichert ist.<br />

Sachsen<br />

„Ich bin stolz, dass dieses umfassende Reformwerk nunmehr<br />

Wirklichkeit wird ...“. Innenminister Albrecht Buttolo<br />

(CDU) nennt deshalb auch gerne die Schwerpunkte der<br />

Reform: Umfangreiche Aufgaben des Staates werden auf<br />

die Landkreise und kreisfreien Städte und auf den<br />

Kommunalen Sozialverband übertragen. Verbleibende<br />

staatliche Aufgaben werden in wesentlich weniger Behörden<br />

(minus 42) gebündelt. Die Kreise des Freistaats<br />

werden neu gegliedert, die Zahl der Landkreise reduziert<br />

sich von 22 auf zehn, die der kreisfreien Städte von sieben<br />

auf drei. Einsparvolumen laut einer wissenschaftlichen<br />

Studie bei voller Wirksamkeit der gesamten Reform: 160<br />

Millionen Euro im Jahr.<br />

Von einem geordneten Übergang kann keine<br />

Rede sein<br />

Zu dieser vollen Wirksamkeit gehört auch, dass gut<br />

4.100 bisher unmittelbar beim Freistaat Beschäftigte zu<br />

einem kommunalen Arbeitgeber wechseln sollen<br />

bzw. müssen. Doch noch drei Wochen vor Inkrafttreten<br />

der Verwaltungsreform war völlig unklar,<br />

wer wo künftig arbeitet. „Ich bezweifle, dass alle<br />

ab 1. August anstehenden Verfahren sachgerecht<br />

bearbeitet werden können“, erklärte der innenpolitische<br />

Sprecher der Grünen, Johannes Lichdi,<br />

dessen Fraktion eine entsprechende Anfrage gestellt hatte.<br />

„Von einem geordneten Übergang kann keine Rede sein“.<br />

Der Innenminister trage die Verantwortung dafür, dass<br />

Fachpersonal knapp werde und die Kommunen damit vor<br />

großen Problemen stünden.<br />

Funktionalreform auf dem Rücken der<br />

Beschäftigten<br />

In diesem Zusammenhang kritisierte die stellvertretende<br />

DGB-Vorsitzende in Sachsen Iris Kloppich, dass „vor<br />

Ort keine funktionsfähigen Personalräte mehr existieren“.<br />

Eine Novellierung des Personalvertretungsgesetzes, wofür<br />

bereits ein Gesetzentwurf vorliege, sei deshalb unbedingt<br />

notwendig (siehe hierzu auch S. 12).<br />

Die Gewerkschaft ver.di fragt bereits, ob die Funktionalreform<br />

zum Skandal werde. Sie befürchtet die Privatisierung<br />

des Straßenbetriebsdienstes, wenn der dreijährige<br />

gesetzliche Kündigungsschutz der Beschäftigten ausläuft.<br />

„Hier wird die Aufgabenverlagerung auf die Kommunen<br />

missbraucht, um zu Lasten der Beschäftigten offenbar<br />

die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern“, erklärte<br />

der zuständige Fachbereichsleiter bei ver.di Werner Theis.<br />

Der für die Fachaufsicht zuständige Staatsminister Thomas<br />

Jurk (SPD) solle „alles tun, damit derartige Privatisierungspläne<br />

beendet werden“.<br />

Heilloses Chaos in Sachsen<br />

Personalübergang nicht geregelt – Personalräte beschlussunfähig<br />

Bedenken gegenüber der Rechtmäßigkeit von<br />

Personalüberleitungen<br />

Unterdessen hat das Arbeitsgericht Leipzig in mehreren<br />

einstweiligen Entscheidungen festgestellt, dass das<br />

Arbeitsverhältnis einiger Arbeitnehmer beim Freistaat<br />

Sachsen fortbesteht. U. a. wegen Schwerbehinderung bzw.<br />

gesundheitlicher Beeinträchtigung und wegen des unverhältnismäßigen<br />

Eingriffs in Art. 12 Abs. 1 GG, nach dem<br />

jede und jeder das Recht hat, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte<br />

frei zu wählen, hatte das Gericht Bedenken<br />

gegenüber der Rechtmäßigkeit der angedachten Personalüberleitungen.<br />

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AUS DEN LÄNDERN<br />

Baden-Württemberg<br />

DGB fordert Recht auf<br />

Mitbestimmung<br />

Eine „Mitbestimmungsoffensive“ für<br />

den öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg<br />

fordern der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften.<br />

In einer Resolution<br />

anlässlich der Fachkonferenz „50 Jahre<br />

Landespersonalvertretungsgesetz“ erheben<br />

sie fünf Mindestanforderungen<br />

zum Ausbau der Mitbestimmung. Die<br />

In Warnwesten gegen Verschlechterung des Landespersonalvertretungsgesetzes.<br />

Foto: J. Klose<br />

Mitwirkungs- und Anhörungsrechte sollen<br />

zu Mitbestimmungsrechten werden.<br />

Das Initiativrecht der Personalvertretung<br />

soll auf alle beteiligungspflichtigen Angelegenheiten<br />

ausgeweitet werden, und<br />

Beschlüsse sollen eingeklagt werden<br />

können. Durch Ausgliederungen oder Privatisierungen<br />

sollen sich die Rahmenbedingungen<br />

zur Mitbestimmung nicht verschlechtern.<br />

„Die Modernisierung des<br />

öffentlichen Dienstes erfordert mehr<br />

Teilhabe und nicht weniger“, sagte der<br />

DGB-Bezirksvorsitzende Rainer Bliesener.<br />

„Wir wollen, dass die Menschen mehr<br />

Kontrolle über ihre eigenen Lebens- und<br />

Arbeitsbedingungen erhalten.“ Als Spitzenorganisation<br />

will der DGB mit der<br />

Landesregierung ressortübergreifende<br />

Regelungen treffen für grundsätzliche<br />

soziale, personelle und organisatorische<br />

Angelegenheiten, die weder tarifvertraglich<br />

noch durch die Mitbestimmung<br />

der Personalräte in Ministerien und Behörden<br />

erfasst sind.<br />

Bayern<br />

Neue Leistungsansprüche in<br />

der Pflege<br />

Das bayerische Finanzministerium<br />

hat die Vorgaben für die Abrechnung von<br />

Beihilfeleistungen bei Pflegebedürftigkeit<br />

zum Teil verändert. Die Regelungen gelten<br />

im Vorgriff auf eine Anpassung der<br />

Beihilfeverordnung. Sie soll erneuert<br />

werden, nachdem durch das geänderte<br />

Pflegeversicherungsgesetz zum 1. Juli die<br />

Leistungsansprüche ausgeweitet und<br />

neue Ansprüche eingeführt wurden. Beihilfefähig<br />

sind beispielsweise Aufwendungen<br />

von bis zu 1.470 Euro im Kalenderjahr<br />

für die Kurzzeitbetreuung von<br />

Patientinnen und Patienten in einer Pflegeeinrichtung.<br />

Gleiches gilt für die Pflege<br />

zu Hause, falls die Pflegekraft etwa wegen<br />

Urlaubs oder Krankheit ausfällt. Beihilfeberechtigte<br />

können sich auch eine<br />

Beratung durch Pflegeberaterinnen oder<br />

-berater vergüten lassen.<br />

Berlin<br />

Tarifkonflikt geht weiter<br />

Die vom Berliner Senat beschlossenen<br />

Einmalzahlungen für 20<strong>08</strong> und 2009 beenden<br />

aus Sicht von ver.di nicht den Tarifkonflikt<br />

im öffentlichen Dienst. Das eigenmächtige<br />

Vorgehen des Senats belege<br />

seine Unfähigkeit zum Kompromiss, sagte<br />

die stellvertretende Landesbezirksleiterin<br />

Astrid Westhoff. Der Beschluss zeige<br />

jedoch, dass die Streiks dem Senat<br />

deutlich gemacht hätten, wie dringend<br />

die Landesbediensteten auf eine Einkommenserhöhung<br />

angewiesen seien. Falls<br />

der Senat mit dem Beschluss den Druck<br />

aus dem seit eineinhalb Jahren dauernden<br />

Konflikt nehmen wolle, werde das<br />

wirkungslos bleiben, betonte Westhoff.<br />

Sie kündigte weitere Streiks an. ver.di<br />

hatte ein Angebot des Senats als unannehmbar<br />

und die Tarifverhandlungen für<br />

gescheitert erklärt. Innensenator Ehrhart<br />

Körting (SPD) hatte eine Einmalzahlung<br />

von 300 Euro für 20<strong>08</strong> und zusätzlich<br />

50 Euro monatlich ab April 2009 in Aussicht<br />

gestellt. Die Gewerkschaften kämpfen<br />

für die Übernahme des Tarifergebnisses,<br />

das in anderen Ländern bereits<br />

gilt. Dazu gehört eine Einkommenserhöhung<br />

von 2,9 Prozent.<br />

Aus Sicht des DGB stehen die „minimal<br />

erhöhten“ Sonderzahlungen für die<br />

Beamtinnen und Beamten in keiner Relation<br />

zu den Kostensteigerungen. Er fordert<br />

eine lineare Besoldungserhöhung in<br />

Anlehnung an die tariflichen Entwicklungen.<br />

Brandenburg<br />

Zuschlag für Kinderreiche<br />

Der DGB Brandenburg begrüßt es,<br />

dass der Familienzuschlag für kinderreiche<br />

Beamtinnen und Beamte erhöht werden<br />

soll. Mit Bezug auf ein Urteil des<br />

Bundesverfassungsgerichts fordert er<br />

allerdings, dass mindestens bis zum 1.<br />

Januar 2004 rückwirkend gezahlt wird.<br />

Er weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht<br />

in einer Entscheidung<br />

vom 17. Juni 2004 den Verwaltungsgerichten<br />

auferlegt hat, die Dienstherren<br />

von Beamtinnen und Beamten mit mehr<br />

als zwei Kindern bei entsprechender Voraussetzung<br />

zu höheren Gehaltszahlungen<br />

zu verpflichten. Im Entwurf für ein<br />

Besoldungsänderungsgesetz ist vorgesehen,<br />

dass Beamtinnen und Beamte ab<br />

2007 für das dritte und jedes weitere<br />

Kind zusätzlich je 50 Euro pro Monat erhalten.<br />

Der DGB verlangt einen ungekürzten<br />

Familienzuschlag auch für Beamtinnen<br />

und Beamte ab der Besoldungsgruppe<br />

A 10. Für sie falle der Zuschlag<br />

wegen der weiterhin abgesenkten Besoldung<br />

im Osten niedriger aus.<br />

Bremen<br />

Ziegert will leistungsfähigere<br />

Job-Center<br />

Die Bremer DGB-Vorsitzende Helga<br />

Ziegert möchte, dass die Leistungsfähigkeit<br />

der Job-Center zur Betreuung von<br />

Langzeitarbeitslosen verbessert wird. Die<br />

vom Bundesverfassungsgericht geforderte<br />

Neuorganisation der Job-Center<br />

solle dazu den Anlass geben. Das Gericht<br />

erklärte die Zusammenlegung der Aufgaben<br />

von Kommunen und der Bundesagentur<br />

für Arbeit in gemeinsamen Ar-<br />

| | 10 | www.beamten-magazin.de DGB BEAMTEN-MAGAZIN


AUS DEN LÄNDERN<br />

beitsgemeinschaften (Argen) für verfassungswidrig.<br />

Ziegert ist der Meinung,<br />

dass die Leistungen für die Arbeitssuchenden<br />

aus einer Hand erfolgen sollen.<br />

Ein „großes Hindernis“ für die wirksame<br />

Vermittlung der Arbeitslosen sei<br />

es, dass immer noch rund 20.000 Beschäftigte<br />

in den Argen befristet arbeiten.<br />

Bei der Bremer Arbeitsgemeinschaft<br />

für Integration und Soziales seien es<br />

derzeit 144 von rund 680 Mitarbeiter/<br />

innen. Um anderen Menschen helfen zu<br />

können, brauchten die Mitarbeiter/innen<br />

selbst eine Perspektive.<br />

Hamburg<br />

DGB fordert Geld für Beamte<br />

zurück<br />

Der DGB fordert Hamburgs Ersten<br />

Bürgermeister Ole von Beust (CDU) auf,<br />

den Beamtinnen und Beamten einbehaltenes<br />

Einkommen auszuzahlen. Sie sollen<br />

rückwirkend zum 1. Januar ein Prozent<br />

mehr Besoldung erhalten. Dieser<br />

Anteil war einbehalten worden, um damit<br />

leistungsorientierte Bezahlungselemente<br />

(LOB) zu finanzieren. Während<br />

die Beamtenbesoldung nur um 1,9 Prozent<br />

stieg, erhielten Tarifbeschäftigte<br />

2,9 Prozent mehr Gehalt. Der Hamburger<br />

DGB-Vorsitzende Erhard Pumm kritisiert,<br />

der Senat habe sich die angekündigte<br />

LOB von den Beamtinnen und Beamten<br />

doppelt finanzieren lassen: durch<br />

die vorenthaltene Besoldungserhöhung<br />

und eine Absenkung des Besoldungsniveaus.<br />

Das Besoldungsniveau sei gesenkt<br />

worden, indem die Dienstaltersstufen gestreckt<br />

worden seien. Die Absicht, gleiche<br />

Regelungen zur LOB für Tarifbeschäftigte<br />

und Beamtinnen und Beamte zu schaffen,<br />

hat bislang zu keinem Ergebnis geführt.<br />

Eine Regelung nur für die Beamtinnen<br />

und Beamten lehnt der DGB ab. Das würde<br />

Unfrieden in den Belegschaften stiften<br />

und sei negativ für die Motivation<br />

der Beschäftigten, sagt Pumm.<br />

Hessen<br />

GdP lehnt Privatisierung von<br />

Gebäuden ab<br />

Die GdP spricht sich gegen den Verkauf<br />

weiterer Polizeigebäude aus. Das<br />

Motto der geschäftsführenden Landesregierung<br />

„Teuer verkaufen – günstig<br />

zurückmieten“ habe sich nicht bewährt.<br />

Die Erfahrungen mit privaten Eigentümern<br />

sind laut GdP „äußerst unbefriedigend“.<br />

Wie eine Umfrage unter Personalräten<br />

der Polizei ergeben habe, bräuchten<br />

notwendige Umbauten und Reparaturen<br />

mehr Zeit als bisher und die Verwaltungswege<br />

seien länger geworden.<br />

Zudem wertet die GdP es als Sicherheitsrisiko,<br />

dass fremdes Personal in den<br />

Gebäuden tätig ist.Anlass für den Protest<br />

ist das Vorhaben der Landesregierung,<br />

im Rahmen des Immobilienpakets „LEO<br />

3“ weitere zwölf Polizeigebäude zu veräußern<br />

und dann zurückzumieten.<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Beteiligung soll gesetzlich<br />

verankert werden<br />

Mit der Reform des Dienstrechts in<br />

Mecklenburg-Vorpommern sollen Beamtinnen<br />

und Beamte mehr Möglichkeiten<br />

bekommen, ihre Interessen zu vertreten.<br />

Das fordert der DGB Nord in einer vorläufigen<br />

Stellungnahme zum Beamtenrechtsneuordnungsgesetz.<br />

Er wünscht ein<br />

Landesgesetz als Basis für die politische<br />

Vereinbarung zur Ausgestaltung der Beteiligung.<br />

Die Einbeziehung der gewerkschaftlichen<br />

Spitzenorganisationen soll in<br />

einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit<br />

der Landesregierung geregelt werden. Das<br />

aktuelle Beispiel mache deutlich, wie<br />

notwendig bessere Beteiligungsformen<br />

seien, rügt der DGB. Er kritisiert, spät<br />

und kurzfristig vor der Sommerpause zur<br />

Stellungnahme zum Gesetzentwurf aufgefordert<br />

worden zu sein. Positiv sieht es<br />

der DGB, dass Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen<br />

und Niedersachsen einen untereinander<br />

abgestimmten Entwurf vorlegen wollen.<br />

Beamtinnen und Beamte sollten in diesen<br />

Ländern problemlos von einem Dienstherrn<br />

zum andern wechseln können, fordert<br />

der DGB. Er befürwortet die kleinere<br />

Zahl von Laufbahnen und Laufbahngruppen,<br />

warnt aber davor, die Vielzahl der bisherigen<br />

Laufbahnen in den künftigen Verwaltungszweigen<br />

wieder abzubilden.<br />

Niedersachsen<br />

Pensionsfonds nicht<br />

vorgesehen<br />

Die Ergebnisse der Haushaltsklausur<br />

der niedersächsischen Regierung geben<br />

dem DGB Anlass zur Kritik. Landeschef<br />

Hartmut Tölle nannte es fahrlässig, dass<br />

die Einrichtung des Pensionsfonds für die<br />

Landesbeschäftigten auf 2010 vertagt<br />

werden soll. „Wir brauchen einen Pensionsfonds,<br />

um die Versorgung der Pensionäre<br />

auch in Zukunft sicherzustellen.<br />

Wir warnen davor, das auf den Sankt-<br />

Nimmerleins-Tag zu verschieben“, kritisierte<br />

er. Er vermisste auch ein Signal für<br />

die Wiedereinführung von Urlaubs- und<br />

Weihnachtsgeld. „Es ist zu befürchten,<br />

dass dies zu weiteren Motivationsverlusten<br />

bei Beamtinnen und Beamten führt.“<br />

DGB und Gewerkschaften hatten vor der<br />

Klausur ein Forderungspaket vorgestellt.<br />

Dazu gehörten die Wiedereinführung der<br />

jährlichen Sonderzahlung, die Fortführung<br />

der Altersteilzeit für alle Beschäftigten,<br />

Personalverstärkung für die Finanzämter,<br />

höhere Zulagen für die Polizei<br />

und mehr Lehrerstellen.<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Anträge auf höhere<br />

Besoldung ruhen<br />

Anträge nordrhein-westfälischer Beamtinnen<br />

und Beamter auf eine Anhebung<br />

der Besoldung werden bis zu einer<br />

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />

ruhend gestellt. Wie Finanzminister<br />

Helmut Linssen (CDU) weiter mitteilt,<br />

wird darauf verzichtet, eine Verjährung<br />

geltend zu machen. Beamtinnen<br />

und Beamte können beim Landesamt für<br />

Besoldung und Versorgung einen Antrag<br />

auf rückwirkende Anpassung der Besoldung<br />

zum 1. Januar 20<strong>08</strong> stellen. Darin<br />

wird verlangt, bei der Bemessung die Entwicklung<br />

der allgemeinen, wirtschaftlichen<br />

und finanziellen Verhältnisse hinreichend<br />

zu berücksichtigen, so dass die<br />

Besoldungshöhe verfassungskonform ist<br />

und den im Grundgesetz verankerten Anspruch<br />

auf eine amtsangemessene Besoldung<br />

sichert. Hintergrund ist, dass das<br />

Verwaltungsgericht Arnsberg eine Entscheidung<br />

des Bundesverfassungsgerichts<br />

zu der Frage eingeholt hat, ob die Beam-<br />

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AUS DEN LÄNDERN<br />

tenbesoldung in Nordrhein-Westfalen<br />

noch mit Art. 33 Abs. 5 GG (Alimentationsprinzip)<br />

vereinbar ist. Ob ein Antrag<br />

fristgerecht gestellt worden ist, werde<br />

gegebenenfalls später entschieden, teilte<br />

Linssen mit.<br />

Rheinland-Pfalz<br />

DGB unterstützt Initiative<br />

um Vergaberecht<br />

Die Vergabe öffentlicher Aufträge soll<br />

an soziale Mindeststandards beim Auftragnehmer<br />

gekoppelt sein. Das fordern<br />

Rheinland-Pfalz und Bremen in einem<br />

Antrag zum Gesetzentwurf für ein modernisiertes<br />

Vergaberecht, den sie gemeinsam<br />

im Bundesrat eingebracht haben. Der<br />

DGB Rheinland-Pfalz unterstützt die Forderungen.<br />

Mit dem Antrag wird die Bundesregierung<br />

aufgefordert, in der Europäischen<br />

Union auf ein ausgewogenes Verhältnis<br />

zwischen Niederlassungs- und<br />

Dienstleistungsfreiheit hinzuwirken sowie<br />

auf den Schutz der regionalen mittelständischen<br />

Wirtschaft und der dort Beschäftigten.<br />

Auftraggeber sollen auch soziale,<br />

umweltbezogene oder innovative Anforderungen<br />

an den Auftragnehmer stellen<br />

dürfen, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident<br />

Kurt Beck (SPD). Hintergrund<br />

ist die Entscheidung des Gerichtshofs<br />

der Europäischen Gemeinschaften,<br />

die es den Ländern verwehrt, Tariftreuegesetze<br />

zu erlassen. Beck erklärte: „Wir<br />

können es nicht zulassen, dass private<br />

Arbeitgeber, die ihre Preise auf Kosten<br />

ihrer Beschäftigten drücken, noch dafür<br />

belohnt werden, indem sie den Zuschlag<br />

für öffentliche Aufträge bekommen.“<br />

Saarland<br />

Ministergespräch konstruktiv<br />

und ergebnisreich<br />

Vertreter des GdP-Vorstands sind Ende<br />

Juli zu einem intensiven Meinungsaustausch<br />

mit Innenminister Klaus<br />

Meiser (CDU) und Staatssekretär Gerhard<br />

Müllenbach zusammengetroffen.<br />

Beide Seiten haben sich darauf verständigt,<br />

angesichts der Verabschiedung des<br />

Beamtenstatusgesetzes und nach einer<br />

ersten Grobplanung im Herbst 20<strong>08</strong><br />

einen „runden Tisch“ einzuberufen, um<br />

die notwendigen Konkretisierungen auf<br />

Landesebene zu diskutieren. Darüber<br />

hinaus soll der Erhalt der Ruhegehaltfähigkeit<br />

der Polizeizulage über das Jahr<br />

2010 hinaus neu geprüft werden, da es<br />

auch aus anderen Ländern Signale gebe,<br />

die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage<br />

erhalten zu wollen.<br />

Vertreter des GdP-Vorstands im Meinungsaustausch<br />

mit Innenminister Meiser und Staatssekretär<br />

Müllenbach. Foto: Dirk Schnubel<br />

Einen Erfolg erzielte die GdP in Sachen<br />

Beihilfe: Der seit geraumer Zeit anhängige<br />

Rechtsstreit im Hinblick auf den<br />

15-prozentigen Eigenanteil bei Heilbehandlungen<br />

werde beendet. Die Landesregierung<br />

werde die zugunsten der Beschwerdeführer<br />

ergangenen Urteile des<br />

Verwaltungsgerichts Saarlouis akzeptieren<br />

und keine weiteren Rechtsmittel einlegen.<br />

Die „auf Halde liegenden“ über<br />

1.800 Fälle würden jetzt möglichst<br />

schnell zugunsten der Betroffenen abgearbeitet;<br />

in künftigen Fällen werde<br />

auf den 15-Prozent-Anteil verzichtet.<br />

Sachsen<br />

„Personalräte sind nicht<br />

mehr arbeitsfähig“<br />

Der DGB Sachsen dringt auf eine Neufassung<br />

des Personalvertretungsgesetzes.<br />

Die Regierungskoalition aus CDU und<br />

SPD solle den bereits erarbeiteten Gesetzentwurf<br />

unverzüglich in das parlamentarische<br />

Verfahren einbringen. „Wir<br />

haben kein Verständnis für die Verzögerungen<br />

auf dem Rücken der Beschäftigten.<br />

Sollte die Novellierung nicht nach<br />

der Sommerpause endlich in Angriff genommen<br />

werden, werden die Gewerkschaften<br />

das Personalvertretungsgesetz<br />

zu einem Thema bei den Landtagswahlen<br />

2009 machen“, kündigte die stellvertretende<br />

Vorsitzende Iris Kloppich an.<br />

Sie kritisierte, dass die Umsetzung der<br />

Verwaltungsreform die Rechte der Beschäftigten<br />

beeinträchtige. Aus dem Bereich<br />

einer Verwaltung sei ein erster Fall<br />

bekannt geworden, dass örtliche Personalräte<br />

nicht mehr beschlussfähig sind.<br />

Somit müsse der Hauptpersonalrat alle<br />

personalvertretungsrechtlichen Belange<br />

bearbeiten. „Dies führt dazu, dass vor Ort<br />

keine funktionsfähigen Personalräte<br />

mehr existieren werden“,<br />

warnt Kloppich. Neuwahlen,<br />

um deren Arbeitsfähigkeit<br />

wiederherzustellen, seien derzeit<br />

nicht möglich. Das sächsische<br />

Personalvertretungsgesetz<br />

lasse in seiner jetzigen Fassung<br />

rechtssichere Wahlen nur bedingt<br />

zu. (Siehe auch S. 9)<br />

Sachsen-Anhalt<br />

ver.di: „Bullerjahn verliert<br />

Bodenhaftung“<br />

ver.di unterstützt die Fachminister in<br />

Sachsen-Anhalts Regierung gegen Pläne<br />

des Finanzministers zum Personalabbau.<br />

Jens Bullerjahn (SPD) will mehr Personal<br />

einsparen als bisher geplant. Im Jahr<br />

2020 soll es statt 45.000 Stellen im Landesdienst<br />

nur noch 43.000 geben. Werner<br />

Theis von ver.di meint: „Man hat den<br />

Eindruck, der Finanzminister hat bei seinen<br />

Sparvorstellungen jegliche Bodenhaftung<br />

verloren. Am liebsten wäre ihm<br />

offenbar eine komplette Abschaffung der<br />

öffentlichen Verwaltung in Sachsen-Anhalt,<br />

um maximal zu sparen.“ Zumindest<br />

hätten Bullerjahns Vorstellungen im Entwurf<br />

zum neuen Personalentwicklungskonzept<br />

jeden Bezug zu den Aufgaben<br />

verloren, die erfüllt werden müssten. Soziale<br />

Sicherheit, Rechtssicherheit, Umweltschutz,<br />

Wirtschaftsförderung und<br />

alle anderen Aufgaben seien nicht zum<br />

Nulltarif zu haben. Die vom Finanzminister<br />

vorgesehene drastische Senkung der<br />

Zahl der Neueinstellungen bedrohe die<br />

Arbeitsfähigkeit vieler Bereiche, die zum<br />

Teil heute schon eingeschränkt sei.<br />

Schleswig-Holstein<br />

DGB will bei Ausbildung<br />

mitreden<br />

Der DGB möchte bei der Auswahl von<br />

Ausbildungs- und Studieninhalten am<br />

neuen Ausbildungszentrum für die schles-<br />

| | 12 | www.beamten-magazin.de DGB BEAMTEN-MAGAZIN


AUS DEN LÄNDERN<br />

PORTRÄT<br />

wig-holsteinische Verwaltung mitwirken.<br />

In einer Stellungnahme zum Entwurf<br />

für ein neues Ausbildungszentrumsgesetz<br />

äußert der DGB Nord Bedenken,<br />

„dass insbesondere die Berufsausbildung<br />

der Beamtinnen und Beamten und die<br />

Fortbildung der Beschäftigten in diesem<br />

Zentrum ausschließlich von Vertreter/innen<br />

der Dienstherren und Träger gestaltet<br />

und dem Einfluss der Gewerkschaften<br />

als Vertreter der Beschäftigten völlig<br />

entzogen wird“. Daher fordert er, dass<br />

Gewerkschafter ins Kuratorium, in die<br />

Fachbeiräte und den Ausbildungsausschuss<br />

berufen werden. Wer von den Beschäftigten<br />

lebenslanges Lernen fordere,<br />

müsse die Vertreter/innen der Gewerkschaften<br />

„bei der Gestaltung von praxisnahen<br />

Inhalten“ mitwirken lassen, argumentiert<br />

der DGB. Sie könnten Fortbildungsdefizite<br />

aufzeigen und Ausbildungsprofile<br />

in ihren Ansprüchen an Theorie<br />

und Praxisnähe mitgestalten. Das Ausbildungszentrum<br />

soll durch die Zusammenlegung<br />

der Verwaltungsfachhochschule<br />

Altenholz und der Verwaltungsakademie<br />

Bordesholm unter einer Leitung<br />

entstehen.<br />

Thüringen<br />

Erster Schritt zur Beteiligung<br />

Der DGB führt mit dem thüringischen<br />

Innenministerium Gespräche über eine<br />

Beteiligungsvereinbarung zu Rechtsvorschriften,<br />

die Beamtinnen und Beamte<br />

betreffen. Der DGB spricht von einem<br />

wichtigen Schritt, da er seit Jahren eine<br />

solche Vereinbarung fordert. Aber erst<br />

bei einer Veranstaltung im Februar zur<br />

Zukunft des Beamtenrechts in Thüringen<br />

sicherte Ministerpräsident Dieter Althaus<br />

(CDU) zu, dass eine Vereinbarung getroffen<br />

wird. Der DGB möchte so früh<br />

wie möglich in die Beratung über Gesetzentwürfe<br />

einbezogen werden, um die<br />

Interessen der Beamtinnen und Beamten<br />

wirkungsvoll vertreten zu können. Bislang<br />

sei der DGB meistens erst eingebunden<br />

worden, wenn die Gesetzentwürfe<br />

bereits im Kabinett beschlossen<br />

worden waren, bedauert Silke Bemmann.<br />

Sie ist beim DGB Thüringen für<br />

den öffentlichen Dienst zuständig.<br />

Im Porträt: Silke Holthöfer, Freigestellte Betriebsrätin<br />

Eingreifen und mitgestalten<br />

Früh auf Achse ist Silke Holthöfer – und jeden Tag woanders.<br />

Die freigestellte Betriebsrätin bei der Niederlassung<br />

BRIEF in Münster betreut rund 430 Kolleginnen und<br />

Kollegen in den Zustellstützpunkten der Stadt Münster<br />

und im Umland. Nicht nur Dienstjubiläen und Beförderungen<br />

nimmt sie zum Anlass, vor Ort zu sein. Vor allem kümmert<br />

sie sich regelmäßig um alle kleineren und größeren<br />

Anliegen wie die Handhabung von Arbeitszeitkonten oder<br />

Dienstplanänderungen, aber auch um handfeste Probleme<br />

mit dem Arbeitgeber, etwa wenn Betriebsvereinbarungen<br />

nicht eingehalten werden.<br />

Der Weg Holthöfers zur Betriebsrätin war nicht von Anfang<br />

an vorgezeichnet: Immerhin hat sie ihre berufliche<br />

Laufbahn nach BWL-Studium und 14-monatiger Ausbildung<br />

zur Postinspektorin als Personalsachbearbeiterin für<br />

Tarifangelegenheiten begonnen. Eingruppierungen, Abmahnungen<br />

und Kündigungen gehörten damals zu ihrem<br />

Geschäft. „Aber schon während meines Studiums begannen<br />

die Ferienjobs bei der Post jedes Mal mit einem Streik.<br />

Und da ich die Forderungen der Gewerkschaft nicht nur<br />

durch die eigene Streikteilnahme unterstützen wollte, bin<br />

ich erstmal in die DPG eingetreten“, erläutert die 43-Jährige<br />

die Anfänge ihres Engagements. Heute gehören zu Holthöfers<br />

Arbeitsschwerpunkten<br />

neben dem Datenschutz<br />

die betriebsrätliche<br />

Betreuung der<br />

Auszubildenden und die<br />

damit verbundenen Sachfragen.<br />

Die Zeit, in der sie<br />

nicht unterwegs ist, verbringt<br />

sie am Schreibtisch<br />

in Greven. Hier sind Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen<br />

ihr Handwerkszeug in der Auseinandersetzung<br />

mit dem Arbeitgeber. Ihre Ansprechpartnerinnen<br />

und Ansprechpartner sind die Niederlassungsleiterin, der<br />

Personalchef, gegebenenfalls der Sozialbetreuer und natürlich<br />

die anderen freigestellten Betriebsräte, mit denen<br />

sie Konfliktfälle erörtert und bei denen sie die Anliegen<br />

der Kolleginnen und Kollegen zur Sprache bringt. Die Betriebsrätin<br />

achtet sorgfältig darauf, dass Betriebsvereinbarungen<br />

eingehalten werden. „Aber ein großes Anliegen<br />

ist es, schon im Vorfeld in die Planungen einzugreifen.<br />

Denn nur so kann der Betriebsrat, kann auch ich die Arbeitsbedingungen<br />

der Kolleginnen und Kollegen in deren<br />

Interesse aktiv mitgestalten.“<br />

| | 13 | www.beamten-magazin.de DGB BEAMTEN-MAGAZIN


Berlin | 17.01.2007<br />

<strong>Ausgabe</strong> | 01 | 2007 || 1. Jg.<br />

SERVICE<br />

Personalratsarbeit spezial – Teil II<br />

Auswahlkriterien für Schulungen<br />

Die Personalvertretung entscheidet, welche Schulungsoder<br />

Bildungsveranstaltung ein Personalratsmitglied besuchen<br />

soll. Das Gremium muss anhand objektiver und<br />

subjektiver Kriterien prüfen, ob die ins Auge gefasste Schulungsmaßnahme<br />

erforderliche Kenntnisse vermittelt.<br />

Objektive Erforderlichkeit<br />

Eine Schulungs- und Bildungsmaßnahme ist objektiv<br />

erforderlich, wenn sie Kenntnisse vermittelt, die für die<br />

Tätigkeit des Personalrats benötigt werden. Dazu gehören<br />

nicht nur Rechtskenntnisse, sondern auch organisatorische<br />

und methodische Kenntnisse. Die Wissensvermittlung kann<br />

sowohl in Grund- als auch in Spezialschulungen erfolgen.<br />

In Grundschulungen werden die Kenntnisse vermittelt, die<br />

für jedes Personalratsmitglied notwendig sind, weil ohne<br />

sie eine sinnvolle Mitarbeit im Personalrat nicht möglich<br />

ist (z. B. Kernfragen der Personalratsarbeit sowie Kenntnisse<br />

über das Dienst- und Tarifrecht). Es wird in der Regel<br />

nicht in Frage gestellt, dass sie für jedes neue Personalratsmitglied<br />

erforderlich sind. Spezialschulungen dagegen<br />

sind häufig Anlass für Konflikte, weil die Arbeitgeber<br />

diese Schulungen stark einschränken wollen.<br />

Subjektive Erforderlichkeit<br />

Die Erforderlichkeit der Schulungsmaßnahme ist auch<br />

personenbezogen zu bewerten, also bezogen auf das zu<br />

schulende Mitglied der Interessenvertretung. Hierbei<br />

kommt es sowohl auf den Wissensstand des jeweiligen<br />

Mitglieds als auch auf die Aufgaben an, die es innerhalb<br />

des Gremiums wahrzunehmen hat.<br />

Problematisch ist häufig der Schulungsanspruch von<br />

Ersatzmitgliedern. Sofern Ersatzmitglieder regelmäßig ordentliche<br />

Personalratsmitglieder in Sitzungen vertreten<br />

müssen, besteht aber auch für sie ein Schulungsanspruch.<br />

Das gilt auch für Ersatzmitglieder in sehr kleinen Personalvertretungen.<br />

Zeitliche Dauer<br />

Darüber hinaus ist die zeitliche Lage und Dauer der<br />

Schulungsmaßnahme mit in die Erforderlichkeitsprüfung<br />

einzubeziehen. Die Dauer der Bildungsmaßnahme muss<br />

angemessen sein. Bei Grundschulungen sind schematische<br />

Obergrenzen, die nur eine gewisse Anzahl von Tagen zu<br />

lassen (z. B. fünf Wochentage), unzulässig.Auch eine Schulungsdauer<br />

von zehn Tagen ist nicht zu beanstanden, sofern<br />

Wissen vermittelt wird, das für eine ordnungsgemäße<br />

Personalratstätigkeit unentbehrlich ist.<br />

Gebot der sparsamen Haushaltsführung<br />

Schließlich beeinflussen haushaltsrechtliche Aspekte<br />

die Erforderlichkeitsprüfung. Personalvertretungen haben<br />

das Gebot der sparsamen Haushaltsführung zu beachten.<br />

Das bedeutet jedoch nicht, dass sie zwangsläufig auf das<br />

günstigste Schulungsangebot verwiesen werden können.<br />

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Preiswertere alternative Schulungsformen kommen nur<br />

ausnahmsweise und in sehr engen rechtlichen Grenzen in<br />

Betracht:<br />

; Durch In-house-Schulungen (gewerkschaftlich organisierte<br />

Schulungen in den Räumlichkeiten einer Dienststelle)<br />

werden Gewerkschaften indirekt verpflichtet, Personalratsmitglieder<br />

ohne Rücksicht auf ihre Gewerkschaftszugehörigkeit<br />

zu schulen. Eine solche Verpflichtung widerspricht<br />

den in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz verbrieften koalitionsrechtlichen<br />

Aufgaben der Gewerkschaften.<br />

; Indoor-Schulungen (Schulungen der Dienststelle in deren<br />

Räumlichkeiten) greifen unmittelbar in die verfassungsmäßigen<br />

Rechte der Gewerkschaften ein, mittelbar auch<br />

in die verfassungsmäßigen Rechte gewerkschaftlich organisierter<br />

Personalräte. Denn Personalräte zu schulen,<br />

obliegt nach der Rechtsprechung nicht der öffentlichen<br />

Hand, sondern den Gewerkschaften als Hauptträger von<br />

Schulungen.<br />

; Fernlehrgänge (so genannte E-Learning-Angebote)<br />

können eine Vielzahl gravierender Nachteile haben: Es<br />

fehlt die Möglichkeit der direkten Nachfrage und damit<br />

die Möglichkeit der Reflexion. Praxisbeispiele können nicht<br />

unmittelbar auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie<br />

deren Dienststellen bezogen werden, so dass lediglich<br />

abstraktes Wissen vermittelt werden kann.<br />

Wegen dieser Nachteile garantieren Fernlehrgänge<br />

nicht den gleichen Bildungserfolg wie Präsenzschulungen.<br />

Sie sind daher keine qualitativ gleichwertige Alternative<br />

zu klassischen Schulungsveranstaltungen.<br />

Bei der Prüfung der Erforderlichkeit hat der Personalrat<br />

grundsätzlich einen gewissen Entscheidungs- und Beurteilungsspielraum.<br />

Dies betrifft sowohl die Auswahl der<br />

Schulungs- und Bildungsveranstaltungen als auch die<br />

Frage, welches Mitglied an der Bildungsmaßnahme teilnehmen<br />

soll.<br />

In der nächsten <strong>Ausgabe</strong>:<br />

Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber<br />

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DAS INTERVIEW<br />

Anfang Juli hat die Mitgliederversammlung<br />

der Deutschen Forschungsgemeinschaft<br />

(DFG) „Forschungsorientierte<br />

Gleichstellungsstandards“ beschlossen.<br />

Professor Dr. Ferdi Schüth ist Vizepräsident der<br />

DFG und hat die Kommission geleitet, die die<br />

Gleichstellungsstandards erarbeitet hat.<br />

Der Frauenanteil wird<br />

signifikant steigen<br />

Die DFG hat gleichstellungspolitische Standards<br />

beschlossen, deren Umsetzung jedoch den wissenschaftlichen<br />

Einrichtungen überlassen wird.<br />

Wann rechnen Sie mit welchen Erfolgen<br />

Auch nach dem Beschluss der Standards wird sich die<br />

Situation nicht über Nacht verbessern. Die Umsetzung<br />

wird ein Prozess sein, der sich über Jahre hinzieht. Allerdings<br />

rechnen wir mit ersten positiven Effekten bereits in<br />

diesem Jahr, da die Diskussion über die Gleichstellungsstandards<br />

nun in die Gremien der DFG-Mitglieder getragen<br />

wird. Da die Mitglieder Ziele für die Steigerung der<br />

Repräsentanz von Frauen auf den unterschiedlichen Qualifikationsstufen<br />

festlegen werden, rechnen wir damit, dass<br />

der Frauenanteil in den kommenden fünf Jahren signifikant<br />

und kontinuierlich steigen wird.<br />

Für die bessere Beteiligung von Frauen sollen „entsprechende<br />

Ressourcen“ aufgewendet werden.<br />

Welche Ressourcen in welcher Höhe erwarten Sie<br />

Diese Ressourcen sind nicht präzise auf Euro und Cent<br />

zu beziffern. Eine Vorstellung über die Größenordnung gibt<br />

allerdings eine Reihe von Beispielen. Die meisten außeruniversitären<br />

Forschungseinrichtungen haben z. B. Sonderprogramme<br />

aufgelegt, mit denen zusätzliche Stellen auf<br />

der Leitungsebene (W 2 und W 3) für Frauen geschaffen<br />

werden. Die DFG stellt zweckgebundene Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen<br />

für alle Forschungsverbünde bereit<br />

oder sorgt im Falle von Schwangerschaften und Elternzeiten<br />

unbürokratisch für Vertretungsmittel.<br />

Kooperationen der Wissenschaftseinrichtungen mit<br />

erwerbswirtschaftlich tätigen Einrichtungen sollen<br />

künftig der Maßgabe der Gleichstellung der Geschlechter<br />

entsprechen.<br />

Wie soll dieser<br />

Standard überprüft<br />

werden<br />

Dieser Passus der<br />

Standards richtet sich<br />

im Wesentlichen auf<br />

sehr enge Kooperationsbeziehungen,<br />

wie<br />

etwa den Bereich der<br />

Hochschulmedizin, wo die Universitätskliniken zunehmend<br />

als wirtschaftliche Unternehmen, teils in privater<br />

Hand, betrieben werden. Da in diesen Bereichen ebenfalls<br />

erheblich durch die DFG gefördert wird und die<br />

Kliniken auch in der Forschung sehr aktiv sind, soll durch<br />

entsprechende Gestaltung der Kooperationsbeziehungen<br />

gewährleistet werden, dass analoge Standards wie in den<br />

Mitgliedsorganisationen auch dort gelten.<br />

Bei der Bewilligung von Fördergeldern durch die<br />

DFG soll künftig die Umsetzung der Gleichstellungsstandards<br />

ein Kriterium sein. Wie soll diese<br />

Maßgabe wirkungsvoll berücksichtigt werden<br />

Bereits jetzt wird die Gleichstellungssituation an antragstellenden<br />

Hochschulen in koordinierten Verfahren bei<br />

der Bewilligung berücksichtigt und kann bei gleicher wissenschaftlicher<br />

Qualität von Anträgen den Ausschlag für<br />

die Bewilligung etwa eines Sonderforschungsbereichs geben.<br />

Die Einhaltung der Standards wird in Zukunft aber<br />

eine höhere Verbindlichkeit bekommen. Die Umsetzung<br />

der Gleichstellungsstandards wird durch einen einzusetzenden<br />

Ausschuss der Mitgliederversammlung begleitet,<br />

der feststellen wird, ob die Anforderungen, die durch die<br />

Gleichstellungsstandards an die Mitglieder gestellt werden,<br />

durch die jeweilige Hochschule erfüllt werden.<br />

i<br />

Das vollständige Interview unter www.dgb.de<br />

(Beamtenpolitik Dokumente)<br />

Zur Person<br />

; 1960 in Allagen/Warstein geboren<br />

; Studium der Chemie und der Rechtswissenschaften<br />

in Münster<br />

; seit 1998 Direktor des Max-Planck-Instituts für<br />

Kohlenforschung in Mülheim/Ruhr<br />

; seit 2007 Vizepräsident der Deutschen<br />

Forschungsgemeinschaft<br />

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AUS DEN GEWERKSCHAFTEN<br />

Öffentlich oder privat<br />

Das 11. Schöneberger Forum des DGB<br />

steht unter dem Motto: „Der öffentliche Dienst im<br />

Wandel: Neue Aufgaben – effektive Strukturen – motivierte<br />

Beschäftigte“. Darum geht es am 11. und 12. November<br />

im Berliner Rathaus Schöneberg im Plenum und<br />

in insgesamt sechs Foren. Das „Magazin für Beamtinnen<br />

und Beamte“ stellt in dieser und den folgenden <strong>Ausgabe</strong>n<br />

jeweils zwei Foren vor.<br />

Für den „Schlanken Staat“ wurden in den 90er Jahren<br />

viele klassische öffentliche Dienstleistungen privatisiert.<br />

Die Kosten der öffentlichen Haushalte sollten gesenkt<br />

werden – mehr Wettbewerb sollte verbraucherfreundliche<br />

Preisentwicklungen begünstigen. Inzwischen hat sich<br />

Skepsis breit gemacht. Privatisierung führt nicht automatisch<br />

zu mehr Wettbewerb und sinkenden Preisen. Nun<br />

wird versucht, Fehlentwicklungen zu korrigieren. Doch:Welche<br />

Aufgaben hat der Staat in welchem Umfang zu erledigen<br />

Wie können Effizienzsteigerung und Gemeinwohlinteressen<br />

in Einklang gebracht werden Diese Fragen<br />

stehen im Fokus der Diskussion in Forum I: „Alles muss<br />

raus! Öffentliche Dienstleistungen vor dem Ausverkauf“.<br />

Seit den 80er Jahren hat sich nicht nur das Verständnis<br />

von staatlicher Aufgabenwahrnehmung im Allgemeinen<br />

geändert. Auch die Auffassung über die „Kernaufgabe“<br />

innere Sicherheit ist heute eine andere: von der Hoheitszu<br />

einer eher kooperierenden Verwaltung. Vor allem bei<br />

der Polizei wird dieser Wandel augenfällig. Noch gibt es<br />

keinen Wettbewerb um Polizeistreifen, Gefangenenbewachung<br />

oder Feuerlöscheinsätze, doch was heute nicht ist,<br />

kann schon morgen Wirklichkeit sein. Im Mittelpunkt der<br />

Debatte im Forum II „Im Dienst für die ‚innere‘ Sicherheit<br />

– Hoheitliche Aufgabenwahrnehmung durch Private“ stehen<br />

die Fragen „Ist alles wünschenswert, was zulässig<br />

ist“ und „Ist alles zulässig, was sich die Protagonisten<br />

der Privatisierung wünschen“<br />

i<br />

Bei verbindlicher Anmeldung zum Schöneberger Forum<br />

bis zum 31. August 20<strong>08</strong> gibt es einen Frühbucherrabatt:<br />

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„Im Beruf muss ich täglich das Beste geben.<br />

Von meiner Krankenversicherung erwarte ich dasselbe.“<br />

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VERMISCHTES<br />

Ein halbes Jahrhundert<br />

Uwe Januszewski, überzeugter<br />

und überzeugender Beamtenpolitiker,<br />

intimer Kenner der beamtenrechtlichen<br />

Materie und leidenschaftlicher<br />

Kämpfer für die Interessen<br />

der Beschäftigten des öffentlichen<br />

Dienstes in Berlin, wird 50. Das<br />

Beamten-Magazin gratuliert ganz herzlich<br />

zum runden Geburtstag und wünscht<br />

dem Geburtstagskind auch weiterhin ein<br />

erfülltes Leben und ungebrochenen Tatendrang.<br />

i<br />

Personalien<br />

Urteil<br />

http://uwe-januszewski-50.chapso.de<br />

Eine „noch amtsangemessene“<br />

Alimentation<br />

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof<br />

(VerfGH) hat die Alimentation der Professorinnen<br />

und Professoren in Bayern<br />

für verfassungskonform erklärt. Die Kläger<br />

hielten die neue Besoldung nach den<br />

Besoldungsgruppen W 2 und W 3 für<br />

nicht amtsangemessen. Am 28. Juli hat<br />

der Verfassungsgerichtshof entschieden,<br />

dass „derzeit noch“ eine angemessene<br />

Alimentation vorliegt. Weil sich nach der<br />

Föderalismusreform „das Recht des öffentlichen<br />

Dienstes gegenwärtig in einer<br />

Phase der Fortentwicklung befindet“ und<br />

die bayerische Staatsregierung im Verfahren<br />

„eine stimmige Gesamtregelung“<br />

angekündigt hat, konnte der Verfassungsgerichtshof<br />

einen Verstoß gegen Art. 95<br />

Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Verfassung<br />

(praktisch inhaltsgleich mit Art. 33 Abs.<br />

5 GG) „derzeit“ nicht feststellen. Das Gericht<br />

hält es für verfassungskonform, dass<br />

die Besoldungsordnung W statt Dienstaltersstufen<br />

flexible Leistungselemente<br />

vorsieht. Eine amtsangemessene Alimentation<br />

muss aber durch die festen Gehaltsbestandteile<br />

sichergestellt sein. Das<br />

ist im Vergleich zu anderen Besoldungsordnungen<br />

„noch“ der Fall. (Az.: Vf. 25-<br />

VII-05)<br />

Termine<br />

Beamtenkonferenz der<br />

Norddeutschen<br />

Zu einer Beamtenkonferenz über die<br />

„Norddeutsche Zusammenarbeit im<br />

Dienstrecht – ein positives Beispiel für<br />

mehr politische Gestaltungsspielräume“<br />

lädt der DGB-Bezirk Niedersachsen/Bremen/Sachsen-Anhalt<br />

am 27. August ins<br />

Hamburger Gewerkschaftshaus ein.<br />

Die Konferenz richtet sich an alle politischen<br />

und fachlichen Akteure der Beamtenpolitik<br />

auf Regierungsseite, in Parlamenten<br />

und den Gewerkschaften der<br />

norddeutschen Küstenländer. Sie wird<br />

Themen wie Altersgrenzen, Laufbahnrecht,<br />

lebenslanges Lernen, Aufstiegsmöglichkeiten,<br />

Beteiligungsrechte der<br />

Spitzenorganisationen aufgreifen und<br />

will den Dialog zwischen Politik, Verwaltung<br />

und Gewerkschaftern fördern.<br />

Fachtagung zum Dienstrecht<br />

Der DGB-Bezirk Nordrhein-Westfalen<br />

veranstaltet am 24. September in Düsseldorf<br />

eine Fachtagung zum Dienstrecht.<br />

Während sich die norddeutschen Küstenländer<br />

darauf verständigt haben, einen<br />

gemeinsamen Weg bei der Dienstrechtsreform<br />

zu gehen, und Bayern seine weitreichenden<br />

Eckpunkte vorgelegt hat, ist<br />

in Nordrhein-Westfalen noch alles offen.<br />

Die Tagung dient der Bestandsaufnahme<br />

und der Formulierung gewerkschaftlicher<br />

Anforderungen an eine Dienstrechtsreform.<br />

Die Themenschwerpunkte in den<br />

Arbeitsgruppen werden sein: Laufbahnrecht,<br />

Besoldung und Versorgung, Arbeitszeit,<br />

Altersteilzeit und Lebensarbeitszeit.<br />

Anmeldungen sind unter der<br />

E-Mail-Adresse Melanie.Balazs@dgb.de<br />

bis 12. September 20<strong>08</strong> möglich.<br />

Zahlen, Daten, Fakten<br />

Prognose der bis 2012 altersbedingt 1) ausscheidenden Beschäftigten der Berliner Verwaltung in<br />

Vollzeitäquivalenten (20<strong>08</strong> = 100)<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

109.634,1<br />

Beschäftigte<br />

März 20<strong>08</strong><br />

3.896,5<br />

1.695,8 2.351,3 3.057,1 3.477,1<br />

14.477,8<br />

95.156,3<br />

bis einschl. 2009 2010 2011 2012 Insges. Verbleibende<br />

20<strong>08</strong> 2) 20<strong>08</strong>-2012 2013<br />

Altersbedingt wird das Beschäftigungsvolumen in der Berliner<br />

Verwaltung in den kommenden Jahren deutlich sinken,<br />

von derzeit 109.634 Vollzeitäquivalenten (März 20<strong>08</strong>) um<br />

rund 14.500 (13,2 Prozent) auf dann nur noch 95.156 Vollzeitäquivalente.Anders<br />

ausgedrückt: Der personelle Rückgang<br />

aufgrund von Verrentungen und Pensionierungen beträgt das<br />

Dreieinhalbfache des im zentralen Personalüberhangmanagement<br />

20<strong>08</strong> zusammengefassten Personals in Höhe von 4.110<br />

Vollzeitäquivalenten, genügend Raum also, schon jetzt zu überlegen,<br />

wie dieses Personal wieder in den Verwaltungen des<br />

Senats und der Bezirke eingesetzt werden kann. Genügend<br />

Raum auch, sich Gedanken zu machen, wie der nötige Nachwuchs<br />

für den öffentlichen Dienst gewonnen werden kann, um<br />

die durch den Altersabgang zu erwartenden Lücken zu füllen.<br />

Quelle: Abgeordnetenhaus Berlin Drucksache 16/12182, Statistikstelle<br />

Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen<br />

Berichtsmonat März 20<strong>08</strong> (Stand der Auswertung Mai 20<strong>08</strong>)<br />

1) Annahme: Ausscheiden mit 63 Jahren, im Vollzugsdienst<br />

mit 60 Jahren.<br />

2) Einschl. der Beschäftigten, die bereits in den Vorjahren das<br />

im Prognosemodell unterstellte Ausscheidensalter erreicht<br />

haben, tatsächlich aber noch nicht ausgeschieden sind.<br />

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