Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
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die RLM-Ausspeisepunkte mehrerer TK vereinigt, benötigt der BKV die Informationen von<br />
mehreren TK.<br />
Beispiel: Die RLM-Ausspeisepunkte der TK Blaugas und TK Rotgas sind dem BKV Schöngas zugeordnet.<br />
Damit der BKV die Allokation der RLM-Ausspeisepunkte in dem Netz des Netzbetreibers<br />
auf den TK Blaugas und TK Rotgas für die Abrechnung der Lieferzwecke aufteilen kann,<br />
bildet der BKV Schöngas verschiedene Sub-Bilanzkonten SBK1 und SBK2. Der NB allokiert<br />
entsprechend der bereits im Rahmen der Anmeldung nach GeLi-<strong>Gas</strong> mitgeteilten SBKbzw.<br />
BK-Zuordnung die RLM-Mengen auf das SBK1 und SBK 2.<br />
TK Blaugas : Die Summe der Bilanzierungslastgänge der RLM-Ausspeisepunkte je RLM-<br />
Zeitreihentyp des TK Blaugas beträgt in Monat Januar 1.020.000 kWh. Die Summe der Allokation<br />
des SBK1 je RLM-Zeitreihentyp beträgt 1.000.000 kWh. Das Delta in Höhe von<br />
20.000 kWh von SBK1 ist größer als die Clearinggrenze von 500 kWh, der TK Blaugas kann<br />
clearen.<br />
TK Rotgas : Die Summe der Bilanzierungslastgänge der RLM-Ausspeisepunkte je RLM-<br />
Zeitreihentyp des TK Rotgas beträgt im Monat Januar 449.800 kWh. Die Summe der Allokation<br />
des SBK1 je RLM-Zeitreihentyp beträgt 450.000 kWh. Das Delta von 200 kWh ist geringer<br />
als die Clearinggrenze von 500 kWh, der TK Rotgas kann nicht clearen.<br />
Fall 2: Die aggregierten Netznutzungslastgänge des TK weisen eine unübliche hohe spez.<br />
Mehr-/Mindermenge zu der dem BKV vorliegenden Allokation auf. Kann nur bei RLM-<br />
Ausspeisepunkten auftreten, die einem Erdgasbilanzkreis zugeordnet sind.<br />
In diesem Fall sind in dem Clearingprozess der NB, ein TK, ein BKV und ggf. der MGV involviert.<br />
Um eine Differenz feststellen zu können, benötigt der BKV von dem/den TK die auf<br />
eine BK/SBK-Nummer aggregierten Lastgänge auf Basis des Abrechnungsbrennwertes.<br />
Wenn ein BKV in einem Bilanzkreis die RLM-Ausspeisepunkte mehrerer TK vereinigt, benötigt<br />
der BKV die Informationen von mehreren TK.<br />
Beispiel: Die Summe der Abrechnungslastgänge der RLM-Ausspeisepunkte je RLM-<br />
Zeitreihentyp des TK Blaugas beträgt im Monat Januar 1.020.000 kWh. Die Summe der Allokation<br />
des SBK1 je RLM-Zeitreihentyp beträgt 1.000.000 kWh. Das Delta von 20.000 kWh<br />
entspricht einer Mindermenge von 2 %. Nachdem in diesem Beispiel keine Abrechnungslastgänge<br />
von RLM-Ausspeisepunkten fehlen, wäre die unübliche Differenz aufgrund einer<br />
fehlerhaften Summenbildung in der Allokation bzw. in der Verwendung eines falschen<br />
Brennwertes in der Mengenumwertung bzw. auf Abweichungen bei den volumetrischen<br />
Basislastgängen zurückzuführen.<br />
Fall 3: Der NB hat einen oder mehrere RLM-Ausspeisepunkte einem falschen Bilanzkreis<br />
und/oder einen falschen TK zugeordnet und allokiert. In diesem Fall sind in dem Clearingprozess<br />
der NB, ein oder mehrere MGV, TK und BKV involviert.<br />
Beispiel: Der NB hat einen Kunden des TK Blaugas dem Bilanzkreis des TK Rotgas zugeordnet.<br />
Zusätzlich wurde ein Kunde des TK Grüngas in den Bilanzkreis des TK Blaugas zugeordnet und<br />
umgekehrt.<br />
In Sonderfällen von Netzbetreibern mit Marktgebietsüberlappung oder einem Ausspeisenetz<br />
mit zwei verschiedenen <strong>Gas</strong>qualitäten kann der Ausspeisepunkt auch dem falschen Markt-<br />
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