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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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die RLM-Ausspeisepunkte mehrerer TK vereinigt, benötigt der BKV die Informationen von<br />

mehreren TK.<br />

Beispiel: Die RLM-Ausspeisepunkte der TK Blaugas und TK Rotgas sind dem BKV Schöngas zugeordnet.<br />

Damit der BKV die Allokation der RLM-Ausspeisepunkte in dem Netz des Netzbetreibers<br />

auf den TK Blaugas und TK Rotgas für die Abrechnung der Lieferzwecke aufteilen kann,<br />

bildet der BKV Schöngas verschiedene Sub-Bilanzkonten SBK1 und SBK2. Der NB allokiert<br />

entsprechend der bereits im Rahmen der Anmeldung nach GeLi-<strong>Gas</strong> mitgeteilten SBKbzw.<br />

BK-Zuordnung die RLM-Mengen auf das SBK1 und SBK 2.<br />

TK Blaugas : Die Summe der Bilanzierungslastgänge der RLM-Ausspeisepunkte je RLM-<br />

Zeitreihentyp des TK Blaugas beträgt in Monat Januar 1.020.000 kWh. Die Summe der Allokation<br />

des SBK1 je RLM-Zeitreihentyp beträgt 1.000.000 kWh. Das Delta in Höhe von<br />

20.000 kWh von SBK1 ist größer als die Clearinggrenze von 500 kWh, der TK Blaugas kann<br />

clearen.<br />

TK Rotgas : Die Summe der Bilanzierungslastgänge der RLM-Ausspeisepunkte je RLM-<br />

Zeitreihentyp des TK Rotgas beträgt im Monat Januar 449.800 kWh. Die Summe der Allokation<br />

des SBK1 je RLM-Zeitreihentyp beträgt 450.000 kWh. Das Delta von 200 kWh ist geringer<br />

als die Clearinggrenze von 500 kWh, der TK Rotgas kann nicht clearen.<br />

Fall 2: Die aggregierten Netznutzungslastgänge des TK weisen eine unübliche hohe spez.<br />

Mehr-/Mindermenge zu der dem BKV vorliegenden Allokation auf. Kann nur bei RLM-<br />

Ausspeisepunkten auftreten, die einem Erdgasbilanzkreis zugeordnet sind.<br />

In diesem Fall sind in dem Clearingprozess der NB, ein TK, ein BKV und ggf. der MGV involviert.<br />

Um eine Differenz feststellen zu können, benötigt der BKV von dem/den TK die auf<br />

eine BK/SBK-Nummer aggregierten Lastgänge auf Basis des Abrechnungsbrennwertes.<br />

Wenn ein BKV in einem Bilanzkreis die RLM-Ausspeisepunkte mehrerer TK vereinigt, benötigt<br />

der BKV die Informationen von mehreren TK.<br />

Beispiel: Die Summe der Abrechnungslastgänge der RLM-Ausspeisepunkte je RLM-<br />

Zeitreihentyp des TK Blaugas beträgt im Monat Januar 1.020.000 kWh. Die Summe der Allokation<br />

des SBK1 je RLM-Zeitreihentyp beträgt 1.000.000 kWh. Das Delta von 20.000 kWh<br />

entspricht einer Mindermenge von 2 %. Nachdem in diesem Beispiel keine Abrechnungslastgänge<br />

von RLM-Ausspeisepunkten fehlen, wäre die unübliche Differenz aufgrund einer<br />

fehlerhaften Summenbildung in der Allokation bzw. in der Verwendung eines falschen<br />

Brennwertes in der Mengenumwertung bzw. auf Abweichungen bei den volumetrischen<br />

Basislastgängen zurückzuführen.<br />

Fall 3: Der NB hat einen oder mehrere RLM-Ausspeisepunkte einem falschen Bilanzkreis<br />

und/oder einen falschen TK zugeordnet und allokiert. In diesem Fall sind in dem Clearingprozess<br />

der NB, ein oder mehrere MGV, TK und BKV involviert.<br />

Beispiel: Der NB hat einen Kunden des TK Blaugas dem Bilanzkreis des TK Rotgas zugeordnet.<br />

Zusätzlich wurde ein Kunde des TK Grüngas in den Bilanzkreis des TK Blaugas zugeordnet und<br />

umgekehrt.<br />

In Sonderfällen von Netzbetreibern mit Marktgebietsüberlappung oder einem Ausspeisenetz<br />

mit zwei verschiedenen <strong>Gas</strong>qualitäten kann der Ausspeisepunkt auch dem falschen Markt-<br />

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