Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
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8.1.1 Grundsätze für den Ablauf des Allokationsclearings bei physischen<br />
Ein- und Ausspeisepunkten außer SLP<br />
Folgende Grundsätze für RLM-Ausspeisepunkte finden Anwendung:<br />
1. Die Netznutzungsabrechnung zwischen dem TK und dem NB wird nach den Regeln der<br />
GeLi <strong>Gas</strong> und der KoV durchgeführt und erfolgt auf Basis von gemessenen einzelkundenscharfen<br />
RLM-Lastgängen, umgewertet mit Abrechnungsbrennwerten. Für die Bilanzkreisabrechnung<br />
zwischen dem BKV und dem MGV sind die aggregierten Allokationen relevant.<br />
2. Die Abrechnung der Liefermenge zwischen dem BKV und dem TK erfolgt auf Basis vertraglicher<br />
Vereinbarungen, die nicht in der Kooperationsvereinbarung geregelt werden.<br />
Man unterscheidet die verschiedenen Lieferfälle Vollbelieferung oder Teilbelieferung eines<br />
TK. Je nach Lieferfall werden z. B. die aggregierten Allokationen der RLM-<br />
Ausspeisepunkte oder vereinbarte Nominierungen oder vereinbarte Bandmengen abgerechnet.<br />
3. Die Energieabrechnung zwischen dem TK und dem Endkunden erfolgt auf Basis der vom<br />
NB an den TK übermittelten einzelnen gemessenen und mit Abrechnungsbrennwerten<br />
umgewerteten Lastgänge aus Ziffer 1.<br />
4. Die Differenz zwischen der Allokation des NB an den MGV und der Netznutzungsabrechnungsmenge<br />
zwischen NB und TK wird bei Erdgasbilanzkreisen als Mehr-/Mindermenge<br />
abgerechnet. In dieser Mehr-/Mindermengenabrechnung dürfen nur die Abweichung zwischen<br />
den beiden Brennwerten und die Rundungsdifferenzen enthalten sein.<br />
5. Um den Abwicklungsaufwand zu verringern, wird ein Grenzwert für das Zeitreihenclearing<br />
von mindestens 500 kWh angesetzt. Abweichungen