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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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8.1.1 Grundsätze für den Ablauf des Allokationsclearings bei physischen<br />

Ein- und Ausspeisepunkten außer SLP<br />

Folgende Grundsätze für RLM-Ausspeisepunkte finden Anwendung:<br />

1. Die Netznutzungsabrechnung zwischen dem TK und dem NB wird nach den Regeln der<br />

GeLi <strong>Gas</strong> und der KoV durchgeführt und erfolgt auf Basis von gemessenen einzelkundenscharfen<br />

RLM-Lastgängen, umgewertet mit Abrechnungsbrennwerten. Für die Bilanzkreisabrechnung<br />

zwischen dem BKV und dem MGV sind die aggregierten Allokationen relevant.<br />

2. Die Abrechnung der Liefermenge zwischen dem BKV und dem TK erfolgt auf Basis vertraglicher<br />

Vereinbarungen, die nicht in der Kooperationsvereinbarung geregelt werden.<br />

Man unterscheidet die verschiedenen Lieferfälle Vollbelieferung oder Teilbelieferung eines<br />

TK. Je nach Lieferfall werden z. B. die aggregierten Allokationen der RLM-<br />

Ausspeisepunkte oder vereinbarte Nominierungen oder vereinbarte Bandmengen abgerechnet.<br />

3. Die Energieabrechnung zwischen dem TK und dem Endkunden erfolgt auf Basis der vom<br />

NB an den TK übermittelten einzelnen gemessenen und mit Abrechnungsbrennwerten<br />

umgewerteten Lastgänge aus Ziffer 1.<br />

4. Die Differenz zwischen der Allokation des NB an den MGV und der Netznutzungsabrechnungsmenge<br />

zwischen NB und TK wird bei Erdgasbilanzkreisen als Mehr-/Mindermenge<br />

abgerechnet. In dieser Mehr-/Mindermengenabrechnung dürfen nur die Abweichung zwischen<br />

den beiden Brennwerten und die Rundungsdifferenzen enthalten sein.<br />

5. Um den Abwicklungsaufwand zu verringern, wird ein Grenzwert für das Zeitreihenclearing<br />

von mindestens 500 kWh angesetzt. Abweichungen

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