Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
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8 Allokationsclearing<br />
Ein Clearingprozess wird angestoßen, wenn einer der Marktteilnehmer nach dem Versand<br />
der finalen Allokation – bei SLP ist dies der Tag D-1, 13:00 Uhr, und bei RLM-<br />
Ausspeisepunkten sowie Entryso und Exitso, Entry Biogas physisch, Entry Wasserstoff physisch<br />
M+14 WT – feststellt, dass sich Abweichungen gegenüber den eigenen Erwartungen<br />
ergeben haben. Alle betroffenen Marktteilnehmer sind dazu verpflichtet, den Clearingprozess<br />
zügig und effizient abzuwickeln.<br />
Die Bilanzkreisabrechnung wird vom MGV für Erdgasbilanzkreise bis spätestens M+2 Monate<br />
erstellt und an den BKV verschickt. Aus diesem Grund muss der Clearingprozess vor M+2<br />
Monate abzüglich 10 WT abgeschlossen sein, damit der MGV mit 10 Werktagen ausreichend<br />
Zeit hat, die Ergebnisse des Clearingprozesses zu verarbeiten und für alle BKV die<br />
Bilanzkreisabrechnung zu erstellen und zu versenden. Für den Fall, dass der Bilanzkreisverantwortliche<br />
erst am letzten Tag der Clearingfrist das Clearing gegenüber dem Netzbetreiber<br />
angestoßen hat, kann der Netzbetreiber die Bearbeitung des Clearingfalles ablehnen, wenn<br />
ihm die Bearbeitung und Zusendung einer Clearing-ALOCAT an den Marktgebietsverantwortlichen<br />
bis zum Ablauf der Frist M+2 Monate minus 10 Werktage nicht mehr zumutbar ist.<br />
Nach dem Versand der Bilanzkreisabrechnung finden keine Clearingprozesse mehr statt.<br />
Biogasbilanzkreise werden erst nach Ablauf des Bilanzierungszeitraums von einem Jahr<br />
bzw. nach Ablauf des Rumpfbilanzierungszeitraums abgerechnet. Um Abweichungen so<br />
zeitnah wie möglich zu erkennen und zu beheben werden Clearingprozesse für Erdgas- und<br />
Biogasbilanzkreise analog abgewickelt. Unabhängig vom Clearingprozess müssen Fehler in<br />
den der Netznutzungsabrechnung zugrundeliegenden Lastgängen immer korrigiert werden,<br />
dies erfordert die Umsetzung der G 685. Damit einher geht der Versand einer korrigierten<br />
einzelkundenscharfen MSCONS und INVOIC an den TK, so dass dieser die Endkundenenergieabrechnung<br />
ebenfalls korrigieren kann.<br />
Am Clearingprozess können die Marktpartner MGV, TK, BKV und NB beteiligt sein. Zwischen<br />
den Marktpartnern werden verschiedene Abrechnungen durchgeführt.<br />
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