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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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8 Allokationsclearing<br />

Ein Clearingprozess wird angestoßen, wenn einer der Marktteilnehmer nach dem Versand<br />

der finalen Allokation – bei SLP ist dies der Tag D-1, 13:00 Uhr, und bei RLM-<br />

Ausspeisepunkten sowie Entryso und Exitso, Entry Biogas physisch, Entry Wasserstoff physisch<br />

M+14 WT – feststellt, dass sich Abweichungen gegenüber den eigenen Erwartungen<br />

ergeben haben. Alle betroffenen Marktteilnehmer sind dazu verpflichtet, den Clearingprozess<br />

zügig und effizient abzuwickeln.<br />

Die Bilanzkreisabrechnung wird vom MGV für Erdgasbilanzkreise bis spätestens M+2 Monate<br />

erstellt und an den BKV verschickt. Aus diesem Grund muss der Clearingprozess vor M+2<br />

Monate abzüglich 10 WT abgeschlossen sein, damit der MGV mit 10 Werktagen ausreichend<br />

Zeit hat, die Ergebnisse des Clearingprozesses zu verarbeiten und für alle BKV die<br />

Bilanzkreisabrechnung zu erstellen und zu versenden. Für den Fall, dass der Bilanzkreisverantwortliche<br />

erst am letzten Tag der Clearingfrist das Clearing gegenüber dem Netzbetreiber<br />

angestoßen hat, kann der Netzbetreiber die Bearbeitung des Clearingfalles ablehnen, wenn<br />

ihm die Bearbeitung und Zusendung einer Clearing-ALOCAT an den Marktgebietsverantwortlichen<br />

bis zum Ablauf der Frist M+2 Monate minus 10 Werktage nicht mehr zumutbar ist.<br />

Nach dem Versand der Bilanzkreisabrechnung finden keine Clearingprozesse mehr statt.<br />

Biogasbilanzkreise werden erst nach Ablauf des Bilanzierungszeitraums von einem Jahr<br />

bzw. nach Ablauf des Rumpfbilanzierungszeitraums abgerechnet. Um Abweichungen so<br />

zeitnah wie möglich zu erkennen und zu beheben werden Clearingprozesse für Erdgas- und<br />

Biogasbilanzkreise analog abgewickelt. Unabhängig vom Clearingprozess müssen Fehler in<br />

den der Netznutzungsabrechnung zugrundeliegenden Lastgängen immer korrigiert werden,<br />

dies erfordert die Umsetzung der G 685. Damit einher geht der Versand einer korrigierten<br />

einzelkundenscharfen MSCONS und INVOIC an den TK, so dass dieser die Endkundenenergieabrechnung<br />

ebenfalls korrigieren kann.<br />

Am Clearingprozess können die Marktpartner MGV, TK, BKV und NB beteiligt sein. Zwischen<br />

den Marktpartnern werden verschiedene Abrechnungen durchgeführt.<br />

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