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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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Der BKV des RBK erhält die Zeitreihentypen KONVHL und KONVLH im Format IMBNOT<br />

täglich bis spätestens 16:30 Uhr. Sofern sich aufgrund von geänderten Bilanzkreissalden<br />

Änderungen ergeben, wird dies monatlich bis M+15 WT mitgeteilt bzw. zum Zeitpunkt der<br />

Rechnungslegung.<br />

Für die Abrechnung der Konvertierung wird täglich die Konvertierungsmenge berechnet und<br />

mit dem Konvertierungsentgelt multipliziert. Das Konvertierungsentgelt kann dabei je Konvertierungsrichtung<br />

unterschiedlich sein und wird für jede Konvertierungsperiode 01.April (06:00<br />

Uhr) - 01.Oktober (05:59 Uhr) und 01.Oktober (06:00 Uhr) - 01.April (05:59 Uhr) von dem<br />

MGV auf der Website veröffentlicht. Die Abrechnung des Konvertierungsentgelts wird gemeinsam<br />

mit der Bilanzkreisabrechnung nach Ende des Bilanzierungszeitraums durchgeführt.<br />

7.5 Konvertierungsumlage<br />

Neben dem Konvertierungsentgelt kann der MGV eine Konvertierungsumlage vom BKV erheben.<br />

Die Konvertierungsumlage wird vom MGV nur dann erhoben, wenn die Kosten der<br />

Konvertierung die aus dem Konvertierungsentgelt erzielten Erlöse übersteigen bzw. wenn<br />

Residualkosten aus vorhergehenden Geltungszeiträumen vorliegen.<br />

Die Konvertierungsumlage wird in ct pro kWh auf alle täglich in einen Bilanzkreis eingebrachten<br />

physischen Einspeisemengen erhoben. Sie fällt auch auf Einspeisungen in UBK und<br />

SBK an. Die Konvertierungsumlage wird durch den Zeitreihentyp „KONV über “ ausgewiesen.<br />

Maßgeblich für die Ermittlung der physischen Einspeisung ist die tägliche Allokation unter<br />

Berücksichtigung etwaiger Renominierungen. Die Konvertierungsumlage wird auf folgende<br />

Zeitreihentypen erhoben:<br />

<br />

<br />

<br />

Zeitreihentyp „Entryso“ (GÜP, MÜP, Mini-MüT, Einspeisungen aus Produktionsanlagen<br />

und Speichern)<br />

Zeitreihentyp „Entry Biogas physisch“<br />

Zeitreihentyp „Entry Wasserstoff physisch“<br />

Werden Kapazitäten in einen Bilanzkreis mit Status „beschränkt zuordenbar“ eingebracht,<br />

sind die zugehörigen allokierten Einspeisemengen von der Konvertierungsumlage befreit.<br />

7.6 Regeln der Konvertierung für Biogasbilanzkreise<br />

Die zuvor beschriebenen Regelungen zur Verbindung von Bilanzkreisen, für die Zuordnung<br />

von Punkten zu BK sowie die Ermittlung der Konvertierungsmenge gelten auch analog für<br />

Biogas-BK.<br />

Die Abrechnung der Konvertierungsmenge wird gemeinsam mit der Bilanzkreisabrechnung<br />

nach Ende des Bilanzierungszeitraums durchgeführt.<br />

Bei der Abrechnung des Konvertierungsentgeltes für Biogas ist das zeitgewichtete arithmetische<br />

Mittel der während des Biogasbilanzierungszeitraums geltenden Konvertierungsentgelte<br />

heranzuziehen. Zunächst werden die Preise des Konvertierungsentgeltes der einzelnen<br />

Tage über die Dauer des Bilanzierungszeitraumes addiert und dann durch die Anzahl der<br />

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