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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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7.2 Qualitätsübergreifende Bilanzierung Erdgas<br />

Gemäß Festlegung BK7-11-002 der Bundesnetzagentur haben BKV einen verbindenden<br />

Rechnungsbilanzkreis zu führen, wenn Bilanzkreise unterschiedlicher <strong>Gas</strong>qualität mit dem<br />

Status frei zuordenbare Kapazitäten eingerichtet wurden. Führt ein BKV nur Bilanzkreise in<br />

einer <strong>Gas</strong>qualität, so müssen diese nicht verbunden werden. Bilanzkreise für beschränkt<br />

zuordenbare Kapazitäten können nicht miteinander verbunden werden.<br />

Zur Bestimmung der auf einen Rechnungsbilanzkreisverantwortlichen entfallenden Konvertierungsmengen<br />

werden die im Bilanzierungszeitraum bilanzierten Einspeisemengen und<br />

Ausspeisemengen getrennt nach H- und L-<strong>Gas</strong> über die UBK und den RBK saldiert. Ergibt<br />

sich dabei eine Überdeckung in der einen und eine Unterdeckung in der anderen <strong>Gas</strong>qualität,<br />

so erhebt der MGV von dem Rechnungsbilanzkreisverantwortlichen auf den kleineren<br />

Betrag der beiden Mengen ein Konvertierungsentgelt je Kilowattstunde.<br />

7.3 Stündliches Anreizsystem bei einer qualitätsübergreifenden<br />

Bilanzierung<br />

Analog zur Abwicklung des stündlichen Anreizsystems für Erdgasbilanzkreise werden auch<br />

bei qualitätsübergreifender Bilanzierung und Nutzung des Konvertierungssystems die jeweiligen<br />

Toleranzen im Rahmen des stündlichen Anreizsystems der einzelnen Kundengruppen<br />

(RLMmT und RLMoT) aus den UBK (H- und L-<strong>Gas</strong>) aggregiert im RBK (H- oder L-<strong>Gas</strong>) berücksichtigt.<br />

Dies erfolgt unabhängig von der <strong>Gas</strong>qualität der Bilanzkreise, in denen die einzelnen<br />

Kundengruppen eingebracht wurden. Erst wenn die Toleranzen überschritten wurden,<br />

erfolgt eine Abrechnung mit dem jeweiligen Strukturierungsbeitrag.<br />

7.4 Berechnung und Abrechnung der Konvertierungsmenge in<br />

Erdgasbilanzkreisen<br />

Der Zeitraum für die Berechnung der Konvertierungsmenge ist analog zur Ausgleichsenergie<br />

der <strong>Gas</strong>tag.<br />

Die Bilanzkreissalden BK SALD werden je UBK und der Bilanzkreissaldo BK SALDNach des RBK<br />

errechnet. Zur Ermittlung der Konvertierungsmenge werden<br />

1. die Salden BK SALD aller H-<strong>Gas</strong>-UBK aggregiert<br />

2. die Salden BK SALD aller L-<strong>Gas</strong>-UBK aggregiert<br />

3. der BK SALD des RBK – d.h. vor Übertragung der BK-Salden aus den UBK - je nach festgelegter<br />

<strong>Gas</strong>qualität des RBK entweder dem Aggregat 1. oder 2. zugeschlagen.<br />

Sollte sich dabei eine Überdeckung (= positives Vorzeichen) in der einen und eine Unterdeckung<br />

(= negatives Vorzeichen) in der anderen <strong>Gas</strong>qualität ergeben, wird auf den kleineren<br />

Betrag der beiden Mengen das Konvertierungsentgelt erhoben. Die Konvertierungsmenge<br />

wird mit einem Konvertierungsentgelt (HL; LH) gegenüber dem BKV abgerechnet. Die<br />

Abrechnung des Konvertierungsentgelts erfolgt bei jeder gegenläufigen Über- oder Unterschreitung,<br />

dabei werden keine Toleranzen angewandt. Sind beide Salden je <strong>Gas</strong>art positiv<br />

oder negativ, liegt keine Konvertierung vor.<br />

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