Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
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7.2 Qualitätsübergreifende Bilanzierung Erdgas<br />
Gemäß Festlegung BK7-11-002 der Bundesnetzagentur haben BKV einen verbindenden<br />
Rechnungsbilanzkreis zu führen, wenn Bilanzkreise unterschiedlicher <strong>Gas</strong>qualität mit dem<br />
Status frei zuordenbare Kapazitäten eingerichtet wurden. Führt ein BKV nur Bilanzkreise in<br />
einer <strong>Gas</strong>qualität, so müssen diese nicht verbunden werden. Bilanzkreise für beschränkt<br />
zuordenbare Kapazitäten können nicht miteinander verbunden werden.<br />
Zur Bestimmung der auf einen Rechnungsbilanzkreisverantwortlichen entfallenden Konvertierungsmengen<br />
werden die im Bilanzierungszeitraum bilanzierten Einspeisemengen und<br />
Ausspeisemengen getrennt nach H- und L-<strong>Gas</strong> über die UBK und den RBK saldiert. Ergibt<br />
sich dabei eine Überdeckung in der einen und eine Unterdeckung in der anderen <strong>Gas</strong>qualität,<br />
so erhebt der MGV von dem Rechnungsbilanzkreisverantwortlichen auf den kleineren<br />
Betrag der beiden Mengen ein Konvertierungsentgelt je Kilowattstunde.<br />
7.3 Stündliches Anreizsystem bei einer qualitätsübergreifenden<br />
Bilanzierung<br />
Analog zur Abwicklung des stündlichen Anreizsystems für Erdgasbilanzkreise werden auch<br />
bei qualitätsübergreifender Bilanzierung und Nutzung des Konvertierungssystems die jeweiligen<br />
Toleranzen im Rahmen des stündlichen Anreizsystems der einzelnen Kundengruppen<br />
(RLMmT und RLMoT) aus den UBK (H- und L-<strong>Gas</strong>) aggregiert im RBK (H- oder L-<strong>Gas</strong>) berücksichtigt.<br />
Dies erfolgt unabhängig von der <strong>Gas</strong>qualität der Bilanzkreise, in denen die einzelnen<br />
Kundengruppen eingebracht wurden. Erst wenn die Toleranzen überschritten wurden,<br />
erfolgt eine Abrechnung mit dem jeweiligen Strukturierungsbeitrag.<br />
7.4 Berechnung und Abrechnung der Konvertierungsmenge in<br />
Erdgasbilanzkreisen<br />
Der Zeitraum für die Berechnung der Konvertierungsmenge ist analog zur Ausgleichsenergie<br />
der <strong>Gas</strong>tag.<br />
Die Bilanzkreissalden BK SALD werden je UBK und der Bilanzkreissaldo BK SALDNach des RBK<br />
errechnet. Zur Ermittlung der Konvertierungsmenge werden<br />
1. die Salden BK SALD aller H-<strong>Gas</strong>-UBK aggregiert<br />
2. die Salden BK SALD aller L-<strong>Gas</strong>-UBK aggregiert<br />
3. der BK SALD des RBK – d.h. vor Übertragung der BK-Salden aus den UBK - je nach festgelegter<br />
<strong>Gas</strong>qualität des RBK entweder dem Aggregat 1. oder 2. zugeschlagen.<br />
Sollte sich dabei eine Überdeckung (= positives Vorzeichen) in der einen und eine Unterdeckung<br />
(= negatives Vorzeichen) in der anderen <strong>Gas</strong>qualität ergeben, wird auf den kleineren<br />
Betrag der beiden Mengen das Konvertierungsentgelt erhoben. Die Konvertierungsmenge<br />
wird mit einem Konvertierungsentgelt (HL; LH) gegenüber dem BKV abgerechnet. Die<br />
Abrechnung des Konvertierungsentgelts erfolgt bei jeder gegenläufigen Über- oder Unterschreitung,<br />
dabei werden keine Toleranzen angewandt. Sind beide Salden je <strong>Gas</strong>art positiv<br />
oder negativ, liegt keine Konvertierung vor.<br />
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