29.12.2014 Aufrufe

Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bis 20:00 Uhr bestätigt NCG dem BKV1 die übertragene Flexibilität von der gematchten<br />

Übertragung in Höhe von 80 an BKV2 und von 15 an BKV4. Dazu erhält der BKV1 von NCG<br />

eine Bestätigung über eine Übertragungsmenge von 0, aufgrund der gekürzten Übertragung<br />

in ursprünglicher Höhe von 90 an BKV3. Ebenso bestätigt NCG dem BKV1 den Empfang der<br />

Flexibilität von BKV4 in Höhe von 10. BKV2 erhält zudem von NCG eine Mitteilung über den<br />

erfolgreichen Empfang der Flexibilität in Höhe von 80 von BKV1.<br />

Bis 20:00 Uhr bestätigt ferner GASPOOL dem BKV4 die erfolgreiche Übertragung an BKV1<br />

in Höhe von 10 sowie den erfolgreichen Empfang von BKV1 in Höhe von 15. Weiterhin bekommt<br />

BKV3 eine Empfangsbestätigung von 0 aus der gekürzten Übertragung von BKV1 in<br />

ursprünglicher Höhe von 90.<br />

Nach der Abwicklung der Flexibilitätsübertragungen ermitteln und versenden die MGV bis<br />

21:00 Uhr die jeweiligen neuen Tagesstartwerte für den folgenden Tag. Diese neuen Tagesstartwerte<br />

sind bei NCHBBIO1 = 75, NCHBBIO2 = 90, GASPOOLBH1 = 0 sowie bei<br />

GASPOOLBH2 = 25<br />

Eine Übertragung von Flexibilitäten von UBKs kann nicht erfolgen. Die Flexibilität wird nach<br />

Ablauf des Bilanzierungszeitraums, aber vor Beginn des Prozesses zur Flexibilitätsübertragung<br />

von den Biogas-Sub-Bilanzkonten auf den Biogas-BK und von den Biogas-UBK auf<br />

den Biogas-RBK übertragen. Dies macht der MGV und teilt das Ergebnis den jeweiligen BKV<br />

mit.<br />

6.4 Speicherung von Biogas<br />

Die Einspeicherung in oder die Ausspeicherung aus einem Speicher darf nicht dazu führen,<br />

dass die besondere Eigenschaft eines Biogas-BK verloren geht. Um das zu gewährleisten,<br />

muss der BKV – analog wie bei der Mengenübertragung in den Kapiteln zuvor beschrieben –<br />

große Sorgfalt darauf legen, dass nur von Biogas-BK an besondere Biogas-Speicherkonten<br />

nominiert wird. Natürlich können Biogasmengen auch in ein Erdgas-Speicherkonto übertragen<br />

werden, dadurch verlieren sie aber bei der Ausspeicherung ihre speziellen<br />

Biogasflexibilitäten und können nicht mehr in Biogas-BK übertragen werden.<br />

Für die Abwicklung von Einspeisungen in und Ausspeisungen aus Speichern gelten folgende<br />

Grundregeln:<br />

a. Grundsätzlich kann zu keiner Stunde mehr Biogas aus dem Speicher ausgelagert<br />

werden als zuvor eingelagert wurde. Der Speicherbetreiber (SSO) kontrolliert, dass<br />

das speicherseitige Biogas-Speicherkonto/der Biogas-Speichervertrag nicht negativ<br />

wird.<br />

b. Für die operative Abwicklung der Ein- und Auslagerung von Biogas in den Speicher<br />

müssen im Vorfeld ein Speichervertrag abgeschlossen werden durch einen Speicherkunden<br />

und besondere Biogas-Konten vom SSO für die Speicherung von Biogas<br />

vergeben werden. Die Ein- und Ausspeisung aus dem Netz kann nur unter der besonderen<br />

Biogas-Bilanzkreisnummer erfolgen.<br />

c. Der SSO lässt eine Einspeisung in den Speicher in ein besonderes speicherseitiges<br />

Biogas-Konto nur dann zu, wenn der abgebende Bilanzkreis im Netz des NB ein Biogas-BK<br />

ist.<br />

Seite 84 von 171

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!