Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
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nannt sein. Eine Nachricht darf nur jeweils eine Flexibilitätsübertragung an einen anderen<br />
Bilanzkreis enthalten.<br />
Nachrichten innerhalb eines Tages mit Bezug auf dasselbe RBK-Paar überschreiben sich.<br />
Nachrichten mit Bezug auf dasselbe RBK-Paar mit verschiedenen Eingangstagen bleiben<br />
separat erhalten und ergänzen sich.<br />
Bei einer Flexibilitätsübertragung zwischen den beiden Marktgebieten tauschen sich die beiden<br />
Marktgebietsverantwortlichen über die beantragten Flexibilitätsübertragungsmengen<br />
durch Nachrichten aus. Dazu sendet ein MGV ab 17:00 Uhr dem anderen MGV eine Nachricht<br />
mit den jeweils empfangenen Flexibilitätsübertragungen zwischen den Marktgebieten.<br />
Der andere MGV prüft die Nachricht auf vorliegende entsprechende Gegennachrichten und<br />
erstellt entsprechend eine Antwortnachricht, welche er an den ersten MGV sendet. Inhalte<br />
dieser beiden Nachrichtentypen sind neben den Biogas-Bilanzkreiscodes und den Übertragungsmengen<br />
auch die Bilanzierungsperioden, zur Prüfung der 3. Bedingung. Ebenso wird<br />
die Eingangsuhrzeit der Nachricht übermittelt, um die Bildung der Reihenfolge erstellen zu<br />
können.<br />
Diese erste Abstimmung zwischen den MGV vervollständigt die Menge an zu verarbeitenden<br />
Mitteilungspaaren (Nachricht und korrespondierende Gegennachricht), welche sich aus<br />
Übertragungsvorgängen über den VHP sowie über den MÜP zusammensetzt. Diese Abstimmung<br />
hat bis 18:00 Uhr zu erfolgen.<br />
Sollte zu einer eingegangenen Nachricht keine korrespondierende Gegennachricht vorhanden<br />
sein, sendet der MGV dem BKV eine Mitteilung über die Verwerfung der eingegangenen<br />
Nachricht.<br />
Die Bedingungen 4-6 können erst nach Vorliegen der jeweils korrespondierenden Gegennachricht<br />
geprüft werden. Bei ungleichen Übertragungsmengen findet durch den MGV eine<br />
Kürzung der abgestimmten Übertragungsmenge gemäß „Lesser rule“ statt.<br />
Die MGV verarbeiten die Mitteilungspaare der Flexibilitätsübertragung sukzessive nach der<br />
Reihenfolge des Eingangs. Dabei definiert der Eingangszeitpunkt der dazugehörigen Gegennachricht<br />
beim MGV die Reihenfolge. Bei der Überschreibung von Nachrichten innerhalb<br />
eines Tages gilt der Eingangszeitpunkt der überschreibenden Nachricht. Führt die Mitteilung<br />
einer Flexibilitätsabgabe insgesamt zu einer Übertragungsmenge, die höher ist als der Tagesstartwert<br />
des abgebenden RBK, wird diese abgelehnt.<br />
Über Ablehnungen, die auch das jeweils andere Marktgebiet betreffen, verständigen sich die<br />
MGV durch eine zweite Abstimmung untereinander. Der MGV, aus dessen Marktgebiet die<br />
Flexibilität abgegeben wird, informiert hierbei den anderen MGV über die jeweilige Ablehnung.<br />
Diese Abstimmung hat bis 19:00 Uhr zu erfolgen. Folgende Mitteilungen werden entsprechend<br />
geprüft. Eine Ablehnung einer Mitteilung führt nicht zum vollständigen Stopp des<br />
Übertragungsprozesses für den Tag.<br />
Im Falle einer positiven Übertragung der Flexibilität versendet der MGV eine Antwortnachricht<br />
an den jeweiligen BKV mit dem übertragenen Flexibilitätswert bis 20 Uhr des jeweiligen<br />
Tages, im Falle der Ablehnung erfolgt bis zum gleichen Zeitpunkt eine Mitteilung an den jeweiligen<br />
BKV mit einem Übertragungswert von Null. Die Übertragungen werden in der Reihenfolge<br />
abgearbeitet in der für eine Meldung beide gegenläufigen Nachrichten eingegangen<br />
sind – d.h. die spätere Meldung ist ausschlaggebend.<br />
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