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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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entbindet den Ausspeisenetzbetreiber nicht von der Pflicht zur täglichen Ermittlung und Versendung<br />

der Allokationsdaten. Bei einem Versand von mehreren Tagen versendet der NB<br />

für jeden Tag eine getrennte ALOCAT Meldung.<br />

5.3.7 Allokation von Nominierungen beim MGV (Zeitreihentypen<br />

„Entry/Exit VHP“)<br />

Der MGV empfängt bilanzkreisrelevante richtungsscharfe Nominierungen am VHP für die<br />

zwischen BK zu übertragenden <strong>Gas</strong>mengen. Dabei ist es erforderlich, dass die Übertragung<br />

von <strong>Gas</strong>mengen zwischen einem BK-Paar sowohl vom BKV des abgebenden BK als auch<br />

vom BKV des aufnehmenden BK nominiert wird. Alle für einen BK am VHP nominierten<br />

<strong>Gas</strong>mengen werden mit den jeweils eingegangenen Gegennominierungen paarweise einem<br />

Matching-Prozess nach „lesser rule“ unterworfen. Nach erfolgtem Matching werden für jeden<br />

BK die Summen der am VHP in andere BK übergebenen und der aus anderen BK übernommenen<br />

<strong>Gas</strong>mengen bilanziert. Verbleibende Differenzmengen werden als VHP betreffende<br />

Ein- oder Ausspeisemengen auf Basis von Stundenlastgängen in den BK allokiert.<br />

Eine Ersatzwert- oder Brennwertkorrektur findet nicht statt. Allokationen erfolgen nur auf Basis<br />

von bestätigten gematchten Nominierungen oder Renominierungen. In technisch bedingten<br />

Sonderfällen – die trilateral zwischen dem MGV und den beteiligten BKV abgestimmt<br />

werden – kann es zu einer Korrektur der Allokationsdaten kommen, diese werden spätestens<br />

am Tag D+3 WT vom MGV an die BKV versandt. Die Nominierungsdaten am VHP bleiben<br />

unberührt und werden nicht geändert.<br />

Der MGV sendet die Allokation je BK getrennt nach Entry und Exit im Format ALOCAT an<br />

den BKV am Tag D+1 bis 13:00 Uhr.<br />

5.4 Ausspeisung von Biogas an Letztverbraucher<br />

Neben der ausschließlichen Belieferung eines Letztverbrauchers mit Biogas gibt es auch<br />

eine anteilige Belieferung des Letztverbrauchers mit Biogas in verschiedenen Ausprägungen.<br />

Variante 1: Ausschließliche Belieferung mit Biogas. Letztverbraucher können als Ausspeisepunkt<br />

einem Biogas-Bilanzkreis gemäß GeLi-<strong>Gas</strong> zugeordnet werden. Die Allokation der<br />

Menge erfolgt zu 100 % in den Biogas-Bilanzkreis.<br />

Variante 2: Anteilige Belieferung mit Biogas über 3 Bilanzkreise. Ausspeisepunkte – SLP<br />

oder RLM – werden in einen Erdgasbilanzkreis eingebracht, in den sowohl Erdgas als auch<br />

Biogas per Übertragung über den VHP allokiert werden können.<br />

Die Ausspeisepunkte werden diesem Bilanzkreis zugeordnet und allokiert (= Exit). Der Entry<br />

in den Bilanzkreis ergibt sich aus den Nominierungen des Biogas-BKs und des Erdgas-BKs.<br />

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