Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
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5 Allokation<br />
Die Allokation von <strong>Gas</strong>mengen ist erforderlich, um die Zuordnung dieser Mengen zu Bilanzkreisen<br />
bzw. Sub-Bilanzkonten durchzuführen. Generell müssen Regeln bei der Umstellung<br />
der Sommer-/Winterzeit in der Allokation berücksichtigt werden. Für buchbare Ein- und Ausspeisepunkte<br />
bzw. -zonen können unterschiedliche Allokationsverfahren Anwendung finden,<br />
die entweder durch die KoV vorbestimmt sind oder aber für spezielle Punkte/Zonen im Rahmen<br />
des Ein- bzw. Ausspeisevertrages festgelegt werden müssen. Diese individuelle Festlegung<br />
wird insbesondere dann notwendig, wenn das <strong>Gas</strong> an einem Punkt/einer Zone von<br />
mehreren TK ungetrennt voneinander übernommen oder an mehrere TK ungetrennt voneinander<br />
übergeben wird und dementsprechend ungetrennt voneinander gemessen wird.<br />
Die Aggregation und Allokation von Daten erfolgt je Bilanzkreis bzw. je Sub-Bilanzkonto und<br />
Zeitreihentyp. Nach Ablauf des Liefermonats werden – sofern notwendig – bei bestimmten<br />
ZRT Ersatzwerte durch den NB gebildet. Diese werden als korrigierte Allokationsdaten bis<br />
spätestens M+12 WT an den MGV erneut versendet. Die Bereitstellung der Allokationsdaten<br />
an den BKV erfolgt je BK/SBK, je Zeitreihentyp und je NB. Bei Neugründungen, Zusammenschlüssen<br />
oder Übernahmen von Netzen führen Netzbetreiber einen Monat vor Beginn der<br />
ersten Allokation einen Kommunikationstest mit dem MGV durch. Die Modalitäten des Kommunikationstests<br />
legt der MGV jeweils in seinen ergänzenden Geschäftsbedingungen fest.<br />
5.1 Definition der verschiedenen Allokationsverfahren<br />
Nachfolgend werden die möglichen Allokationsverfahren an Ein- und Ausspeisepunkten des<br />
Marktgebietes beschrieben. Die Festlegung des Allokationsverfahren für MÜP, GÜP und Einoder<br />
Ausspeisepunkten zu Speichern erfolgt im Ein- bzw. Ausspeisevertrag oder in bilateral<br />
zwischen dem NB und dem TK abgeschlossenen Vereinbarungen. In Bezug auf die Festlegung<br />
des Allokationsverfahrens für Ein- oder Ausspeisepunkte zu Speichern gegenüber TK<br />
ist zuvor eine einvernehmliche Festlegung zwischen SSO und ANB/ENB erforderlich.<br />
<br />
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Allokation nach Messung<br />
Für alle RLM-Ausspeisepunkte, Biogas- und Wasserstoffeinspeisungen erfolgt die Allokation<br />
auf Basis der gemessenen Stundenmengen und der daraus gemäß G 685 unter Berücksichtigung<br />
des Brennwertes ermittelten Energiemengen. Der NB kann vorgeben, dass<br />
die Ausspeisung aus dem Netz in Speicher oder die Einspeisung in das Netz aus Speichern<br />
oder die Einspeisung aus inländischen Produktionsanlagen (ohne Biogas) auf Basis<br />
von gemessenen Lastgängen allokiert wird. Im Einzelfall werden auch Ein-<br />
/Ausspeisepunkte an GÜP, MÜP oder Speichern nach dem Verfahren „allokiert wie gemessen“<br />
abgewickelt.<br />
Allokation pro rata<br />
Im Einzelfall werden bei der pro-rata-Allokation die gemessenen Mengen auf die einzelnen<br />
Bilanzkreise/SBK im Verhältnis der jeweiligen Nominierungen oder in einem vorher<br />
vereinbarten Allokationsschlüssel (bspw. 60 % zu 40 %) aufgeteilt. Als Allokationsschlüssel<br />
kann auch das Verhältnis der Kapazitätsbuchungen herangezogen werden. Dieses<br />
Verfahren kann z. B. bei Ein- und Ausspeisungen an GÜP, MÜP und Speichern angewendet<br />
werden.<br />
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