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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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4.6 Nominierungsersatzverfahren<br />

Der NB kann dem TK ein Nominierungsersatzverfahren anbieten. Die Regelungen für die<br />

Abwicklung werden in den ergänzenden Geschäftsbedingungen veröffentlicht. Nominierungsersatzverfahren<br />

am VHP setzen voraus, dass der anbietende Netzbetreiber die Nominierungsersatzwerte<br />

an den MGV übermittelt.<br />

4.7 Technische Mengenmeldung für einzelne Ein- oder Ausspeisepunkte<br />

Sofern für die Belieferung eines RLM-Ausspeisepunktes eine Ausspeisemeldung gemäß §8<br />

Abs. 5 <strong>Gas</strong>NZV zum sicheren und zuverlässigen Betrieb des Ausspeisenetzes notwendig ist,<br />

informiert der NB den Transportkunden rechtzeitig in Textform über die Notwendigkeit der<br />

Abgabe technischer Ausspeisemeldungen.<br />

An Einspeisepunkten für z.B. Biogasanlagen können die beteiligten Parteien eine technische<br />

Einspeisemeldung analog zur technischen Ausspeisemeldung vereinbaren.<br />

Der TK übersendet dem NB am Tag D-1 bis 14:00 Uhr für den zuvor benannten Ausspeisepunkt<br />

eine Meldung auf Stundenbasis. Diese Meldung ist nicht allokationsrelevant für den<br />

Bilanzkreis, sondern dient ausschließlich der sicheren Netzsteuerung. Sofern sich eine relevante<br />

Änderung der Ausspeisemengen ergibt, übermittelt der TK eine aktualisierte Meldung<br />

am Tag D-1 oder am Tag D. Als Format wird das Datenformat NOMINT vorgeschlagen.<br />

4.8 Netzrelevantes Nominierungsmanagement zwischen einzelnen<br />

Netzbetreibern (Mengenanmeldung)<br />

Wenn der vorgelagerte NB wegen einer Überlappung der Marktgebiete oder aufgrund anderer<br />

transporttechnischer Erfordernisse gemäß § 43 der KoV eine Mengenanmeldung verlangt,<br />

so hat der nachgelagerte NB bezogen auf das Marktgebiet und jeden Netzkopplungspunkt<br />

bzw. jede Ausspeisezone dem verlangenden NB eine stundenscharfe Mengenanmeldung<br />

zur Steuerung des Netzes für den nächsten <strong>Gas</strong>tag abzugeben. Sofern sich die Umstände<br />

für die Erstellung der Mengenanmeldung nachträglich wesentlich ändern, teilt der<br />

nachgelagerte NB die entsprechende angepasste Mengenanmeldung dem verlangenden NB<br />

mit.<br />

Die Mengenanmeldung erfolgt bis 17:00 Uhr im Datenformat SCHEDL. Sind mehrere NB in<br />

einer Kaskade einem FNB nachgelagert, der eine entsprechende Mengenanmeldung verlangt,<br />

so stimmen sich diese NB untereinander ab, um die vorgenannte Frist sicherzustellen.<br />

Die Mengenanmeldungen sind unverbindlich, aber mit der angemessenen gaswirtschaftlichen<br />

Sorgfalt zu erstellen.<br />

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