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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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gesendeten Information. Das Standardformat ist NOMINT (Neuer Sub-Typ) und<br />

CONTRL/APERAK. Der übernehmende NB prüft ob der Nominierungsverantwortliche des zu<br />

nominierenden (S)BKs mit dem Sender übereinstimmt. Der übernehmende NB invertiert die<br />

Werte in dem Datensegment und leitet die Nominierung zeitnah, mit einem abgestimmten<br />

Location-Code an den abgebenden Netzbetreiber weiter (Neuer Sub-Typ NOMINT).<br />

Der abgebende NB prüft, ob die Kommunikations-ID des abgebenden BKV mit der des in<br />

seinem Marktgebiet zugeordneten (S)BK-Verantwortlichen übereinstimmt.<br />

Die Netzbetreiber verarbeiten die Werte und führen ggfs. Nominierungsanpassungen auf<br />

Grund von z.B. Kapazitätsengpässen durch. Die Netzbetreiber matchen die Werte nach<br />

EASEE-<strong>Gas</strong> Prozessen, wodurch beide Seiten sich über Anpassungen an den Nominierungen<br />

austauschen. Der übernehmende NB kommuniziert die verarbeiteten und bestätigten<br />

Werte an den Nominierungsverantwortlichen (NOMRES). Der abgebenden NB kommuniziert<br />

die verarbeiteten und bestätigten Werte aus seiner Sicht an den abgebenden BKV.<br />

Falls der übernehmende BKV identisch mit dem abgebenden BKV ist, braucht die Nachricht<br />

des abgebenden NBs nicht verarbeitet werden.<br />

4.5 Nominierungen gegenüber einem MGV am VHP<br />

Der MGV prüft nach Eingang der Nominierungen folgende Schritte:<br />

1. Stimmen die Bilanzkreisnummernpaarungen der abgebenden und der aufnehmenden<br />

Seite überein<br />

Sofern zu einer Nominierung eines BKV für eine bestimmte Bilanzkreisnummer keine korrespondierende<br />

Gegennominierung vorliegt, kommt keine Übertragung von <strong>Gas</strong>mengen<br />

zustande.<br />

2. Stimmt die Höhe der abgebenden und aufnehmenden Nominierung stundenscharf überein<br />

Liegt Übereinstimmung vor, so werden beide Nominierungen bestätigt. Wenn keine Übereinstimmung<br />

vorliegt, wird die geringere der stundenscharf nominierten Mengen unter<br />

Anwendung der „Lesser rule“ gegenüber den beiden BKV bestätigt, falls die Nominierungen<br />

richtungsgleich sind. Richtungsverschiedene Nominierungen führen zu dem<br />

Matchingergebnis 0.<br />

3. Besondere Prüfung bei Biogasnominierungen für Biogasbilanzkreise bzw. BiogasSub-<br />

Bilanzkonten:<br />

Sind beide beteiligten Bilanzkreise Biogasbilanzkreise<br />

Sofern nicht, ist nur die Übertragung von einem Biogasbilanzkreis in einen Erdgasbilanzkreis<br />

zulässig. Eine Übertragung von Erdgas in einen Biogasbilanzkreis wird abgelehnt.<br />

4. Haben die beiden beteiligten Bilanzkreise die gleiche <strong>Gas</strong>qualität<br />

Eine Übertragung von Mengen von H- nach L-<strong>Gas</strong>- bzw. L- nach H-<strong>Gas</strong>-Bilanzkreisen ist<br />

nicht zulässig und wird vom MGV abgelehnt.<br />

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