Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
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gesendeten Information. Das Standardformat ist NOMINT (Neuer Sub-Typ) und<br />
CONTRL/APERAK. Der übernehmende NB prüft ob der Nominierungsverantwortliche des zu<br />
nominierenden (S)BKs mit dem Sender übereinstimmt. Der übernehmende NB invertiert die<br />
Werte in dem Datensegment und leitet die Nominierung zeitnah, mit einem abgestimmten<br />
Location-Code an den abgebenden Netzbetreiber weiter (Neuer Sub-Typ NOMINT).<br />
Der abgebende NB prüft, ob die Kommunikations-ID des abgebenden BKV mit der des in<br />
seinem Marktgebiet zugeordneten (S)BK-Verantwortlichen übereinstimmt.<br />
Die Netzbetreiber verarbeiten die Werte und führen ggfs. Nominierungsanpassungen auf<br />
Grund von z.B. Kapazitätsengpässen durch. Die Netzbetreiber matchen die Werte nach<br />
EASEE-<strong>Gas</strong> Prozessen, wodurch beide Seiten sich über Anpassungen an den Nominierungen<br />
austauschen. Der übernehmende NB kommuniziert die verarbeiteten und bestätigten<br />
Werte an den Nominierungsverantwortlichen (NOMRES). Der abgebenden NB kommuniziert<br />
die verarbeiteten und bestätigten Werte aus seiner Sicht an den abgebenden BKV.<br />
Falls der übernehmende BKV identisch mit dem abgebenden BKV ist, braucht die Nachricht<br />
des abgebenden NBs nicht verarbeitet werden.<br />
4.5 Nominierungen gegenüber einem MGV am VHP<br />
Der MGV prüft nach Eingang der Nominierungen folgende Schritte:<br />
1. Stimmen die Bilanzkreisnummernpaarungen der abgebenden und der aufnehmenden<br />
Seite überein<br />
Sofern zu einer Nominierung eines BKV für eine bestimmte Bilanzkreisnummer keine korrespondierende<br />
Gegennominierung vorliegt, kommt keine Übertragung von <strong>Gas</strong>mengen<br />
zustande.<br />
2. Stimmt die Höhe der abgebenden und aufnehmenden Nominierung stundenscharf überein<br />
Liegt Übereinstimmung vor, so werden beide Nominierungen bestätigt. Wenn keine Übereinstimmung<br />
vorliegt, wird die geringere der stundenscharf nominierten Mengen unter<br />
Anwendung der „Lesser rule“ gegenüber den beiden BKV bestätigt, falls die Nominierungen<br />
richtungsgleich sind. Richtungsverschiedene Nominierungen führen zu dem<br />
Matchingergebnis 0.<br />
3. Besondere Prüfung bei Biogasnominierungen für Biogasbilanzkreise bzw. BiogasSub-<br />
Bilanzkonten:<br />
Sind beide beteiligten Bilanzkreise Biogasbilanzkreise<br />
Sofern nicht, ist nur die Übertragung von einem Biogasbilanzkreis in einen Erdgasbilanzkreis<br />
zulässig. Eine Übertragung von Erdgas in einen Biogasbilanzkreis wird abgelehnt.<br />
4. Haben die beiden beteiligten Bilanzkreise die gleiche <strong>Gas</strong>qualität<br />
Eine Übertragung von Mengen von H- nach L-<strong>Gas</strong>- bzw. L- nach H-<strong>Gas</strong>-Bilanzkreisen ist<br />
nicht zulässig und wird vom MGV abgelehnt.<br />
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