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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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An den virtuellen Handelspunkten wird die Übertragung von <strong>Gas</strong>mengen vom BKV je BK<br />

an den MGV nominiert. Sofern der MGV es zulässt, können auch Nominierungen je SBK<br />

abgegeben werden.<br />

An Einspeisepunkten in das Marktgebiet wie GÜP und MÜP, an Einspeisepunkten aus<br />

einem Speicher in ein Netz, am Mini-MÜT-Einspeisetransferpunkt, an Einspeisepunkten<br />

von inländischen Produktionsstandorten und an LNG-Einspeisepunkten werden entsprechende<br />

Einspeisemengen an den ENB nominiert.<br />

An Ausspeisepunkten aus dem Marktgebiet wie GÜP und MÜP, an Ausspeisepunkten<br />

aus einem Netz in einen Speicher und am Mini-MÜT-Ausspeisetransferpunkt werden<br />

entsprechende Ausspeisemengen an den NB nominiert.<br />

Der NB kann auf Nominierungen an von ihm definierten Einspeisepunkten verzichten.<br />

An Punkten, für die mit einem NB/SSO ein Nominierungsersatzverfahren vereinbart wurde,<br />

gelten die übertragenen Steuerungswerte als Nominierung.<br />

4.1 Beschränkungen der Renominierungsrechte an MÜP und<br />

GÜP<br />

Zum 01.04.2012 wurden die Renominierungsrechte an Marktgebietskopplungspunkten und<br />

Grenzübergangspunkten gemäß Beschluss BK7-10-001 der BNetzA eingeschränkt.<br />

Die Höhe der renominierungsbeschränkten festen Kapazität B, gemäß Abbildung 10, und die<br />

daraus zu berechnende Renominierungsbeschränkung wird um 14:00 Uhr auf Basis der gemäß<br />

Ein-/Ausspeisevertrag gebuchten Kapazität bzw. in den Bilanzkreis eingebrachten Kapazität<br />

abzüglich der bis 14:00 Uhr an den FNB zurückgegebenen Kapazität und der bis<br />

14:00 Uhr erfolgreich über die Sekundärplattform weiter veräußerten bzw. zur Nutzung überlassenen<br />

Kapazität durch den FNB und den TK bestimmt.<br />

Auf dieser Basis sind alle Betroffenen verpflichtet bis 14:00 Uhr am Tag D-1 die Nutzung<br />

fester Kapazitäten B für den Liefertag D zu nominieren. Diese sogenannte „initiale Nominierung“<br />

kann bis 14:00 Uhr angepasst werden. Wird keine Nominierung abgegeben, so gilt Null<br />

als nominiert gegenüber dem NB, es sei denn, die Vertragspartner haben etwas Abweichendes<br />

vereinbart.<br />

Um 14 Uhr D-1 wird einmalig die Renominierungsbeschränkung für alle (Sub)Bilanzkreise<br />

und alle relevante Punkte durch die FNBs berechnet. Die Entscheidung, ob ein<br />

(Sub)Bilanzkreis an einem Punkt renominierungsbeschränkt ist, wird anhand folgender Prüfung<br />

errechnet:<br />

Für den Tag D muss der TK insgesamt feste Kapazitäten abzüglich Rückgaben und<br />

sekundärvermarkterter Kapazitäten zuzüglich der durch die Sekundärvermarktung erworbener<br />

Kapazitäten im Umfang von mindestens 10% der technischen Jahreskapazität<br />

am betroffenen Punkt besitzen.<br />

Wurde in den (Sub)Bilanzkreis selbst für den betroffenen Punkt und die betroffene<br />

Richtung in Summe mindestens 10% der technischen Jahreskapazität am Netzpunkt<br />

eingebracht<br />

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