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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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3.4 Deklarationsclearing<br />

Eine nachträgliche Änderung einer Deklaration darf auch untermonatlich nach dem 1. WT<br />

des Liefermonats erfolgen. Eine Änderung der Deklaration für SLP-Allokationen ist nur für<br />

zukünftige Zeiträume möglich, da SLP-Allokationen nicht nachträglich allokiert werden dürfen.<br />

Die SLP-Mengen für die bereits abgelaufenen Tage verbleiben im Netzkonto des NB.<br />

Für Entryso/Exitso/RLM/Biogas physisch/Wasserstoff physisch-Zeitreihen kann die Deklaration<br />

auch für zurückliegende Tage des laufenden Liefermonats geändert werden. Die Anpassung<br />

der Allokationsmengen erfolgt über den in Kap. 8.1 beschriebenen Clearingprozess.<br />

Bei allen untermonatlichen Korrekturen muss der BKV zustimmen. Sofern in den Prozess<br />

mehrere BKV eingebunden sind, müssen alle BKV zustimmen.<br />

Das Deklarationsclearing darf nur bis Ende des Liefermonats durchgeführt werden. Ausnahme<br />

sind nachträgliche Deklarationen, die im Rahmen eines RLM-<br />

Allokationsclearingprozesses durchgeführt werden.<br />

Im Rahmen des Deklarationsclearings ist ein Fallgruppenclearing möglich. Voraussetzung ist<br />

der vom BKV fristgerecht angezeigte Fallgruppenwechsel beim MGV.<br />

Falls ein BK fristlos durch den MGV gekündigt wird, wird ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit<br />

der Kündigung die Deklaration für den gekündigten BK ungültig. Der MGV teilt die Kündigung<br />

unverzüglich allen NB mit.<br />

Sofern der NB die Deklaration zu folgenden Terminen versendet, können die Allokationen<br />

rechtzeitig durch den MGV verarbeitet werden:<br />

<br />

<br />

<br />

am Tag D-2 bis 18:00 Uhr bei Deklarationen für SLP-Ausspeisepunkte. Damit kann die<br />

Allokation, die am Tag D-1 durch den NB erzeugt wird, vom MGV verarbeitet werden.<br />

Wenn die Deklaration z.B. am Montagabend bis 18:00 Uhr vorliegt, kann am Dienstag bis<br />

12:00 Uhr die Allokation für Mittwoch an den MGV gesendet werden.<br />

am Tag D-1 bis 18:00 Uhr bei Deklarationen für Entry Biogas physisch und RLM-<br />

Ausspeisepunkte. Wenn die Deklaration z.B. am Montagabend bis 18:00 Uhr vorliegt,<br />

kann der Lastgang vom <strong>Gas</strong>tag Dienstag am Mittwoch an den MGV gesendet werden.<br />

am Tag D-1 bis 21:00 Uhr bei Deklarationen für Entryso/Exitso. Wenn die Deklaration<br />

z.B. am Montagabend bis 21:00 Uhr vorliegt, kann der Lastgang vom <strong>Gas</strong>tag Dienstag<br />

am Mittwoch an den MGV gesendet werden.<br />

3.4.1 Deklarationsclearing (Auslöser MGV)<br />

Der MGV prüft die monatlichen und untermonatlichen Deklarationen des NB auf Gültigkeit<br />

der Bilanzkreise. Eine Kontrolle der zugeordneten Zeitreihentypen wird durch den MGV nicht<br />

vorgenommen. Sofern ein ungültiger Bilanzkreis enthalten ist, teilt der MGV dieses spätestens<br />

1 WT nach Eingang der Deklarationsliste dem jeweiligen NB mit. In der Ablehnung<br />

schickt der MGV dem NB eine Antwort zur Deklarationsliste mit. Ziel ist elektronische Übermittlung<br />

vom MGV an den NB in einem Edig@s-Format. Der NB überprüft unverzüglich die<br />

Deklarationsliste und stimmt sich bei Bedarf mit dem TK oder/und dem BKV ab. Die Deklaration<br />

muss am vorletzten WT des Monats vor der Lieferung korrekt beim MGV vorliegen, an-<br />

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